Ratgeber für Sehbehinderte B F S

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Transkript:

Ratgeber für Sehbehinderte B F S Bund zur Förderung Sehbehinderter e. V. (BFS)

Mehr als nur ein Service VISUSVITALVITAL Ihr Partner bei Makula-Erkrankungen Wir sind für Sie da! Bei famd, DMÖ, RVV, mcnv Kostenfrei für Sie! L.DE.SM.04.2015.3471 0800 / 55 66 33 7 Gebührenfrei aus dt. Netzen www.visusvital.de Bayer Vital GmbH, 51366 Leverkusen

Inhalt 3 Vorwort 5 Sehbehinderung Definition Sehbehinderung/Blindheit 9 Wie nimmt eine sehgeschädigte Person die Welt wahr? 12 Der BFS e. V. Der BFS e. V. stellt sich vor 14 Aufgaben und Ziele 16 Veröffentlichungen des BFS e. V. VISUS die Zeitschrift des BFS e. V. 18 BFS-Broschüre LPF Ein Ratgeber 20 BFS-Buch See bad feel good 21 Angebote des BFS e. V. Simulationsbrillen 22 Segelkurs (für Kinder und Jugendliche) 24 Sportkurs (für Kinder und Jugendliche) 25 Eltern-Kind-Kurs Ich bin sehbehindert 26 Erlebnispädagogisches Jugendwochenende 27 Adressen des BFS e. V. Geschäfts- und Beratungsstelle 28 Vorsitzende 29 Weitere Ansprechpartner 29 Landesverbände, Orts- und Regionalvereine 30 Rechtliches Kennzeichnungspflicht 32 Der Schwerbehindertenausweis 34 Merkzeichen und Nachteilsausgleiche 36 Weitere Nachteilsausgleiche und Rechte 38 Blinden- und Sehbehindertengeld 40 Hilfsmittel Optische Hilfsmittel 42 Elektronische Hilfsmittel 44 Alltagshilfen 46 Smartphones und Tablet-PCs 50 Lesen mit Sehbehinderung Bücher, Zeitschriften und Zeitungen 52 Impressum 54

Produkte und Dienstleistungen für Blinde und Sehbehinderte Wenn die Brille nicht mehr reicht, haben wir das passende Hilsmittel! Oft reicht im Alter oder nach einer Augenerkrankung eine Brille nicht mehr aus. Dafür gibt es elektronische Hilfsmittel, die den Alltag erleichtern und das Lesen wieder ermöglichen. Die BAUM Retec AG bietet eine breite Palette elektronischer Hilfsmittel für Blinde und Sehbehinderte an. Die hochwertigen und innovativen Braille-Produkte, Bildschirm- und Vorlesegeräte werden in Deutschland entwickelt, gefertigt und sind ideal für den Einsatz im Beruf, in der Ausbildung oder zu Hause. Vario Braillezeilen so unterschiedlich wie deren Anwendung Pronto! Organizer im Taschenformat das große Bildschirmlesgerät Visio 500 zur idealen Arbeitsplatzausstattung für unterwegs die mobilen Bildschirmlesgeräte VisioDesk und VisioBook HD das Vorlesegerät Poet Compact der Screenreader COBRA mit Sprachausgabe, Brailleausgabe und Bildschirmvergrößerung BAUM Retec AG In der Au 22 69257 Wiesenbach Tel.: 06223 4909-0 Fax: 06223 4909-399 E-Mail: info@baum.de Internet: www.baum.de

Vorwort 5 Vorwort Menschen mit einer Sehbehinderung gibt es häufiger als man denkt. Oft fällt man als Sehbehinderte/r nicht auf, da nach außen hin auf den ersten Blick alles normal aussieht. Nicht jeder Mensch mit einer Sehbehinderung trägt eine Brille und wenn ja, wird diese oft als Allheilmittel gesehen. Wer aber einen Text zum Erkennen sehr nahe vor die Augen halten muss, ein Hilfsmittel, z. B. eine Lupe, benutzt oder etwas bzw. jemanden übersieht und anstößt, der fällt eher auf. Gut gemeinte Kommentare, wie Sie brauchen mal eine neue Brille, gehen Sie doch zum Augenarzt!, Haben Sie keine Augen im Kopf oder Steht doch da ganz groß! sind eher verletzend als nützlich und bringen den Betroffenen immer wieder in Erklärungsnot. Menschen mit einer Sehbehinderung sitzen oft zwischen den Stühlen Blindheit und Normalsehend, denn faktisch gehören sie keiner dieser Gruppen an. Erschwerend kommt hinzu, dass eine Sehbehinderung durch eine Vielzahl von Augenerkrankungen verursacht bzw. Folgeerkrankung einer anderen chronischen Erkrankung sein kann, z. B. bei Diabetes oder nach einem Schlaganfall. So müssen Menschen mit einer Sehbehinderung nicht nur mit einem sich (täglich) verändernden individuellen Sehvermögen leben (lernen), sondern auch mit einer in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannten Behinderungsart. Darüber hinaus gibt es für Menschen mit einer Sehbehinderung im Alltag noch viele Barrieren, die strukturell in unserer Gesellschaft bedingt sind: Informationen und Texte werden zu klein gedruckt

6 Vorwort oder hoch oben aufgehängt, es gibt ungünstige Kontraste, schlechte Beleuchtung in öffentlichen Einrichtungen, Gängen, Treppen, Kaufhäusern, fehlende Anpassungen der Spielregeln bei Sport und Spiel sowie vieles andere mehr. Aber es sind auch die Barrieren in den Köpfen der anderen, die Menschen mit einer Sehbehinderung häufig allein auf deren Behinderung reduzieren und ihnen das Leben dadurch erschweren. Ein Teil der Menschen mit Sehbehinderung lebt seit Geburt mit der Seheinschränkung und hat sich daran als Normalzustand gewöhnt. Andere müssen zu einem späteren Zeitpunkt lernen, damit umzugehen sei es in der Pubertät, im Alter oder nach einem Unfall, was viel schwieriger sein kann und als Lebenskrise empfunden wird. Neben dem gekonnten Umgang mit Normalsehenden stellen sich Fragen wie: Wo bekomme ich Hilfe? Wer weiß Antworten auf all meine Fragen, die im Zusammenhang mit meiner eigenen Sehbehinderung oder der eines Angehörigen auftreten? Welche Rechte habe ich und wo kann ich was beantragen? Diese Broschüre soll Ihnen bei Ihren Fragen Hilfestellung geben und Ihnen zeigen, dass auch mit einer Sehbehinderung ein normales Leben möglich ist. Es können hier nicht alle Themen in aller Ausführlichkeit dargestellt werden, was auch daran liegt, dass Sehbehinderungen nun einmal sehr individuell sind und die Hilfen dazu genauso vielfältig und individuell. Falls Sie daher noch offene Fragen haben oder eine Beratung wünschen, wenden Sie sich bitte an den BFS e. V. Wir können Ihre Sehbehinderung nicht rückgängig machen, aber wir können Sie unterstützen und Hilfen aufzeigen, wie Sie Ihr Leben mit einer solchen Einschränkung aktiv leben können.

7 Sehbehinderung bedeutet nicht Ausgrenzung : Nutzen Sie Beratung und Unterstützung und werden Sie selbst aktiv! Diese Broschüre ist ein gemeinsames Produkt des BFS e. V. Bundesverbandes und dem BFS Landesverband NRW e. V. Neben der Fa. Delphin-Werbung gilt unser besonderer Dank allen Sponsoren, die durch ihre Anzeige diesen Ratgeber finanziert haben. Margaret Reinhardt Elisabeth Krych BFS e. V. Bundesverband BFS LV NRW e. V. Vergrößerung Sprache Braille Makula-Degeneration? Haben sich Ihre Augen so verschlechtert, dass Sie nichts mehr lesen können? Sind die Fotos der Enkel und Urenkel nicht mehr zu erkennen? Brillen und Lupen helfen nicht mehr? Wir helfen Ihnen! Seit über 25 Jahren entwickelt Optelec Vergrößerungsund Vorlesegeräte für hochgradig sehbehinderte und blinde Menschen. Wir haben auch für Sie eine preiswerte Lösung! Unsere Hilfsmittel werden von Kostenträgern bezuschusst. Wir beraten und unterstützen Sie gerne! Lernen Sie unsere beste elektronische Lupe kennen: Traveller HD Technologie für blinde und sehbehinderte Menschen Optelec GmbH Fritzlarer Straße 25 34613 Schwalmstadt Tel.: 06691 9617-0 info@optelec.de www.optelec.de Optelec ist bundesweit vertreten und arbeitet mit Optikern, Augenärzten und Beratungsstellen zusammen.

Zwei Partner Ein starkes Bündnis! Seit über 10 Jahren sind wir von gaudio-braille als freier Händler von Blindenhilfsmitteln mit Schwerpunkt Braille und Alltagshilfen mit größtem Erfolg am Markt vertreten. Mit EYET4U ist es nun gelungen, einen starken Partner zu finden, der einerseits das Vertriebsgebiet NRW übernommen, andererseits den Low Vision- Sektor für beide Anbieter erfolgreich erschlossen hat. Gaudio-Braille und EYET4U stehen Ihnen als starkes Bündnis nun in allen Fragen zu Hilfsmitteln für Blinde und Sehbehinderte zur Verfügung. Nur wir bieten Ihnen den Vorteil einer Hersteller- und Produktvergleichenden Beratung, die von blinden und sehbehinderten Experten durchgeführt wird. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen in allen Fragen bezüglich Arbeitstechniken mit den Hilfsmitteln, Schulungen und Einweisungen aber auch bei der Wahl des richtigen Kostenträgers kompetent und helfend zur Seite. Wir begleiten Sie im Antragsverfahren und verweisen Sie in kritischen Fragen an kompetente Rechtsbeistände, die ihnen schnell und zielgerichtet zu Ihrem Recht verhelfen. Testen Sie jetzt unsere Braillezeilen der Gaudio-Serie unser dauerhaft günstiges und technisch ausgereiftes Angebot in verschiedenen Größen und Funktionalitäten! Gaudio-Braille Biegenstraße 27 35037 Marburg-Lahn Tel.: 06421 3895380 Fax 06421 3895390 Mail.: info@gaudio-braille.de Internet.: gaudio-braille.de EYET4U Grefrather Weg 7d 50226 Frechen Tel.: 02234 5320075 Fax: 02234 5320076 Mail.: info@eyet4u.eu Internet.: eyet4u.eu

Sehbehinderung 9 Definition Sehbehinderung/Blindheit Für Mediziner und den Gesetzgeber (Sozialgesetzgebung) gilt: Sehbehindert ist, wer trotz Korrektur keine normalen Sehfunktionswerte erreicht und dessen Sehschärfe (Visus) 0,3 (1/3, 30 %) oder weniger beträgt. Erst dann besteht in der Regel ein Anspruch auf eine Kostenbeteiligung der Krankenkassen bei Sehhilfen wie Brille oder Kontaktlinse. Hochgradig sehbehindert ist, wer einen Visus zwischen 0,05 (1/20, 5 %) und 0,02 (1/50, 2 %) hat. Beispiel: bei einem Visus von 0,05 (1/20, 5 %) sieht man ein Verkehrsschild statt in 20 m Entfernung erst ab 1 m. (Gesetzlich) blind ist, wer eine Sehschärfe unter 0,02 (1/50, 2 %) hat oder eine höhere Sehschärfe mit gleichzeitigen Gesichtsfeldausfällen (festgelegte Grenzwerte). Die Beurteilung des Sehvermögens erfolgt jedoch nicht nur anhand der Sehschärfe; Einschränkungen des Gesichtsfeldes müssen ebenso berücksichtigt werden wie weitere Störungen. Die Sehschärfe ist grundsätzlich nach den Empfehlungen der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft nach DIN 58220 zu prüfen. Sie wird beidäugig mit Brille oder Kontaktlinse geprüft. Relevant ist dabei die Sehschärfe auf dem besseren Auge.

10 Sehbehinderung Die Ursachen für eine Sehbehinderung oder Blindheit können sehr unterschiedlich sein. Häufig sind es Schädigungen im Bereich der Netzhaut, der Linse, der Hornhaut und/oder des Sehnervs. Auch viele chronische Erkrankungen wie Diabetes mellitus, Rheuma, Multiple Sklerose usw. können zu einer Sehbehinderung als Folgeerkrankung führen. Die Ursachen sind medizinisch bedeutsam. Für den pädagogischen Bereich ist oft das funktionale Sehen entscheidend. Nicht nur die Sehschärfe in der Nähe für das Lesen, sondern das Erkennen von Kontrasten, Farben, Formen auf einem Hintergrund, Bewegung und Blendungsempfindung sind Faktoren, die für eine spezielle Förderung bzw. Hilfen und Hilfsmittel ( Förderbedarf ) entscheidend sind. Immer mehr erhält auch eine eingeschränkte Wahrnehmungsverarbeitung als Teil einer Sehbeeinträchtigung Bedeutung für den schulischen Förderschwerpunkt Sehen. 2002 gab es in Deutschland laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) etwa 1,2 Millionen sehbehinderte und blinde Menschen. Bis zum Jahr 2030 wird laut Prognose diese Zahl um 25 % ansteigen. Das bedeutet, dass wir 2030 mit mindestens 1,5 Millionen Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit rechnen können. Leider gibt es aktuell kein gesichertes Zahlenmaterial. Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderung werden zahlenmäßig nicht erfasst, so dass die realen Zahlen weit höher liegen können.

12 Sehbehinderung Wie nimmt eine sehgeschädigte Person die Welt wahr? einem Visus von 1,0 (ohne Sehbehinderung) So könnte der Seheindruck sein mit... einem Glaukom (Grüner Star) Diese Seheindrücke kann man mit den Simulationsbrillen des BFS e. V. auch Menschen ohne Sehbehinderung nahe bringen (s. S. 22).

13 einem Visus von 0,1 (z. B. bei Grauem Star) einem Visus von 0,02 (Blindheit) Zentralskotom ( blinder Fleck ) Tunnelblick (z. B. bei Retinitis Pigmentosa)

14 Der BFS e. V. Der BFS e. V. stellt sich vor 1962 Wie alles begann Im Oktober 1962 gründeten Eltern betroffener Kinder an der Sehbehindertenschule in Duisburg den Verein Bund zur Förderung sehbehinderter Kinder (BFSK), der fortan versuchte, die unbefriedigende Situation im Sehbehindertenbildungswesen den zuständigen Gremien und Behörden bekannt zu machen. Durch gute Zusammenarbeit mit zahlreichen Verbänden und Ministerien sowie durch vorbildlichen Einsatz seiner ehrenamtlich arbeitenden Vorstandsmitglieder konnte der BFS e. V. in den 60er und 70er Jahren vieles erreichen. Zunächst wurden Kriterien erarbeitet um zu definieren, welche Kinder aus augen ärztlicher Sicht sehbehindert sind und zweckmäßigerweise in eine Sonderschule für Sehbehinderte eingeschult werden sollten. Nach diesen Kriterien konnte dann bei Einschulungsuntersuchungen der Anteil von Kindern mit Sehbehinderungen festgestellt werden. Parallel dazu schlossen sich Eltern zu Verbänden zusammen, um die Einrichtung von Sonderschulen für Sehbehinderte an ihrem Wohnort zu fordern. Durch intensive Bemühungen des BFS e. V. wurde in Nordrhein- Westfalen die Trägerschaft von den Kommunen auf die für überregionale Aufgaben zuständigen Landschaftsverbände übertragen, so dass kein Kind mehr am Besuch einer solchen Schule gehindert werden konnte, nur weil es in einem Ort ohne Sehbehindertenschule wohnte.

15 Im Laufe der Jahre entwickelte sich der BFS e. V. von einem reinen Elternverband zu der heutigen bundesweit tätigen Selbsthilfeorganisation. In ihr arbeiten auf Bundes-, Landes, Regional- und Ortsebene Sehbehinderte, Angehörige, Freunde und Förderer zusammen, um durch Kontakte zu Fachleuten wie Sehbehindertenpädagogen, Augenärzten, Orthoptisten, Augenoptikern und Interessierten anderer Fachbereiche die Interessen sehbehinderter Menschen wahrzunehmen und ihre Lebenssituation zu verbessern. visuplus active ultrakompaktes, zusammenklappbares Lesegerät mit Vorlesefunktion bis zu 9 Stunden Akkulaufzeit nur 2,9 kg Gewicht kabellose Tafelkamera mit Abspeicherfunktion A-L-U Technik für Blinde und Sehbehinderte Auf der Stockei 5 www.tfbus.de Tel: 0 23 81 / 43 81 01 59077 Hamm info@tfbus.de

16 Der BFS e. V. Aufgaben und Ziele des BFS e. V. Die Aufgaben und Ziele des BFS e. V. und seiner Untergliederungen sind durch die jeweiligen Satzungen definiert. Im Laufe der Jahre haben sich bei den Landesverbänden und in den Regional- und Ortsvereinen unterschiedliche Arbeitsschwerpunkte entwickelt. Als Experten in eigener Sache bieten wir Information, Hilfe und Unterstützung in folgenden Bereichen: zur Frühförderung von Kindern mit Sehbehinderung durch Information der Eltern bei der Entwicklung des Schul-, Ausbildungs- und Weiterbildungswesens durch Mitwirkung in übergeordneten Facharbeitskreisen und Beiräten gegenüber Behörden, Sozialleistungsträgern, Rehabilitationseinrichtungen und Hilfsmittelanbietern bei der Förderung der Kontakte und Inklusion von Menschen mit Sehbehinderung durch Gesprächskreise und Erfahrungsaustausch in den örtlichen Treffs bei der Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Probleme von Menschen mit Sehbehinderung Der BFS e. V. und seine Untergliederungen fordern deshalb gezielte Hilfen für Sehbehinderte in jeder Lebensphase und leisten im Sinne der Selbsthilfe einen Beitrag durch vielfältige Angebote. Ganz im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention setzen wir uns für eine Gesellschaft ein, in der jeder ob behindert oder nicht willkommen ist.

Berufliche Chancen für blinde und sehbehinderte Menschen in Deutschland Berufsförderungswerk Düren Wir bieten alles aus einer Hand: D Ü R E N Beratung Qualifizierung Integration Machen Sie es sich leicht: Rufen Sie uns an wir erarbeiten gemeinsam die richtige Lösung. Berufsförderungswerk Düren Tel.: 02421 598-100 www.bfw-dueren.de

18 Veröffentlichungen des BFS e. V. VISUS die Zeitschrift des BFS e. V. Die VISUS-Redaktion bietet umfassende Informationen über: Aktivitäten des Bundesverbandes, der Landesverbände und Regional- und Ortsvereine Aktionen und Ereignisse anderer Veranstalter, die für Menschen mit Sehbehinderung von Interesse sein könnten Themen in unserer Gesellschaft, die sehbehinderte Menschen besonders berühren Neuerungen auf dem Hilfsmittelsektor aktive Freizeitgestaltung Visus erscheint viermal jährlich als Schwarzschriftausgabe oder als Hör-CD. Ein Download von der Homepage ist ebenfalls möglich. Das in Format und Aufmachung sehbehindertengerecht gestaltete Heft kann im Abonnement bezogen werden. Ein Probeheft wird gerne zugesandt. 2/2016 Jahrgang 25 Redaktion VISUS Margaret Reinhardt (ViSdP) Perleberger Str. 22 41564 Kaarst Tel.: 0 21 31 / 60 68 63 Mail: visus@bfs-ev.de Zeitschrift des Bundes zur Förderung Sehbehinderter e. V.

Rechtliches Joppich seit 1946 Gebrüder Joppich Optische Betriebe Herstellung von Brillengläsern aller Art für Augenoptiker. Prismen und Kantenfilter,. Hohe Additionen, Polarisationsfiltergläser,. Sonderanfertigungen, Gebrüder Joppich. Inh. Jens Matros Breite Str. 57. 58452 Witten Telefon: 02302 / 5 70 70 Fax: 02302 / 2 67 27 www.joppich-brillenglaeser.de info@joppich-brillenglaeser.de blind, sehbehindert und trotzdem mobil! Schulung in Orientierung und Mobilität eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und anderer Leistungsträger Lassen Sie sich beraten (0351) 81 24 311 Ambulantes BehindertenZentrum abz.om@diakonie-dresden.de

20 Veröffentlichungen des BFS e. V. BFS-Broschüre LPF Ein Ratgeber LPF was ist das? Lebenspraktische Fertigkeiten drei Buchstaben für den Weg in die Selbstständigkeit und zurück zur persönlichen Freiheit. Kurz gesagt, es sind die Fähig- und Fertigkeiten, die Sie benötigen, um Ihren Haushalt zu führen, Ihre Kleidung selber auszusuchen und pflegen zu können, Ihre persönlichen Angelegenheiten zu regeln und noch vieles mehr. Nicht immer hat man sofort das passende Hilfsmittel zur Hand, wenn die Sehkraft schwindet. Die Broschüre enthält 32 Seiten Tipps und Tricks von und für Menschen mit Sehbehinderung, deren An gehörige und alle Interessierten. Auch erfahren Sie Näheres über Finanzierungsmöglichkeiten und Anbieter von Kursen. Die Broschüre kann über die Geschäftsstelle oder folgende Adresse bezogen werden: Jutta Saßenrath Tel.: 02 11 / 97 17 13 99 Mail: j.sassenrath@bfs-ev.de Bei Zusendung der Broschüre wird eine Versandpauschale erhoben.

21 BFS-Buch See bad feel good Wie passen schlechtes Sehen und sich dabei gut fühlen zusammen? Häufig wird der Verlust des Sehvermögens als das Schlimmste angesehen, was einem Menschen passieren kann. Dabei gibt es vielfältige Möglichkeiten, trotz eines zunehmenden Sehverlusts das vorhandene Sehvermögen zu nutzen. Es bedarf einiger Motivation und Unterstützung, um aus diesem Trauma heraus weiterhin aktiv am Leben teilzuhaben. Diese Überzeugung führte uns zur Herausgabe des Buches See bad feel good, schlecht sehen und sich dabei gut fühlen in deutscher Sprache. Der schwedische Low Vision Experte Krister Inde, selbst seit seiner Jugend sehbehindert, erzählt darin in Dialogform seine Lebensgeschichte und wie es ihm gelang, nach vielen Rückschlägen und schmerzhaften Erfahrungen wieder ein gutes Leben zu führen. Sein offener Bericht und seine Einstellung zur Sehbehinderung kann vielen Betroffenen weiterhelfen und ihnen den Weg in die richtige Richtung weisen. Die Kosten für das Buch incl. Hör-CD sind mit 5 Euro bewusst niedrig angesetzt. Das Buch mit CD kann über die Geschäftsstelle oder folgende Adresse bezogen werden: Jutta Saßenrath Tel.: 02 11 / 97 17 13 99 Mail: j.sassenrath@bfs-ev.de

22 Angebote des BFS e. V. Simulationsbrillen Nutzen Sie unsere Simulationsbrille(n), um Angehörige, Nachbarn und Freunde ebenfalls zu Sehbehinderten zu machen. Bitten Sie sie, eine Simulationsbrille aufzusetzen und die Welt mit Ihren Augen zu betrachten oder einfache Dinge (Namen schreiben, Gesichter erkennen, Getränke eingießen) zu erledigen. Sie werden überrascht sein. Auch für Fachleute wie Pädagogen, Trainer, Ärzte oder Architekten sind diese Brillen von Vorteil, sowie überall dort, wo es um die Versorgung und Rehabilitation Betroffener oder um das Thema Barriere freiheit geht. Es gibt die Simulationsbrillen einzeln und im Set mit vier Brillen, die folgende Sehbehinderungen verdeutlichen sollen: 1. Visus 0,1 2. Visus 0,02 3. Zentralskotom 4. Tunnelblick Weitere Informationen zu den Brillen erhalten Sie bei: Monika Packbier Tel.: 0 20 64 / 47 79 94 Mail: m.packbier@bfs-ev.de Informationen und das Bestellformular finden Sie auch auf unserer Homepage www.bfs-ev.de.

Kompetenzzentrum Rund um das Sehen Sind Sie fit für den Job? Das Berufsförderungswerk Halle (Saale) ist Ihr zuverlässiger Partner rund um die Themen Sehen und Beruf. Setzen Sie auf uns, denn es geht um Ihre Zukunft! Qualifizierung mit bundesweit anerkanntem Abschluss Qualifizierungen, Trainings, Integrationsmaßnahmen Erlernen belastungsarmer Arbeitsmethoden Sicheres Erlernen der Bedienung Ihrer Hilfsmittel Empfehlung Ihrer Arbeitsplatzausstattung Unterstützung für Sie und Ihren Arbeitgeber Unterstützung bei Ihrer Integration Sie finden uns im BFW Halle (Saale), in unserer Geschäftsstelle in Berlin oder in unseren Beratungsstellen. Bei Fragen kontaktieren Sie unsere zentrale Ansprechpartnerin Frau Busching: Tel.: 0345 1334-666 E-Mail: ebusching@bfw-halle.de BFW Halle (Saale) Bugenhagenstr. 30 06110 Halle www.bfw-halle.de

24 Angebote des BFS e. V. Segelkurs (für Kinder und Jugendliche) Sehbehinderte und auch blinde Kinder und Jugendliche aus dem ganzen Bundesgebiet können im Rahmen des seit 1967 Jahren bestehenden Segelprojektes des BFS-Landesverbandes Berlin-Brandenburg auf dem Tegeler See in Berlin segeln lernen oder ihre segeltechnischen Kenntnisse verbessern. Seit 1992 führt der BFS e. V. den Segelkurs einmal im Jahr erfolgreich durch. Eine Woche lang können 20 Teilnehmende unter ensprechender Anleitung im Schülerbootshaus direkt am See wohnen, segeln, baden und Spaß haben. Es stehen 15 Segel- und 5 Motorboote zur Verfügung. Die Gruppe besteht aus Seeleuten mit unterschiedlichstem Sehvermögen und wird von erfahrenen SegellehrerInnen betreut. Neben dem Segeln stehen auch Ausflüge auf dem Programm. Es gibt Gelegenheit zum Baden, Leute kennenlernen und zum Erkunden der Hauptstadt Berlin. Kurzum, ein erlebnisreiches Angebot für alle sehbehinderten und blinden Mädchen und Jungen aus dem ganzen Bundesgebiet, das man sich nicht entgehen lassen sollte.

25 Sportkurs (für Kinder und Jugendliche) Sehbehinderte und auch blinde Kinder und Jugendliche sind herzlich eingeladen, am Sportkurs im Winterhalbjahr teilzunehmen. Dieser Wochenend-Sportkurs ergänzt die Jugendarbeit des BFS e. V., die mit dem im Sommer stattfindenden Segelkurs in Berlin ihren Höhepunkt hat. Unter Anleitung erfahrener BetreuerInnen können die Kinder und Jugendlichen von Freitag bis Sonntag sehbehindertengeeignete Sportangebote er leben. Die Tagungshäuser sind so gewählt, dass die Anreise aus dem gesamten Bundesgebiet problemlos möglich ist und ein kommunikatives und sportliches Erlebnis entsteht. Beide Kurse werden durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aus Mitteln des Bundes jugendplans gefördert das ermöglicht sehr günstige Teilnehmerbeiträge. Aktuelle Angebote für beide Kurse können den Flyern und Veröffentlichungen in der Zeitschrift VISUS, sowie den Internetseiten des BFS e. V. entnommen werden (www.bfs-berlin.de, www.bfs-ev. de, www.sehbehinderung.de/freizeit). Informationen zu beiden Kursen erhalten Sie bei: Robert Heuser (Referent für Jugendarbeit) Tel.: 02 41 / 8 33 21 Mail: bfs-jugend@sehbehindert-sport.de

26 Angebote des BFS e. V. Eltern-Kind-Kurs Ich bin sehbehindert Der Landesverband NRW bietet für Eltern, Kinder und Geschwisterkinder jedes Jahr einen Eltern-Kind-Kurs Ich bin sehbehindert an. Der Kurs richtet sich an Eltern mit ihren Kindern mit Sehbehinderung im Alter von 5 bis 14 Jahren. Eltern von Kindern mit Sehbehinderungen fühlen sich mit ihrer Situation oft allein gelassen und überfordert. Der Kurs soll Hilfestellung bei der Bewältigung ihrer Probleme geben. Im gegenseitigen Erfahrungsaustausch werden sich die Eltern stärken und unterstützen. Durch kompetente Referenten werden Sie nützliche Informationen zum Thema Frühförderung, Schule, Hilfsmittelversorgung, Sozialrecht, Sport- und Freizeitmöglichkeiten und vieles mehr erhalten. Die eingesetzten BetreuerInnen, die zum Teil selbst Betroffene sind, berichten über ihre Erfahrungen in Schule, Studium, Beruf sowie Freizeit und vermitteln wertvolle Informationen aus erster Hand. Den Kindern mit Sehbehinderung wird die Möglichkeit geboten, spielend und bastelnd zu erfahren wie es ist, sich einmal nicht an normal sehenden Kindern messen zu müssen. Während der Veranstaltungen für die Eltern ist für eine qualifizierte Betreuung der Kinder gesorgt.

27 Erlebnispädagogisches Jugendwochenende Für 12- bis 16-jährige Jugendliche mit einer Sehbehinderung bietet der Landesverband NRW regelmäßig ein Jugendwochenende an. Dort haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, andere Jugendliche kennenzulernen, Freundschaften zu knüpfen und sich auszutauschen. Sportliche und außergewöhnliche Aktivitäten runden das Programm ab. So gibt es sportliche Angebote wie Bogenschießen, Klettern, Segway fahren oder Segelfliegen. Für den entspannenden Ausgleich stehen Aktivitäten wie Grillen, Pizza backen oder Kegeln auf dem Programm. Während des Wochenendes werden die Teilnehmenden durch erfahrene GruppenleiterInnen betreut. Es zeigt sich immer wieder, dass vor allem für Jugendliche mit einer Behinderung, die inklusiv beschult werden, der Austausch mit anderen, ähnlich betroffenen Jugendlichen eine Bereicherung ist. Die gemeinsamen Aktivitäten und der persönliche, oft intensive Austausch miteinander zeigen positive Wirkungen auf den Alltag der Jugendlichen. Informationen zu beiden Kursen erhalten Sie bei: Elisabeth Krych (Vorsitzende BFS-NRW) Tel.: 0 25 92 / 91 85 36 (ab 16 Uhr) Mail: elisabeth.krych@bfs-nrw-ev.de

28 Adressen des BFS e. V. Bundesverband Geschäftsstelle Graf-Adolf-Str. 69 Tel.: 02 11 / 69 50 97 37 40210 Düsseldorf Mail: info@bfs-ev.de Web: www.bfs-ev.de Beratungsstelle Graf-Adolf-Str. 69 Tel.: 02 11 / 69 50 97 38 (AB) 40210 Düsseldorf Tel.: 02 11 / 97 17 13 99 Mail: beratungsstelle@bfs-ev.de Web: www.bfs-ev.de Bestellungen der BFS-Veröffentlichungen über die Geschäftsstelle Jutta Saßenrath oder bei: Tel.: 0211 97 17 13 99 Mail: j.sassenrath@bfs-ev.de Seniorenzentrum Blickpunkt Meschede Das Seniorenheim für Blinde, Sehbehinderte und Sehende vom Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e.v. Tel. 0291-2990-0 Internet: www.szbm.de

29 Vorsitzende 1. Vorsitzende Margaret Reinhardt Tel.: 0 21 31 / 60 68 63 Mail: m.reinhardt@bfs-ev.de 2. Vorsitzender Gerhard Kouba Tel.: 09 11 / 8 18 90 04 Mail: g.kouba@bfs-ev.de Weitere Ansprechpartner Referent für Jugendarbeit Diabetesbeauftragter Robert Heuser Tel.: 02 41 / 8 33 21 Mail: robert-jacob.heuser@web.de Frank Gutzeit Tel.: 0 58 27 / 97 29 874 Mail: f.gutzeit@bfs-ev.de Ihr kompetenter Partner für Low Vision Beratung und Anpassung von vergrößernden Sehhilfen! Finden Sie Ihren Spezialisten: www.orthoptik.de/praxensuche Berufsverband der Orthoptistinnen Deutschlands e. V. Gminderstr. 22 72762 Reutlingen Telefon:07121-9725655 Fax: 07121-9725657 bod@orthoptistinnen.de

30 Adressen des BFS e. V. Landesverbände Bayern Angelika Höhne-Schaller BFS-Bayern e. V. Tel.: 0 82 94 / 23 13 Web: www.bfs-ev-bayern.de Berlin-Brandenburg Stephan Kuperion BFS-Berlin-Bdbg e. V. Tel.: 0 30 / 40 63 67 04 Web: www.bfs-berlin.de Nordrhein-Westfalen BFS-NRW e. V. Elisabeth Krych Tel.: 0 25 92 / 91 85 36 (ab 16 Uhr) Mail: elisabeth.krych@bfs-nrw-ev.de Web: www.sehbehinderung.de Niedersachsen Frank Gutzeit BFS-Niedersachsen Tel.: 0 58 27 / 9 72 98 74 Mail: f.gutzeit@bfs-ev.de Schleswig-Holstein Inga Nielsen VzFsKuJ Schleswig- Tel.: 0 43 36 / 99 97 57 Holstein e. V. Web: www.sehgeschaedigte-sh.de

31 Landesverbände, Orts- und Regionalvereine NRW Stuttgart VfS-Stuttgart e. V. Aachen, Düren, Bielefeld, Mülheim/Ruhr Diese Ortverbände sind z. Zt. in NRW aktiv. Die Anschriften erfahren Sie beim Landesverband NRW e. V. Monika Bornschein-Müller Mail: vfs-info@gmx.de Web: www.vfs-ev.de Rehabilitation für blinde und sehbehinderte Menschen Ambulante und stationäre Schulungen in Orientierung und Mobilität Ambulante und stationäre Schulungen in Lebenspraktischen Fähigkeiten Rehabilitationsschulungen mit Netzhautimplantat Low Vision Schulungen Gespannprüfungen Hilfsmittelberatungen Fortbildungen und Infoveranstaltungen für Dritte Beratungen zum barrierefreien Bauen im öffentlichen Raum Informationen erhalten Sie unter: www.saechsisches-rehanetz.de Tel.: 0341-46 26 440 Alle Maßnahmen des Sächsischen RehaNetzes entsprechen den Standards des Bundesverbandes der Rehabilitationslehrer /-lehrerinnen für Blinde und Sehbehinderte e.v.

32 Rechtliches Kennzeichnungspflicht 2 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) bestimmt, dass behinderte Menschen, die sich nicht sicher im Verkehr bewegen können, die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen treffen müssen, damit sie sich selbst und andere nicht gefährden. Dort heißt es in Absatz 1: Wer sich in Folge körperlicher oder geistiger Mängel nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet. Die Pflicht zur Vorsorge, namentlich... durch Begleitung oder das Tragen von Abzeichen oder Kennzeichen, obliegt dem Verkehrsteilnehmer selbst oder einem für ihn Verantwortlichen. In Absatz 2 heißt es weiter: Körperlich Behinderte können ihre Behinderung durch gelbe Armbinden an beiden Armen oder andere geeignete, deutlich sichtbare gelbe Abzeichen mit drei schwarzen Punkten kenntlich machen. Die Abzeichen dürfen nicht an Fahrzeugen angebracht werden. Blinde Fußgänger können ihre Behinderung durch einen weißen Blindenstock, die Begleitung durch einen Blindenhund im weißen Führgeschirr und gelbe Abzeichen nach Satz 1 kenntlich machen Vorsichtsmaßnahmen Die gesetzliche Kennzeichnung besteht aus Langstock, ggfs. Blindenführhund und zwei Armbinden, eine rechts und eine links am Oberarm. Anstecker (gelb mit drei Punkten oder blau mit dem Stockmännchen) gelten nicht als gesetzliche Kennzeichnungen. Für blinde und wesentlich sehbehinderte Menschen ist im

33 Rahmen einer Unfallverhütung unbedingt eine Kennzeichnung zu empfehlen. Nur so wird vermieden, dass im Falle eines erlittenen Verkehrsunfalls Schadensersatzansprüche verweigert werden. Der Blindenlangstock wird vom Arzt zusammen mit einem Training in Orientierung und Mobilität (O&M) verordnet und durch spezialisierte LehrerInnen durchgeführt. Die Kosten für Stock und Training übernimmt i. d. R. die Krankenkasse auf Antrag. Die Adressen der O&M Reha-LehrerInnen und weitere Informationen zur Beantragung und Ablauf erfahren Sie im Internet unter www.rehalehrer.de Blindenführhund im weißen Führgeschirr weißer Blindenlangstock Fotos: DBSV e.v.

34 Rechtliches Der Schwerbehindertenausweis Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist. Wer seine Rechte als Mensch mit einer (Schwer)Behinderung beanspruchen möchte, muss seine Schwerbehinderteneigenschaft nachweisen können. Das geschieht, indem ein entsprechender Antrag gestellt wird. Die Zuständigkeit dafür in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt. Die Sozialämter können aber in jedem Fall Auskunft über den richtigen Ansprechpartner geben und halten auch Antragsformulare vorrätig. Alternativ stehen die Informationen und Formulare im Internet zur Verfügung. Auch der BFS e. V. Bundesverband und seine Untergliederungen helfen Ihnen gerne weiter. Wer einen Schwerbehindertenausweis beantragt, erhält einen schriftlichen Bescheid über die Anerkennung (oder auch Nicht-

35 anerkennung) einer Behinderung und eines Behinderungsgrades. Der Grad der Behinderung (GdB) wird von 0 bis 100 angegeben, und zwar in vollen Zehnerschritten, von 10 bis 100. Schwerbehindert im Sinne des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (= SGB IX) sind Menschen, bei denen ein Grad der Behinderung (= GdB) von wenigstens 50 vorliegt. Menschen mit Behinderung mit einem GdB von weniger als 50, aber wenigstens 30 können bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Gleichstellung stellen. Damit erhalten sie vergleichbare Rechte wie ein Mensch mit Schwerbehinderung. Steuerlich haben sie die gleichen Rechte wie Menschen mit Schwerbehinderung und sie haben Anspruch auf den Kündigungsschutz nach 85 SGB IX. Scharf sehen ohne wenn und aber RehaTechnik Telefon 02304 946-0 www.papenmeier.de

36 Rechtliches Merkzeichen und Nachteilsausgleiche Neben dem Grad der Behinderung (GdB) werden im Schwerbehindertenausweis auch bestimmte Merkzeichen eingetragen, die mit Ansprüchen auf bestimmte Leistungen verbunden sind. Für Menschen mit Sehbehinderung sind folgende von Bedeutung: Merkzeichen Bl = Blind Vorliegen von gesetzlicher Blindheit Beantragung von Blindengeld oder Blindenhilfe Parkerleichterungen, Parkplatzreservierungen Steuervergünstigungen Merkzeichen B : = Notwendigkeit einer ständigen Begleitung GdB von mindestens 70 allein für die Sehbehinderung Unentgeltliche Beförderung einer Begleitperson im Personenverkehr. Damit ist keine Verpflichtung verbunden, eine Begleitperson mitzunehmen. Auf freiwilliger Basis gewähren zahlreiche Stellen kostenfreien oder zumindest ermäßigten Eintritt etwa ins Kino, Schwimmbad, ins Theater, in Museen, Zoos etc.

37 Merkzeichen RF : = Rundfunkbeitrag- bzw. Telefongebührenermäßigung GdB von mindestens 60 allein für die Sehbehinderung Ermäßigung der Rundfunkgebühren Ermäßigte Tarife bei Telefongesellschaften, z. B. Sozialtarif bei der Telekom oder Mobilfunkanbietern Merkzeichen G : = Erheblich Gehbehindert GdB von mind. 70 allein für die Sehbehinderung Erwerb einer Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im Personennahverkehr bzw. alternativ zur Ermäßigung der Kfz- Steuer Merkzeichen H = Hilflos Erwachsene, die wegen der Sehbehinderung einen GdB von 100 haben oder Kinder bis zur Beendigung der Schulausbildung ab einem GdB von mindestens 80 wegen der Sehbehinderung Höherer Steuerpauschbetrag Kostenlose Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im Personennahverkehr Befreiung von der Kfz-Steuer

38 Rechtliches Weitere Nachteilsausgleiche und Rechte Regelungen im Steuerrecht Pauschbeträge für Menschen mit Schwerbehinderung gemäß 33 b Einkommensteuergesetz Berücksichtigung von Fahrtkosten bei der Einkommensteuer Befreiung oder Ermäßigung bei der Kfz-Steuer Ermäßigung bei der Erbschaftsteuer gemäß 13 Abs. 1 Nr. 6 ErbStG Beförderung in Verkehrsmitteln Anspruch auf unentgeltliche/ermäßigte Beförderung im ÖPNV Beförderung einer Begleitperson im Nah- und Fernverkehr Platzreservierung und andere Serviceleistungen Link: www.bahn.de/handicap Hilfeleistungen im Flughafen und im Flugzeug Regelungen zur Barrierefreiheit Zugänglichmachung von Bescheiden und Vordrucken Barrierefreie Informationstechnik Verwendung von Großdruck/Brailleschrift und anderen Kommunikationshilfen Sonstige freiwillige Vergünstigungen: Behindertenfahrdienst Ermäßigung bei der Kurtaxe Sonderkonditionen bei Fluglinien

Hilfsmittel für Blinde und Sehbehinderte Ob für Alltag, Hobby, Schule oder Beruf, wir bieten Ihnen ein breites Sortiment und beraten Sie gerne! DHV Hannover kompetente Beratung schnelle Lieferung mit Kassenzulassung Bleekstraße 26, D-30559 Hannover Tel.: 0511 95 46 50 E-Mail: info@deutscherhilfsmittelvertrieb.de Internet: www.deutscherhilfsmittelvertrieb.de BFW Mainz Bildungsinstitut für Gesundheit & Soziales Die Gesundheits-Branche ist ein Mega-Markt denn in einer älter werdenden Gesellschaft kommt der Erhaltung der Gesundheit ein immer höherer Stellenwert zu. Mit unserem bundesweit einmaligen integrativen Ausbildungsangebot in diesem Zukunftsmarkt bieten wir unseren Teilnehmerinnen und Teilnehmern seit 50 Jahren sichere Chancen in nachgefragten Berufen und damit ausgezeichnete Perspektiven für einen dauerhaften Erfolg im Berufsleben. Unsere stets hohen Vermittlungsquoten sprechen hier für sich. Wir bilden aus: Masseur und med. Bademeister Weiterqualifizierung zum Physiotherapeuten Physiotherapeut Podologe Medizinische Tastuntersucherin (MTU) Eine weitere Möglichkeit, Ihre individuellen Aufstiegschancen zu verbessern, bietet Ihnen unser Studiengang Bachelor of Arts - Medizinalfachberufe. Dieses 5-semestrige berufsbegleitende Fachhochschulstudium können Sie während oder nach der Ausbildung beginnen. Unsere Fortbildungsprogramme und jeweiligen Beginntermine sowie weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.bfw-mainz.de oder nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf: info@bfw-mainz.de Tel. 06131-784-0

40 Rechtliches Blinden- und Sehbehindertengeld Menschen mit einer hochgradigen Sehbehinderung bzw. Blindheit können aufgrund ihrer Behinderung einen monatlichen Ausgleich für Ihre Mehraufwendungen beantragen. Vor der Beantragung sollte sowohl die Ursache der Sehbehinderung geklärt sein sowie der Wohnsitz des Antragstellers. Von deren Beantwortung hängt ab, von welcher Stelle und in welcher Höhe ggf. Leistungen gezahlt werden. Blindengeld In jedem Bundesland gibt es ein Landesblindengeld- oder Landespflegegeldgesetz. Die Höhe der Leistung ist in jedem Bundesland verschieden, auch die Bezeichnungen variieren (Blindengeld, Blindheitshilfe, Blindenpflegegeld usw.). Wird auch nach Landesrecht kein Blindengeld gezahlt (z. B. sind in Rheinland-Pfalz, Brandenburg und Sachsen-Anhalt Heimbewohner vom Blindengeld ausgeschlossen), kann ein Anspruch auf Blindenhilfe nach 72 SGB XII gegeben sein. Leistungen der Blindenhilfe können auch in Betracht kommen, wenn die Höhe des Landesblindengeldes unter dem der Blindenhilfe liegt. In diesem Fall kann die Blindenhilfe als aufstockende Leistung beansprucht werden. Die Blindenhilfe ist im Gegensatz zum Sehbehindertenund Blindengeld einkommens- und vermögensabhängig. Generell muss ein Antrag gestellt werden, dem ein augenärztliches Gutachten beizufügen ist. Die Leistung wird nur vom Antragsmonat an und nicht rückwirkend bewilligt. Je nach Landesrecht sind verschiedene Behörden zuständig. Über die entsprechende Zuständigkeit beraten Sie die BFS-Vereine gerne.

41 Von Bundesland zu Bundesland sind nicht nur die Beträge des Blindengeldes unterschiedlich, sondern auch die Abstufungen nach Altersgruppen. Unterschiedlich ist auch die Regelung für Heimbewohner. Weiterhin wird die Höhe des Blindengeldes beeinflusst durch eventuelle Leistungen, die dem Betroffenen aufgrund von Pflegebedürftigkeit gewährt werden. Vereinfacht gesagt haben diejenigen Menschen Anspruch auf Blindengeld, deren Visus auf dem besseren Auge mit einer Gläserkorrektur nicht mehr als 0,02 beträgt oder deren Sehschärfe eine gleichwertige Einschränkung aufweist. Sehbehindertengeld In einigen Bundesländern (Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt) wird hochgradig sehbehinderten Menschen ein gegenüber dem Blindengeld geringeres Sehbehindertengeld gewährt. Menschen mit einer hochgradigen Sehbehinderung, die mindestens 16 Jahre alt sind und deren besseres Auge mit Gläserkorrektur ohne besondere optische Hilfsmittel eine Sehschärfe von nicht mehr als 0,05 oder eine gleichwertige Einschränkung aufweist, können Sehbehindertengeld beantragen. Blinden- und Sehbehindertengeld werden einkommens- und vermögensunabhängig gezahlt. Unsere BeraterInnen in der Beratungsstelle bzw. in den Untergliederungen helfen Ihnen zu diesem Thema gerne weiter. Die Adresse finden Sie im Adressteil ab S. 28.

42 Hilfsmittel Optische Hilfsmittel Wer nicht nur auf fremde Hilfe angewiesen sein möchte, sondern sein Leben selbstbestimmt gestalten will, ist auf die Verordnung und Benutzung von optischen Hilfsmitteln angewiesen. Für sehbehinderte und blinde Menschen sind sie ein unverzichtbarer Bestandteil zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft. Der Anspruch auf ein Hilfsmittel erstreckt sich auf die Kostenübernahme, eine Anpassung an die Bedürfnisse und Fähigkeiten des Behinderten und/oder eine entsprechende Schulung durch den Hersteller sowie die Wartung der Geräte. Welche optischen Hilfsmittel gibt es? Hier eine Auswahl: Handlupen sind die bekanntesten und am meisten verwendeten vergrößernde Sehhilfen. Es gibt sie von ca. 1,5-facher bis 15-facher Vergrößerung, oft mit zusätzlicher Beleuchtung. Mit zunehmender Vergrößerung wird das Sehfeld allerdings kleiner und unübersichtlicher. Ihr Vorteil liegt in der flexiblen Handhabung. Foto: Eschenbach

43 Lupenbrillen sind besonders starke Lesebrillen mit Werten über 4 Dioptrien. Ihr eindeutiger Vorteil liegt in ihrem vergleichsweise großen Sehfeld, was das Lesen enorm erleichtert. Anfangs gewöhnungsbedürftig ist ihr geringerer Leseabstand. Monokulare sind kleine Fernrohre, die vor ein Auge gehalten werden und durch Drehen oder Schieben auf unterschiedliche Entfernungen einstellbar sind. Sie sind nützlich zum Erkennen von Busnummern, Straßenschildern oder zur generellen Orientierung. Sonstige Hilfsmittel: Filtergläser Lichtschutzgläser in verschiedenen Tönungsfarben und -graden sind nützlich, um die Blendung durch unangenehmes Tageslicht oder extreme Sonneneinstrahlung zu vermeiden. Die Brillenfassung sollte einen Rundumschutz (Biegung, Seitenschutz) bieten, der Streulichteinfall oder seitlichen Lichteinfall verhindert. Bei Fragen oder der Versorgung zu optischen Sehhilfen ist es von Vorteil, sich an spezialisierte Augenoptiker (Low Vision Optiker) zu wenden. Adressen solcher Optiker erfahren Sie beim BFS e. V. oder im Internet.

44 Hilfsmittel Elektronische Hilfsmittel Wenn das Lesen mit optischen Hilfsmitteln zu mühsam wird, kommen elektronische Hilfsmittel zum Einsatz. Das sind Kamera- Lesesysteme, die eine Schriftvorlage mit Hilfe einer Kamera stark vergrößert auf einem Monitor abbilden. Es gibt sie als stationäre Bildschirmlesegeräte oder als mobile Bildschirmlesegeräte, ähnlich einem Notebook oder Tablet oder als elektronische Lupe. Alle Geräte gibt es in unterschiedlichen Ausführungen und Varianten. Ist ein selbständiges Lesen nicht mehr möglich, sind Vorlesegeräte eine mögliche Lösung. Diese Geräte erfassen gedruckte Texte und lesen sie anschließend vor. Für sehbehinderte oder blinde Computernutzer gibt es spezielle Software zur Unterstützung. So erleichtern Braillezeilen, Software zur Textvergrößerung oder als Sprachausgabe oder eine Kombination aus beidem die Tätigkeiten am PC. In der Regel werden Demoversionen zum Testen angeboten. Zur Kostenübernahme: Hilfsmittel im Sinne des Sozialgesetzbuchs V sind all jene Gegenstände, die speziell für die Bedürfnisse kranker oder behinderter Menschen entwickelt wurden und von diesem Personenkreis verwendet werden. In der Regel übernehmen die die gesetzlichen Krankenkassen Hilfsmittel ( 33 SGB V), die im Bereich des persönlichen Lebens genutzt werden. Je nach Einsatzort (Schule, privat oder beruflich) können unterschiedliche Kostenträger zuständig sein. Auch für die private Versorgung kann es unterschiedliche Kostenträger geben, wie GKV, PKV oder Beihilfe). Daher empfehlen wir, den individuellen Sachverhalt vor Antragstellung

45 genau abzuklären, um das Verfahren nicht unnötig zu komplizieren. Einen guten Überblick über das Angebot an Hilfsmitteln finden Sie auf Messen wie der Sight City in Frankfurt/M., der RehaCare in Düsseldorf, Ausstellungen zur Woche des Sehens und zum Tag der Sehbehinderten und bei diversen öffentlichen Angeboten der Selbsthilfe. Unsere BFS Untergliederungen sind dabei gerne als Ansprechpartner behilflich. In der BFS Beratungsstelle haben wir unterschiedliche Hilfsmittel vorrätig, die Sie nach Terminvereinbarung auch vor Ort ausprobieren können. Die Adressen finden Sie im BFS-Adressteil der Broschüre. elektronische Braillezeile Leuchtlupe elektronisches Kamerasystem elektronische Videolupe

46 Hilfsmittel Alltagshilfsmittel Alltagshilfen sind Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens, die nicht nur sehbehinderten und blinden Menschen das Leben erleichtern. Oftmals sind es kleine, nützliche Dinge, die nicht viel kosten, aber eine große Entlastung bringen. Sie werden nicht durch die Krankenkassen und andere Träger finanziert. Zu den kleinen unentbehrlichen Helfern im Alltag zählen z. B. Markierungspunkte. Das sind Klebepunkte in unterschiedlichen Größen, Farben und Formen. Sie dienen zum kontrastreichen Markieren oder Ertas ten von Schaltereinstellungen an Herd, Waschmaschine oder Trockner, sind aber auch nützlich für die Fernbedienung der Stereo anlage oder Bedientableaus. Foto: DBSV Haushaltsgegenstände mit tastbarer Markierung sind zu empfehlen. Es gibt z. B. Messbecher mit tastbarer Skalierung oder entsprechende Bügeleisen, Schneidbretter mit einer Zusatzkante halten Brot bzw. Schneidgut in rutschfester Position. Farbige Gummiringe helfen bei der Markierung von Gläsern und Gemüseschäler verringern die Verletzungsgefahr gegenüber scharfen Messern.

BERATUNGSSTELLE RHZ-Zell Zertifiziertes Management-System DIN EN ISO 9001:2008 Inh.: Stephan Binz Kommunikationssysteme für Blinde und Sehbehinderte Bildschirmlesegeräte - Vorlesegeräte - Vergrößerungssoftware - Sprachausgabe uvm. Beratung Planung Schulung Verkauf Service Mühlental 55 56856 Zell (Mosel) Tel.: 0 65 42/96 98 00 Fax: 0 65 42/98 98 0-11 Internet: www.rhz-zell.de E-Mail: service@rhz-zell.de >>>Hören können, was andere lesen müssen <<< www.blindenhoerbuchladen.de MetaGIS Hörbuchladen Inh.: Matthias Werner Enzianstr. 62 68309 Mannheim Tel.: 06 21 / 72 73 91-20 Fax: -22 stabil tastsensibel leicht zuverlässig über 25.000 mal verkauft www.kellerer-blindenstoecke.de

48 Hilfsmittel Unterschriftsschablonen sind nützlich, wenn das eigene Schriftbild zu sehr verrutscht. Großdruckkalender und Terminkalender in Großdruck sind ebenso zu empfehlen wie der Umstieg von Kugelschreiber auf Filzschreiber. Sockenhalter halten Strümpfe bei der Wäsche paarweise zusammen und Einfädelhilfen oder Patentnadeln werden nicht nur von Menschen mit Sehbehinderung und Blindheit als Erleichterung beim Handarbeiten geschätzt. Foto: DBSV Geldmünzen sind in einer Geldbox gut aufgehoben und praktisch vorsortiert. Sie haben den Vorteil, dass man zum Bezahlen kleiner Beträge nicht gleich das Portemonnaie hervorholen muss. Foto: DBSV Unverzichtbar sind Uhren oder Wecker mit großen, kontrastreichen Zifferblättern bzw. mit Sprachausgabe, aber auch sprechende Waagen oder Thermometer. Zu den akustischen Hilfsmitteln zählen auch Blutdruckmessgeräte, Füllstandsanzeiger oder Schrittzähler. Foto: Voice Zone

49 Es gibt eine Menge nützlicher Dinge, die den Alltag erleichtern können. Zu beziehen sind sie über spezialisierte Firmen, oft auch über den Versandhandel. Oft reicht es auch aus, bereits vorhandene Gegenstände umzurüsten. Welche Tipps und Tricks es für den sehbehindertengerechten Alltag gibt, darüber informiert auch unsere BFS Broschüre LPF Ein Ratgeber (s. S. 20). Beleuchtung Ein besonders wichtiges Thema im Alltag wird oft vernachlässigt das Thema Licht und Beleuchtung. Fakt ist, dass mit steigendem Alter auch der individuelle Lichtbedarf ansteigt, insbesondere wenn Augenkrankheiten vorhanden sind. Blendfreies, helles, gleichmäßiges, flimmerfreies Licht bewirkt oft eine Verbesserung der Sehleistung und trägt zur Sicherheit in den eigenen vier Wänden bei. Wenn Sie mehr Informationen zu diesen Themen wünschen, hilft Ihnen der BFS e.v. gerne weiter.. Assistive Technologien Focus Braillezeilen / Screen Reader JAWS / Großschrift / Blindennotizgeräte qualifizierte Beratung / IT-Hilfsmittelschulungen für Blinde und Sehbehinderte Besuchen Sie uns an unseren Standorten in Nürnberg, Stuttgart und Marburg! info@protak.net, www.protak.net, Tel.: 0911/66484870

50 Hilfsmittel Smartphones und Tablet-PCs Smartphone wie Tablet-PC sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Insbesondere Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit gehören inzwischen zu den größten Fans. Gerade ihre Anwendungsvielfalt macht sie für diese Gruppe so interessant. Das Smartphone Mit einem Smartphone kann man viel mehr als nur telefonieren und SMS schreiben mitgelieferte oder später heruntergeladene Programme, die Apps, bieten eine Reihe von Funktionen, für die früher spezielle Geräte notwendig waren. Dazu zählen in der Regel Adressbuch und Terminplaner, eine Foto- bzw. Videokamera, E-Mail, Apps wie Facebook, Twitter, LinkedIn, Webbrowser für den Internet-Zugang, E-Book-Reader Apps und Video-Player.

51 Eine Reihe von speziellen Apps sind für Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit besonders nützlich, z. B. Navigationssysteme für die Fußgängernavigation und Apps für die Texterkennung. Spezielle Bedienungshilfen zur Optimierung des Displays oder die Möglichkeit zur Textvergrößerung machen das Smartphone attraktiv. Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung oder Blindheit nutzen in der Regel Sprachsteuerung und Sprachausgabe als Bedienungshilfen. Für alle bedeuten diese Geräte einen enormen Gewinn an Lebensqualität und Eigenständigkeit. Der Tablet-PC Tablet-PCs sind kleine Computer mit berührungsempfindlicher Bildschirmoberfläche. Sie können grundsätzlich ohne zusätzliche Tastatur oder Maus bedient werden. Sie werden genutzt zum Lesen von E-Books, Ansehen von Filmen oder Web-Anwendungen.

52 Lesen mit Sehbehinderung Bücher, Zeitschriften und Zeitungen Als Alternative zum Gebrauch von Lupen, Lupen, Bildschirmlesegeräten und elektronischen Vorlesesystemen besteht für Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit die Möglichkeit, Literatur auf CD, in Großdruck oder in Brailleschrift zu beziehen. Es ist sicher kein vollständiger Ersatz für die verloren gegangene Lesefähigkeit, aber Hörbücher und Hörzeitschriften eröffnen ungeahnte Möglichkeiten. Hörbücher Vom Krimi bis zur Bibel reicht das Spektrum der Literatur, die man im Buchhandel kaufen oder auch von Hörbüchereien ausleihen kann. Bei den Hörbüchereien muss man sich als Benutzer anmelden; die Ausleihe bzw. der Download ist kostenlos. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, aktuelle Zeitschriften und Zeitungen im Abonnement als Hörversion zu beziehen. Mit speziellen Abspielgeräten (z. B. DAISY-Playern) lassen sich Hörbuch-CDs abspielen. Das Orientieren und Springen zu Textstellen innerhalb eines Hörbuches sowie die Vorlesegeschwindigkeit können individuell angepasst werden. Foto: DBSV Mittlerweile finden Sie auch eine große Anzahl an Hörbüchern (AudioBooks) in den örtlichen Büchereien.

53 Hörzeitschriften Eine Auskunft über alle Hörzeitungen und -zeitschriften in Deutschland finden Sie hier: Internet: www.atzy.de/auskunft Suche nach Medien Über Medibus, die Mediengemeinschaft für blinde und sehbehinderte Menschen e. V., haben Sie die Möglichkeit, über einen zentralen Online-Katalog Zugang zu allen verfügbaren Medien zu erhalten und im Bestand aller angeschlossenen Blindenbüchereien nach den Wunschtiteln zu suchen. Internet: www.medibus.info DZB Deutsche Zentralbücherei für Blinde Die DZB versorgt blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderung mit einem vielfältigen Informations- und Literaturangebot. Sie ist nicht nur Bibliothek: In der DZB werden Braille- und Hörbücher, Zeitschriften, Reliefs, Noten und vieles mehr produziert und zur kostenlosen Ausleihe und zum Verkauf angeboten. Internet: www.dzb.de Stadtbüchereien Auch in Ihrer normalen Stadtbibliothek vor Ort finden Sie mittlerweile zahlreiche Medien, die Sehbehinderte nutzen können. Angeboten werden neben Hörbüchern auch ebooks, also Bücher, die Sie in elektronischer Form herunterladen und auf einem ebook- Reader oder Tablet-PC lesen können. Hier können Schriftgröße, Kontrast und Farbigkeit individuell angepasst werden. Internet: www.onleihe.net

54 Impressum Herausgeber BFS e. V. Graf-Adolf-Str. 69 40210 Düsseldorf Tel.: 02 11 / 69 50 97 37 Mail: info@bfs-ev.de Web: www.bfs-ev.de Redaktion M. Reinhardt, E. Krych, R. Heuser Stand September 2016, Auflage 4.000 Das Nachdrucken oder Kopieren, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Herausgebers gestattet. Wir danken den Sponsoren, die durch ihre Anzeigen das Erscheinen dieser Broschüre ermöglicht haben. Wir danken den Hilfsmittelfirmen für die Bereitstellung der Hilfsmittelabbildungen. Verlag und Anzeigenwerbung Ambrosius Delphin Werbung Schellerhauer Weg 14 01773 Altenberg Tel.: 03 50 56 / 17 98 31 Mail: delphin-ambrosius@t-online.de Layout & Satz Delicious Layouts / Verena Pitschmann Reisholzstr. 45 40721 Hilden Tel.: 02 11 / 54 41 87 12 Web: www.delicious-layouts.de Alles aus einer Hand Viele Hilfsmittel - ein Ansprechpartner

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