RATGEBER Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von 1 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Gas-Brennwertgeräten1
Hinweis: Dieser Leitfaden basiert auf den Kriterien des Blauen Engels für emissionsarme und energiesparende Gas-Brennwertgeräte (RAL-UZ 61, Ausgabe April 2012. Trotz sorgfältiger Prüfung sämtlicher Angaben des Leitfadens können Fehler nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden. Die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Inhalts ist daher ohne Gewähr. Eine Haftung des Herausgebers auch für die mit dem Inhalt verbundenen potentiellen Folgen ist ausgeschlossen. Wir erlauben das Kopieren sowie die sonstige Nutzung aller in diesem Leitfaden enthaltenen Inhalte, sofern sie nicht verfälscht oder auf sonstige missbräuchliche Art und Weise genutzt werden.
Inhalt 1. Einleitung 4 2. Verwendung des Leitfadens 4 3. Geltungsbereich 4 4. Begriffsbestimmungen 5 5. Umweltanforderungen 6 5.1 Anforderungen an den Auftragsgegenstand 6 5.1.1 Allgemeines 6 5.1.2 Emissionsanforderungen im Dauerbetrieb (Beharrungs zustand 6 5.1.3 Anforderungen zur rationellen Energienutzung 6 5.1.4 Hilfsenergiebedarf 7 5.1.4.1 Elektrische Leistungsauf nahme/stromverbrauch 7 5.1.4.2 Heizwasserseitiger Widerstand 8 5.1.4.3 Heizungsumwälzpumpe 8 5.2 Anforderungen an die Auftragsausführung 8 5.2.1 Einstellanleitung (Dokumentation für den Handwerker 8 5.2.2 Bedienungsanleitung für den Endkunden 8 6. Nachweise 9 Anlage: Kriterienkatalog zur umweltfreundlichen Beschaffung von Gas-Brennwertgeräten 11 3 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Gas-Brennwertgeräten
1. Einleitung Mit diesem Leitfaden können Erdgas- Brennwertgeräte, wie unter Abschnitt 3 bezeichnet, beschafft werden, die weniger Stickstoffoxid und Kohlenstoffmonoxid emittieren sowie den eingesetzten Brennstoff effizienter nutzen, als dies nach geltenden DIN-Normen erforderlich ist und deren Hilfsstrombedarf niedriger als üblich ist. 2. Verwendung des Leitfadens Der Leitfaden selbst enthält die für öffentliche Auftraggeber wesentlichen Informationen und Empfehlungen für die Einbeziehung von Umweltaspekten in die Vergabe- und Vertragsunterlagen. Der im Anhang befindliche sowie separat auf www.beschaffung-info.de als Word-Dokument veröffentlichte Kriterienkatalog zur umweltfreundlichen Beschaffung von Gas- Brennwertgeräten ist als Anlage zum Leistungsverzeichnis gedacht. Damit genügt hinsichtlich der Umweltanforderungen an den Auftragsgegenstand ein Verweis im Leistungsverzeichnis, um der vergaberechtlichen Vorgabe Rechnung zu tragen, die Leistung eindeutig und erschöpfend zu beschreiben 1. 3. Geltungsbereich Diese Vergabegrundlage gilt für Erdgas- Brennwertgeräte mit einer Nennwärmeleistung bis einschließlich 400 kw nach DIN 4702-6, DIN EN 677, DIN EN 15502 oder DIN EN 15417. 1 Vgl. 7 Abs. 1 VOL/A bzw. 8 Abs. 1 VOL/A-EG: Die Leistung ist eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, so dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und dass miteinander vergleichbare Angebote zu erwarten sind (Leistungsbeschreibung. Aus 8 Abs. 5 VOL/A-EG folgt zudem, dass Spezifikationen aus Umweltzeichen unter bestimmten Voraussetzungen verwendet werden dürfen. Ein bloßer Verweis auf diese Kriterien ist daher zumindest für den Oberschwellenbereich unzulässig. So zuletzt auch der Europäische Gerichtshof auf Grundlage von Art. 23 Abs. 6 RL 2004/18/EG in seiner Entscheidung vom 10. Mai 2012 in der Rs. C-368/10 Kommission./. Niederlande (siehe a.a.o. Rn. 112. 4 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Gas-Brennwertgeräten
4. Begriffsbestimmungen Arbeitsblatt ATV A 251 bzw. ATV- DVWK-A 251 bezeichnet eine unverbindliche Empfehlung zur Einleitung von Kondensaten aus Brennwertkesseln der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA, nach der sich viele Abwassernetzbetreiber richten. CO (Kohlenmonoxid ist eine chemische Verbindung aus Kohlenstoff und Sauerstoff. Kohlenmonoxid ist ein farb-, geruch- und geschmackloses und giftiges Gas. Es entsteht unter anderem bei der unvollständigen Verbrennung von kohlenstoffhaltigen Stoffen und tritt in den Abgasemissionen von Aggregaten auf. Heizungsumwälzpumpe bezeichnet eine Pumpe, die den Heizkreislauf in Gang hält indem sie das warme Wasser zu den Heizkörpern befördert und das abgekühlte Wasser von dort wieder abführt. Heizwasserseitiger Widerstand bezeichnet die Druckdifferenz zwischen Rücklauf- und Vorlaufanschluss des Heizkessels unter festgelegten Bedingungen. Hilfsstrombedarf bezeichnet die Strommenge, die im Aggregat nicht direkt der Energieumwandlung dient, sondern für gesonderte Betriebsfunktionen des Aggregats benötigt wird. Neutralisationseinrichtung bezeichnet eine Gerätekomponente von Brennwertkesseln, die das saure Kondensat, meistens unter Einsatz von Granulat, neutralisiert und somit für die Abwassereinleitung aufbereitet. NO X (Stickstoffoxide ist eine Sammelbezeichnung für die gasförmigen Oxide des Stickstoffs. Stickstoffoxide sind klimawirksam und tragen u. a. auch zur Smog- und Ozonbildung bei. Sie treten in den Abgasemissionen von Verbrennungsmotoren auf. 5 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Gas-Brennwertgeräten
5. Umweltanforderungen Im Folgenden wird differenziert nach umweltbezogenen Anforderungen an den Auftragsgegenstand (Abschnitt 5.1 sowie umweltbezogene Anforderungen an die Auftragsausführung (Abschnitt 5.2. 5.1 Anforderungen an den Auftragsgegenstand 5.1.1 Allgemeines Kriterium: Ausschluss Nachweis: Herstellererklärung und Prüfbericht einer unabhängigen Stelle unter Angabe der Produkt-ID-Nr. sowie der ermittelten Beimengungen im Kondensat (nach DIN 4702-6 oder nach DIN 3368-7 und Bescheinigung der Einhaltung der Modulationsanforderungen 1. Der Nachweis der Richtlinienkonformität und die Berechtigung zum Führen der CE-Kennzeichnung müssen vorliegen. 2. Geräte mit einem Kesselwasserinhalt 1 l/kw Nennwärmeleistung müssen je nach Wärmeanforderung zwischen 30 % und 100 % der Nennwärmeleistung modulieren können. 3. Die Richtwerte für die Beimengungen im Kondensat nach Arbeitsblatt ATV A 251 sind einzuhalten. 5.1.2 Emissionsanforderungen im Dauerbetrieb (Beharrungszustand Kriterium: Ausschluss Nachweis: Prüfbericht (nach DIN 4702-8 oder EN 483 Die nachstehend genannten Emissionswerte bezogen auf trockenes Abgas mit 0 % Sauerstoff sind im gesamten Einstellbereich ohne Inanspruchnahme einer Messtoleranz nach Abschnitt 6.5 der DIN EN 267 und der Fehlertoleranz der Kalibriergase einzuhalten. Die Maßeinheit der Emissionswerte (mg/kwh ist als mg Schadstoff je kwh eingesetzter Wärme zu verstehen. Stickstoffoxide (NO X Der Gehalt an Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid im Abgas darf 40 mg/kwh, angegeben als Stickstoffdioxid, nicht überschreiten. Kohlenstoffmonoxid (CO Der Gehalt an Kohlenstoffmonoxid im Abgas darf 20 mg/kwh nicht überschreiten. 5.1.3 Anforderungen zur rationellen Energienutzung Kriterium: Ausschluss Nachweis: Prüfbericht (nach DIN 4702-8 Der Normnutzungsgrad η N nach DIN 4702-8 darf ohne Inanspruchnahme einer Messtoleranz für das Temperaturpaar 40/30 bei 1 kw Nennwärmeleistung den Wert von 6 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Gas-Brennwertgeräten
106 % und ab 50 kw Nennwärmeleistung den Wert von 109 % nicht unterschreiten. Bei Nennleistungen P N zwischen 1 kw und 50 kw ist der nach der Formel η N = 0,0612 x PN + 105,94 berechnete Normnutzungsgrad einzuhalten. 5.1.4 Hilfsenergiebedarf 5.1.4.1 Elektrische Leistungsaufnahme/Stromverbrauch Kriterium: Ausschluss Nachweis: Prüfbericht (nach DIN EN 15456 Zusätzlich zum Normnutzungsgrad sind Anforderungen an den Hilfsenergiebedarf zu erfüllen. Dafür ist die elektrische Leistungsaufnahme nach DIN EN 15456 zu ermitteln und im Prüfbericht zu dokumentieren. Dabei dürfen folgende Werte nicht überschritten werden (siehe Tabelle 1: Im Heizbetrieb bei Teillast (30 % der Nennwärmeleistung ohne Umwälzpumpe (P aux, gen, 30 : Geräte mit einer Nennwärmeleistung P N 50 kw: 50 Watt bei Geräten mit Unterstützungsgebläse 110 Watt bei Geräten mit Gebläsebrenner gem. DIN EN 676 Geräte mit einer Nennwärmeleistung P N > 50 kw: P aux, gen, 30 0,1 % der Nennwärmeleistung PN bei Geräten mit Unterstützungsgebläse P aux, gen, 30 0,2 % der Nennwärmeleistung PN bei Geräten mit Gebläsebrenner gem. DIN EN 676 Im Off-Line-Modus (P aux, gen, offline : Leistungsaufnahme der Steuer- und Regeleinrichtung im Schlummerbetrieb ohne Heizen und ohne Pumpe Geräte mit einer Nennwärmeleistung P N 50 kw: P aux, gen, offline 12 Watt Geräte mit einer Nennwärmeleistung P N > 50 kw: P aux, gen, offline 20 Watt Tabelle 1: Anforderungen an den Hilfsenergiebedarf Nennwärmeleistung (P N P N 50 kw P N > 50 kw Teillast-Betrieb (30 % P N P aux, gen, 30 50 Watt bei Geräten mit Unterstützungsgebläse 110 Watt bei Geräten mit Gebläsebrenner P aux, gen, 30 0,1 % der Nennleistung (P N bei Geräten mit Unterstützungsgebläse P aux, gen, 30 0,2 % der Nennleistung (P N bei Geräten mit Gebläsebrenner Off-Line-Modus P aux, gen, offline 12 Watt 20 Watt 7 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Gas-Brennwertgeräten
5.1.4.2 Heizwasserseitiger Widerstand Kriterium: Ausschluss Nachweis: Prüfbericht (nach DIN EN 303 Der heizwasserseitige Widerstand nach DIN EN 303 darf bei 10 Kelvin Temperaturdifferenz 800 mbar nicht überschreiten. Bei Geräten mit einem Gerätewasserinhalt im Heizteil (u.a. Wärmetauscher von max. 5 Litern und somit in der Praxis höheren Heizwassertemperaturdifferenzen gilt die Anforderung auch als erfüllt, wenn bei einer Temperaturdifferenz von 20 Kelvin ein heizwasserseitiger Widerstand von 400mbar unterschritten wird. In diesem Fall darf die evtl. integrierte oder dem Heizgerät zugehörige Heizungsumwälzpumpe nur während der Erzeugung von Wärme (Brennerbetrieb und einer darauf folgenden Pumpennachlaufzeit von max. 5 Minuten eingeschaltet sein. Diese Bedingung muss durch die Grundeinstellung der Heizgeräteregelung gewährleistet sein. 5.1.4.3 Heizungsumwälzpumpe Kriterium: Ausschluss Nachweis: Angabe des Energieeffizienzindex (EEI für dieses Bauteil im Prüfprotokoll einer unabhängigen Stelle oder in einem Zertifikat des Pumpenherstellers Wird die Anlage mit einer integrierten Umwälzpumpe in Verkehr gebracht, so hat der Einsatz einer hocheffizienten, drehzahlgeregelten Umwälzpumpe zu erfolgen. Die Effizienz dieser Pumpe hat einem Energieeffizienzindex von EEI 0,27 gemäß der EU-Verordnung 2009/641/EG zu entsprechen. 5.2 Anforderungen an die Auftragsausführung 5.2.1 Einstellanleitung (Dokumentation für den Handwerker Die Einstellanleitung muss klare und eindeutige Aussagen zur korrekten Einstellung des Gas-Brennwertgerätes durch den Fachmann enthalten um damit einen effizienten und emissionsarmen Betrieb der Anlage zu ermöglichen. 5.2.2 Bedienungsanleitung für den Endkunden In der Bedienungsanleitung müssen Angaben zur Handhabung und Wartung der evtl. vorhandenen Neutralisationseinrichtung sowie zur Entsorgung des darin eingesetzten Materials enthalten sein. 8 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Gas-Brennwertgeräten
6. Nachweise Ein Nachweis belegt, dass die vom Bieter gemachten Angaben oder die vorgeschlagene Lösung den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Nachweise sind grundsätzlich dem Angebot beizufügen 2, können jedoch vom Auftraggeber nachgefordert werden. Der Nachweis für die Einhaltung der geforderten Kriterien kann abhängig vom jeweiligen Kriterium zum Beispiel durch Herstellererklärungen oder Prüfberichte erbracht werden. Ein Prüfbericht einer unabhängigen Stelle kann von Prüf- und Eichlaboratorien sowie Inspektions- und Zertifizierungsstellen stammen, die nach DIN EN ISO/IEC 17025 für das Prüfgebiet Gasverbrauchseinrichtungen im Geltungsbereich der EG-Richtlinie 2009/142/EG sowie nach der EG-Richtlinie 92/42/EWG akkreditiert sind, nicht jedoch vom Bieter selbst. Die Einhaltung der geforderten Grenzwerte ist ausdrücklich durch den Prüfer zu bestätigen. Für das Prüfverfahren gilt, dass die Messungen für Geräte mit fest einstellbarer Wärmeleistung bei größter Wärmeleistung vorzunehmen ist. Falls das Heizsystem gemäß Geltungsbereich nur für eine Wärmeleistung ausgelegt ist, ist die Messung nur bei dieser Nennwärmeleistung erforderlich. Bei Baureihen ist jede Gerätegröße zu prüfen. Als Prüfgas für die Prüfung des Schadstoffauswurfs (Zusatzprüfung ist G 20 (Methan nach DIN EN 437 zu verwenden. Sowohl die gemessenen Stickstoffoxid-Emissionswerte als auch die nach DIN EN 676 auf Bezugsbedingungen (Feuchte- und Temperaturkorrektur umzurechnenden Werte sind im Prüfbericht anzugeben. Für die Kalibrierung der Messgeräte sind zertifizierte Eichgase zu verwenden. Die Zertifikate sind den Prüfungsunterlagen beizufügen. Messgasgeneratoren dürfen nicht verwendet werden. Messgeräte sind entsprechend DIN EN 267 zu verwenden. In Abweichung von Abschnitt 6.5 dieser Norm sind für die NO X -Messung Messgeräte einzusetzen, die nach dem Prinzip der Chemolumineszenz arbeiten. Die CO-Messung ist mit einem Messgerät auf der Basis der Infrarot-Spektroskopie durchzuführen. Vom Auftraggeber ist im Einzelfall abzuwägen, inwieweit der voraussichtliche Auftragswert im Verhältnis zum Aufwand für die Durchführung der hier empfohlenen Messungen steht. Bei Gas-Brennwertgeräten, die das Umweltzeichen Blauer Engel tragen, darf gem. 8 Abs. 5 VOL/A-EG (analog für den Unterschwellenbereich davon ausgegangen werden, dass sie nachweislich die hier aufgeführten Kriterien erfüllen. Ein gesonderter Nachweis ist für diese Produkte nicht nötig. Zu beachten ist, dass der Blaue 2 Siehe 16 Abs. 3 Buchstabe a VOL/A und 19 Abs. 3 Buchstabe a VOL/A-EG. 9 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Gas-Brennwertgeräten
Engel zwar als Nachweis (neben anderen geeigneten Beweismitteln zugelassen werden darf, nicht hingegen die Aufnahme o.g. technischer Spezifikationen in die Leistungsbeschreibung ersetzen kann. Auch ein pauschaler Verweis auf die jeweilige Vergabegrundlage des Blauen Engels ist nicht zulässig 3. 3 Gem. 7 Abs. 1 VOL/A, 8 Abs. 1 VOL/A-EG muss die geforderte Leistung eindeutig und erschöpfend beschrieben werden, um die Vergleichbarkeit der Angebote sicherzustellen. Bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte sind die dennoch bestehenden Verweisungsmöglichkeiten auf vordefinierte technische Spezifikationen detailliert geregelt (siehe 8 Abs. 2 Nr. 1 VOL/A-EG i.v.m. Anhang TS. Ein Verweis auf die Vergabegrundlage von Umweltzeichen wird danach nicht zugelassen. 10 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Gas-Brennwertgeräten
Anlage: Kriterienkatalog zur umweltfreundlichen Beschaffung von Gas-Brennwertgeräten Ziffer Kriterium 1 Allgemeines 2 Voraussetzung für die Beschaffung von Geräten gemäß Geltungsbereich ist der Nachweis der Richtlinienkonformität und die Berechtigung zum Führen der CE-Kennzeichnung. Geräte mit einem Kesselwasserinhalt 1 l/kw Nennwärmeleistung müssen je nach Wärmeanforderung zwischen 30 % und 100 % der Nennwärmeleistung modulieren können. ý ý Ausschlusskriterium Bewertungskriterium Die Richtwerte für die Beimengungen im Kondensat nach Arbeitsblatt ATV A 251 sind einzuhalten. ý Emissionsanforderungen im Dauerbetrieb (Beharrungszustand Die nachstehend genannten Emissionswerte bezogen auf trockenes Abgas mit 0 % Sauerstoff sind im gesamten Einstellbereich ohne Inanspruchnahme einer Messtoleranz nach Abschnitt 6.5 der DIN EN 267 und der Fehlertoleranz der Kalibriergase einzuhalten. Stickstoffoxide (NO X Der Gehalt an Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid im Abgas darf 40 mg/kwh, angegeben als Stickstoffdioxid, nicht überschreiten. Kohlenstoffmonoxid (CO Der Gehalt an Kohlenstoffmonoxid im Abgas darf 20 mg/kwh nicht überschreiten. ý 11 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Gas-Brennwertgeräten
Ziffer Kriterium 3 Anforderungen zur rationellen Energienutzung Der Normnutzungsgrad η N nach DIN 4702-8 darf ohne Inanspruchnahme einer Messtoleranz für das Temperaturpaar 40/30 bei 1 kw Nennwärmeleistung den Wert von 106 % und ab 50 kw Nennwärmeleistung den Wert von 109 % nicht unterschreiten. Bei Nennleistungen P N zwischen 1 kw und 50 kw ist der nach der Formel η N = 0,0612 x PN + 105,94 berechnete Normnutzungsgrad einzuhalten. ý Ausschlusskriterium Bewertungskriterium 12 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Gas-Brennwertgeräten
Ziffer Kriterium 4 Hilfsenergiebedarf 4.1 Elektrische Leistungsaufnahme/Stromverbrauch Wird die Anforderung an die rationelle Energieanwendung nach dem Normnutzungsgrad beurteilt (Abschnitt 4.3, so sind zusätzlich die folgenden Anforderungen an den Hilfsenergiebedarf zu erfüllen: Die elektrische Leistungsaufnahme ist nach DIN EN 15456 zu ermitteln und im Prüfbericht zu dokumentieren. Dabei sind folgende Werte nicht zu überschreiten: Ausschlusskriterium Bewertungskriterium Nennwärmeleistung Teillast-Betrieb (30 % P N Off-Line-Modus (P N P aux, gen, 30 P aux, gen, offline P N 50 kw 50 Watt bei Geräten mit Unterstützungsgebläse 110 Watt 12 Watt ý bei Geräten mit Gebläsebrenner P aux, gen, 30 0,1 % der Nennleistung (P N P N > 50 kw bei Geräten mit Unterstützungsgebläse P aux, gen, 30 0,2 % der Nennleistung (P N 20 Watt bei Geräten mit Gebläsebrenner 13 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Gas-Brennwertgeräten
Ziffer Kriterium 4.2 Heizwasserseitiger Widerstand Der heizwasserseitige Widerstand nach DIN EN 303 darf bei 10 Kelvin Temperaturdifferenz 800 mbar nicht überschreiten. Bei Geräten mit einem Gerätewasserinhalt im Heizteil (u.a. Wärmetauscher von max. 5 Litern und somit in der Praxis höheren Heizwassertemperaturdifferenzen gilt die Anforderung auch als erfüllt, wenn bei einer Temperaturdifferenz von 20 Kelvin ein heizwasserseitiger Widerstand von 400 mbar unterschritten wird. In diesem Fall darf die evtl. integrierte oder dem Heizgerät zugehörige Heizungsumwälzpumpe nur während der Erzeugung von Wärme (Brennerbetrieb und einer darauf folgenden Pumpennachlaufzeit von max. 5 Minuten eingeschaltet sein. Diese Bedingung muss durch die Grundeinstellung der Heizgeräteregelung gewährleistet sein. 4.3 Heizungsumwälzpumpe Wird die Anlage mit einer integrierten Umwälzpumpe in Verkehr gebracht, so hat der Einsatz einer hocheffizienten, drehzahlgeregelten Umwälzpumpe zu erfolgen. Die Effizienz dieser Pumpe hat einem Energieeffizienzindex von EEI 0,27 gemäß der EU-Verordnung 2009/641/EG zu entsprechen. ý ý Ausschlusskriterium Bewertungskriterium 14 Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Gas-Brennwertgeräten
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