Stadtwerke Düsseldorf Stadtwerke Düsseldorf AG Postfach 101136 40002 Düsseldorf!'--------- Bundesnetzagentur Beschlusskammer 7 24. August 2016 AZ.: BK?-16-050 Tulpenfeld 4 53113 Bonn Per Mail: marktgebiete@bnetza.de Verfahren zur Änderung der Festlegung eines Konvertierungssystems in qualtitäsübergreifenden Gasmarktgebieten hier: Stellungnahme im Rahmen des 2. Konsultationsverfahrens Sehr geehrter Herr Vorsitzender Mielke, sehr geehrte Frau Beisitzerin Diana Harlinghaus, sehr geehrte Frau Beisitzerin Dr. Antje Peters, anlässlich der 2. Konsultation im Verfahren zur Änderung der Festlegung zur Einführung eines Konvertierungssystems in qualitätsübergreifenden Gasmarktgebieten (BK?-16-050), geben RheinEnergie AG, Stadtwerke Münster GmbH und Stadtwerke Düsseldorf AG als "Initiative Kraftwerke im L-Gas" die nachfolgende Stellungnahme ab: 1. Unternehmen und Ausgangslage Bezüglich der Vorstellung der Unternehmen RheinEnergie AG, SW Münster GmbH und Stadtwerke Düsseldorf AG sowie der jeweiligen unternehmerischen Ausgangslage dürfen wir auf unsere Stellungnahme vom 22. April 2016 verweisen. 2. Allgemeine Argumente gegen die Beibehaltung des Konvertierungsentgeltes Eine Beibehaltung des Konvertierungsentgeltes über den 1. April 2017 hinaus lehnen wir nach wie vor ausdrücklich ab. Vielmehr muss das Ziel einer Etablierung qualitätsübergreifender Marktgebiete in Deutschland weiter verfolgt werden. Die avisierte Änderung des Regulierungsrahmens ist mit erheblichen finanziellen Auswirkungen für alle mit L-Gas versorgten Kraftwerke verbunden. Das Konvertierungsentgelt führt zu Einschränkungen der gekoppelten Erzeugung von Strom und Fernwärme in hocheffizienter und emissionsarmer Kraft-Wärme-Kopplung. Aufsichtsratsvorsitzender: Stadtwerke Düsseldorf AG Stadtsparkasse Düsseldorf Dr. Bernhard Beck Höherweg 100 Kto-Nr.100124 33, BLZ 300 50110 Vorstand: 40233 Düsseldorf IBAN DE66 3005 OllO 0010 0124 33, Dr. Udo Brockmeier (Vorsitzender) SWIFT/BIC-Code: DUSSDEDDXXX Hans-Günther Meier Zentra le (02 11) 821 O Gläubiger-ID: DE7700000000005373 Rainer Pennekamp Service (0211) 821821 Postbank Essen Sitz der Gese llschaft: Düsse ldorf Telefax (0211) 8213 821 Kto-Nr. 407 432, BLZ 360 100 4 3 Rechtsform: Aktiengesellschaft Eingetragen beim Amtsgericht Düsseldorf E-Mail info@swd-ag.de und all e Düsseldorfer Banken HRB Nr. 3466 Internet www.swd-ag.de USt. ID. Nr. DE 811365006 l lo/cll/cll.l:j
Stadtvverke Düsseldorf ~' ~. Ein solch erheblicher regulatorischer Eingriff erfordert eine nachvollziehbare Begründung, inwiefern die Änderung der Festlegung zu einer Verbesserung der Versorgungssicherheit führen kann. Diese ist den Ausführungen der BNetzA bisher nicht zu entnehmen. Wir vertreten weiterhin die Auffassung, dass eine Beibehaltung des Konvertierungsentgeltes gerade nicht zu einer Sicherung der zukünftigen Versorgungssicherheit im L-Gas beiträgt. Ferner ist für uns unverständlich, warum nicht eine reine Konvertierungsumlage in Betracht gezogen wird, um die Kosten über alle Marktteilnehmer zu sozialisieren. So erheben z.b. die Fernleitungsnetzbetreiber gemäß 19a EnWG eine Marktraumumstellungsumlage, um die Kosten der Umstellung von L-Gas auf H-Gas über alle bundesweiten Ausspeisungen finanzieren zu können. Sie erheben ferner einen für alle Ausspeisungen geltenden Biogaswälzungsbetrag, weil Ihnen 20 b GasNEV die Möglichkeit einräumt, der ungleichen Verteilung der Belastung über diese Kostenkomponente entgegenzusteuern. Wir verweisen außerdem auf unsere Stellungnahme vom 22. April 2016, in der wir unsere Position bereits ausführlich erläutert haben. 3. Ausgestaltung einer möglichen Beibehaltung des Konvertierungsentgeltes Ungeachtet dessen, dass wir die Beibehaltung eines Konvertierungsentgeltes strikt ablehnen, weisen wir vorsorglich auf Folgendes hin: Bei Einschränkung der Diskussion auf eine ex-ante/ex-post Festlegung des Konvertierungsentgeltes stellt ein ex-ante-entgelt die für Gaskraftwerke im L-Gas erheblich weniger nachteilige Variante dar. Unter dem Aspekt der Planbarkeit im Rahmen der kurzfristigen Kraftwerkseinsatzplanung für mit L-Gas befeuerte Kraftwerke, ist ein Ex-ante Konvertierungsentgelt der Ex-post Variante deutlich überlegen. Positiv in diesem Sinne wirkt, dass die außerordentliche Erhöhung nach 7 Ziffer 2 des Entwurfs des Standardvertrages an der Höhe der entstandenen Konvertierungskosten orientiert sein muss. Schon jetzt ist ein großer Unsicherheitsfaktor der Tatsache geschuldet, dass der Marktgebietsverantwortliche NCG mit einer Vorlaufzeit von nur zwei Wochen das aktuelle Konvertierungsentgelt vervierfachen kann. langfristige Handels- bzw. Vermarktungsgeschäfte führen, durch eine kurzfristige weitere Erhöhung des Konvertierungsentgelts, nachträglich zu unvermeidbaren wirtschaftlichen Verlusten. Entgegen der im Entwurf vorgesehenen Verfahrensweise halten wir eine Veröffentlichung des Antrages auf außerordentliche Erhöhung des Entgeltes gemäß 7 Ziffer 2 unmittelbar nach Einreichen bei der BNetzA für zwingend erforderlich. Eine Anpassung des Konvertierungsentgeltes stellt einen erheblichen Eingriff in den Markt dar und hat daher direkten Einfluss auf die Preisbildung in den L-Gas-Marktgebieten. Zudem sollte die vorgesehene Geltungsdauer des erhöhten Entgeltes aus der Veröffentlichung eindeutig hervorgehen. 2
Stadtvverke " '' ~ Düsseldorf Bei einem Ex-post Konvertierungsentgelt liegt den Kraftwerksbetreibern, sowohl bei langfristig angelegten Optimierungsgeschäften als auch zum Zeitpunkt der Einsatzentscheidung, ein für ihre wirtschaftlich und im Sinne des Konvertierungssystems optimale Entscheidung wesentlicher Kostenbestandteil nicht vor. Eine planmäßige Kraftwerksvermarktung kann so nicht einmal im Day-ahead- oder lntra-day-markt stattfinden. Es ist unabdingbar, die Höhe des Entgelts im Vorfeld zu kennen. Wir begrüßen die bereits geführte Diskussion über eine Beibehaltung eines festen Entgelts über einen Zeitraum von 12 Monaten (aktuell 6 Monate) und befürworten diese Variante. Hilfreich wäre es aus planerischer Sicht, wenn das Entgelt nicht erst 6 Wochen vor Implementierung, sondern 3 Monate vor dem Beginn der Geltungsdauer durch die Marktgebietsverantwortlichen zu veröffentlichen ist. 4. Forderungen der Initiative Kraftwerke im L-Gas" Wir möchten noch einmal betonen, dass wir aufgrund der o.g. Marktwirkungen eine diskriminierungsfreie Marktraumumstellung und Vertrauensschutz auf unsere in neue L-Gas Kraftwerke getätigten Investitionen fordern. Dazu gehört, das Konvertierungsentgelt spätestens zum 1. April 2017 abzuschaffen und die verbleibenden Kosten der Konvertierung über eine Konvertierungsumlage über alle Marktteilnehmer zu sozialisieren. Für den Fall, dass das Konvertierungsentgelt über den 1. April 2017 hinaus beibehalten wird, ist die Ex-ante Variante vorzuziehen. Die Einführung eines Ex-post Konvertierungsentgeltes wäre gleichbedeutend mit der Aufgabe des bisherigen Zieles der Schaffung qualitätsübergreifender Marktgebiete in Deutschland. 3
_: nergie RheinEnergie AG 1Parkgürtel 24150823 Köln KAE Frau Elena Lingen Stadtwerke Düsseldorf AG Telefon 0221 178-4341 Hr. Marc Hartmann e. lingen@rheinenergie.com Höherweg 100 40233 Düsseldorf 24.08.2016 Stellungnahme der Initiative Kraftwerke Im L-Gas" im Konsultationsverfahren zur Ände rung der Festlegung zum Konvertierungssystem Sehr geehrter Hr. Hartmann im Hinblick auf das von der Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur eingeleitete Konsultationsverfahren zur Änderung der Festlegung zur Einführung eines Konvertierungssystems in qualitätsübergreifenden Gasmarktgebieten (Az.: BK7-16-050) haben sich die Stadtwerke Düsseldorf AG, die Stadtwerke Münster und die RheinEnergie als Betreiber von KWK-Kraftwerken mit Anschluss an das L-Gas-Netz in der Initiative Kraftwerke im L-Gas" zusammengefunden. Die RheinEnergie trägt die von den Stadtwerken Düsseldorf im Namen der 11 lnitiative Kraftwerke im L-Gas" bei der Beschlusskammer 7 zum 24.08.2016 einzureichende Stellungnahme inhaltlich vollumfänglich mit. Mit freundlichen Grüßen t'. II Armin Ehret,11,J: Elena ungen -( t/ Rhel nenorgle AG Vorstand: Parkgürtel 24 Dr. Dieler Sleinkamp, Vorsitzender 50623 KOln Norbert Graefrelh Sparkasse KölnBonn Poslbank Köln Dr. Andreas Cerbe IBAN DE74 3705 019<! 0004 0029 52 IBAN DE20 3701 0050 0001 9255 00 Telefon (02 21)176-0 Dleler Hassei BIC COLSDE33 BIC PBNKDEFF Telefax (02 21) 178-33 22 Achim SOdmeier Kreissparkasse Köln Amlsgarichl Köln HRB 37 306 www.rhernenergie.com Vorsitzender das Aufsfchtsreles IBAN DE33 3705 0299 0000 0001 10 Steuernr. 5217/578510020 servlce@rhelnonergie.com Bernd Pelelkau BIC COKSDE33 USl. ldnr. DE215409591
St dtw rke Mlinst r 5t,dtwerke Munster G111bH. Postfach 7609. 48041 Münster Name Abteilung Christian Bergmann Portfoliomanagement Telefon 02 51.694. 2693 Stadtwerke Düsseldorf AG Fax 0251.694.2699 Herrn Marc Hartmann E-Mail c.borgmann@stadtwerke-muenster.de Höherweg 100 Datum 24.08.2016 40233 Düsseldorf Initiative Kraftwerke im L-Gas Stellungnahme KONNI Gas für die Bundesnetzagentur Sehr geehrter Herr Hartmann, im Hinblick auf das von der Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur eingeleitete Konsultationsverfahren zur Anderung der Festlegung zur Einführung einen Konvertierungssystems in qualitätsübergreifenden Gasmarktgebieten (Az.: BK7-16-050) haben sich die Stadtwerke Düsseldorf AG, die RheinEnergie und die Stadtwerke Münster in der "Initiative Kraftwerke im L-Gas" zusammengefunden. Die Stadtwerke Münster tragen die von den Stadtwerken Düsseldorf im Namen der "Initiative Kraftwerke im L-Gas" bei der Beschlusskammer 7 zum 24.08.2016 einzureichenden Stellungnahme inhaltlich vollumfänglich mit. Stadtwerke Münster Gmbll llafenptatz 1 48155 Münster Fon O'l51.694 1231, rax 0751.694 1111 l11fofdstadtwc1 ke 111uen't"1.dl \'IW\'l.' lildl\ /(11 kr. llhh~flc,\pi dtl Sf'HVICI VOR OR f ServiccCente1, llafe11pl.1t1 1 11815~ M11115te1 1 10 hls ~r 9-18 llhr CityShop, Salz<,tr alle 21 4811.J t.1unst"' t.lo brs 1 r '/ 1? Uhr Sa 10 rn Uhr Mit freundlichen Grüßen i/;~{~ Portfoliomanagement rnobili\, 1Jerlinc1 l'tjtt n 118 ll.3 t.lünst"r Mohi fr9 19Uhr ~>d 9 11, llh1 BAN KVERß 1 N fllj ti li IOAN lll.10400~11 l'jfl OIHHI UOIU t.t. BIC WH AULD1 MS l Gt,ilrhiqc1-10 ll[89z7/lloollooool,qi, vollst 1zurnui n1, AUI '.> ICllVillAfl ~ Ger harcl Joksch G L <; C II Ä1 1 ~,f (J lih!jim llr lle1111i11y f.111llcr I< 11u l11i-11111 Dr. Dirk Wernic kl' HMrn LLSfl l GIS rrn Nr B 31,3 de' Arnl<9Nirht<, Mü11r,\N