Pitfalls in Sozial- und Arbeitsmedizin

Ähnliche Dokumente
Ein Arztzeugnis liegt vor alles klar?

Das Arbeitsunfähigkeitszeugnis in der arbeitsrechtlichen Praxis

Strassenverkehrsrecht

Glauben Sie dem Arztzeugnis?

16. Niedergelassene Anästhesisten Kongress Aachen September E. Mertens NA(R)KA, September 2014

Beilage 11, ärztliches Zeugnis des Antragstellers

JURISTISCHE ASPEKTE RUND UMS ARZTZEUGNIS

Merkblatt ärztliche Zeugnisse der Gesuchsteller zum Gesuch um Aufnahme eines Kindes zur späteren Adoption

Der Hausarzt und das Arztzeugnis Le médecin généraliste et le certificat médical d arrêt de travail

BRENNPUNKT ARZTZEUGNIS

Arztzeugnisse in arbeitsrechtlichen

Halbzeiturlaub zu therapeutischen Zwecken. Eine nützliche und notwendige Maßnahme

Strassenverkehrsrecht Referat für den Verein RePrAG vom 12. November 2014

SVS Bern 16. Juni Lohnfortzahlung.

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Bekanntmachung von Arbeitsmedizinischen Regeln. - Bek. d. BMAS v IIIb /6 -

Sicherheitsdepartement. Kantonspolizei. Rechtliches. Straftatbestände Vorgehen Anzeigeerstattung

Sexuelle Gewalterfahrung in Kindheit und Jugend. Wichtige juristische Aspekte und Hintergrundinformationen für Psychotherapeutinnen und Beraterinnen

Arbeitsvertrag. Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Stand: Juli 2008

Der Vertrauensarzt im privatrechtlichen

Die Rolle des Hausarztes im IV- Verfahren. Die IV im Spannungsfeld zwischen Medizin und Recht 22. Oktober 2015 Dr. med. Simon Graf

44-49 Unterabschnitt 2 Dienstunfähigkeit

Frage-Antwort-Katalog für behandelnde Ärzte und Ärztinnen

WICHTIGE RECHTSGRUNDLAGEN FÜR DIE ARBEIT IN DER AUGENÄRZTLICHEN PRAXIS

Verantwortung im Arbeitsschutz

Das neue Betreuungsgesetz - die neue Rechtslage zur Patientenverfügung

7. Arztadressen Erstbehandelnder Arzt bzw. Spital/Klinik Nachbehandelnder Arzt bzw. Spital/Klinik

Was gehört in ein Arbeitszeugnis?

Die neuen Regelungen des Patientenrechtsgesetzes

Vertrauensarztvertrag

Arbeit, Krankheit, Invalidität: Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Fragen

Verantwortung und Haftung des Koordinators insbesondere unter dem Aspekt der Regressnahme

Caring 21 Triple I in der Young Carers Forschung

Arbeitsrecht Praxistipps für den Handwerker

Betrug / Widerhandlung SHG

Durchsetzung der Rechte der Vertrauenspersonen schwer behinderter Menschen

Arbeitsvertrag. Der Praxisinhaber gibt dem Praxisarzt Gelegenheit, alle in der Praxis anfallenden ärztlichen Tätigkeiten auszuüben.

Die berufliche Wiedereingliederung in Holland und Belgien aus Sicht der Arbeitsmedizin.

Oberstaatsanwaltschaft

Zögern Sie bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters, wenn Sie im Vorstellungsgespräch erfahren, dass diese Person Epilepsie hat?

Strafrecht BT, Prof. Wohlers

Kurs: «Gesund und aktiv mit Krankheit leben»

Fragebogen Gutachtenverfahren

Vertrauensarzt Richter in weiss

Institut für Onkologie/Hämatologie. Onkologie KSB Brugg. Kantonsspital Baden

A n k l a g e s c h r i f t

Patientenverfügung Standard

Arbeitszeugnisse. Textbausteine und Tätigkeitsbeschreibungen. von Dr. Thorsten Knobbe, Dr. Mario Leis, Dr. Karsten Umnuß. 5.

«Strafrechtliche Untersuchungen nach einem Arbeitsunfall» Strafrechtliche Untersuchungen nach einem Arbeitsunfall 1/25/2016

Fachgespräch: Von Betroffenen zu Beteiligten PatientInnen stärken und beteiligen

Strassenverkehrsrecht Referat für den Verein RePrAG vom 9. November 2016

Click Spamming : Ein (rechtlich) junges Phänomen

Schlichtungsantrag. Abs. An die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern Hans-Böckler-Allee 3 D Hannover

Meldung der 90 Tage Berufsausübung als Ärztin / Arzt im Kanton Basel-Stadt

Wichtiges für die Zusammenarbeit zwischen den Ärzten und den Arbeitgebern

Interdisziplinäre Zusammenarbeit bei chronisch kranken Patienten Wunsch und Realität aus der Sicht des Hausarztes

Grundkurs Strafrecht II PD Dr. Luís Greco Teil 3: Straftaten gegen das werdende Leben. Teil 3: Straftaten gegen das werdende Leben

Übungsfall AII 113. Fakten

Wo erhalten Sie Unterstützung?

Fahren in fahrunfähigem Zustand: Nachweis der Fahrunfähigkeit

Dr. iur. Daniel Egli. Die Verdachtskündigung nach schweizerischem und deutschem Recht

Dem Antrag um die Eröffnung des Promotionsverfahrens zum Dr. phil. von

Verordnung über die Lohnansprüche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfalls

Off-Label Use Ärztliche Therapiefreiheit und Haftungsrisiken im Spannungsfeld

Arbeitsvertrag für Medizinische Fachangestellte

Substitutionsbehandlung und Strafrecht. Ao. Univ. Prof. Dr. Hubert Hinterhofer, Universität Salzburg

An die kantonalen Arbeitsämter. Bern, 31. Mai Unser Zeichen: TCGA/gre/chh 330 / 06-Weisung _def_d

Thrombose-Prophylaxe Haftungsrisiken: Auf der sicheren Seite?

Biologische Arbeitsstoffe. Matthias Schillo, Fachkraft für Arbeitssicherheit

Das Reha.-Management der DGUV

Ihre Kunden in Handschellen? Unschuld schützt vor Strafe nicht

Claude Grosjean, lic. iur., Fürsprecher. Claude Grosjean, lic. iur., Fürsprecher. GESUNDHEITSFÖRDERUNG Mobbing und Arbeitsplatzkonflikte

WIRTSCHAFTSKRIMINALITÄT: AUS SICHT DER STRAFVER- FOLGUNGSBEHÖRDEN

Vermeidung von Ruhestandsversetzungen bei diensteingeschränkten Lehrern. Erfahrungsbericht aus Hamburg

Antrag der Fraktion der SPD Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen unter Strafe stellen (BT-Drs. 17/12213)

1. Gegenstand Dieses Merkblatt regelt die Abläufe der medizinischen Beurteilung Schutzdienstpflichtiger.

4 Verkehrsmedizinische und verkehrspsychologische Untersuchungen

Der IV-Prozess von der Frühintervention bis zur Rente. Dieter Widmer, Direktor IV-Stelle Kanton Bern

Sign oder nicht Sign das ist keine Frage Rechtliche Grundlagen der elektronischen Signatur

Betriebliches Eingliederungsmanagement ( BEM)

im Beruf 1 Arbeiten Sie mit Ihrer Partnerin / Ihrem Partner. Welche zusammengesetzten Wörter finden Sie?

Lösungsskizze zur 3. Klausur

Pflegende Angehörige als Angestellte bei der Spitex? Chancen, Möglichkeiten, Erfahrungen

Fragen und Antworten zur Begutachtung von Behandlungsfehlern durch den MDK

Verordnung über die ärztliche Beurteilung der Schutzdienstpflichtigen

Verordnung des UVEK über den fliegerärztlichen Dienst der Zivilluftfahrt

Rechtslage bei Alkoholausschank an Festveranstaltungen im Kanton Schwyz. Aus der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung

Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Arbeitswelt

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE

Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen. Originaltext Verwaltungsvereinbarung

Schutzgut Daten 202 a StGB Ausspähen von Daten 303 a Datenveränderung 303 b Computersabotage 269 Fälschung beweiserheblicher Daten

Richtig Verhalten bei Ermittlungen durch Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung. Dr. Jens Bosbach

Praktikumsvertrag. zwischen. (Praktikumsbetrieb) vertreten durch. Frau/Herrn... Frau/Herrn... (nachfolgend: Praktikantin/Praktikant)

Zulässigkeit der Sterbe- und Suizidhilfe in den EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz

Volker Geball Lüneburg ( v.geball@gmx.de ) Rechtliche Informationen für Karateka

Verordnung über den Schulärztlichen Dienst

Fragebogen Sportlehrer/Fitnessstudio

Patientenverfügungen, Ärztliche Suizidhilfe (aktive Sterbehilfe)

Betreuer Bevollmächtigter Name, Vorname

vorsorgen selbst bestimmen e.v.

Transkript:

Die Gesundheitswelt der Zukunft denken Pitfalls in Sozial- und Arbeitsmedizin Fortbildungsnachmittag vom 15. Juni 2017 Prof. Dr. iur. Agnes Leu

Programm heute 1. Behandelnder Arzt oder Gutachter 2. Detailliertes ärztliches Zeugnis bei AUF 3. Gefälligkeitszeugnis: eine strafbare Handlung? 4. Diskussion und Fragen Pitfalls in Sozial- und Arbeitsmedizin 2

Behandelnder Arzt oder Gutachter Was unterscheidet den behandelnden Arzt vom Gutachter? BGE 140 V 260 Stellung Hausarzt aus Sicht des Bundesgerichts? BGE 125 V 351 Pitfalls in Sozial- und Arbeitsmedizin 3

Detailliertes ärztliches Zeugnis bei AUF Erste Erfahrungen Ihrerseits? Ziele und Nutzen des detaillierten AZ? Pitfalls in Sozial- und Arbeitsmedizin 4

Detailliertes ärztliches Zeugnis bei AUF Regelfall: einfaches Arztzeugnis Ziele und Nutzen des detaillierten AZ: - Rückkehr MA an Arbeitsplatz - Verhinderung von Kündigungen aufgrund längerer Arbeitsunfähigkeit Pitfalls in Sozial- und Arbeitsmedizin 5

Detailliertes ärztliches Zeugnis bei AUF Vorgehen: 1. Arbeitgeber handelt proaktiv: Ausfüllen der Arbeitsplatzbeschreibung und Übernahme der Kosten 2. Arbeitsplatzbeschreibung an MA 3. Zustimmung des MA nötig Wahl des Arztes durch MA 4. Aufgaben des Arztes bzw. der Ärztin: Feststellen, welche Tätigkeiten (bei teilweiser AUF) noch verrichtet werden können; Feststellen, ob der Patient ferienfähig ist (dazu Kollege Kissling im Verlauf des Nachmittags) Pitfalls in Sozial- und Arbeitsmedizin 6

Detailliertes ärztliches Zeugnis bei AUF Aufgaben des Arztes im Detail: Feststellen, welche Tätigkeiten (bei teilweiser AUF) noch verrichtet werden können. Grundlage für die Feststellung: Arbeitsplatzbeschrieb und ärztliche Untersuchung http://aerzte-zh.ch/informationen/detailliertes-arztzeugnis.html Pitfalls in Sozial- und Arbeitsmedizin 7

Detailliertes ärztliches Zeugnis bei AUF Arbeitsunfähigkeit Erwerbsunfähigkeit Invalidität Wo sind diese Begriffe definiert? Wie unterscheiden sie sich? Pitfalls in Sozial- und Arbeitsmedizin 8

Rückfragen des ArG beim Arzt zum AZ Arzt darf - vor Auskunft Identifikation des ArG verlangen (z.b. durch Rückruf); - Ausstellung bestätigen oder verneinen (bei Zweifel über Fälschung); - die gleichen Auskünfte geben wie im Arztzeugnis (Schrift wird verständlich); - teilweise Arbeitsunfähigkeit konkretisieren (welche Tätigkeiten sind noch möglich); - noch weitere Auskünfte geben, wenn ihn ArN/Patient vom Berufsgeheimnis entbindet Auskünfte immer unter Beachtung von Art. 321 Ziff. 1 StGB! Pitfalls in Sozial- und Arbeitsmedizin 9

Rückfrage Patient an Arzt Arztzeugnis und Vertrauensarzt Patient fragt Sie: Muss ich zum Vertrauensarzt wenn mein Arbeitgeber das verlangt? Was antworten Sie dem Patienten? Pitfalls in Sozial- und Arbeitsmedizin 10

Ihre Antwort Wichtige Punkte: Zweifel an Arztzeugnis Beizug Vertrauensarzt: Ggf. Vereinbarung im Arbeitsvertrag? Bei Widerspruch zwischen Hausarzt und Vertrauensarzt geht Hausarzt vor, wenn nur er den Patienten persönlich untersuchte. Weisung zur Untersuchung beim Vertrauensarzt stellt keine Persönlichkeitsverletzung dar (vgl. BGE 125 III 70). 11

Gefälligkeitszeugnis: eine strafbare Handlung? Pressemitteilung NZZ Folio, https://www.nzz.ch/staatsanwaltschaft_ermittelt_gegen_aerzte-1.808948 Verdacht auf falsche Zeugnisse Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Ärzte von Lukas Häuptli 17.8.2008 Im Zusammenhang mit IV-Missbräuchen nehmen Strafverfolger jetzt Ärzte ins Visier. Das Problem falscher ärztlicher Gutachten kennt auch das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). So will das Bundesamt Ärzte und Ärztinnen auf das Problem der medizinischen Zeugnisse sensibilisieren. Pitfalls in Sozial- und Arbeitsmedizin 12

Gefälligkeitszeugnis: eine strafbare Handlung? Straftatbestand falsches ärztliches Zeugnis (Gefälligkeitszeugnis): Ein vorsätzlich oder fahrlässig falsch ausgestelltes Arztzeugnis erfüllt den Straftatbestand des falschen ärztlichen Zeugnisses (Art. 318 StGB). Die Strafdrohung bei Vorsatz ist Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, während Fahrlässigkeit mit Busse sanktioniert wird. Ausserhalb des Strafrechts: ggf. Schadenersatzansprüche des ArG Was sagt die Standesordnung FMH zu Gefälligkeitszeugnissen? Pitfalls in Sozial- und Arbeitsmedizin 13

Gefälligkeitszeugnis: eine strafbare Handlung? Art. 34 Standesordnung der FMH: Zeugnisse, Berichte und Gutachten Ärztliche Zeugnisse, Berichte und Gutachten sind Urkunden. Bei deren Ausstellung haben Arzt und Ärztin alle Sorgfalt anzuwenden und nach bestem Wissen ihre ärztliche Überzeugung auszudrücken. Der Zweck der Schriftstücke, das Ausstellungsdatum und ihre Empfänger sind anzugeben. Die Ausstellung von Gefälligkeitszeugnissen ist unzulässig. Pitfalls in Sozial- und Arbeitsmedizin 14

Gefälligkeitszeugnis Ein Fall aus der Gerichtspraxis - Entscheid des Arbeitsgerichts Zürich, AN030224 vom 20. Februar 2004: Ein Arzt bescheinigte im Arztzeugnis die Arbeitsunfähigkeit des Patienten, indem er ausschliesslich auf die Angaben des Patienten abstützte, ohne diese durch seine eigenen Wahrnehmungen bzw. eine Untersuchung des Patienten im konkreten Fall zu kontrollieren. Das Gericht erläuterte, dass dieses Arztzeugnis für die behauptete Krankheit keinen Beweis erbringen kann. Pitfalls in Sozial- und Arbeitsmedizin 15

Fragen und Diskussion agnes.leu@careum.ch agnes.leu@kalaidos-fh.ch http://www.careum.ch/youngcarers #youngcarersch Careum@CareumCH http://blog.careum.ch/?p=7022 16

Kontakt Prof. Dr. iur. Agnes Leu Studiengangsleitung DAS/CAS FH in Pflege- und Gesundheitsrecht Programmdirektorin Young Carers, Careum Forschung Pestalozzistrasse 7 8032 Zürich (CH) T + 41 43 222 5056 agnes.leu@careum.ch www.careum.ch 2 nd International Young Carers Conference in Malmö, Sweden May 29-31 2017 17

Verlag Die Gesundheitswelt der Zukunft denken Vielen Dank für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit es war mir ein Vergnügen!