Aktuelle Informationen auf dem Gebiet Steuern, Recht und Wirtschaft MANDAT aktuell Die November-Nummer bringt: Einkommensteuer Änderung der Verpflegungssätze Sammelbericht
Die Abgeordneten des Nationalrates der Slowakischen Republik verabschiedeten am 30. Oktober 2014 eine Novelle des Einkommensteuergesetzes. Dem Entwurf dieser Novelle widmeten wir uns in der Septemberausgabe unserer Zeitschrift Mandat správy. Nicht alle vorgeschlagenen Änderungen wurden letztendlich in das Gesetz aufgenommen, deswegen werden wir in dieser Ausgabe die verabschiedeten Änderungen des Einkommensteuergesetzes zusammenfassen. Die wichtigsten Änderungen im Gesetz: Sachvermögen persönlichen Verbrauchs Abschreibungen von Vermögensgegenständen, die den Charakter persönlicher Nutzung haben, werden zu den steuerabsetzbaren Ausgaben zu gleichem Prozentanteil eingerechnet, zu welchem der Steuerzahler die mit diesem Vermögen zusammenhängenden Kosten (Ausgaben) absetzen wird. Der Steuerzahler kann bei diesem Vermögen persönlichen Verbrauchs entscheiden, die Kosten (Ausgaben) wie folgt abzusetzen: Martin Šiagi e-mail: martin.siagi@mandat.sk Tel.: +421 2 571042-14 in Form von Pauschalausgaben in Höhe von 80%, wenn dieses Vermögen auch zu persönlichen Zwecken genutzt wird; in nachweisbarer Höhe je nach Verhältnis der Nutzung dieses Vermögens zur Sicherstellung steuerbarer Einkommen. Kosten (Ausgaben), die mit dem Vermögen persönlichen Verbrauchs zusammenhängen, kann nur der Steuerzahler in Höhe von 100% absetzen, der nachweisen kann, dass dieses Vermögen ausschließlich zum Erreichen, Sicherstellen und Erhalten der Einkommen genutzt wird. Aus der Novelle wurde die ursprünglich vorgeschlagene Liste des Vermögens, das neben Unternehmenszwecken auch zum persönlichen Verbrauch genutzt werden kann, weggelassen. Es bleibt also weiterhin in der Erwägung des Unternehmers, ob er die 80-prozentige Abschreibung für das Vermögen, das er auch zu persönlichen Zwecken nutzt geltend macht, oder dieses Vermögen mit genauem Anteil seiner Nutzung zu Unternehmenszwecken abschreiben wird. Transferbewertung Nach der bisherigen Fassung bezog sich der Bereich von Transferpreisen nur auf Transaktionen mit ausländischen verbundenen Subjekten. Ab 1. Januar 2015 wird der Kreis betroffener Subjekte auch auf einheimische verbundene Subjekte erweitert. Also werden auch einheimische verbundene Subjekte verpflichtet sein, eine Dokumentation zur angewandten Methode der Bestimmung von Transferpreisen erarbeitet zu haben. 1
Erweiterung der Anzahl der Kosten, die erst nach ihrer Zahlung steuerlich absetzbar sind, z.b. um: a) Kosten für Mieten und für die Anmietung von materiellem und immateriellem Vermögen; b) Ausgaben für Marketing- und andere Studien, Marktforschung und Kosten für den Erwerb von Normen und Zertifikaten; c) Entgelte für Vermittlungsprovisionen beim Empfänger der Dienstleistung; d) Ausgaben (Kosten) für Beratungs- und Rechtsdienstleistungen. Limit für den Einkauf und die Abschreibung von PKW Bei den Abschreibungen von PKW mit einem Eingangspreis von 48 000 EUR und mehr wird eine Einschränkung bezüglich der Einbeziehung dieser Abschreibungen in die Besteuerungsgrundlage eingeführt. Diese Einschränkung resultiert aus Testen der ausgewiesenen Besteuerungsgrundlage in der Steuererklärung gegenüber der Summe der Abschreibungen, die aus dem Grenzpreis 48 000 EUR im Besteuerungszeitraum aus diesen PKW berechnet wurden. Jana Princová e-mail: jana.princova@mandat.sk Tel.: +421 2 571042-35 Ist die Besteuerungsgrundlage niedriger als die Summe der limitierten Abschreibungen dieses PKW, so erhöht sich die Besteuerungsgrundlage um die Differenz zwischen der Summe der tatsächlich angesetzten steuerlichen Abschreibungen und der Summe der jährlichen Abschreibungen (bzw. anteilsmäßigen Teile der jährlichen Abschreibungen), die aus dem Grenz- Eingangspreis 48 000 EUR berechnet wurden. Ist die ausgewiesene Besteuerungsgrundlage höher als die Summe der limitierten Abschreibungen dieses PKW mit Eingangspreis 48 000 EUR und mehr, so wird keine Anpassung der Besteuerungsgrundlage vorgenommen. Diese Anpassung der Besteuerungsgrundlage wird bei einem Vermieter, welcher Fahrzeuge mit Eingangspreis von 48 000 EUR und mehr zur operativen Vermietung anbietet, nicht vorgenommen. Ähnlich wie bei der Absetzung der Abschreibungen von PKW mit Eingangspreis über 48 000 EUR wird auch bei der Absetzung der Miete für PKW aufgrund einer operativen Vermietung vorgegangen. Aufhebung der steuerlichen Absetzbarkeit von Rückstellungen Die Abgeordneten verabschiedeten die Aufhebung der steuerlichen Absetzbarkeit von Rückstellungen für nichtberechnete Lieferungen und Leistungen, Rückstellungen für Erstellung, Prüfung und Veröffentlichung des Rechnungsabschlusses und des Jahresberichtes und der Rückstellung für die Erstellung der Steuererklärung. 12
Regeln für niedrige Kapitalisierung ab 2015 Ab 1. Januar 2015 werden wiederholt Regeln für niedrige Kapitalisierung, bzw. Regeln für eine Unterkapitalisierung eingeführt. Daraus ergibt sich, dass ein Limit für die maximale Höhe der Zinsen aus Krediten und Darlehen eingeführt wird, die zu den Kosten gebucht werden und in die steuerlich absetzbaren Ausgaben eingerechnet werden, wenn Kredite und Darlehen zwischen verbundenen juristischen Personen ausgezahlt werden. Zu den Ausgaben (Kosten), die mit angenommenen Krediten und Darlehen verbunden sind, gehören z.b. Gutachten, Gebühren für Bankgarantien, Provisionen für Kredit- oder Darlehensvermittlung, Gebühren für vorzeitige Abzahlung von Krediten oder Darlehen usw. Die Regeln der Unterkapitalisierung werden erstmals für Zinsen aus Kreditund Darlehensverträgen beim Einreichen der Steuererklärung für den Besteuerungszeitraum, der frühestens am 1. Januar 2015 beginnt, angewandt. Robert Jex e-mail: robert.jex@mandat.sk Tel.: +421 2 571042-13 Änderungen in den Abschreibungen des Vermögens Die Anzahl der Abschreibungsgruppen wird von 4 auf 6 erweitert. In die neue 3. Abschreibungsgruppe werden nur Produktionstechnologien gehören und ihre Abschreibungsdauer wird von 12 auf 8 Jahre verkürzt. Nichtproduktions-Gebäude und Bauten werden in eine neue 6. Abschreibungsgruppe geordnet und ihre Abschreibungsdauer wird von 20 auf 40 Jahre erhöht. Gemäß Übergangsbestimmungen dieser Gesetzesnovelle gilt, dass der Steuerzahler Änderungen der Abschreibungsmethode, der Abschreibungsgruppe, der Abschreibungsdauer, des jährlichen Abschreibungssatzes oder Koeffizienten auch bei solchem Vermögen vorzunehmen hat, das er nach dem bis zum 31. Dezember 2014 gültigen Gesetz bereits abschreibt, wobei die bereits abgesetzten Abschreibungen rückwirkend nicht geändert werden. Ab 1. Januar 2015 wird das gesamte materielle Vermögen in gleichmäßiger Abschreibungsmethode abgeschrieben, mit Ausnahme des materiellen Vermögens, das in die Abschreibungsgruppe 2 und 3 eingeordnet wurde, wo der Steuerzahler auch weiterhin eine beschleunigte Abschreibungsmethode nutzen darf, wenn er sich hierfür entscheidet. Sachvermögen, dass aufgrund eines Leasings angeschafft wurde, kann gleichmäßig oder beschleunigt abgeschrieben werden, und zwar je nach Gruppe, in welche das angeschaffte Vermögen eingeordnet wurde. Die monatlichen Leasingabschreibungen werden ab 2015 aufgehoben. 13
Unterbrechung steuerlicher Abschreibung Der Steuerzahler wird verpflichtet sein, die Abschreibung des materiellen Vermögens zu unterbrechen, z.b. im Besteuerungszeitraum in welchem: das Sachvermögen nicht genutzt wird, mit Ausnahme von Sachvermögen mit Versicherungs- und Rückstellungscharakter, die Gültigkeit der Genehmigung für vorzeitige Nutzung eines Bauobjektes nicht verlängert wird; die zeitweilige Nutzung eines Bauobjektes zum Probebetrieb nicht verlängert wird. Bei Immobilien kann dieser Betrag einen wesentlichen Teil der steuerlichen Kosten darstellen, der von der Besteuerungsgrundlage nicht abgesetzt werden kann. Eine Unterbrechung der Abschreibung bzw. Aufhebung der Unterbrechung der Abschreibung kann durch eine nachträgliche Steuererklärung für den Besteuerungszeitraum, für welchen eine Steuerkontrolle durchgeführt wurde, nicht geltend gemacht werden. Das bedeutet, dass, wenn ein Steuerzahler in ordentlicher Steuererklärung eine Unterbrechung der Abschreibung geltend gemacht hat, kann er in einer nachträglichen Steuererklärung nach einer Steuerkontrolle die Unterbrechung der Abschreibung nicht aufheben und die steuerlichen Abschreibungen nicht nachträglich geltend machen. Martin Šiagi e-mail: martin.siagi@mandat.sk Tel.: +421 2 571042-14 Super-Abzug der Ausgaben (Kosten) für Forschung und Entwicklung Der Super-Abzug von Ausgaben (Kosten) für die Forschung und Entwicklung wird einen steuerlichen Nachlass für Steuerzahler darstellen, die ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt verwirklichen werden. Nach Erfüllung der durch das Gesetz festgelegten Bedingungen kann der Steuerzahler in seine Besteuerungsgrundlage noch einmal 1 ausgewählter Ausgaben (Kosten) für die Verwirklichung eines Forschungs- und Entwicklungsprojektes einbeziehen. Die Abgeordneten verabschiedeten die Erstellung einer öffentlichen Liste steuerlicher Subjekte, die bei der Verwirklichung eines Forschungs- und Entwicklungsprojektes den oben genannten Abzug der Ausgaben für Forschung und Entwicklung anwenden können, wodurch Bedingungen für eine einfachere Aufdeckung eines Missbrauchs dieser steuerlichen Abzüge geschaffen werden sollen. Tilgung des Verlustvortrags Die steuerlichen Verluste werden in genau vier nacheinander folgenden Zeiträume getilgt werden können (nach jetziger Gesetzgebung konnte die Frist für die Tilgung des Verlustvortrages zwei, drei oder höchstens vier Besteuerungszeiträume betragen). 14
Restpreis des Vermögens Die Novelle des Einkommensteuergesetzes bringt auch eine Einschränkung der Einrechnung des Restpreises des Vermögens zu den steuerlichen Ausgaben bei seinem Verkauf. Diese Einschränkung wird bestimmte Vermögensarten betreffen, zu denen vor allem verschiedene Verkehrsmittel, Nichtproduktionsgebäude und Bauobjekte zählen werden. Der Restpreis bei deren Verkauf wird höchstens bis in Höhe der Einnahmen aus diesem Verkauf steuerlich absetzbarer Betrag sein. Aus unserer Sicht handelt es sich um eine weitreichende Novelle des Einkommensteuergesetzes, die in dieser Ausgabe der Zeitung nicht ganzheitlich analysiert werden kann. Bei Interesse an weiteren Informationen bezüglich dieser Novelle kontaktieren Sie uns. ÄNDERUNG DER VERPFLEGUNGSSÄTZE Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Familie der Slowakischen Republik hat folgende Verfügung zu den Beträgen des Verpflegungsgeldes erlassen. Diese ist seit dem 31. Oktober 2014 wirksam. Nach dieser Verfügung werden die Beträge der Verpflegungsgelder für einzelne Zeiträume wie folgt erhöht: 4,20 EUR für den Zeitraum von 5 bis 12 Stunden (von den ursprünglichen 4 EUR); 6,30 EUR für den Zeitraum von über 12 Stunden bis 18 Stunden (von den ursprünglichen 6 EUR); 9,80 EUR für den Zeitraum von über 18 Stunden (von den ursprünglichen 9,30 EUR). Die Erhöhung des Verpflegungsgeldes beeinflusst auch Essensmarken, d.h. nach der neuen Regelung beträgt der Mindestwert von Essensmarken 3,15 EUR. Jana Princová e-mail: jana.princova@mandat.sk Tel.: +421 2 571042-35 15
ÜBERSEHEN SIE NICHT Sammelbericht Seit dem 01. Oktober 2014 wird mit der Novelle des Umsatzsteuergesetzes die Grenze für das Einreichen eines Sammelberichts vom ursprünglichen Wert 100 000 EUR auf 50 000 EUR herabgesetzt. Wichtige Termine Eine Übersicht über die wichtigen Termine für November bis Dezember 2014 finden Sie auf unserer Webseite http://www.mandat.sk ÜBER UNS Die MANDAT CONSULTING, k.s. und MANDAT AUDIT, s.r.o. wurden im Jahre 2004 als Steuerberatungs- und Prüfungsgesellschaft gegründet. Während unserer ganzen Existenz bieten wir Dienstleistungen im Bereich der Steuerberatung, Buchhaltung und Prüfung kleinen, mittleren und multinationalen Konzernen. Langjährige Erfahrung in Zusammenarbeit mit ausländischen Beratungsgesellschaften, gepaart mit der Kompetenz slowakischer Steuerberater und Wirtschaftsprüfer garantiert eine allseitige und fachgerechte Beratung unserer Klienten, die auch Großteils aus den Reihen bedeutender ausländischer Investoren kommen. Im Bereich von uns angebotenen Dienstleistungen sind 41 qualifizierte Mitarbeiter im Einsatz. Informationen in diesem Material sind nur informativ. MANDAT CONSULTING, k.s. übernimmt keine Haftung für Beschlüsse, die der Leser aufgrund dieser Ausgabe macht. Wenn Sie den Namen einer anderen Person hinzufügen möchten Ihres Unternehmens in der Liste den Begünstigen MANDAT aktuell, bitte kontaktieren Sie uns per Email auf: news@mandat.sk Bei Interesse um weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte unter. 16