2. Allgemeine Argumente gegen die Beibehaltung des Konvertierungsentgeltes

Ähnliche Dokumente
NetConnect --- Germany simply gas

- Beschlusskammer 7 -

Musterabrechnung Photovoltaik-Anlage - gültig für Anlagen mit Inbetriebnahme zwischen Juli 2010 und März 2012

1 Allgemeine Kontaktdaten. 2 Ansprechpartner. Anlage 2 zum Lieferantenrahmenvertrag Gas Kommunikationsparameter

1 Allgemeine Kontaktdaten

Rundschreiben 42/ 721 / 2010

Nord-Ostsee Sparkasse Bankleitzahl , Konto-Nr. 240

04193 / hanko@evu-assist.de. Ansprechpartner Telefonnummer -Adresse Frau Inka Köhler / koehler@stadtwerke-eutin.

für den Zeitraum vom bis stellen wir Ihnen folgende Kosten in Rechnung: Vertrag-Nr. Netto EUR USt.

Herzlich Willkommen zum 6. GASPOOL-BKV-Forum!

Marktrolle: Verteilnetzbetreiber

Marktrolle: Netzbetreiber Strom / Erdgas Messstellenbetreiber Strom / Erdgas Messdienstleister Strom / Erdgas Stand 08/2014

Biegeservice. Ihre Kontaktdaten: Name: Firma: Straße: PLZ, Ort: Tel. / Fax. Maßangaben in mm. Pos. Material Stück Rohr Ø L1 L2 L3

Tagesseminare zu den Themen

Datum: Samstag den Ort: Sporthomedic Akademie Köln

Telefon: , Markterkundungsverfahren für die Breitbandversorgung in der Gemeinde Bayerisch Gmain

Bundesnetzagentur (BNetzA) Referat für erneuerbare Energien (605) Tulpenfeld Bonn. Düsseldorf, 1. Dezember 2015

Überblick zum regulatorischen Umfeld. Dr. Sebastian Kemper Berlin, Juni 2015

Seminareinladung - Netzbetrieb & IT -

Veröffentlichung Nr. 290 / Einkauf OE 340 Jasmin Funke

ANLAGE 6. Essen, 15. Januar Letter of Intent. Sehr geehrte Damen und Herren,

Offshore-Windpark wird von Uniper Kraftwerke GmbH auf Amrum-Offshore West GmbH übertragen/ Änderung bei der Rechnungsstellung

An alle Mandanten. 17. Februar Mandantenveranstaltung der GPP gemeinsam mit BRS zur EnWG und EEG-Novelle Sehr geehrte Damen und Herren,

Mediterrane. Gartenträume garden dreams 2013

Fortbildungsveranstaltung für medizinische Fachangestellte in D-/H-Arzt-Praxen und Krankenhäusern

Übersicht der vorläufigen Netzentgelte für die Nutzung des Gasverteilnetzes der Bonn-Netz GmbH

GUTE LEISTUNG: JEDERZEIT ABRUFBAR.

Anmeldung zur Grundversorgung von badenova Ökostrom

Das für die tägliche Praxis in Kanzleien und Banken bedeutsame und hochaktuelle Thema wird bei unserer BuB-Fachtagung

Einstufung als geschlossenes Verteilernetz. Antragstellung

Wirtschaftsbetriebe der Stadt Norden GmbH Straße / Nr.: Feldstraße 10 PLZ / Ort: Norden

Stadtrat. Sitzungsdatum öffentlich

Die Änderungsverordnung zur Ermittlung der Stromnetzkosten und Netzentgelte insbesondere auf der Verteilerebene

Das Strom- und Gasnetz für Bad Bramstedt. 1 Allgemeine Kontaktdaten. Stadtwerke Bad Bramstedt Netz GmbH Straße / Nr. Lohstücker Weg 10-12

Streng vertraulich! 1. Antragsteller/Kunde. Firma (genaue Firmenbezeichnung und Anschrift, jur. Sitz): Geschäftstätigkeit:

1. Die Objekt- und Quartiersversorgung/Mieterstrom muss im KWKG in Abgrenzung zur Eigenversorgung und Netzeinspeisung legal definiert werden.

Az.: 8615-NEP Gas 2013 Konsultation NEP Gas Netzentwicklungsplan Gas der Fernleitungsnetzbetreiber (NEP Gas 2013)

am 22. Juli 2013 soll die Umsetzung der AIFM-Richtlinie in Gestalt des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) in Kraft treten.

Verteiler Telefax: 06131/ Bearbeiter Herr Krempel. Vollzug des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes (LVwVG)

Rundschreiben Nr. 42/

Netzentwicklungsplan Gas 2015

Die identische deutsche Wort-/Bildmarke des identischen Inhabers wurde gelöscht.

ZWISCHEN UND. Im Folgenden gemeinsam die Parteien genannt PRÄAMBEL

so verstehen sie unsere Rechnung noch besser!

Preissenkung zum 1. Januar 2015 (gemäß 5, 5a Grundversorgungsverordnung Strom)

18. Expertenforum des Bundesverbandes Deutscher Internetportale (BDIP e.v.) zum Thema: Soziale Netzwerke und Datenschutz.

Stellungnahme der European Energy Exchange AG (EEX) zur

Osnabrück,

Die kommunale Software aus Berlin.

Kommunikationsdatenblatt (Stand )

OTTO-KÜHNE-SCHULE GODESBERG TUTORIUM

Grundstücksausschreibung

hiermit erhalten Sie die vierzehnte Schnellinformation im Geschäftsjahr 2005/ Seminare der Deutschen Burschenschaft es sind noch Plätze frei

LEHNER DÄNEKAMP 9 MAYER

Stadtkonzerne vor stürmischen Zeiten? Dr. Christian Becker, 13. Mai 2015

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)

EILT! Bitte sofort vorlegen! Antrag auf einstweilige Anordnung gemäß 123 Abs. 1 VwGO

per elektronischer Post an: 10/2009/10004/0161

Einführung eines integrierten SAP-Systems (benefit) für Beschaffungs- und Finanzprozesse Allgemeine Beschaffung - Änderungen für Sie als Lieferant

Ist Ihre Buchhaltung fit für SEPA (Single Euro Payment Area)?

Social Media bis Mobile - Verlieren Kommunen Ihre Bürger von Morgen?

Forum für Technische Führungskräfte der Energie- und Wasserversorgung am 17./18. März 2015 in Lübeck-Travemünde

Notar Dr. Albert Block

STELLUNGNAHME. 1. Allgemeines und grundsätzliche Fragen


MELCHERS SEMINARE. Jahrestagung Gesellschaftsrecht 2011

Fachleute gesucht? Die Messe für Ihr Zuhause. Informationen & Anmeldeunterlagen. Die Messe rund um die eigenen vier Wände

Stadtwerke Hannover AG, Genussscheinbedingungen. Genussscheinbedingungen der Stadtwerke Hannover AG

Kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP) im Marktdatenaustausch Strom

Geschäftsbereich Berufliche Bildung

Anlage Ansprechpartner und Erreichbarkeit / Rücksendung von Zählern. Verteilnetzbetreiber Strom und Grundzuständiger MSB / MDL

Landeshauptstadt Dresden GZ: (OB) GB Die Oberbürgermeisterin


Ärger mit Brief oder Paket Wir sind für Sie da

Bauherrenmappe für Waldenbuch

9. Leipziger Referendarmesse am 25. Juni 2015 des Leipziger Anwaltvereines

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)

Fällig am Nettobetrag Mehrwertsteuer Bruttobetrag 877,30 EUR 166,69 EUR (19 %) 1.043,99 EUR 170,01 EUR

EchazStrom. Strom. 100 % Wasserkraft und 0 % CO 2. Für Privat- und Geschäftskunden. Gültig ab 1. Januar 2010

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Frau Ministerialdirektorin Marie-Luise Graf-Schlicker. Mohrenstr.

Im Detail: Neubau mit Infrarotheizung

Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.v.

Stadtwerke Rostock Rostock, 26. März 2012 Aktiengesellschaft. Bericht. zum. Gleichbehandlungsprogramm. der. Stadtwerke Rostock Aktiengesellschaft.

hiermit erhalten Sie die zwölfte Schnellinformation im Geschäftsjahr 2005/2006.

ErmsStrom. Strom. 100 % Wasserkraft und 0 % CO 2. Für Privat- und Geschäftskunden in Bad Urach. Gültig ab 1. Oktober 2015

Rechnungserläuterung. Info Spot Zeigt an, dass weitere Informationen zum Verständis hinterlegt sind.

Ingenieurbüro für Siedlungswasserwirtschaft Straßenbau SiGe-Plan / SiGeKo

Bild DIE QSC-RECHNUNG FÜR DATENDIENSTE. Transparenz ist uns wichtig.

Netzanschlussvertrag für einen Niederspannungsanschluss - Strom (NAVS-NSP)

Einladung zum BRANCHENDIALOG REAL ESTATE. am 21. Mai 2015 in München

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)

Monitor Bausoftware- und Internetnutzung 2010

per BK , Missbrauchsverfahren gegen Hub-Vertrag Stellungnahme zum Produkt-Konzept von NCG und E.

SÜC Energie und H 2 O GmbH Anlage 2

MARIE-DURAND-SCHULE. mit diesem Schreiben wollen wir Sie über das Verfahren der Mittagsverpflegung an unserer Schule informieren.

Produktvorstellung: ishares STOXX Europe 600 Oil & Gas UCITS ETF (DE)

Firmenvorsorge - Info Gutachtenservice

NeckarStrom. Strom. 100 % Wasserkraft und 0 % CO 2. Für Privat- und Geschäftskunden. Gültig ab 1. Januar 2010

Excalibur Capital AG. Angebot zum Aktienrückkauf

Fragen richten Sie bitte an die IKK classic - Bereich Rechnungsprüfung Sonstige Leistungserbringer.

Transkript:

Stadtwerke Düsseldorf Stadtwerke Düsseldorf AG Postfach 101136 40002 Düsseldorf!'--------- Bundesnetzagentur Beschlusskammer 7 24. August 2016 AZ.: BK?-16-050 Tulpenfeld 4 53113 Bonn Per Mail: marktgebiete@bnetza.de Verfahren zur Änderung der Festlegung eines Konvertierungssystems in qualtitäsübergreifenden Gasmarktgebieten hier: Stellungnahme im Rahmen des 2. Konsultationsverfahrens Sehr geehrter Herr Vorsitzender Mielke, sehr geehrte Frau Beisitzerin Diana Harlinghaus, sehr geehrte Frau Beisitzerin Dr. Antje Peters, anlässlich der 2. Konsultation im Verfahren zur Änderung der Festlegung zur Einführung eines Konvertierungssystems in qualitätsübergreifenden Gasmarktgebieten (BK?-16-050), geben RheinEnergie AG, Stadtwerke Münster GmbH und Stadtwerke Düsseldorf AG als "Initiative Kraftwerke im L-Gas" die nachfolgende Stellungnahme ab: 1. Unternehmen und Ausgangslage Bezüglich der Vorstellung der Unternehmen RheinEnergie AG, SW Münster GmbH und Stadtwerke Düsseldorf AG sowie der jeweiligen unternehmerischen Ausgangslage dürfen wir auf unsere Stellungnahme vom 22. April 2016 verweisen. 2. Allgemeine Argumente gegen die Beibehaltung des Konvertierungsentgeltes Eine Beibehaltung des Konvertierungsentgeltes über den 1. April 2017 hinaus lehnen wir nach wie vor ausdrücklich ab. Vielmehr muss das Ziel einer Etablierung qualitätsübergreifender Marktgebiete in Deutschland weiter verfolgt werden. Die avisierte Änderung des Regulierungsrahmens ist mit erheblichen finanziellen Auswirkungen für alle mit L-Gas versorgten Kraftwerke verbunden. Das Konvertierungsentgelt führt zu Einschränkungen der gekoppelten Erzeugung von Strom und Fernwärme in hocheffizienter und emissionsarmer Kraft-Wärme-Kopplung. Aufsichtsratsvorsitzender: Stadtwerke Düsseldorf AG Stadtsparkasse Düsseldorf Dr. Bernhard Beck Höherweg 100 Kto-Nr.100124 33, BLZ 300 50110 Vorstand: 40233 Düsseldorf IBAN DE66 3005 OllO 0010 0124 33, Dr. Udo Brockmeier (Vorsitzender) SWIFT/BIC-Code: DUSSDEDDXXX Hans-Günther Meier Zentra le (02 11) 821 O Gläubiger-ID: DE7700000000005373 Rainer Pennekamp Service (0211) 821821 Postbank Essen Sitz der Gese llschaft: Düsse ldorf Telefax (0211) 8213 821 Kto-Nr. 407 432, BLZ 360 100 4 3 Rechtsform: Aktiengesellschaft Eingetragen beim Amtsgericht Düsseldorf E-Mail info@swd-ag.de und all e Düsseldorfer Banken HRB Nr. 3466 Internet www.swd-ag.de USt. ID. Nr. DE 811365006 l lo/cll/cll.l:j

Stadtvverke Düsseldorf ~' ~. Ein solch erheblicher regulatorischer Eingriff erfordert eine nachvollziehbare Begründung, inwiefern die Änderung der Festlegung zu einer Verbesserung der Versorgungssicherheit führen kann. Diese ist den Ausführungen der BNetzA bisher nicht zu entnehmen. Wir vertreten weiterhin die Auffassung, dass eine Beibehaltung des Konvertierungsentgeltes gerade nicht zu einer Sicherung der zukünftigen Versorgungssicherheit im L-Gas beiträgt. Ferner ist für uns unverständlich, warum nicht eine reine Konvertierungsumlage in Betracht gezogen wird, um die Kosten über alle Marktteilnehmer zu sozialisieren. So erheben z.b. die Fernleitungsnetzbetreiber gemäß 19a EnWG eine Marktraumumstellungsumlage, um die Kosten der Umstellung von L-Gas auf H-Gas über alle bundesweiten Ausspeisungen finanzieren zu können. Sie erheben ferner einen für alle Ausspeisungen geltenden Biogaswälzungsbetrag, weil Ihnen 20 b GasNEV die Möglichkeit einräumt, der ungleichen Verteilung der Belastung über diese Kostenkomponente entgegenzusteuern. Wir verweisen außerdem auf unsere Stellungnahme vom 22. April 2016, in der wir unsere Position bereits ausführlich erläutert haben. 3. Ausgestaltung einer möglichen Beibehaltung des Konvertierungsentgeltes Ungeachtet dessen, dass wir die Beibehaltung eines Konvertierungsentgeltes strikt ablehnen, weisen wir vorsorglich auf Folgendes hin: Bei Einschränkung der Diskussion auf eine ex-ante/ex-post Festlegung des Konvertierungsentgeltes stellt ein ex-ante-entgelt die für Gaskraftwerke im L-Gas erheblich weniger nachteilige Variante dar. Unter dem Aspekt der Planbarkeit im Rahmen der kurzfristigen Kraftwerkseinsatzplanung für mit L-Gas befeuerte Kraftwerke, ist ein Ex-ante Konvertierungsentgelt der Ex-post Variante deutlich überlegen. Positiv in diesem Sinne wirkt, dass die außerordentliche Erhöhung nach 7 Ziffer 2 des Entwurfs des Standardvertrages an der Höhe der entstandenen Konvertierungskosten orientiert sein muss. Schon jetzt ist ein großer Unsicherheitsfaktor der Tatsache geschuldet, dass der Marktgebietsverantwortliche NCG mit einer Vorlaufzeit von nur zwei Wochen das aktuelle Konvertierungsentgelt vervierfachen kann. langfristige Handels- bzw. Vermarktungsgeschäfte führen, durch eine kurzfristige weitere Erhöhung des Konvertierungsentgelts, nachträglich zu unvermeidbaren wirtschaftlichen Verlusten. Entgegen der im Entwurf vorgesehenen Verfahrensweise halten wir eine Veröffentlichung des Antrages auf außerordentliche Erhöhung des Entgeltes gemäß 7 Ziffer 2 unmittelbar nach Einreichen bei der BNetzA für zwingend erforderlich. Eine Anpassung des Konvertierungsentgeltes stellt einen erheblichen Eingriff in den Markt dar und hat daher direkten Einfluss auf die Preisbildung in den L-Gas-Marktgebieten. Zudem sollte die vorgesehene Geltungsdauer des erhöhten Entgeltes aus der Veröffentlichung eindeutig hervorgehen. 2

Stadtvverke " '' ~ Düsseldorf Bei einem Ex-post Konvertierungsentgelt liegt den Kraftwerksbetreibern, sowohl bei langfristig angelegten Optimierungsgeschäften als auch zum Zeitpunkt der Einsatzentscheidung, ein für ihre wirtschaftlich und im Sinne des Konvertierungssystems optimale Entscheidung wesentlicher Kostenbestandteil nicht vor. Eine planmäßige Kraftwerksvermarktung kann so nicht einmal im Day-ahead- oder lntra-day-markt stattfinden. Es ist unabdingbar, die Höhe des Entgelts im Vorfeld zu kennen. Wir begrüßen die bereits geführte Diskussion über eine Beibehaltung eines festen Entgelts über einen Zeitraum von 12 Monaten (aktuell 6 Monate) und befürworten diese Variante. Hilfreich wäre es aus planerischer Sicht, wenn das Entgelt nicht erst 6 Wochen vor Implementierung, sondern 3 Monate vor dem Beginn der Geltungsdauer durch die Marktgebietsverantwortlichen zu veröffentlichen ist. 4. Forderungen der Initiative Kraftwerke im L-Gas" Wir möchten noch einmal betonen, dass wir aufgrund der o.g. Marktwirkungen eine diskriminierungsfreie Marktraumumstellung und Vertrauensschutz auf unsere in neue L-Gas Kraftwerke getätigten Investitionen fordern. Dazu gehört, das Konvertierungsentgelt spätestens zum 1. April 2017 abzuschaffen und die verbleibenden Kosten der Konvertierung über eine Konvertierungsumlage über alle Marktteilnehmer zu sozialisieren. Für den Fall, dass das Konvertierungsentgelt über den 1. April 2017 hinaus beibehalten wird, ist die Ex-ante Variante vorzuziehen. Die Einführung eines Ex-post Konvertierungsentgeltes wäre gleichbedeutend mit der Aufgabe des bisherigen Zieles der Schaffung qualitätsübergreifender Marktgebiete in Deutschland. 3

_: nergie RheinEnergie AG 1Parkgürtel 24150823 Köln KAE Frau Elena Lingen Stadtwerke Düsseldorf AG Telefon 0221 178-4341 Hr. Marc Hartmann e. lingen@rheinenergie.com Höherweg 100 40233 Düsseldorf 24.08.2016 Stellungnahme der Initiative Kraftwerke Im L-Gas" im Konsultationsverfahren zur Ände rung der Festlegung zum Konvertierungssystem Sehr geehrter Hr. Hartmann im Hinblick auf das von der Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur eingeleitete Konsultationsverfahren zur Änderung der Festlegung zur Einführung eines Konvertierungssystems in qualitätsübergreifenden Gasmarktgebieten (Az.: BK7-16-050) haben sich die Stadtwerke Düsseldorf AG, die Stadtwerke Münster und die RheinEnergie als Betreiber von KWK-Kraftwerken mit Anschluss an das L-Gas-Netz in der Initiative Kraftwerke im L-Gas" zusammengefunden. Die RheinEnergie trägt die von den Stadtwerken Düsseldorf im Namen der 11 lnitiative Kraftwerke im L-Gas" bei der Beschlusskammer 7 zum 24.08.2016 einzureichende Stellungnahme inhaltlich vollumfänglich mit. Mit freundlichen Grüßen t'. II Armin Ehret,11,J: Elena ungen -( t/ Rhel nenorgle AG Vorstand: Parkgürtel 24 Dr. Dieler Sleinkamp, Vorsitzender 50623 KOln Norbert Graefrelh Sparkasse KölnBonn Poslbank Köln Dr. Andreas Cerbe IBAN DE74 3705 019<! 0004 0029 52 IBAN DE20 3701 0050 0001 9255 00 Telefon (02 21)176-0 Dleler Hassei BIC COLSDE33 BIC PBNKDEFF Telefax (02 21) 178-33 22 Achim SOdmeier Kreissparkasse Köln Amlsgarichl Köln HRB 37 306 www.rhernenergie.com Vorsitzender das Aufsfchtsreles IBAN DE33 3705 0299 0000 0001 10 Steuernr. 5217/578510020 servlce@rhelnonergie.com Bernd Pelelkau BIC COKSDE33 USl. ldnr. DE215409591

St dtw rke Mlinst r 5t,dtwerke Munster G111bH. Postfach 7609. 48041 Münster Name Abteilung Christian Bergmann Portfoliomanagement Telefon 02 51.694. 2693 Stadtwerke Düsseldorf AG Fax 0251.694.2699 Herrn Marc Hartmann E-Mail c.borgmann@stadtwerke-muenster.de Höherweg 100 Datum 24.08.2016 40233 Düsseldorf Initiative Kraftwerke im L-Gas Stellungnahme KONNI Gas für die Bundesnetzagentur Sehr geehrter Herr Hartmann, im Hinblick auf das von der Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur eingeleitete Konsultationsverfahren zur Anderung der Festlegung zur Einführung einen Konvertierungssystems in qualitätsübergreifenden Gasmarktgebieten (Az.: BK7-16-050) haben sich die Stadtwerke Düsseldorf AG, die RheinEnergie und die Stadtwerke Münster in der "Initiative Kraftwerke im L-Gas" zusammengefunden. Die Stadtwerke Münster tragen die von den Stadtwerken Düsseldorf im Namen der "Initiative Kraftwerke im L-Gas" bei der Beschlusskammer 7 zum 24.08.2016 einzureichenden Stellungnahme inhaltlich vollumfänglich mit. Stadtwerke Münster Gmbll llafenptatz 1 48155 Münster Fon O'l51.694 1231, rax 0751.694 1111 l11fofdstadtwc1 ke 111uen't"1.dl \'IW\'l.' lildl\ /(11 kr. llhh~flc,\pi dtl Sf'HVICI VOR OR f ServiccCente1, llafe11pl.1t1 1 11815~ M11115te1 1 10 hls ~r 9-18 llhr CityShop, Salz<,tr alle 21 4811.J t.1unst"' t.lo brs 1 r '/ 1? Uhr Sa 10 rn Uhr Mit freundlichen Grüßen i/;~{~ Portfoliomanagement rnobili\, 1Jerlinc1 l'tjtt n 118 ll.3 t.lünst"r Mohi fr9 19Uhr ~>d 9 11, llh1 BAN KVERß 1 N fllj ti li IOAN lll.10400~11 l'jfl OIHHI UOIU t.t. BIC WH AULD1 MS l Gt,ilrhiqc1-10 ll[89z7/lloollooool,qi, vollst 1zurnui n1, AUI '.> ICllVillAfl ~ Ger harcl Joksch G L <; C II Ä1 1 ~,f (J lih!jim llr lle1111i11y f.111llcr I< 11u l11i-11111 Dr. Dirk Wernic kl' HMrn LLSfl l GIS rrn Nr B 31,3 de' Arnl<9Nirht<, Mü11r,\N