Leitlinien für die BürgerInnenbeteiligung bei Planungen und Vorhaben der Stadt Graz Inhalte und Überblick über den Erarbeitungsprozess Stadt Graz Graz-Rathaus 8010
Projektgremien der Leitlinienerarbeitung: Zuständiges Mitglied der Stadtregierung: Stadtrat Univ. Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch Projektleitung Köhler Wolf-Timo, Referat für BürgerInnenbeteiligung Possert Bernhard, externe Prozessbegleitung Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation: Brunner Franz, Institut für Geographie und Raumforschung / Karl-Franzenz-Universität Graz Basisgruppe Aufgaben: Inhaltliche und strategische Vorüberlegungen, Textarbeit Mitglieder: Magistratsdirektion, Stadtbaudirektion, Referat für BürgerInnenbeteiligung, externe Prozessbegleitung, vier VertreterInnen des Beirat für BürgerInnenbeteiligung Lenkungsausschuss Aufgabe: Projektsteuerung Mitglieder: 6 VertreterInnen der im Gemeinderat vertretenen Parteien, 4 VertreterInnen des Beirates für BürgerInnenbeteiligung, Magistratsdirektion, Präsidialamt, Stadtbaudirektion Bau- und Anlagenbehörde, Stadtplanungsamt, Abt. für Verkehrsplanung, Abteilung Grünraum und Gewässer, Holding Graz, GBG 11
Chronologische Übersicht Projektverlauf 2012 September Grundsatzbeschluss im Gemeinderat November Information im Stadtsenat (Prozessarchitektur und -begleitung) 2013 März Projektgenehmigung im Gemeinderat April/Mai Hör-Phase mit Workshops Fokusgruppe mit ehemaligen VerwaltungsmitarbeiterInnen Workshop mit VerwaltungsmitarbeiterInnen Workshop mit AktivbürgerInnen/Bürgerinitiativen Workshop Perspektive BauwerberInnen Workshop Beiräte und Beauftragte der Stadt Graz " Workshop mit BezirksvorsteherInnen und BezirksrätInnen Workshop Perspektive NGO/Interessenvertretungen " Workshop Perspektive ProzessbegleiterInnen" Workshop Stadtsenatsmitglieder und GemeinderätInnen Workshop zum Thema besondere Zielgruppen Workshop zum Thema Online-Beteiligung 12
Juni Öffentliche Tagung am 14. Juni im Steiermarkhof Juli Veröffentlichung 1. Entwurf Grundlagen Oktober Workshops zur Diskussion des 1. Entwurfes der Grundelemente Workshop Magistratsdirektion, Präsidialabteilung Workshop Stadtbaudirektion/Planungsabteilungen Workshop Holding Graz Workshop Gebäude- und Baumanagement Graz (GBG) Workshops mit den Parteien im Gemeinderat - ein Termin je Partei mit Einladung an Ebenen Stadtsenat, Gemeinderat und Bezirksvertretungen Workshop mit SprecherInnen der Bezirksratsfraktionen November Planspiel Dezember Klärung Detailfragen 2014 Jän./Feb. Klärung Detailfragen und Textentwurf März Information an die Stadtregierung, an den GR-Ausschuss für Stadt und Grünraumplanung, anschließend Veröffentlichung des Textentwurfes April öffentliche Veranstaltung zur Vorstellung des Leitlinienentwurfes, Vorlage zur Beschlussfassung im Gemeinderat Mai Beschlussfassung des Gemeinderates Erprobung ab November 13
Was sind Leitlinien (nicht) und was sollen sie bewirken? Leitlinien sind Spielregeln und organisatorische Wegweisungen für Abläufe! Es soll für BürgerInnen noch transparenter und nachvollziehbarer werden: a. Welche Planungen und Vorhaben der Stadt gibt es, b. bei welchen kann/soll es Beteiligung geben, c. wie wird Beteiligung geplant und durchgeführt, d. was passiert mit Ergebnissen aus Beteiligungsprojekten. Leitlinien sind weder Ideen-Generator noch Anliegen-Deponie! 2
Grundsätze der Leitlinien: 1. Transparenz, Nachvollziehbarkeit und rechtzeitige Information 2. Chance auf mehr Qualität durch mehrere Blickwinkel 3. Beteiligung wo möglich und sinnvoll (und nur dort) 4. Beteiligung als Teil der jeweiligen Projekte 5. Korrekturmöglichkeit wie bisher 6. Handlungsfähigkeit erhalten 7. Idealismus und Realismus 8. Lernen auf dem Weg 3
Kernelemente im Entwurf der Leitlinien: Frühzeitige Information durch Vorhabenliste Standard-Abläufe für Vorbereitung und Durchführung von Beteiligungsangeboten Konsultation bei Konzepterstellung Anregungsmöglichkeit von Beteiligung 4
Anwendungsbereich der Leitlinien Anwendungsbereich der Leitlinien für BürgerInnenbeteiligung ist der eigene Wirkungsbereich der Stadt Graz. Voraussetzung ist das Vorhandensein einer Entscheidungskompetenz eines Organs der Stadt Graz entsprechend den Zuständigkeiten laut Statut der Landeshauptstadt Graz. Ausgeschlossen ist die Anwendung der Leitlinien insbesondere bei: Personalentscheidungen Wahlen Internen Angelegenheiten der Verwaltungsorganisation Individuellen behördlichen Verfahren (z.b. bei einzelnen Bauverfahren nach dem Stmk. Baugesetz) Abgaben In einer ersten Phase beginnen die Abteilungen des Magistrates mit der Implementierung der Leitlinien. Nach einer Evaluierung und ggfls. notwendigen Adaptierung gelten die Leitlinien im Haus Graz. 5
Welche Vorhaben werden auf die Vorhabenliste gestellt? Die fachlich zuständige Abteilung der Verwaltung prüft, ob untenstehende Kriterien vorliegen: Kriterium 1: Vorhaben der Stadt Kriterienkatalog 2: Eignung von Vorhaben, wenn diese viele Menschen betreffen, und/oder für viele Menschen Symbolbedeutung haben und/oder einen hohen öffentlichen Finanzaufwand bedeuten und/oder einen wesentlichen Eingriff in die Umwelt oder die Wohnsituation von Menschen darstellen Kriterium 3: Vorhandensein von Ressourcen / Budgetmitteln 6
Wie kommt ein Vorhaben auf die Vorhabenliste? Definierte Abläufe in den Leitlinien für Nennung und Veröffentlichung von Vorhaben in Entscheidungszuständigkeit eines einzelnen Mitglieds des Stadtsenates Entscheidungszuständigkeit des Stadtsenats als Kollegialorgan Entscheidungszuständigkeit des Gemeinderates Ablauf bei Zuständigkeit des Gemeinderates: a. Inhaltliche Prüfung und Abstimmung -Verwaltungsabteilung -zuständiges Mitglied des Stadtsenats b. Formular an Referat für BürgerInnenbeteiligung zur Durchsicht -Verwaltungsabteilung -Referat für BürgerInnenbeteiligung c. Einbringen eines Geschäftsstückes in die Sitzung des Gemeinderates (über GR- Ausschuss) -zuständiges Mitglied des Stadtsenats d. Übermittlung des Geschäftsstückes und Veröffentlichung -Verwaltungsabteilung -Referat für BürgerInnenbeteiligung 7
Phasenplanung bei Projekt mit Beteiligungsangeboten Phase 1: Entscheidung über ein Projekt / eine Planung als Vorhaben der Stadt und Info auf der Vorhabenliste Phase 2: Prüfung Gestaltungsspielraum Beschluss über Beteiligung (ob) Auftrag zur Entwicklung eines Beteiligungskonzeptes mit Phase 3: Konsultation Beschluss Beteiligungskonzept (wie) Vorbereitung und Durchführung Beschlüsse in Kombination zu erwarten Phase 4: Ergebnisse an das zuständige Organ als Auftraggeber der Beteiligung 8
Konsultation bei Konzepterstellung Der Bezirksvorstehung und den BezirksrätInnen im betroffenen Bezirk, den Beirat für BürgerInnenbeteiligung, den weiteren Beiräten und Beauftragten der Stadt Graz und ggfls. dem/der Einreicher/in einer formalen Anregung, die vom zuständigen Organ aufgegriffen wurde, wird das Beteiligungskonzept im Entwurf per Mail übermittelt. Möglichkeit zu einer gemeinsamen Stellungnahme der Gremien in einer Frist von 14 Tagen angeboten zu den folgenden konkreten Fragestellungen: a. Fehlen Zielgruppen im Konzept? Wie kann man diese erreichen? b. Gibt es Vorschläge für andere oder ergänzende Methoden? (Begründung dafür!) c. Gibt es Kooperationsangebote des Gremiums? d. Gibt es besondere Hinweise? 9
Formale Anregung von Beteiligungsangeboten möglich von: 1. Bezirksvertretung (Mehrheitsbeschluss in der Bezirksratssitzung) 2. Mitglieder des Gemeinderates (mind. 6 Mandatare analog 99a Statut) 3. MigrantInnenbeirat (Mehrheitsbeschluss) 4. BürgerInnen (Quorum): Notwendige Anzahl an Unterschriften muss erreicht werden, analog der Regelung für einen Wahlvorschlag für den Bezirksrat: Die Anzahl der Bezirksratssitze multipliziert mit dem Faktor 10. Sind mehrere Bezirke betroffen, so muss mindestens in einem Bezirk das Quorum erreicht werden. Formale Anregung muss ausreichend unterstützt werden: 2 von 4 Klare Regeln: Diese können in dieser Form anregen So wird die Anregung behandelt 10
Ab Beschlussfassung am 15.05.2014: Informations- und Schulungsphase und verwaltungsinterne Vorbereitungen bis voraussichtlich Ende November 2014 (Vorhabenliste/Formulare etc.) Erprobungsphase ab Ende November 2014 bis Dezember 2015 Evaluierung während der Erprobungsphase (Evaluierungsbericht Dezember 2015) 14
Vielen Dank an die Heidelberger Leitlinien-VorreiterInnen für den zündenden Funken! 15