Pressekonferenz Bundestagswahl 2017

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Transkript:

Dieter Sarreither Präsident des Statistischen Bundesamtes Wiesbaden, 22. August 2017 Pressekonferenz Bundestagswahl 2017 am 22. August 2017 in Berlin Statement des Bundeswahlleiters Dieter Sarreither Es gilt das gesprochene Wort Sehr geehrte Damen und Herren, am 24. September 2017 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland den 19. Deutschen Bundestag. Die Wahllokale werden dann von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sein. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden von den wahlberechtigten Deutschen in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Der Deutsche Bundestag wird nach der Wahl am 24. September 2017 nach den Regelungen des Bundeswahlgesetzes (BWG) aus mindestens 598 Abgeordneten bestehen. Je nach Ergebnis kommen noch Ausgleichsmandate hinzu, unter anderem in Abhängigkeit von etwaigen so genannten Überhangmandaten. Bei der Bundestagswahl 2013 haben sich auf diese Weise 33 zusätzliche Mandate ergeben.

Wiesbaden, 22. August 2017 Seite 2 1. Wahlgebiet der Bundesrepublik Deutschland: 299 Wahlkreise Wie bei der Bundestagswahl 2013 gibt es 299 Wahlkreise. Für jeden dieser Wahlkreise können Parteien oder Wählergruppen je eine Direktkandidatin beziehungsweise einen Direktkandidaten aufstellen, auch einzelne Wahlberechtigte können sich direkt zur Wahl stellen. Parteien können außerdem mit Landeslisten in den 16 Bundesländern antreten. Bei der Wahlkreiseinteilung für die Bundestagswahl 2017 hat der Gesetzgeber einige Änderungen vorgenommen: Insgesamt wurden 34 Wahlkreise neu abgegrenzt. 32 Wahlkreise wurden aufgrund der Bevölkerungsentwicklung in den Ländern beziehungsweise den Wahlkreisen angepasst: Thüringen hat aufgrund seines Bevölkerungsrückgangs einen von neun Wahlkreisen verloren. Bei der Neueinteilung wurden insgesamt 6 Wahlkreise neu eingeteilt und umbenannt. Bayern hat im Gegenzug zu den bisherigen 45 Wahlkreisen einen weiteren Wahlkreis erhalten. Bei der Neueinteilung wurden sechs Wahlkreise neu eingeteilt und weitere sieben Wahlkreise angepasst. Anpassungen erfolgten auch bei zwei Wahlkreisen in Hamburg, daneben sieben Wahlkreisen in Brandenburg, zwei in Rheinland-Pfalz und zwei in Baden-Württemberg. Bei zwei weiteren Wahlkreisen in Mecklenburg-Vorpommern gab es geringfügige Anpassungen der Wahlkreisgrenzen infolge vorausgegangener kommunaler Gebietsänderungen. Im Bundesgebiet sind die 299 Wahlkreise in etwa 73 500 Urnenwahlbezirke unterteilt. Hinzu kommen circa 14 500 Briefwahlbezirke. Insgesamt werden am Wahltag etwa 650 000 ehrenamtliche Bürgerinnen und Bürger in den rund 88 000 Wahlvorständen tätig sein. 2. 61,5 Millionen Menschen sind am 24. September 2017 wahlberechtigt Für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag werden rund 61,5 Millionen Menschen wahlberechtigt sein. Das sind etwa 400 000 weniger als noch zur Bundestagswahl 2013. Damals waren es rund 61,9 Millionen. Von den zum 19. Deutschen Bundestag Wahlberechtigten sind etwa 29,8 Millionen männlich und 31,7 Millionen weiblich. Bei der Bundestagswahl 2013 waren noch rund 29,9 Millionen Männer und 32,1 Millionen Frauen wahlberechtigt. Wie schon 2013 wird es auch bei der Wahl 2017 circa 3 Millionen Erstwähler geben.

Wiesbaden, 22. August 2017 Seite 3 Wahlberechtigt sind alle Deutschen, wenn sie am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten im Bundesgebiet eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wahlberechtigt sind unter bestimmten Voraussetzungen auch Deutsche, die im Ausland leben. Sie müssen hierzu bis zum 3. September 2017 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der für sie zuständigen Gemeinde stellen. Antragsvordrucke sind erhältlich bei den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland, bei den jeweiligen Kreiswahlleitungen und beim Bundeswahlleiter, dort auch im Internet als PDF-Datei zum Download unter www.bundeswahlleiter.de -> Informationen für Deutsche im Ausland. Für die kommende Bundestagswahl 2017 haben sich bisher circa 37 000 dauerhaft im Ausland lebende Deutsche in ein Wählerverzeichnis eintragen lassen (Stand: 17. August 2017). Das sind etwa doppelt soviele als bei der vergangenen Wahl zu diesem Zeitpunkt mit 17 322. Bei der Bundestagswahl 2013 waren insgesamt 67 057 Deutsche im Ausland im Wählerverzeichnis eingetragen. Aufgrund der aktuellen Zahlen geht der Bundeswahlleiter davon aus, dass die Zahl der in den Wählerverzeichnissen eingetragenen Auslandsdeutschen deutlich ansteigen wird. Schaubild 1 Im Wählerverzeichnis eingetragene Deutsche im Ausland bei Bundestagswahlen 65 731 67 057 50 712 48 439 54 808 31 135 31 684 34 112 1987 1990 1994 1998 2002 2005 2009 2013 Von den 67 057 Deutschen im Ausland, die zur Bundestagswahl 2013 in ein Wählerverzeichnis eingetragen wurden, lebte fast die Hälfte innerhalb der EU. Weitere 30 % kamen aus dem übrigen europäischen Ausland. Die Zahlen sind im Vergleich zur Bundestagswahl 2009 in etwa konstant geblieben.

Wiesbaden, 22. August 2017 Seite 4 3. 48 Parteien konnten 2017 zur Wahl antreten Zur Bundestagswahl können Parteien, Wählergruppen und einzelne Wahlberechtigte Kreiswahlvorschläge für Direktkandidatinnen und Direktkandidaten in den einzelnen Wahlkreisen einreichen, Parteien außerdem Landeslisten für die einzelnen Bundesländer. Die genauen Voraussetzungen sind im Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung geregelt. Voraussetzung für die Zulassung von Parteien zur Bundestagswahl mit Landeslisten oder Kreiswahlvorschlägen sind neben der Einreichung der erforderlichen Unterlagen entweder a) die ununterbrochene Vertretung im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge mit mindestens fünf Abgeordneten oder b) die Anerkennung als Partei durch den Bundeswahlausschuss und für Landeslisten: die Einreichung von Unterstützungsunterschriften von 1/1000 der Wahlberechtigten des jeweiligen Landes bei der letzten Bundestagswahl, jedoch höchstens 2 000 Unterschriften je Landesliste; beziehungsweise für Kreiswahlvorschläge: Einreichung von 200 Unterstützungsunterschriften je Kreiswahlvorschlag. 63 Parteien hatten bis zum Fristablauf am 19. Juni 2017, 18:00 Uhr eine Beteiligungsanzeige für die Bundestagswahl 2017 beim Bundeswahlleiter eingereicht. Vergleichbar hoch war die Anzahl seit der Wiedervereinigung nur bei der Bundestagswahl 1998. Damals hatten 67 politische Vereinigungen fristgerecht ihre Beteiligung angezeigt, von denen 34 Vereinigungen letztlich als Partei anerkannt wurden. Bei der letzten Bundestagswahl 2013 wurden bei 58 Beteiligungsanzeigen 30 politische Vereinigungen als Parteien anerkannt, davon eine nachträglich durch das Bundesverfassungsgericht.

Wiesbaden, 22. August 2017 Seite 5 Schaubild 2 Bundeswahlausschuss Bundeswahlleiter 8 Beisitzer 2 Richter des Bundesverwaltungsgerichts Wichtige Aufgaben bei der Bundestagswahl Verbindliche Feststellung für alle Wahlorgane, welche Parteien mit mindestens fünf Abgeordneten seit der letzten Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge im Bundestag oder einem Landtag vertreten sind Verbindliche Entscheidung für alle Wahlorgane über Anerkennung von Parteien und politischen Vereinigungen als Partei für die Bundestagswahl Entscheidung über Beschwerden gegen Entscheidungen der Landeswahlausschüsse über Zulassung oder Zurückweisung von Landeslisten Feststellung des endgültigen Ergebnisses der Landeslistenwahl im Wahlgebiet einschließlich der gewählten Landeslistenbewerber Der Bundeswahlausschuss hat für die Bundestagswahl in seiner Sitzung am 6. und 7. Juli 2017 für alle Wahlorgane verbindlich festgestellt, dass 8 Parteien bei der Einreichung ihrer Wahlvorschläge keine Unterstützungsunterschriften einreichen mussten, weil sie im Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind. Zur Bundestagswahl 2013 hatte der Bundeswahlausschuss diese Feststellung für 9 Parteien getroffen. Der Bundeswahlausschuss stellte in seiner Sitzung am 6. und 7. Juli 2017 außerdem fest, dass 40 weitere politische Vereinigungen für die Bundestagswahl 2017 als Parteien anzuerkennen sind und daher als Parteien Landeslisten und Kreiswahlvorschläge einreichen konnten. Das ist der höchste Wert seit der Bundestagswahl 1990. Von den 40 als Partei anerkannten politischen Vereinigungen haben 18 erstmalig eine Beteiligungsanzeige eingereicht, 15 davon sind Neugründungen seit der letzten Bundestagswahl am 22. September 2013. Vereinigungen, die vom Bundeswahlausschuss nicht als Parteien anerkannt wurden und daher an der Einreichung von Wahlvorschlägen als Parteien gehindert waren, hatten aufgrund der

Wiesbaden, 22. August 2017 Seite 6 Rechtsänderung im Juli 2012 die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Bundeswahlausschusses Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht zu erheben. Hiervon machten in diesem Jahr 7 Vereinigungen Gebrauch. Keine der eingereichten Beschwerden hatte Erfolg. Bei der Bundestagswahl 2013 hatte eine von insgesamt 12 eingereichten Beschwerden Erfolg. Tabelle 1: Anzahl der Beteiligungsanzeigen, der anerkannten und teilnehmenden Parteien an Bundestagswahlen seit 1990 Wahljahr Zahl der im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag vertretenen Parteien 1) Landtag Bundestaweise Volks- beziehungskammer Zahl der Beteiligungsanzeigen Insgesamt als Partei eingereicht bis anerkannt Fristablauf Zahl der Parteien, die an der Bundestagswahl mit Landeslisten- und/oder Kreiswahlvorschlägen teilgenommen haben beziehungsweise teilnehmen werden 1990 5 16 49 19 24 und 1 Listenvereinigung 1994 6 2 43 33 32 1998 6 3 67 34 40 2002 6 2 47 23 28 2005 5 3 56 26 31 2009 6 2 50 21 28 2013 6 3 58 30 34 2017 5 3 63 40 42 1) Jeweils bezogen auf die vorangegangene Wahl, da der Bundeswahlausschuss festzustellen hat, welche Parteien, die im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl mit mindestens fünf Abgeordneten (1990: mit einem Abgeordneten) vertreten waren. Der Anteil der vom Bundeswahlausschuss als Partei anerkannten Vereinigungen an den eingereichten Beteiligungsanzeigen war seit der Wiedervereinigung nur 1994 höher. Damals wurden von 43 Beteiligungsanzeigen insgesamt 33 politische Vereinigungen als Parteien anerkannt. Das entspricht einem Anteil von 77 %. 2017 liegt er bei 63 %.

Wiesbaden, 22. August 2017 Seite 7 Schaubild 3 Anerkennungen als Partei zu Beteiligunganzeigen bei Bundestagswahlen Verhältnis in % 80 70 60 50 40 1990 1994 1998 2002 2005 2009 2013 2017 30 4. 42 Parteien treten zur Bundestagswahl 2017 an Die Zulassung der durch die Parteien eingereichten Landeslisten erfolgte durch die Landeswahlausschüsse am 28. Juli 2017. Die jeweiligen Kreiswahlausschüsse haben am selben Tag die Kreiswahlvorschläge zugelassen. Zur Bundestagswahl 2017 werden insgesamt 42 Parteien antreten und damit so viele wie noch nie seit der Wiedervereinigung. 34 Parteien stellen sich mit Landeslisten, 8 weitere Parteien nur mit Kreiswahlvorschlägen zur Wahl. 16 Parteien nehmen erstmalig an einer Bundestagswahl teil. Eine Übersicht über die einzelnen Parteien finden Sie in der Pressemappe. Von den im 18. Deutschen Bundestag vertretenen Parteien sind SPD, CDU (außer in Bayern) und CSU (nur in Bayern) in allen Wahlkreisen mit Kandidaten vertreten. Bewerber für DIE LINKE und GRÜNE stehen in 298 der 299 Wahlkreise zur Wahl. 5. 4 828 Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber nehmen an der Bundestagswahl 2017 teil Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass in der Reihe der Veröffentlichungen des Bundeswahlleiters ein Sonderheft mit dem Titel Die Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag 2017 erschienen ist. Dieses Sonderheft enthält umfangreiche und detaillierte Daten über die zugelassenen Wahlvorschläge und über die zur Wahl stehenden

Wiesbaden, 22. August 2017 Seite 8 Bewerberinnen und Bewerber und bietet zusammenfassende Übersichten und Schaubilder an. Das Sonderheft ist in der Pressemappe enthalten. Die Angaben zu den Wahlbewerberinnen und Wahlbewerbern sind auch über das Internetangebot des Bundeswahlleiters www.bundeswahlleiter.de zur Bundestagswahl 2017 abrufbar. Als Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber können Wahlberechtigte aufgestellt werden, die am Wahltag Deutsche sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie nicht vom Wahlrecht oder von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind. Kandidatinnen und Kandidaten insgesamt Bei der bevorstehenden Bundestagswahl treten insgesamt 4 828 Bewerberinnen und Bewerber an. Seit der Wiedervereinigung hatte es nur im Jahr 1998 mit 5 062 eine höhere Zahl gegeben. Gegenüber der Bundestagswahl 2013 (4 451 Bewerberinnen und Bewerber) ist die Zahl der Kandidatinnen und Kandidaten um rund 400 gestiegen. Dieser Anstieg ist durch die hohe Anzahl der kandidierenden sonstigen Parteien, also der nicht im Bundestag vertretenen Parteien, bedingt. Schaubild 4 Kandidatinnen und Kandidaten bei den Bundestagswahlen Im Bundestag vertreten Sonstige 2 754 2 420 3 067 1 648 1 804 1 315 1 302 1 479 2 048 2 119 2 308 2 229 2 346 2 077 2 031 1 761 1990 1994 1998 2002 2005 2009 2013 2017 Von den 4 828 Kandidatinnen und Kandidaten bewerben sich 885 Personen nur in einem Wahlkreis und 2 269 Personen nur auf einer Landesliste. 1 674 Personen stellen sich sowohl in einem Wahlkreis als auch auf einer Landesliste zur Wahl. Von den derzeit im Bundestag vertretenen Parteien kandidieren insbesondere die Kandidatinnen und Kandidaten der SPD und GRÜNE zu einem hohen Anteil doppelt (SPD: 61,6 %; GRÜNE: 58,9 %). Bei der Partei DIE LINKE treten im Verhältnis zu dem eigenen Kandidatenanteil viele Kandidatinnen

Wiesbaden, 22. August 2017 Seite 9 und Kandidaten (45,4 %) nur in einem Wahlkreis an. Bei der CDU und CSU stehen im Vergleich zu den anderen Parteien viele Kandidatinnen und Kandidaten nur auf einer Landesliste (CDU: 47,0 %; CSU 48,9 %). Schaubild 5 Anteile der Kandidatinnen und Kandidaten nach Parteien bei der Bundestagswahl 2017 in % nur in Wahlkreisen nur auf Landeslisten Doppelkandidaten CDU 11 47 42 SPD 1 38 62 DIE LINKE 45 16 39 GRÜNE 24 17 59 CSU 18 49 33 Sonstige 19 56 26 Unter den 4 828 Kandidatinnen und Kandidaten sind 111 parteilose Direktkandidatinnen und Direktkandidaten beziehungsweise Wählergruppen, darunter nur 19 weibliche. Bei der Bundestagswahl 2013 waren es insgesamt 81 Parteilose, darunter 4 Frauen. Der Wahlkreis 83 Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg Prenzlauer Berg Ost hat mit insgesamt 18 die meisten Bewerberinnen und Bewerber um ein Direktmandat, darunter mit 7 auch die meisten Parteilosen.

Wiesbaden, 22. August 2017 Seite 10 Frauenanteil bei Wahlbewerbern Schaubild 6 Kandidatinnen und Kandidaten bei den Bundestagswahlen Männlich Weiblich 1 408 1 149 1 400 894 1 157 3 654 1 028 1 017 970 3 302 3 428 2 802 2 766 2 516 2 631 2 586 1990 1994 1998 2002 2005 2009 2013 2017 Bei insgesamt 1 400 Bewerberinnen stellen sich 1 249 Frauen als Listenkandidatinnen zur Wahl und 640 als Direktkandidatinnen, davon 489 als Doppelkandidatinnen. Der Anteil der Bewerberinnen insgesamt ist mit 29,0 % gegenüber 2013 (25,8 %) wieder deutlich gestiegen. Er liegt damit knapp unter dem Wert der Bundestagswahl 1994, als es mit 29,5 % den bisher höchsten Frauenanteil aller gesamtdeutschen Bundestagswahlen gab. Am niedrigsten war der Wert bei der Wahl 1990 mit 24,2 %. Während ein knappes Drittel aller Listenkandidaturen von Frauen belegt werden, stellen sie nur ein Viertel der Direktkandidaten. Auf den ersten 5 Listenplätzen beträgt der Frauenanteil bei insgesamt 1 313 Bewerberinnen und Bewerbern 34,7 %. Der Wahlkreis 248 Bad Kissingen weist mit 71 % den höchsten Frauenanteil an Direktkandidaten auf. In insgesamt 29 Wahlkreisen stehen nur männliche Direktkandidaten zur Wahl. Zwischen den derzeit im Bundestag vertretenen Parteien gibt es deutliche Unterschiede beim Niveau und bei der Entwicklung des Frauenanteils. Den höchsten Anteil bei der Bundestagswahl 2017 haben die GRÜNEN mit 47 % (169 Frauen), den geringsten die CSU mit 22 % (20 Frauen).

Wiesbaden, 22. August 2017 Seite 11 Schaubild 7 Anteil Bewerberinnen bei den Bundestagswahlen in % 50 46,9 DIE LINKE GRÜNE SPD 40,7 36,1 35,8 40 30 CDU 22,2 20 CSU 1990 1994 1998 2002 2005 2009 2013 2017 10 Während bei den Parteien DIE FRAUEN und DIE EINHEIT ausschließlich Frauen antreten, haben PDV, DIE RECHTE, FAMILIE, MIETERPARTEI, Neue Liberale und UNABHÄNGIGE ausschließlich Männer aufgestellt. Altersstruktur der Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber Das Durchschnittsalter der insgesamt 4 828 Bewerberinnen und Bewerber liegt mit 46,9 Jahren etwas niedriger als bei den Bundestagswahlen 2009 und 2013. Damals hatte das Durchschnittsalter jeweils bei 47,4 Jahren gelegen. 104 Bewerberinnen und Bewerber sind seit der letzten Bundestagswahl volljährig geworden und dürfen zur Bundestagswahl 2017 erstmals kandidieren. Bei der Bundestagswahl 2013 waren es noch 69. Die 18- bis 29-Jährigen stellen zusammen 12,4 % aller Bewerberinnen und Bewerber. Die größte Altersgruppe sind die 50- bis 59-Jährigen (27,4 %), gefolgt von den 40- bis 49-Jährigen (22,6 %).

Wiesbaden, 22. August 2017 Seite 12 Schaubild 8 Bewerberinnen und Bewerber nach Altersgruppen bei den Bundestagswahlen in % 2013 2017 26 27 27 23 19 17 14 15 4 5 7 7 4 4 18-24 25-29 30-39 40-49 50-59 60-69 70 und älter Der jüngste Bewerber ist 18 Jahre alt und kandidiert in einem Wahlkreis in Brandenburg. Die mit 89 Jahren älteste Kandidatin kandidiert auf einer Landesliste in Bayern. Das Durchschnittsalter der erstmalig an der Bundestagswahl teilnehmenden Parteien ist mit 45,5 Jahren nur geringfügig niedriger als bei den derzeit im Bundestag vertretenen Parteien (46,4 Jahre). Der Anteil der unter 30-Jährigen ist bei den erstmals an der Bundestagwahl teilnehmenden Parteien mit 14 % im Verhältnis höher als bei den derzeit im Bundestag vertretenen Parteien (11 %). Ähnlich verhält es sich bei der Gruppe der 30- bis 39-Jährigen mit einem Anteil von 22 % zu 19 %. Der Anteil der 40- bis 69-Jährigen liegt hingegen bei den derzeit im Bundestag vertretenen Parteien höher. Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber nach Berufsbereichen Betrachtet man die Bewerberinnen und Bewerber anhand ihrer Berufsgruppenzugehörigkeit, so ist der Berufsbereich Unternehmensorganisation, Recht, Verwaltung mit 36,4 % weitaus am stärksten vertreten. Mit insgesamt 348 Bewerberinnen und Bewerbern haben Schüler, Auszubildende und Studenten einen Anteil von 7,2 %. Rentner und Pensionäre kommen mit 255 Bewerberinnen und Bewerbern auf 5,3 %. Beide Gruppen stellen jeweils 123 Direktkandidatinnen und Direktkandidaten. 520 derzeit amtierende Mitglieder des Deutschen Bundestages stellen sich 2017 erneut zur Wahl. Damit treten 110 Bundestagsabgeordnete nicht erneut an. 6. Repräsentative Wahlstatistik wird das Ergebnis der Bundestagswahl 2017 wie auch bei den letzten Bundestagswahlen in der repräsentativen Wahlstatistik auswerten. Die repräsentative Wahlstatistik gibt Aufschluss über das Wahlverhalten verschiedener Bevölkerungsgruppen, und zwar

Wiesbaden, 22. August 2017 Seite 13 über Wahlbeteiligung und Stimmabgabe nach Alter, Geschlecht und Bundesländern. Für die Bundestagswahl 2017 wurden hierzu 2 266 Urnenwahlbezirke sowie 483 Briefwahlbezirke ausgewählt. In diesen Wahlbezirken werden Stimmzettel mit Unterscheidungsaufdruck für Frauen und Männer nach sechs Altersgruppen (unter 25 Jahre, 25 bis 34 Jahre, 35 bis 44 Jahre, 45 bis 59 Jahre, 60 bis 69 Jahre, 70 Jahre und älter) verwendet. Außerdem werden in diesen Wahlbezirken zur Ermittlung der Wahlbeteiligung die Zahl der Wahlberechtigen und die Zahl der tatsächlichen Wählerinnen und Wähler nach Geschlecht und zehn Altersgruppen (unter 20 Jahre, 21 bis 24 Jahre, 25 bis 29 Jahre, 30 bis 34 Jahre, 35 bis 39 Jahre, 40 bis 44 Jahre, 45 bis 49 Jahre, 50 bis 59 Jahre, 60 bis 69 Jahre, 70 Jahre und älter) festgestellt und ausgewertet. Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass bei der Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik eine Verletzung des Wahlgeheimnisses und des Datenschutzes ausgeschlossen ist. Die Ergebnisse aus der repräsentativen Wahlstatistik werden Anfang 2018 erwartet und stehen dann auch im Internetangebot des Bundeswahlleiters zur Verfügung. 7. Informationen des Bundeswahlleiters am Wahltag Im Laufe des Wahltages werde ich gegen 15:30 Uhr eine Pressemitteilung zur Wahlbeteiligung bis 14:00 Uhr veröffentlichen. Das vorläufige amtliche Wahlergebnis und die daraus folgende Sitzverteilung für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag werde ich in der Wahlnacht in Berlin im Deutschen Bundestag (Reichstagsgebäude) bekannt geben. Am Wahlabend werde ich mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern jederzeit über aktuelle Wahlergebnisse informieren. Eingehende Wahlkreisergebnisse werde ich umgehend in meinem Internetangebot, welches auch die Anforderungen für mobile Endgeräte erfüllt, zur Verfügung stellen und zu Zwischenergebnissen auf Landes- beziehungsweise Bundesebene zusammenfassen. Das endgültige amtliche Ergebnis der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag wird vom Bundeswahlausschuss voraussichtlich am 12. Oktober 2017 in öffentlicher Sitzung im Deutschen Bundestag in Berlin um 11:00 Uhr festgestellt.