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Transkript:

A m t s b l a t t Landkreis Straubing-Bogen Heimat des Bayerischen Rautenwappens - Sprechzeiten: Mo. bis Fr. 7.45 bis 12.00 Uhr, Mo. und Di. 13.00 bis 16.00 Uhr, Do. bis 17.00 Uhr KFZ-Zulassung und Führerscheinstelle: Mittwoch nachmittags geschlossen, übrige Zeit nach Vereinbarung (bitte nutzen Sie auch diese Möglichkeit), Schalterschluss in der Zulassungsstelle jeweils ½ Stunde vor Ende der Sprechzeiten: Sie erreichen uns mit dem Stadtverkehr SR, Linie 3, mit der Bahn, Haltestelle Straubing-Ost Nr. 18 26. Oktober 2016 45. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: 1. Allgemeinverfügung Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung DüV) vom 13. Januar 2006 Seite: 110 2. Manövermeldungen 111/112 3. Aufgebot 113 Das Amtsblatt erscheint als Nachrichtenblatt des Landkreises und aller anderen Behörden zweimal monatlich bzw. nach Bedarf. Herausgabe, Druck und Vertrieb: Landratsamt Straubing-Bogen, Leutnerstr. 15, 94315 Straubing Tel.: 09421/973-0 Fax: 09421/973-230 Internet: www.landkreis-straubing-bogen.de E-Mail: landratsamt@straubing-bogen.de Verantwortlich für den Inhalt: Einsender bzw. Unterzeichner der betreffenden Bekanntmachungen

Allgemeinverfügung Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung DüV) vom 13. Januar 2006 (Neufassung mit Änderung vom 27. Februar 2007) Nach 4 Abs. 5 besteht für Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem Stickstoff, ausgenommen Festmist ohne Geflügelkot, ein Ausbringverbot in der Zeit vom 01.11 bis 31.01. für Ackerland und vom 15.11. bis 31.01. für Grünland. Gemäß Düngeverordnung kann die zuständige Stelle für die zeitliche Begrenzung andere Zeiten genehmigen. Nach Mitteilung der Bayer. Landesanstalt für Landwirtschaft Freising ist für die Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern (Gülle, Jauche und Gärsubstrat aus landw. Produkten) auf Grünland auch in diesem Jahr eine Verschiebung der Sperrfrist möglich und zwar auf die Zeit vom 01.12. bis 15.02. Auf Antrag der zuständigen Kreisverbände des Bayer. Bauernverbandes wird deshalb das Ausbringverbot für o.g. flüssige Wirtschaftsdünger auf Grünland im Regierungsbezirk Niederbayern auf den folgenden Zeitraum festgesetzt: 01.12.2016 15.02.2017 in den Landkreisen Regen, Freyung-Grafenau, Passau (mit Stadt Passau), Deggendorf, Straubing-Bogen (mit Stadt Straubing). 15.11.2016 31.01.2017 in den Landkreisen Landshut (mit Stadt Landshut), Kelheim, Dingolfing-Landau, Rottal-Inn Für Ackerflächen gilt für den ganzen Regierungsbezirk Niederbayern das in der Düngeverordnung festgesetzte Ausbringverbot vom 01.11. 2016 bis 31.01.2017 Hinweis: Auf überschwemmten, wassergesättigten oder gefrorenen Böden, die untertags nicht auftauen oder die durchgängig höher als 5 cm mit Schnee bedeckt sind, dürfen stickstoff- und phosphathaltige Dünger gemäß Dünge-VO 3 Abs. 5 in keinem Fall ausgebracht werden. Zuständige Stelle für den Regierungsbezirk Niederbayern ist das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Straubing, Fachzentrum L 3.2 Agrarökologie. Straubing, 11.10.2016 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten FZ L 3.2 - Agrarökologie gez. Markus Grundner Landwirtschaftsoberrat Amtsblatt des Landkreises Straubing-Bogen Seite 110

MANÖVERMELDUNG Manöver und andere Übungen der Bundeswehr und der Streitkräfte der Entsendestaaten (Bekanntmachung der Bayer. Staatskanzlei vom 11.07.1983, StAnz Beilage Nr. 30 vom 29.07.1983); Manövermeldung im Landkreis Straubing-Bogen Verband: Sanitätsakademie der Bundeswehr, Zentrum für Einsatzausbildungen und Übungen des Sanitätsdienstes der Bundeswehr (SanAkBw, ZEinsAusbÜbSanDstBw), Mitterharthausen 55, 94351 Feldkirchen Art und Name: Truppenübung SCHNELLER LUCHS 11/2016 Übungsraum: Standortübungsplatz Metting Gemeinde Feldkirchen Ödwies Standortübungsplatz Bogen Wasserübungsplatz Bogen Mariaposching Landkreis Straubing-Bogen Voraussichtliche Ballungsräume: Teilnehmer sind innerhalb einer Patrouille mit Kraftfahrzeugen unterwegs zwischen Standortübungsplatz Metting, Standortübungsplatz Bogen, Wasserübungsplatz Bogen, Mariaposching und Ödwies. Besonderheiten: Überwiegend werden die Standortübungsplätze Metting und Bogen benutzt. Außenlandungen finden statt im Bereich Oberschneiding (südlich Hölldorf), Geiselhöring, Neuhofen und Ödwies. Zeit: 07.11.2016 18.11.2016 Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich den Einrichtungen der übenden Truppen und von evtl. liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dgl.) fernzuhalten. Auf die Strafbarkeit des Auflesens von Sprengmitteln wird hingewiesen. Wer Kampfmittel findet, hat dies unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen. Zuwiderhandlungen können nach 18 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Übungsschäden, welche die Bundeswehr allein verursacht hat bzw. die Stationierungskräfte allein oder gemeinsam mit der Bundeswehr verursacht haben oder deren Verursacher unbekannt ist, bei der zuständigen Gemeinde anzumelden sind, welche Meldung nach Formblatt direkt an das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Bogen weiterleitet bzw. die Schäden bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Schadensregulierungsstelle des Bundes, Regionalbüro Süd, Krelingstr. 50, 90408 Nürnberg, anmeldet. Die Gemeinden werden gebeten, für die ortsübliche Bekanntmachung zu sorgen sowie die Jagdausübungsberechtigten und die Bewohner abgelegener Gemeindeteile und Gehöfte von der Übung zu verständigen. Einwendungen gegen diese Übung oder einschränkende Bedingungen sind dem Landratsamt Straubing- Bogen unverzüglich mitzuteilen. Steinbauer Amtsblatt des Landkreises Straubing-Bogen Seite 111

MANÖVERMELDUNG Manöver und andere Übungen der Bundeswehr und der Streitkräfte der Entsendestaaten (Bekanntmachung der Bayer. Staatskanzlei vom 11.07.1983, StAnz Beilage Nr. 30 vom 29.07.1983); Manövermeldung im Landkreis Straubing-Bogen Verband: Regionalstab Territorale Aufgaben Ost, Regionale Sicherungs- und Unterstützungskompanie Niederbayern, Graf-Aswin-Kaserne, Bayerwaldstr. 36, 94327 Bogen Art und Name: Wuida Hoizhauer Objektschutzübung Übungsraum: Landkreis Straubing-Bogen - GRAFENTRAUBACH - Gemeinde LABERWEINTING Graf-Aswin- Kaserne Bogen Voraussichtliche Ballungsräume: -/- Besonderheiten: -/- Zeit: 09.11. 12.11.2016 Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich den Einrichtungen der übenden Truppen und von evtl. liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dgl.) fernzuhalten. Auf die Strafbarkeit des Auflesens von Sprengmitteln wird hingewiesen. Wer Kampfmittel findet, hat dies unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen. Zuwiderhandlungen können nach 18 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Übungsschäden, welche die Bundeswehr allein verursacht hat bzw. die Stationierungskräfte allein oder gemeinsam mit der Bundeswehr verursacht haben oder deren Verursacher unbekannt ist, bei der zuständigen Gemeinde anzumelden sind, welche Meldung nach Formblatt direkt an das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Bogen weiterleitet bzw. die Schäden bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Schadensregulierungsstelle des Bundes, Regionalbüro Süd, Krelingstr. 50, 90408 Nürnberg, anmeldet. Die Gemeinden werden gebeten, für die ortsübliche Bekanntmachung zu sorgen sowie die Jagdausübungsberechtigten und die Bewohner abgelegener Gemeindeteile und Gehöfte von der Übung zu verständigen. Einwendungen gegen diese Übung oder einschränkende Bedingungen sind dem Landratsamt Straubing- Bogen unverzüglich mitzuteilen. Steinbauer Amtsblatt des Landkreises Straubing-Bogen Seite 112

A U F G E B O T Das Aufgebot wurde für das Sparkassenbuch Nr. 3502430287 beantragt. Der Inhaber dieser Urkunde wird hiermit aufgefordert, binnen 3 Monaten vom heutigen Tage an, seine Rechte bei der Sparkasse Niederbayern-Mitte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Landau, den 13.10.2016 SPARKASSE NIEDERBAYERN-MITTE gez. Erich Haas Abteilungsleiter, stellv. Vorstandsmitlgied- Amtsblatt des Landkreises Straubing-Bogen Seite 113