Prüfungsrecht an der Universität Rostock Prüfungsverwaltungsworkshop 2015



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Transkript:

srecht an der Universität Rostock sverwaltungsworkshop 2015 16.09.2015 Dr. Markus Glöckner, MBA Universität Rostock 1 Die rechtlichen Grundlagen Ausgangssituation 16.09.2015 Dr. Markus Glöckner, MBA Universität Rostock 2 1

Rahmenprüfungsordnung (RPO Ba/Ma) und Fachprüfungsordnung (SPSO) Hintergrund Zusammenspiel Übergangsbestimmungen: Folgen und Verfallsfrist der alten Ordnung 16.09.2015 Dr. Markus Glöckner, MBA Universität Rostock 3 Der szyklus Bekanntgabe Begründung Rechtsschutz Nach der Vor der Anmeldung Zulassung Ladung Aufgabenerstellung Bewertung Notenbildung Notengebung In der Leistungserbringung 16.09.2015 Dr. Markus Glöckner, MBA Universität Rostock 4 2

Statusrechtsverhältnis und srechtsverhältnis 16.09.2015 Dr. Markus Glöckner, MBA Universität Rostock 5 Statusrechtsverhältnis und srechtsverhältnis Fall: Studierender teilt dem samt mit, dass er an einer nicht teilnehmen wird, weil er a. im nächsten Semester den Studiengang wechseln wird. b. sich bereits nachweislich exmatrikuliert hat. Ist das ein anerkannter Rücktrittsgrund? 16.09.2015 Dr. Markus Glöckner, MBA Universität Rostock 6 3

Statusrechtsverhältnis und srechtsverhältnis Statusrechtsverhältnis Rechtsverhältnis zwischen Studierenden und Hochschule Wird begründet durch Immatrikulation Wird beendet durch Exmatrikulation srechtsverhältnis Setzt in seiner Entstehung das Statusrechtsverhältnis voraus Rechtliches Eigenleben nach Entstehung Endet mit Bestehen oder endgültigem Nichtbestehen einer Endgültiges Nichtbestehen beendet nicht das Statusrechtsverhältnis, sondern ist ein Exmatrikulationsgrund Zwischenzeitliche Exmatrikulation beendet grundsätzlich nicht das srechtsverhältnis 16.09.2015 Dr. Markus Glöckner, MBA Universität Rostock 7 Vor der 16.09.2015 Dr. Markus Glöckner, MBA Universität Rostock 8 4

Vor der : Fragen 1. Wann ist das srechtsverhältnis eröffnet? Anmeldung und Zulassung Rücknahme der Anmeldung und Rücktritt Freiversuch Fristfünf 2. Freiversuch: Berechnung des Umfangs 3. en in der Mutterschutzfrist (Merkblatt) 4. Masterzulassung unter Auflagen: Was passiert mit den erbrachten sleistungen, wenn die Auflage nicht erfüllt wird? 5. Prüfertätigkeit: Eignung und Bestellung 16.09.2015 Dr. Markus Glöckner, MBA Universität Rostock 9 Vor der : Der Rücktritt Vor der verbindlichen Anmeldung Rücknahme der Anmeldung möglich Nach der verbindlichen Anmeldung/ In der Rücktritt möglich bei 1. Unverzüglicher Erklärung 2. Nachweis eines wichtigen Grundes steilnahme trotz Rücktritt? Gesundschreibung? Nach der / Ergebnismitteilung Nachträglicher Rücktritt nicht möglich Ausnahme: Unerkennbarkeit der sunfähigkeit Einzelfallentscheidung 16.09.2015 Dr. Markus Glöckner, MBA Universität Rostock 10 5

In der 16.09.2015 Dr. Markus Glöckner, MBA Universität Rostock 11 In der : Fragen 1. Muss der Beginn einer schriftlichen sleistung (Hausarbeit) im szeitraum liegen? 2. Verlängerung der Bearbeitungsfrist für die Abschlussarbeit Gibt es eine Frist, bis wann der Antrag gestellt werden kann? Kann im Falle einer Krankheit über die Höchstfrist hinaus verlängert werden? Wenn nicht, unter welchen Voraussetzungen gibt es einen Ausweg? Verlängerung der Abgabefrist bei Rückgabe des Themas? 3. Durchführung von Multiple Choice-en und elektronischen en was ist zu beachten? 16.09.2015 Dr. Markus Glöckner, MBA Universität Rostock 12 6

Nach der 16.09.2015 Dr. Markus Glöckner, MBA Universität Rostock 13 Nach der : Fragen 1. Bewertungs- und Sanktionsentscheidung (bei Plagiaten) 2. Rechtsschutz: Widerspruch und Gegenvorstellung Was ist bei der Akteneinsicht zu beachten? Überdenken und Abhilfe was bedeutet das und bis wann können Notenänderungen vorgenommen werden? Rechtsfolgen der aufschiebenden Wirkung insbesondere Teilnahme an weiteren en? 3. Kann trotz Anerkennung die Note verbessert werden? Umgehungsstrategie? 4. Dürfen mehr als 180 Leistungspunkte im Bachelorstudiengang erworben werden? Wenn ja, wie erfolgt dann die Berechnung der Gesamtnote und wie soll das in den Abschlussdokumenten ausgewiesen werden? 5. ECTS und Einordnungstabelle 16.09.2015 Dr. Markus Glöckner, MBA Universität Rostock 14 7

Datenschutz 1. Welche personenbezogenen Auskünfte dürfen sämter (an wen) geben? 2. Dürfen Leistungsübersichten in pdf als Anlage einer E-Mail versendet werden? 16.09.2015 Dr. Markus Glöckner, MBA Universität Rostock 15 Offene Fragen 1. Informationsquellen Einrichtung eines Internetportals des Justitiariats zu prüfungsrechtlichen Fragen? Format und Pflege? 2. Archivierung von sleistungen und der sakte 16.09.2015 Dr. Markus Glöckner, MBA Universität Rostock 16 8

Fälle für die Gruppenarbeit 16.09.2015 Dr. Markus Glöckner, MBA Universität Rostock 17 AG 1: Das Plagiat Nach der Bewertung reicht Ihnen der Prüfer Bert die Masterarbeit des Kandidaten Ernie in das samt, versehen mit einem Gutachten, in dem sinngemäß steht, dass die Arbeit inhaltlich im Großen und Ganzen durchschnittlichen Anforderungen noch so einigermaßen entspricht; er habe die Arbeit aber wegen Plagiats mit nicht bestanden bewertet, weil der Kandidat auf 5 von 63 Seiten der Arbeit Stellen aus verschiedenen Lehrbüchern wörtlich wiedergegeben hätte, ohne dies in irgendeiner Weise als Zitat zu kennzeichnen. Die betroffenen Stellen sind in dem Gutachten oder im Korrekturexemplar der Arbeit nicht im Einzelnen genannt. Der Zweitprüfer hat sich der Entscheidung des Erstprüfers mit dem ebenfalls beiliegenden Zweitgutachten angeschlossen. 1. Was veranlassen Sie nun? 2. Welche Entscheidungsmöglichkeiten bestehen? Wovon hängen diese ab? 3. Wer entscheidet (in Anhängigkeit von den Entscheidungsmöglichkeiten)? 4. Ist das Ergebnis davon abhängig, ob eine Authentizitätserklärung abgegeben wurde? 16.09.2015 Dr. Markus Glöckner, MBA Universität Rostock 18 9

AG 2: Der Widerspruch Bachelorstudent Ernie fällt im dritten sversuch der Modulprüfung Algebra 1 durch und erhebt Widerspruch gegen den Bescheid über den endgültigen Verlust des sanspruchs mit der Behauptung, die Bewertungsentscheidung sei unrichtig. Unter Berufung auf die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs will er an weiteren en teilnehmen. 1. Darf er unter Vorbehalt an weiteren sversuchen in Algebra 1 teilnehmen? 2. Er nimmt aufgrund Zulassung unter Vorbehalt an Stochastik teil und besteht die. Wird das Ergebnis in einer Bescheinigung ausgewiesen? 3. Die bestandene Algebra 1 ist nach der Modulbeschreibung eine Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung Algebra 2. Muss Ernie unter Vorbehalt zugelassen werden? 4. Abwandlung zu 1: Ernie wurde wegen Täuschung in einem schwerwiegenden Fall im Regelversuch Algebra 1 von weiteren en ausgeschlossen und erhebt Widerspruch. Muss er unter Vorbehalt in Algebra 1 zu Wiederholungsprüfungen zugelassen werden? 16.09.2015 Dr. Markus Glöckner, MBA Universität Rostock 19 AG 3: Der Freiversuch 1. Bachelorstudent Ernie aus dem 1. Fachsemester hat sich für eine Modulprüfung aus dem 1. Fachsemester und für eine Modulprüfung, deren Regelprüfungstermin im 3. Fachsemester liegt, angemeldet. Krankheitsbedingt wird für beide en ein Rücktritt anerkannt. Verliert er dadurch seine Freiversuche, wenn er beide en nun im 3. Fachsemester absolviert? 2. Bert hat die erste der beiden benoteten Teilprüfungen im Modul bereits bestanden. Die zweite Teilprüfung findet im nächsten Semester statt. Da Bert sich verbessern möchte, stellt er einen Antrag auf Freiversuch. Wie entscheiden Sie? 3. Bachelorstudentin Tiffy hat im gleichen Modul Teilprüfung 1 bestanden, ist aber in Teilprüfung 2 durchgefallen. Sie stellt nun einen Freiversuchsantrag und möchte die Teilprüfung 1 verbessern und in Teilprüfung 2 zu einem späteren Zeitpunkt erneut den 1. sversuch durchführen. Geht das? [x] 16.09.2015 Dr. Markus Glöckner, MBA Universität Rostock 20 10

AG 4: Der Dauergast 1. Bachelorstudent Bert hat sich im Modul 1 zur veranstaltungsbegleitenden angemeldet und nimmt diese 15 Tage vor dem stermin per E-Mail zurück. Ist die Rücknahme wirksam? 2. Im Modul 2 hat Bert die im letzten Versuch endgültig nicht bestanden. Im samt wird bereits der EN-Bescheid vorbereitet. S kommt nun zu Ihnen in die Sprechstunde und teilt mit, dass 1. Abwandlung: er ein gleichwertiges Modul bereits in einem früheren Studium erfolgreich absolviert habe und nun die Anrechnung beantragt. Ist dem Antrag stattzugeben? 2. Abwandlung: er beim Prüfer war, dieser seine Bewertungsentscheidung noch einmal überdacht hat und die sleistung nun mit 4,0 bewertet. Wie ist zu verfahren? 3. Im Modul 3 hat Bert nach drei Versuchen noch immer nicht die bestanden. Ein Dozent gibt ihm den Hinweis, dass er noch einen weiteren sversuch beim samt beantragen kann. Er kommt darauf hin zur Beratung ins samt. Wie werden Sie ihn beraten? 16.09.2015 Dr. Markus Glöckner, MBA Universität Rostock 21 AG 5: Der wundersame Fleck Bachelorstudent Ernie nimmt an einer Klausur teil, die aus Mulitple-Choice-Aufgaben besteht. Die Aufgabenstellung enthält den Hinweis, dass nur eindeutige Kennzeichnungen ( Kreuzchen ) gewertet werden. Zum Zweck der Auswertung der Arbeit wird diese nach der Abgabe gescannt. Die Arbeit wird durch den Prüfer als nicht bestanden bewertet, weil die vorgegebene Mindestpunktzahl nicht erreicht wurde. Ernie beantragt Akteneinsicht und behauptet danach, der Prüfer habe sich bei der Addition der Punkte verzählt, tatsächlich sei die Mindestpunktzahl erreicht. Das sbüro prüft das Original der Arbeit und sieht tatsächlich eine nicht wie die anderen Kreuzchen ausgeführte, eher wie ein Klecks aussehende Markierung bei der richtigen Antwort zu Aufgabe 3, für die 0 Punkte vergeben wurden. Auf dem Scan der ansonsten eine perfekte Reproduktion des Originals bildet ist diese Markierung nicht zu sehen. Die Aufsicht bei der Klausureinsicht hat keine Manipulation bei der Klausureinsicht bemerkt. Was ist durch das sbüro zu veranlassen? Welche Entscheidungen kommen in Betracht? 16.09.2015 Dr. Markus Glöckner, MBA Universität Rostock 22 11