Versteigerungstermine im Juli 2017 - sämtliche Angaben sind ohne Gewähr - Für alle Versteigerungen gilt: Ist ein Recht im Grundbuch nicht oder erst nach dem Versteigerungsvermerk eingetragen, muss der Berechtigte es anmelden, bevor das Gericht im Versteigerungstermin zum Bieten auffordert; er hat das Recht glaubhaft zu machen, wenn der Gläubiger der Anmeldung widerspricht. Anderenfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses erst nach dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten befriedigt. Es ist zweckmäßig, zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung der Ansprüche - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann dies auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundbesitzes oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, muss das Verfahren aufheben oder einstweilen einstellen lassen, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Anderenfalls tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. Gemäß 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in Höhe von 10 % des in der Terminbestimmung genannten, anderenfalls des festgesetzten Verkehrswertes zu leisten. Bitte beachten Sie ferner: Auch in Zwangsversteigerungssachen ist es möglich, dass Termine kurzfristig aufgehoben oder geändert werden. Deshalb kann die folgenden Terminsliste teilweise unrichtig sein. Haben Sie also bitte Verständnis, wenn ein Termin, an dem Sie teilnehmen wollten, nicht stattfindet. Wir sind jedenfalls bemüht, jede Terminsänderung, die kurzfristig erfolgt, hier mitzuteilen. Bei langfristigen Terminsänderungen wird der entsprechende Termin - ohne weitere Angaben - gelöscht. 1 K 78/14 Villingen-, 26.04.2017
Amtsgericht Villingen- Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 03.07.2017 13:30 Uhr Sitzungssaal 1 Amtsgericht Villingen-, Niedere Straße 94, 78050 Villingen- Eingetragen im Grundbuch von Villingen Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum ME-Anteil Sondereigentums-Art Blatt 507/10.000 An dem im Aufteilungsplan mit Nr. 4 bezeichneten blau umrandeten Res- 15817 taurant nebst Kegelbahnen im Erdgeschoss an Grundstück Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift m² Villingen 1311/32 Gebäude- und Freifläche Im Friedengrund 8 12.166 Angaben in ( ) ohne Gewähr: (lt. Gutachten: Restaurant, Terrasse, Pkw-Stellplätze, Freilager; Bj. ab. 1979 (fiktiv 1980); NFl. Restaurant ca. 280 qm) Es sind Sondernutzungsrechte begründet. Verkehrswert: 50.000,00 Der Versteigerungsvermerk ist am 25.11.2014 in das Grundbuch eingetragen worden. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. 1 K 86/11 Villingen-, 12.04.2017 Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Amtsgericht Villingen- 10.07.2017 10:30 Uhr 1, Sitzungssaal Amtsgericht Villingen-, Niedere Straße 94, 78050 Villingen- Eingetragen im Grundbuch von Villingen Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum lfd.n r. ME-Anteil Sondereigentums-Art Blatt 1 456/10.000 Verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit 30153 Nr. A 5 bezeichneten Wohnung im 5. Ges 3 50/10000 An der im Aufteilungsplan mit Nr. 8 bez. nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume - Garage Typ II. 30169
an Grundstück Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift m² Villingen 5811 Gebäude- und Freifläche Adlerring 17 2.390 Lfd. Nr. 1 Verkehrswert: 62.000,00 Lfd. Nr. 3 Garage Nr. 8 von insgesamt 16 Garagenplätzen; Bj. 1970 Die Garage konnte keiner Innenbesichtigung unterzogen werden; Verkehrswert: 3.000,00 Der Versteigerungsvermerk ist am 18.07.2011 (Verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. A 5 bezeichneten Wohnung im 5. Ge) und 08.07.2016 (An der im Aufteilungsplan mit Nr. 8 bez. nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume - Garage Typ II.) in das Grundbuch eingetragen worden. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. 1 K 67/16 Villingen-, 12.04.2017
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Amtsgericht Villingen- 17.07.2017 10:30 Uhr 1, Sitzungssaal Amtsgericht Villingen-, Niedere Straße 94, 78050 Villingen- Eingetragen im Grundbuch von Triberg Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift m² Blatt Triberg 615/12 Gebäude- und Freifläche Riffhaldenweg 25 499 2150 Einfamilienwohnhaus in Hanglage aus teilweise wohnlich nutzbarem UG, EG sowie aus voll ausgebautem DG; Eingeschossiger Anbau zur Unterbringung der Heizungsanlage nur von außen zugänglich, Flachdach als Terrasse genutzt; ohne PKW-Abstellmöglichkeit auf dem Grundstück; Bj.: fiktiv 1981; Wfl.: 143 qm; Nachbargrundstück Flst. Nr. 615/13 mit ca. 4 bis 5 qm überbaut; Verkehrswert: 130.000,00 Der Versteigerungsvermerk ist am 12.09.2016 in das Grundbuch eingetragen worden. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung
aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. 1 K 37/16 Villingen-, 19.04.2017 Amtsgericht Villingen- Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am 24.07.2017 08:30 Uhr 1, Sitzungssaal Amtsgericht Villingen-, Niedere Straße 94, 78050 Villingen- Eingetragen im Grundbuch von Brigachtal-Klengen Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift m² Blatt Brigachtal-Klengen 213/1 Landwirtschaftsfläche Hauptstraße 54 2.223 4220 BV 7 Unbebautes Baugrundstück; Obstbaumwiese; Verkehrswert: 162.000,00 Der Versteigerungsvermerk ist am 10.08.2016 in das Grundbuch eingetragen worden. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen,
widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. 1 K 17/14 Villingen-, 19.04.2017 Amtsgericht Villingen- Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 24.07.2017 10:30 Uhr 1, Sitzungssaal Amtsgericht Villingen-, Niedere Straße 94, 78050 Villingen-
Eingetragen im Grundbuch von Bad Dürrheim-Oberbaldingen Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift m² Blatt Bad Dürrheim- Oberbaldingen 19 Hof- und Gebäudefläche Hörnle 18 586 30105 BV 1 Zweifamilienwohnhaus bestehend aus Altbau (alter Wohnteil) und Neubau (ehem. Ökonomiegebäude) mit Kellergarage im Neubau und separater Kleingarage sowie Carport; Neubau (überwiegender Abbruch Ökonomiegebäude und Wiederaufbau ca. 1982): Wfl. ca. 127 qm im EG, DG und Dachspitz; Altbauteilunterkellert: Wfl. ca. 87 qm im UG, EG, OG und DG, Bj. nicht feststellbar, fiktives Bj. ca. 1964; teilmodernisiert, u.a. neue Dachdeckung, Zugang und Zufahrt nur über Privatgrundstücke mittels Baulasten zugunsten Flst. Nr. 19. Ein Energieausweis wurde dem Sachverständigen nicht vorgelegt.; Verkehrswert: 180.000,00 davon entfällt auf Zubehör: 500,00 (Kaminofen) Der Versteigerungsvermerk ist am 19.03.2014 in das Grundbuch eingetragen worden. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.