Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)/ Totalschadenbörse der AXA Versicherungen AG Auktion über Internet / Ricardo-Plattform Ausgabe 04.2011 C&P 0610 De 05.11 Seite 1/5
Einleitung Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AXA Versicherungen, 8400 Winterthur, nachstehend AXA, regeln die Rechte und Pflichten der Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistungen der AXA, einschliesslich der Auktionsbedingungen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an uns. E-Mail-Adresse: mailto: restwertverkauf.ch@axa.ch Inhaltsübersicht Allgemeine Vertrags bedingungen Art. 1 Meldung und Nutzung der Dienstleistungen... 3 Art. 2 Auktionsbedingungen.............. 3 Art. 3 Angebot Einstellen eines Fahrzeugs...... 3 Art. 4 Abgabe eines Gebots.............. 3 Art. 5 Abschluss einer Auktion............. 4 Art. 6 Weitere Allgemeine Auktionsregeln....... 4 Art. 7 Kündigung der Mitgliedschaft.......... 5 Art. 8 Haftungsbeschränkungen der AXA Versicherungen AG............. 5 Art. 9 Einverständnis mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AXA Versicherungen AG............. 5 Art. 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand..... 5 Seite 2/5
Allgemeine Vertragsbedingungen 1 Anmeldung und Nutzung der Dienstleistungen 11 Voraussetzung für das Kaufen eines Objekts ist die kostenlose Anmeldung als Kunde. Die Benutzerangaben müssen jederzeit vollständig und korrekt sein. 12 Insbesondere folgende Angaben sind zwingend: Vorund Nachname, die aktuelle Adresse (kein Postfach), Telefonnummer, gültige E-Mail-Adresse und die Firma. Bei einer Adressänderung ist der Kunde verpflichtet, umgehend die AXA zu informieren sowie die Adressänderung direkt auf dem Account bei der ricardo.ch AG, 6300 Zug, nachstehend ricardo.ch, zu ändern. 13 Ist der Kunde eine juristische Person, so ist die Eingabe einer Kontaktperson zwingend vorgeschrieben. 14 Sämtliche Kunden (Firmen) müssen im schweizerischen Handelsregister eingetragen sein. 15 Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie ein Passwort, welches Sie jederzeit ändern können. Dieses Passwort müssen Sie geheim halten (Geheimhaltungspflicht) und aus Sicherheitsgründen niemals an Dritte bekannt geben. 16 Über die definitive Zulassung der Kunden (Firmen) entscheidet allein die AXA. Es besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf eine Zulassung. 17 Zinsloses Sicherheitsdepot/Kaution Eine definitive Zulassung der Kunden (Firmen) kann seitens AXA auch von einer Kaution abhängig gemacht werden (Eröffnung eines zeitlich befristeten oder zeitlich unbefristeten zinslosen Sicherheitsdepots). 2 Auktionsbedingungen 21 Es handelt sich um eine private Versteigerung gemäss Art. 229 Abs. 2 e contrario des Obligationenrechts, da nur eine begrenzte Teilnehmerzahl und nicht jedermann zum Bieten zugelassen ist. 22 Die AXA bzw. die Firma ricardo.ch stellen eine Plattform für Internet-Auktionen zur Verfügung, auf welcher Restwert-Objekte gehandelt werden. 23 Die Preisfindung gestaltet sich durch Angebot und Nachfrage. 24 Im Gegensatz zu der herkömmlichen Versteigerung wird das Auktionsende nicht dadurch bestimmt, dass mangels anderweitiger Gebote ein Zuschlag erteilt wird, sondern dadurch, dass ein Endtermin erreicht wird. 25 Bei der ersten Anmeldung bei ricardo.ch muss der Kunde die Geschäftsbedingungen der AXA sowie die Geschäftsbedingungen von ricardo.ch akzeptieren. 26 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AXA haben Vorrang. 2.1 Zulässige Objekte 211 Verkaufsobjekte, welche im Zuge der Schadenregulierung in den Besitz der AXA übergehen, werden an der Internet-Auktion gehandelt und zum Verkauf angeboten. In der Regel werden Totalschaden-Objekte der AXA angeboten. 212 Es werden möglicherweise auch Objekte angeboten, welche noch nicht in das Eigentum der AXA übergegangen sind. 213 Sollte das Objekt dem Erwerber vom Versicherungsnehmer oder Fahrzeughalter erfolgreich entwehrt werden, da das Eigentum nicht an die AXA übergegangen ist, wird der Kauf rückgängig gemacht. Es besteht kein Anspruch auf Wandelung, da der Käufer ausdrücklich auf dieses Risiko aufmerksam gemacht wird. 3 Angebot Einstellen eines Objektes 31 Das Einstellen eines Objektes zwecks Durchführung einer Online-Auktion stellt eine verbindliche Offerte des Anbieters zum Abschluss eines Kaufvertrags über das beschriebene Objekt mit dem Meistbietenden dar. 32 Der Anbieter definiert pro Auktion die Startzeit und die Auktionsdauer, den Mindestpreis und die Mindesterhöhung sowie die Zahlungs- und Lieferbedingungen. 33 Die AXA behält sich vor, laufende Angebote zu löschen. 34 Die AXA verpflichtet sich, im Angebot korrekte Angaben über das zu verkaufende Objekt zu machen. Es werden Fotos des beschädigten Objektes in die Auktion gestellt. Zudem werden die vom Fahrzeugexperten ermittelten Reparaturkosten in der Auktion bekannt gegeben. Hochpreisige Verkaufsobjekte können besichtigt werden. 35 Nach dem Kauf eines Objektes können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Das Risiko geht vollumfänglich auf den Käufer über. 4 Abgabe eines Gebots 41 Die Abgabe eines Gebots stellt die verbindliche Annahme der Offerte des Anbieters über das beschriebene Objekt zum eingegebenen Gebotspreis dar. Der Bieter verpflichtet sich mit seinem Gebot, das in der jeweiligen Auktion dargestellte Objekt zu den vereinbarten Konditionen (Zahlung, Transport etc.) und zum entsprechenden Preis zu kaufen, falls er bei Auktionsende den Zuschlag erhält. 42 Die Rechnungsstellung an den Höchstbietenden versteht sich mit seinem Höchstgebot in der Auktion, zuzüglich der aktuell gültigen Mehrwertsteuer. Seite 3/5
43 Kann ein Objekt dem Höchstbietenden nicht abgegeben werden, ist der Bietende mit dem nächst tieferen Gebot verpflichtet, das Objekt zu seinem Höchstgebot zu übernehmen. Die Übernahmeverpflichtung des Bietenden mit dem nächst tieferen Gebot gilt bis 48 Stunden nach Auktionsschluss. 44 Das Gebot kann nur in der dafür vorgesehenen Eingabemaske auf der entsprechenden Auktionsseite eingegeben werden. Gebote in anderer Form, insbesondere Gebote per E-Mail an die AXA oder ricardo.ch, sind nicht gültig. 45 Der Verkaufspreis, resp. die Höhe des nächsten Gebots ist bei allen Auktionen auf der Auktionsseite ersichtlich. 46 Fragen zu laufenden Auktionen, können ausschliesslich über den Link «Fragen an den Verkäufer «auf der entsprechenden Auktionsseite gestellt werden. 5 Abschluss einer Auktion 51 Eine Auktion läuft normalerweise bis zum angegebenen Ende der Auktion. 52 Alle Zeitangaben beziehen sich auf die Systemuhrzeit der ricardo.ch AG bzw. der AXA. Es wird keine Gewähr und keine Haftung für die Übereinstimmung der System-Uhrzeit mit einer offiziell festgelegten Uhrzeit übernommen. 53 Mit dem Abschluss der Auktion kommt ein verbindlicher Kaufvertrag zwischen dem Anbieter und dem Höchstbietenden zustande. 54 Wurde kein Gebot abgegeben, so war die Auktion nicht erfolgreich. 55 Nach Abschluss der Auktion wird der Gewinner durch ricardo.ch per E-Mail über seinen Gewinn informiert. 56 Danach erhält er von der AXA eine Rechnung, welche sofort zahlbar ist. Die Einzahlung ist dem Restwertverkauf der AXA unverzüglich per E-Mail zu avisieren. Anschliessend werden die benötigten Angaben für die Abholung des Objektes dem Käufer per E-Mail bekannt gegeben. Der Käufer muss umgehend mit der Kontaktperson am Fahrzeugstandort Verbindung aufnehmen und einen Übernahmetermin vereinbaren. 57 Falls die Zahlung des Käufers nicht fristgerecht bei der AXA eintrifft, behält sich die AXA vor, den Account des Käufers zu sistieren (keine Käufe mehr möglich). Eine erneute Zulassung kann geprüft werden, wenn alle Ausstände beglichen sind. Die AXA behält sich ebenfalls vor, vom Verkauf zurück zu treten und das Objekt allenfalls noch einmal zu versteigern. Die AXA behält sich in diesem Fall ebenfalls vor, den Account des säumigen Käufers zu löschen. Durch einen Zweitverkauf entstehende Mehrkosten (z.b. Mindererlös, Transportkosten, Standgebühren), werden dem Erstkäufer in Rechnung gestellt. 58 Fahrzeugdokumente, Schlüssel oder fehlende Zubehörteile, sind direkt beim Vorbesitzer einzuverlangen. Kosten für verlorene oder zu annullierende Fahrzeug- Ausweise, fehlende Schlüssel und Borddokumente obliegen den Käufern. Ausweis-Duplikate können beim zuständigen Strassenverkehrsamt bestellt und bezogen werden. 59 Bei Leasinggeschäften ist der Käufer aufgefordert, das für die Löschung des Codes 178 benötigte Formular direkt bei der zuständigen Leasing-Bank einzufordern. Die entsprechenden Angaben erhält der Käufer mit der Standortbekanntgabe. Hat der Käufer mit der Beschaffung der benötigten Dokumente keinen Erfolg, kann er sich per E-Mail an die Restwertverkaufsstelle der AXA wenden. 60 Der Käufer muss das ersteigerte Objekt bei Übernahme prüfen. Wenn der Käufer feststellt, dass das ersteigerte Objekt nicht dem Angebot in der Auktion entspricht, ist dies der Restwertverkaufsstelle der AXA sofort per E-Mail zu melden (Mängelrüge). Am ersteigerten Objekt dürfen keinerlei Veränderungen vorgenommen werden. Der Käufer wird von der Restwertverkaufsstelle über das weitere Vorgehen per E-Mail informiert. Grundsätzlich werden keine Preisnachlässe gewährt. Falls die Mängelrüge nach Prüfung durch die Restwertverkaufsstelle gerechtfertigt ist, wird das Objekt durch die AXA zurück genommen und allenfalls ein zweites Mal in die Auktion gestellt. Die dem Käufer zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten (z. B. Abschlepp-, Transport- und Folgekosten) werden von der AXA mit einer Pauschale von maximal CHF 250. vergütet. 61 In der Regel wird der Standortbetrieb die angefallenen Kosten direkt der AXA in Rechnung stellen. Sofern aber ein Retentionsrecht geltend gemacht wird und die Herausgabe des Fahrzeuges nur gegen Barzahlung der ausgewiesenen Kosten (Standgebühren bis zum Ersteigerungsdatum, Abschleppen etc.) möglich ist, sind diese durch den Käufer vor Ort zu begleichen. Die AXA wird dem Käufer die Auslagen zurückerstatten. Die Käufer sind gebeten, der Restwertverkaufsstelle der AXA die Rechnung der Standgebühren und Abschleppkosten zusammen mit der End-E-Mail von ricardo.ch zuzustellen. Für eine Rückerstattung benötigt die AXA ebenfalls die vollständige Bankverbindung des Käufers. 62 Die AXA behält sich vor, Prozessschritte im Zusammenhang mit dem Restwertverkauf jederzeit zu ändern. 63 LSVA/Tripon (Fahrzeuge über 3,5 Tonnen/Auslandverkauf/Verschrottung). Der Käufer eines Fahrzeuges muss sicherstellen, dass bei einer Verschrottung oder dem Export des Fahrzeuges ins Ausland, ein LSVA-Erfassungsgerät (Tripon), an die zuständige Stelle der Eidgenössischen Zollverwaltung EZV zurückgegeben wird. Die Kosten der Rückgabe gehen zu Lasten des Käufers. Adresse für die Rückgabe des TRIPON: Einschreiben FELA Management AG Basadingerstr. 18 8253 Diessenhofen 6 Weitere Allgemeine Auktionsregeln 601 Die Abgabe von Geboten durch Verwendung von mehreren Benutzernamen ist strikt untersagt. Zuwiderhandlung hat einen sofortigen Ausschluss des Käufers zur Folge. Der Benutzername darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass keine unberechtigten Personen Zugriff auf seinen Account haben. Seite 4/5
602 Ein Kunde, welcher gegen die Regeln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AXA verstösst, wird von der Auktion ausgeschlossen. 7 Kündigung der Mitgliedschaft 71 Falls ein Kunde seine Mitgliedschaft beenden möchte, so kann diese Kündigung jederzeit mit einer E-Mail an die AXA, an folgende E-Mail-Adresse erfolgen: mailto: restwertverkauf.ch@axa.ch 72 Die Voraussetzungen für eine solche Kündigung sind: Das Konto des Kunden ist ausgeglichen, d. h. es besteht kein Saldo zugunsten der AXA. Die Auktionen des Kunden sind vollständig abgeschlossen und entsprechende Käufe abgewickelt. Die AXA bestätigt mit einer E-Mail die Kündigung und löscht den entsprechende Account. 8 Haftungsbeschränkungen der AXA 81 Die AXA haftet nur für direkte Schäden, die durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung durch Mitarbeitende der AXA entstehen. Eine Haftung der AXA für direkte Schäden bei leichtem Verschulden gleich aus welchem Rechtsgrund ist unter Vorbehalt zwingender gesetzlichen Bestimmungen ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Haftung der AXA für indirekte Schäden oder für Folgeschäden gleich aus welchem Rechtsgrund ist vollumfänglich und ausdrücklich ausgeschlossen. 82 Die AXA haftet nicht für Schäden, die Kunden oder Dritten durch das Verhalten anderer Kunden entstehen. 9 Einverständnis mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AXA 91 Mit der Anmeldung als Kunde (Käufer) anerkennen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AXA sowie ricardo.ch ohne Einschränkung und Sie schliessen mit der AXA und mit ricardo.ch eine Vereinbarung über die Nutzung der AXA / ricardo.ch Website, einschliesslich der Auktionsbedingungen beider Firmen ab. 92 Sie bestätigen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedes Mal neu, wenn Sie eine Leistung der AXA in Anspruch nehmen. Die AXA behält sich das Recht vor, an diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen, Änderungen vorzunehmen. 93 Falls Sie mit einer neuen Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht einverstanden sind, informieren Sie die AXA darüber per E-Mail. Ab diesem Datum ist der Käufer nicht mehr berechtigt, an den Auktionen teilzunehmen. 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand 101 Diese Vereinbarung, einschliesslich der Auktionsbedingungen, der Auktionen, sowie der abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen dem Schweizerischen Recht. 102 Soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen, ist Winterthur ausschliesslicher Gerichtsstand für alle aus dieser Vereinbarung entstehenden Streitigkeiten. AXA Versicherungen AG Seite 5/5