Service. Grundlagen, Erläuterungen und nützliche Tipps. Das kleine Einmaleins für Ihre Rechnung

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wir bedanken uns herzlich für Ihr Vertrauen. Für den Zeitraum vom bis haben wir unsere Leistungen abgerechnet.

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Transkript:

Service Grundlagen, Erläuterungen und nützliche Tipps. Das kleine Einmaleins für Ihre Rechnung

Rechnung lesen, prüfen und verstehen. Sie finden unsere Rechnung sehr umfangreich? Stimmt, unsere Rechnung ist lang. Sie enthält so viele Informationen, weil uns Transparenz wichtig ist. Unser Wunsch: Jeder sollte alles wissen können wenn er es will. Doch Sie mögen es lieber schnell, kompakt und einfach? Auch daran haben wir gedacht! Unser Prinzip die Rechnung in vier Teilen: 1. Zusammenfassung 2. Detailansicht 3. Abschlagsdaten 4. Informationsteil Sie lieben den schnellen Überblick? In der Zusammenfassung finden Sie alle wichtigen Informationen auf einem Blatt. Sie möchten es ganz genau wissen? Dann informieren wir Sie in allen vier Teilen ausführlich zu Ihrer Rechnung. Entscheiden Sie selbst.

Teil 1: Ihre Rechnung Zusammenfassung In der Zusammenfassung finden Sie die wichtigsten Informationen: Ob Sie Strom, Erdgas oder Wasser von uns erhalten, Ihren Abrechnungszeitraum, wie viel Sie verbraucht haben, den Rechnungsbetrag und Ihre Abschlagszahlungen.

Teil 2: Ihre Rechnung Detailansicht Nicht detailliert genug? In der Detailansicht finden Sie sämtliche Informationen, Berechnungen und Aufteilungen zu den oben genannten Punkten. Es gibt drei Tabellen: 1.) Ihr Verbrauch Sie wundern sich, dass Ihr Verbrauch in viele kleinere Zeitabschnitte aufgeteilt ist? Diese zeitlichen Abgrenzungen kommen zustande, wenn sich Ihr Tarif oder der Preis ändert (z. B. aufgrund einer Preisoder Steuererhöhung). Oder wenn Sie uns im Laufe des Abrechnungsjahres einen oder mehrere Zählerstände mitgeteilt haben. Zu jedem aufgeführten Zählerstand finden Sie eine Information darüber, warum und wie er abgelesen wurde. Ablesegrund und Ableseart werden dann im Kleingedruckten genau erklärt. Sie sehen, es wird alles ganz genau erfasst. 2.) Vertrag/Option, Grundpreis und Arbeitspreis Der Strom-, Erdgas- oder Wasserpreis setzt sich in der Regel aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Grundpreis wird pro Monat oder Jahr berechnet. Er ist verbrauchsunabhängig und beinhaltet die Kosten für Zähler, Anschluss, Abrechnung und Verbrauchsmessung. Der Arbeitspreis wird in Cent pro Kilowattstunde (ct/kwh) berechnet und mit Ihrem Verbrauch multipliziert diese Verbrauchskosten sind also von Ihrem individuellen Verbrauchsverhalten abhängig. 3.) Zusatzleistungen Sie haben sich für einen unserer Rahmenverträge (z. B. FairRegio Strom plus) entschieden? Dann sehen Sie hier Ihre gebuchten Optionen oder Zusatzleistungen. Und auch was sie kosten oder wie viel Sie dadurch sparen.

Teil 3: Ihre Rechnung Abschlagsdaten In den Abschlagsdaten ist aufgelistet, welche Abschläge Sie im Abrechnungsjahr gezahlt haben und welchen Abschlag Sie im nächsten Abrechnungsjahr zahlen werden. Wie bestimmen wir Ihren neuen Abschlag? Zunächst ermitteln wir Ihre zu erwartenden Energiekosten für das kommende Abrechnungsjahr. Hierfür nutzen wir Ihren voraussichtlichen Jahresverbrauch sowie die gültigen Energiepreise. Die Summe teilen wir gleichmäßig auf das folgende Abrechnungsjahr auf. Sie zahlen dann in einem ganzen Abrechnungsjahr elf Abschläge. Anstelle eines 12. Abschlages wird die Jahresabrechnung erstellt. Der zu zahlende Betrag sollte im optimalen Falle in etwa Ihrem Abschlag entsprechen.* Übrigens: Ergibt die Jahresabrechnung ein Guthaben, wird es automatisch an Sie ausgezahlt es sei denn, uns liegt keine Bankverbindung von Ihnen vor. Dann verbleibt das Guthaben auf Ihrem Kundenkonto bei der RheinEnergie. Eine Verrechnung des Guthabens erfolgt nur, wenn Sie einen offenen fälligen Abschlag oder einen offenen Rechnungsbetrag nicht beglichen haben. Dann wird ein Teil des Guthabenbetrages mit dieser ausstehenden Forderung verrechnet. *bei einem kürzerem Abrechnungszyklus erfolgt eine abweichende Berechnung

Teil 4: Ihre Rechnung Informationsteil Die Informationspflicht für die Angaben in diesem Teil wurde zum großen Teil vom Gesetzgeber festgelegt, wie z. B. der Ausweis der Netzentgelte oder die Stromkennzeichnung. Denn für Sie als Verbraucher soll alles so transparent wie möglich sein. Interessant für Sie ist der Verbrauchsvergleich. Hier sehen Sie den Verbrauch der Vorperiode, Ihren jetzigen Verbrauch und zum Vergleich den üblichen Verbrauch eines Ein-, Zwei-, Drei-, oder Vierpersonenhaushaltes. Daran können Sie gut erkennen, ob Sie eher durchschnittlich, zu viel oder sehr wenig Energie verbrauchen. Natürlich hängt Ihr individueller Verbrauch von vielen Dingen ab. Unsere Energieberatung hilft Ihnen bei Fragen gerne weiter. Weiterhin finden Sie in diesem Teil der Abrechnung Informationen zu Laufzeit, Vertragsdauer oder Kündigungsfristen sowie den von Ihnen abgeschlossenen Optionen zum Rahmenvertrag.

Mehr Online. Mehr Service. Mehr Einfach. Mit unserem praktischen OnlineService haben Sie Ihr Kundenkonto und Ihre Kosten stets unter Kontrolle. Denn jetzt verwalten Sie alles bequem und einfach im Internet - mit zahlreichen Funktionen und Möglichkeiten, wie z.b. einfache Änderung von Kundendaten automatisierte Überprüfung und Anpassung der Abschlagshöhe Überblick über den seit der letzten Abrechnung entstandenen Verbrauch und die damit verbundenen Kosten (Simulationsrechnung) einfache Anzeige von Rechnungen Übersicht zur Vertrags- und Tarifsituation und vieles mehr. Einfach anmelden unter www.belkaw.de/onlineservice und los geht s. Jetzt informieren, wir beraten Sie gerne! Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 07.00 bis 20.00 Uhr, Samstag von 09.00 bis 20.00 Uhr unter 02202 2855-800 oder unter info@belkaw.de. Übrigens: Eine sehr detaillierte und umfassende Erläuterung jeder einzelnen Rechnungsposition sehen Sie auch im Internet unter www.belkaw.de

Wussten Sie schon... dass der Strompreis mittlerweile zu mehr als 50 Prozent aus Steuern und Abgaben besteht? Weiterhin fallen Netznutzungsentgelte an, die mehr als 20 Prozent des Strompreises ausmachen. Auch diese Netzkosten werden dem Stromanbieter vorgegeben. Der reine Strompreis und damit der vom Stromlieferanten beeinflussbare und im Wettbewerb stehende Anteil beträgt lediglich 25 Prozent des gesamten Strompreises. Anteile von Steuern und Abgaben am Strompreis Privatkunden 3.000 kwh/jahr (Grundversorgung) Stand 1. Januar 2016 45,9 % Erzeugungs-, Netz- und Abrechnungskosten 21,5 % EEG 1) 16 % Mehrwertsteuer 6,8 % Konzessionsabgabe 6,9 % Stromsteuer 1,5 % KWK 2) 1,4 % Strom-Umlage 19 3) Offshore-Umlage 3) Abschaltbare Lasten-Umlage 3) 1 Mehrbelastungen aus dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) 2 Mehrbelastungen aus dem Gesetz für den Ausbau/Erhaltung von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) 3 Umlage zur Entlastung energieintensiver Industrieunternehmen nach 19, Abs. 2, StromNEV, Offshore-Haftungsumlage nach 17f EnWG, Umlage für abschaltbare Lasten gem. 18, Abs. 1 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV)

Weitere Informationen finden Sie unter www.belkaw.de BELKAW GmbH Hermann-Löns-Straße 131 133 51469 Bergisch Gladbach Telefon 02202 16-0 Telefax 02202 16-333 www.belkaw.de info@belkaw.de 2100489 Herausgeber: BELKAW GmbH Konzept: Unternehmenskommunikation 07/2016/2.000/1