Finanzierungsmöglichkeiten



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Transkript:

Finanzierungsmöglichkeiten Inhaltsverzeichnis Berufsinfo.at - Bildungsförderungen... 2 Bildungsförderungsdatenbank... 2 Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung... 2 Kursförderung.at Datenbank zur Weiterbildungsförderung... 2 WAFF - Wiener ArbeitnehmerInnen-Förderungsfonds... 3 Weiterbildungskonto... 3 Fördervoraussetzungen und Details... 3 Bildungsförderung Niederösterreich... 4 Arbeitsmarktservice (AMS)... 5 Beihilfen Deckung des Lebensunterhalts, Kurs- und Kursnebenkosten... 5 Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF (Ziel 1)... 6 Steuerliche Förderung der beruflichen Bildung... 7 Ausgaben und Aufwendungen als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten... 7 Bildungsfreibetrag... 7 Bildungsprämie... 8 Stipendienmöglichkeiten Österreichischer Akademischer Austauschdienst... 8 Weiterbildungskredite und Bildungsdarlehen... 8 Raiffeisen Wohn Bausparen... 8 s Bausparkasse... 9 Ratenzahlung Lehrgang Interkulturelle Kompetenzen... 9 Seite 1

Berufsinfo.at - Bildungsförderungen Das Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft bietet eine breite Übersicht über Bildungsförderungen der einzelnen Bundesländer, des Bundes und der EU in Hinblick auf verschiedene Zielgruppen. Bildungsförderungsdatenbank Auf dieser Seite finden Sie Informationen über Förderungen zum Thema Aus- und Weiterbildung. Sie können die Förderungen nach Zielgruppen oder nach Bundesländern auswählen, über eine alphabetische Liste abrufen oder durch Eingabe des Titels über die Suchfunktion suchen. Allgemeine Informationen über Förderungen (Vergabe und Durchführung von Förderungen, Finanzierungsinstrumente, Zielgruppen, steuerliche Förderungen usw.) und Links zu weiteren Informationsquellen vervollständigen das Angebot. www.berufsinfo.at/ Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung Die Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung ist die umfangreichste in Österreich existierende Online-Datenbank dieser Art für alle wissenschaftlichen Bereiche. Sie bietet Förderungen für Studierende, Graduierte und Forschende innerhalb Österreichs, sowie Incoming- (nach Österreich) und Outgoing- (von Österreich nach...) Stipendien. Weiters können auch Zuschüsse, Preise, und Forschungsförderungen abgefragt werden. Die Informationen beinhalten neben Details zu Einreichbedingungen (Einreichfrist und -stelle) auch Hinweise zu Dauer, Kontingent und Finanzierungsleistung der jeweiligen Förderung. Die permanente Wartung der Datenbank wird vom Österreichischen Austauschdienst (ÖAD) oder direkt von den stipendien- und förderungsvergebenden Stellen durchgeführt, womit höchste Aktualität der Daten garantiert ist. Diese zweisprachige Datenbank wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung sowie der EU finanziert. http://www.grants.at/ Kursförderung.at Datenbank zur Weiterbildungsförderung Finden Sie mögliche Förderungen für Ihre Weiterbildungspläne. http://www.kursfoerderung.at/ Seite 2

WAFF - Wiener ArbeitnehmerInnen-Förderungsfonds Tel.: 01/21748-213, 214. E-mail: waff@waff.at Für unselbständig Erwerbstätige mit Hauptwohnsitz in Wien. Weiterbildungskonto Mit dem Weiterbildungskonto unterstützt der waff berufsbezogene Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen von arbeitslosen und beschäftigten WienerInnen. Beschäftigte: 50% der Kurskosten, bis zu 200,- Arbeitslose (oder: Eltern-/Bildungskarenz; Sozialhilfebezug): 50% der Kurskosten, bis zu 300,- Für Berufsreifeprüfung, Werkmeisterprüfung, Nachholen des Lehr- oder Hauptschulabschlusses: 80% der Kurskosten, bis zu 450,- Der Antrag auf Förderung muss spätestens drei Monate nach Ende des Kurses (oder der Ablegung der Prüfung) beim waff eingebracht werden. Bitte beachten Sie die sonstigen Voraussetzungen für den Erhalt Ihrer Förderung. Fördervoraussetzungen und Details Wer wird gefördert? ArbeiterInnen, Angestellte, Vertragsbedienstete Geringfügig Beschäftigte Freie DienstnehmerInnen nach ASVG Lehrlinge Arbeitslose (beim AMS Wien gemeldet) Personen, die beruflich wieder einsteigen möchten Personen in Eltern- oder Bildungskarenz Präsenz- oder Ausbildungsdienstleistende und Zivildiener SozialhilfeempfängerInnen Neue Selbstständige (das sind Personen, die nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz gemäß 2 (1) Zif. 4 GSVG, versichert sind) Nicht gefördert werden alle anderen Selbstständigen, sowie BeamtInnen, StudentInnen, SchülerInnen und PensionistInnen. Was wird gefördert? Der waff unterstützt Sie finanziell bei Kurs- und Seminarkosten sowie Prüfungsgebühren für Ihre berufliche Aus- und Weiterbildung, sofern diese Kosten 75, pro Kurs übersteigen. Nicht gefördert werden Bücher, Skripten und staatliche Gebühren sowie Hobby- und Freizeitkurse. Seite 3

Wie hoch ist die Förderung? 50 % der Kurskosten, max. 200, 50 % der Kurskosten, max. 300,, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kurs- bzw. Semesterbeginns entweder o Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Bevorschussung von Leistungen aus der Pensionsversicherung, Weiterbildungsgeld, Altersteilzeitgeld) beziehen, o in Eltern- oder Bildungskarenz sind oder o Sozialhilfe bekommen. 80 % der Kurskosten, max. 450,, wenn Sie einen Hauptschul- oder Lehrabschluss erwerben, die Werkmeisterprüfung oder die Berufsreifeprüfung ablegen wollen. Voraussetzung für die Förderung: Sie haben spätestens zum Zeitpunkt der Antragstellung Ihren Hauptwohnsitz in Wien (Meldebestätigung) Sie absolvieren Ihre Weiterbildung bei einem vom waff anerkannten Bildungsträger Wie kommen Sie zu Ihrer Förderung? Reichen Sie Ihren Antrag auf Förderung spätestens drei Monate nachdem Sie Ihre Aus- und Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen haben mit der Teilnahmebestätigung ein. Bei Ausund Weiterbildungen, die aus mehreren Semestern oder Modulen bestehen, reichen Sie je Semester bzw. Modul innerhalb der oben genannten Frist ein. Die Auszahlung des bewilligten Förderbetrages erhalten Sie je Semester bzw. Modul. Generell gilt: der Maximalbetrag kann im Zeitraum von zwei Kalenderjahren in mehreren Teilbeträgen oder auf einmal beantragt werden. Der genehmigte Förderbetrag wird jenem Kalenderjahr zugerechnet, in dem der Kurs- bzw. Semesterbeginn liegt. Förderungen von anderen Fördergebern werden grundsätzlich abgezogen. Es sei denn es handelt sich dabei um Förderungen von freiwilligen und gesetzlichen Interessenvertretungen der ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen oder der Gemeinde Wien. Auf die Förderung des waff gibt es übrigens keinen Rechtsanspruch. Bildungsförderung Niederösterreich Wolfgang Schandl, Claudia Wiesmann E-Mail: bildungsfoerderung@noel.gv.at Tel: 02742/9005-11225 und 11231, Fax: 02742/9005-13970 Für unselbständig Erwerbstätige mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich www.waff.at Eine Bildungsförderung in der Höhe von 50 % bzw. 80 % der Kurskosten bis zu insgesamt 2.640,-- (innerhalb von 6 Jahren ab Erstanstragstellung) erhalten alle ArbeitnehmerInnen, KinderbetreuungsgeldbezieherInnen, WiedereinsteigerInnen nach der Kinderkarenz, die beim AMS arbeitsuchend gemeldet sind und keine Leistung vom AMS erhalten, SozialhilfebezieherInnen, ArbeitnehmerInnen, die einen Meister- oder Konzessionsprüfungsvorbereitungskurs besuchen und während dieser Zeit arbeitslos/karenziert sind, ArbeitnehmerInnen, die einen Vorbereitungskurs zum Hauptschulabschluss bzw. einen Vorbereitungskurs für die Berufsreifeprüfung bzw. die Studienberechtigungsprüfung besuchen, wenn der Kurs bei einem von der Donau-Universität Krems zertifizierten Bildungsträger absolviert wurde. Anträge müssen innerhalb der Einreichfrist, bis spätestens ein Jahr nach Ende des Kurses, unter Beilage der erforderlichen Belege und Bestätigungen beim zertifizierten Kursinstitut abgegeben werden. Seite 4

Nicht gefördert werden: Personen, die beim AMS als arbeitslos vorgemerkt sind (Ausnahmen siehe oben), TeilnehmerInnen an Arbeitsstiftungen und Beschäftigte in Beschäftigungsinitiativen, alle Studien und Lehrgänge an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und sonstigen Instituten, die mit einem akademischen Grad abschließen(bachelor-, Master-, Magister-, Doktoratstudium, Lehrgänge universitären Charakters), Schulen mit Maturaabschluss (Ausnahme: siehe Pkt.1), der Besuch von Hobbykursen, der Erwerb von Lenkerberechtigungen, Kurskosten unter 70.-- sowie Anreise-, Nächtigungs-, Verpflegungs-, Literaturkosten und dergleichen, auch wenn diese in pauschalen Kurskosten enthalten sind. www.noel.gv.at Arbeitsmarktservice (AMS) Informationen zu Förderungen von Weiterbildung finden sie unter www.ams.or.at/sfa/ Beihilfen Deckung des Lebensunterhalts, Kurs- und Kursnebenkosten Sie sind arbeitslos und wollen einen Kurs besuchen? Das Arbeitsmarktservice sichert Ihnen mit der Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes, mit der Beihilfe zu den Kurskosten und mit der Beihilfe zu den Kursnebenkosten während Qualifizierungs- oder Berufsorientierungsmaßnahmen die finanzielle Existenz. (Stand 01/2007) Wer? Diese Beihilfen können Arbeitslose für arbeitsmarktpolitisch sinnvolle Maßnahmen erhalten, die zu einer Erhöhung der Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt beitragen. In besonderen Fällen können auch Beschäftigte, deren Einkommen eine bestimmte Höhe nicht überschreitet, gefördert werden. Was? Gefördert werden können: Kursgebühren Schulgeld Lehrmittel ärztliche bzw. psychologische Gutachten Prüfungsgebühren Schulungskleidung (z.b. Schuhe für Baukurse) Selbstbehalt für Schulbücher Fahrtkosten (täglich, wöchentlich, monatlich) Selbstbehalt für Schülerfreifahrt Unterkunft (Nächtigung) Verpflegung Wie viel? Die Höhe der Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes entspricht mindestens der Höhe des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe (inklusive allfälliger Familienzuschläge). Alle FörderungswerberInnen, die eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes erhalten, sind in der Kranken-, Unfall-, und Pensionsversicherung (Ersatzzeit) versichert. Von den Kursgebühren und Reisekosten etc. übernimmt das AMS bis zu 100% der nachgewiesenen Kosten. Seite 5

Wie lange? Die Beihilfen werden für die Gesamtdauer einer Maßnahme (z.b. Buchhaltungskurs) bzw. für ein zusammengehöriges Maßnahmenpaket gewährt (z.b. Buchhaltung I und II gelten als eine Maßnahme). Wo? Die Beihilfen sind an ein Beratungsgespräch gebunden. Dies erfordert, dass der/die FörderungswerberIn mit dem/der zuständigen BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle des AMS rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme Kontakt aufnimmt. Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF (Ziel 1) Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert mit dieser Beihilfe die Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen von ArbeitnehmerInnen. Ziel ist es, einerseits die Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen durch Qualifizierung zu sichern andererseits die Weiterbildungsaktivitäten für die Arbeitgeber zu erleichtern. Wer? Diese Förderung erhalten alle Arbeitgeber - ausgenommen sind das Arbeitsmarktservice, Körperschaften öffentlichen Rechts, politische Parteien, der Bund, die Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie radikale Vereine. Der Förderung der Qualifizierung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen wird Priorität eingeräumt. Bei Vorlage eines Bildungsplanes sind folgende Personen förderbar: Frauen, Männer ab 45 Jahre, unqualifizierte Männer unter 45 Jahre bei Maßnahmen zur Vorbereitung auf die EU- Erweiterung, Fach- und Führungskräfte der unteren Managementebene bei Maßnahmen zur Vorbereitung auf die EU-Erweiterung (eingeschränkt auf Qualifizierungen im Bereich von Schlüsselqualifikationen), die sich in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis bzw. in Elternkarenz befinden. Nicht förderbar sind: UnternehmenseigentümerInnen, handelsrechtliche Geschäftsführer und Geschäftsführer von Vereinen, Vorstandsmitglieder von Kapitalgesellschaften, leitende Angestellte, denen maßgebliche Führungsaufgaben selbstverantwortlich übertragen sind, ArbeitnehmerInnen in einem unkündbaren Arbeitsverhältnis, ArbeitnehmerInnen, für die das AMS eine Eingliederungsbeihilfe gewährt und deren Arbeitsverhältnis kürzer als drei Monate aufrecht ist, ArbeitnehmerInnen, für die das AMS eine Kurzarbeitsbeihilfe gewährt, Lehrlinge. Was? Gefördert wird die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen. Für Frauen generell und für Männer über 45 Jahre werden auch die Personalkosten für Qualifizierungszeiten während der Regelarbeitszeit gefördert. Die Auswahl der Maßnahme erfolgt durch das Unternehmen in Absprache mit den ArbeitnehmerInnen. Die Beihilfe wird nur nach Vorlage eines Bildungsplanes gewährt, wenn die gewählte Qualifizierungsmaßnahme als arbeitsmarktpolitisch sinnvoll einzustufen ist und das Begehren vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme(n) eingebracht wird. Seite 6

Wie viel? Die Höhe der Förderung beträgt drei Viertel der anerkennbaren Kosten. Die Finanzierung erfolgt zu 75% durch den ESF. Die restlichen 25% werden durch das AMS national kofinanziert. Die Höhe der maximal anerkennbaren Kursgebühren beträgt EUR 10.000,- pro TeilnehmerIn und Begehren. Wo? Die Zuständigkeit der Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice richtet sich nach der personaldisponierenden Stelle des Betriebes, in dem die zu fördernden ArbeitnehmerInnen beschäftigt sind. www.ams.or.at/sfa/ Steuerliche Förderung der beruflichen Bildung Ausgaben und Aufwendungen als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten Ausgaben und Aufwendungen zur beruflichen Weiterbildung, soweit diese im Zusammenhang mit der ausgeübten beruflichen Tätigkeit stehen, können als Betriebsausgaben bzw. als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden. unselbständig Erwerbstätige können auch die Ausbildungskosten für einen Beruf, der mit dem derzeitig ausgeübten Beruf artverwandt ist, als Werbungskosten steuerlich absetzen selbständig Erwerbstätige können reine Ausbildungskosten, soweit sie im Zusammenhang mit dem ausgeübten bzw. einem damit verwandten Beruf stehen, als Betriebsausgaben steuerlich absetzten (dazu zählt u. a. der Besuch von Fachhochschulen oder berufsbildenden höheren Schulen). Unter Aus- und Weiterbildungskosten versteht man etwa Kurs- und Seminarkosten, Kosten für Lernbehelfe sowie Fahrt- und Nächtigungskosten, wobei bei letzteren das den Bundesbediensteten zustehende Nächtigungsgeld in der Höchststufe nicht überschritten werden darf. Von der steuerlichen Absetzbarkeit ausgeschlossen sind vor allem Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen, die allgemeinen Charakter haben (z. B. AHS-Matura), im Zusammenhang mit einem ordentlichen Universitätsstudium stehen oder der privaten Lebensführung dienen (z.b. Sport, Führerschein, etc.). Bildungsfreibetrag Seit der Steuerreform 2000 (und dem Konjunkturbelebungspaket 2002) besteht für Unternehmen die Möglichkeit, für Aus- und Weiterbildungskosten, die im betrieblichen Interesse für Mitarbeiter aufgewendet werden, einen Freibetrag in Höhe von 20 % dieser Kosten in Anspruch zu nehmen. Dieser Bildungsfreibetrag gilt sowohl für externe als auch für interne Weiterbildungsmaßnahmen. Der Bildungsfreibetrag senkt die Bemessungsgrundlage für die Einkommen- und Körperschaftsteuer und wird im Rahmen der Steuererklärungen geltend gemacht. Der externe Bildungsfreibetrag steht für betriebliche Aufwendungen zu die außerbetriebliche Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen betreffen im betrieblichen Interesse für ArbeitnehmerInnen getätigt werden auf die berufliche Weiterbildung von ArbeitnehmerInnen abzielen Seite 7

Als außerbetriebliche Aus- und Weiterbildungseinrichtungen werden anerkannt: Bildungseinrichtungen von Körperschaften öffentlichen Rechts (zb Wifi) und Einrichtungen, deren Geschäftstätigkeit wesentlich in der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der beruflichen Aus- oder Weiterbildung liegt und deren Bildungsangebot sich an einen unbestimmten Personenkreis richtet Der interne Bildungsfreibetrag steht (seit 2003) für innerbetriebliche Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Verfügung. Ein interner Bildungsfreibetrag kann nur insoweit geltend gemacht werden, als die Aufwendungen je Aus- und Weiterbildungsmaßnahme EUR 2.000,-- pro Kalenderjahr nicht übersteigen. Bei einer Veranstaltungsdauer von bis zu 4 Stunden reduziert sich dieser Höchstbetrag auf EUR 1.000,--. Bildungsprämie Alternativ zum Bildungsfreibetrag können Unternehmen für Aufwendungen, für die ein externer Bildungsfreibetrag zustehen würde, auch eine Bildungsprämie in Höhe von 6 % in Anspruch nehmen. Die Bildungsprämie wird ebenfalls über die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuererklärung geltend gemacht und dem Abgabenkonto des Steuerpflichten gutgeschrieben. Eine Inanspruchnahme anstelle des Freibetrages ist insbesondere in Verlustjahren sinnvoll. Stipendienmöglichkeiten Österreichischer Akademischer Austauschdienst Beim Österreichischen Akademischen Austauschdienst (ÖAD) können Sie sich einen guten Überblick über Stipendien verschafften. Der ÖAD unterhält zwei Stipendiendatenbanken, eine für Studierende, die von Österreich ins Ausland gehen wollen (outgoing) und eine für Studierende, die nach Österreich kommen wollen (incoming). http://www.oead.ac.at/ Weiterbildungskredite und Bildungsdarlehen Raiffeisen Wohn Bausparen Die Raiffeisen Bausparkasse ist Marktführer unter den österreichischen Bausparkassen. Sie bietet mit günstigen Bauspardarlehen eine optimale Unterstützung bei der Finanzierung individueller Bildungsziele. Besonders vorteilhaft sind die niedrigen Rückzahlungsraten während der Ausbildungsphase, die finanziellen Freiraum verschaffen. Mit dem Bildungsdarlehen können Studiengebühren, Lernmaterialien, Unterkunftskosten etc. finanziert werden. Die Raiffeisen Bausparkasse bietet Studierenden der Donau-Universität Krems spezielle Konditionen an. www.donau-uni.ac.at/ www.wohnbausparen.at/bildung Seite 8

s Bausparkasse Die s Bausparkasse bietet als Partner der Donau-Universität Krems maßgeschneiderte Bildungsdarlehen und damit die optimale Unterstützung zur Finanzierung individueller Bildungsziele. Auf Wunsch bezahlen Studierende der Donau-Universität Krems bis zu fünf Jahre nur die anfallenden Zinsen und können sich auf diese Weise ganz auf ihre Ausbildung konzentrieren. Die s Bausparkasse bietet Studierenden der Donau-Universität Krems spezielle Konditionen an. www.donau-uni.ac.at www.sbausparkasse.at Ratenzahlung Lehrgang Interkulturelle Kompetenzen Der Fachbereich Interkulturelle Studien des Departments für Weiterbildungsforschung und Bildungsmanagement der Donau-Universität Krems bietet die Möglichkeit einer Semester-Ratenzahlung an. Die Studiengebühr wird in vier Raten aufgeteilt die zu angegebenen Terminen fällig werden. Zusätzliche Kosten entstehen durch die Ratenzahlung nicht. Seite 9