Bodenschutz beim Bauen

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Transkript:

AfU-Informationsveranstaltung vom 12. November 2015 Bodenschutz beim Bauen Harry Ilg, AfU / Abt. Immissionsschutz

Inhalt 1. Definition und Funktionen vom Boden 2. Merkblatt Terrainveränderungen ausserhalb Bauzonen > Definition Terrainveränderungen > Warum ein Merkblatt? > Inhalt des Merkblatts 3. Fazit 2

Definition und Aufgaben vom Boden Was ist Boden? Definition Als Boden gilt die oberste, unversiegelte Erdschicht, auf der Pflanzen wachsen können (USG, Art. 7, Abs. 4 bis ) Begriffe: Humus Kulturerde Härd A B C Auflage Oberboden Unterboden Untergrund (Ausgangsmaterial) 3

Definition und Aufgaben vom Boden Boden = Grundlage für Nahrungsmittelproduktion speichert und filtriert Trinkwasser speichert Kohlenstoff reguliert den Wasserhaushalt ist Lebensraum für zahlreiche Lebewesen Im Boden finden die wichtigsten Ab- und Umbauprozesse statt ist ein wichtiger Dienstleister und eine wichtige Grundlage für unser Leben Sorgsamer Umgang mit dem Boden! 4

Definition und Aufgaben vom Boden Gefahren von Bodenbelastungen physikalisch chemisch biologisch Strukturschäden (Erosion/ Verdichtung/Versiegelung) unkontrollierte Schadstoff- Verschleppung unkontrollierte Verbreitung von Problempflanzen Bodenschutz beim Bauen 5

Merkblatt Terrainveränderungen 6

Merkblatt Terrainveränderungen Definition Terrainveränderungen (TV) Veränderungen des Aufbaus von Böden durch Auf- oder Abtrag von Bodenmaterial Als TV gelten Gelände(ver)änderungen, Aufschüttungen, Auffüllungen, Auf- und Abhumusierungen, Niveauausgleiche und Bodenverbesserungen Neuaufbau der Böden inklusive Folgebewirtschaftung Nicht unter das Merkblatt fallen: TV, die Teil eines Bauvorhabens sind und mit diesem in direkter örtlicher Verbindung stehen Primär der Aushubentsorgung dienende TV TVA 7

Merkblatt Terrainveränderungen warum? Regelmässige Gesuche um Terrainveränderungen unterschiedliche Qualität der Unterlagen unklare Begründung des Vorhabens Abstimmungsanweisung Kantonaler Richtplan Rechtliche Vorgaben und Umsetzung in der Praxis stehen oft im Widerspruch Druck zur Wiederverwertung von Bodenabtrag Merkblatt regelt die Anforderungen an die TV unbefriedigende Sofortlösungen vermeiden 8

Merkblatt Terrainveränderungen warum? Kantonaler Richtplan Uri: Abstimmungsanweisung 6.6-3 9

Bewilligungspflicht und Verfahren (Seite 2) Bewilligungspflicht für Terrainveränderungen, unabhängig von der Flächengrösse Zustimmung der Justizdirektion Gewässerschutzbewilligung Baubewilligung (kommunale Baubehörde Koordinationsstelle für Baueingaben Miteinbezug der zuständigen Fachstellen) 10

Anforderungen (Seiten 3 und 4) Projektierung/Ausführung: bis 800 m 2 : ordentliches Baugesuch, keine bodenkundliche Fachperson 800 5 000 m 2 : Einbezug einer bodenkundlichen Fachperson ( Meldeblatt) ab 5 000 m 2 : ab 50 000 m 2 : BBB obligatorisch (inkl. Bodenschutzkonzept) UVP-Pflicht 11

Anforderungen (Seiten 3 und 4) Bewilligungsfähigkeit: auf unbefriedigenden Rekultivierungen/TV Belastung Boden > Prüfwert gemäss VBBo auf degradierten oder anthropogen veränderten Böden auf durch Hochwasser, Murgängen etc. beeinträchtigen Böden Urner Talboden: auf flachgründigen oder skelettreichen Böden zur Erreichung der FFF-Qualität ab Bergzone II: zur Verwertung von überschüssigem Boden aus lokalen Bauvorhaben 12

Anforderungen (Seiten 3 und 4) Nicht bewilligungsfähig sind TV die primär der Aushubentsorgung dienen auf nicht beeinträchtigten FFF in Mooren, TWW, Biotopen im Wald in der Gewässerraumzone innerhalb der Grundwasserschutzzonen S1 und S2 Ausnahmen sind möglich, sofern fachlich begründet 13

Merkblatt Terrainveränderungen Verbesserungsgebot Gegenüber dem Ausgangszustand Verbesserung von mindestens einer Bodeneigenschaft. Beseitigung von Mulden, Senken, Hanglagen stellen keine Verbesserung dar. Verschlechterungsverbot: Keine langfristige Gefährdung/Beeinträchtigung der Bodenfruchtbarkeit oder anderer Umweltbereiche 14

Massnahmen zum Bodenschutz (Seiten 4 und 5) u.a.: Quelle: FSK, 2001 Beurteilung Bodenfeuchte von Hand hart oder brüchig plastisch Bearbeitung Befahren mit Raupenfahrzeugen ( ) 15

Meldeblatt (2-seitig, perforiert) 16

Meldeblatt (2-seitig, perforiert) Meldeblatt bei Vorhaben 800 m 2 5 000 m 2 Allgemeine Angaben (Adressen, Ort, Grösse etc.) Situationsplan/Querprofil Begründung für die geplante TV Angaben Ausgangssituation (Standort, Nutzung, Schutzgüter/belastete Standorte etc.) Angaben zur geplanten TV (Herkunft Boden, Rekultivierungsziel) Folgebewirtschaftung z. H. zuständige Baubewilligungsbehörde. 17

Fazit Bewilligungspflicht für Terrainveränderungen Das Merkblatt wird zunehmend beachtet Umsetzung durch Bauherrschaft (Verantwortlichkeit) Bodenkundliche Fachperson stellt den korrekten Umgang mit Boden sicher Kontrolle der Auflagen durch Baubewilligungsbehörde Bei Unklarheiten Kontakt zur Fachstelle Bodenschutz 18

Besten Dank für die Aufmerksamkeit 19