Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) in Verbindung mit dem 219 StGB.

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Transkript:

Schwangeren- und Familienberatung Gesetzesgrundlage Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) in Verbindung mit dem 219 StGB. Schwangeren- und Familienberatungsstellen werden öffentlich gefördert und sind staatlich anerkannt. Renate Kerber 23.11.2012 Folie 1

Schwangeren- und Familienberatung Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Inhalte der Beratung Sexualaufklärung Verhütung und Familienplanung Existenzsicherung Antragstellungen bei unterschiedlichen Stiftungen, pränatale Diagnostik Alle Themen, die in Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes stehen. Bewältigung von Krisen (frühe Elternschaft, Trennung, Gewalt in der Familie, Sucht, ). Fragen, die in den ersten drei Lebensjahren des Kindes auftreten. Renate Kerber 23.11.2012 Folie 2

Schwangeren- und Familienberatung Qualität der Beratung flächendeckend für den gesamten Landkreis Beratungspraxis seit über 30 Jahren Standards der Diakonie: Konziliararzt, interne Qualitätszirkel, regelmäßige Fortbildungen, Supervision, übergeordnete Fachtage über den Dachverband für die Aufsuchenden Kostenlos Renate Kerber 23.11.2012 Folie3

Schwangeren- und Familienberatung Wer bietet die Beratung wo im Landkreis Caritasverband: Region Hochschwarzwald Sozialdienst kath. Frauen: Region nördliches Markgräflerland Diakonie: gesamter Landkreis Renate Kerber 23.11.2012 Folie 4

Schwangerschaftskonfliktberatung Schwangerschaftskonfliktberatung Evangelisches Profil: Konfliktberatung mit dem Ziel einer Entscheidungsfindung zum Schutz des Lebens der Frau im Konflikt mit dem des ungeborenen Lebens, ergebnisoffene Beratung, die nicht belehrt, bedrängt oder bevormundet. Standards: Beratung ist innerhalb von 48 Stunden möglich, Beratung ist an die Schweigepflicht gebunden und findet anonym statt, Ausstellung eines Beratungsscheines. Renate Kerber 23.11.2012 Folie 5

Schwangeren- und Familienberatung sowie Schwangerschaftskonfliktberatung Wirkung der Schwangeren- und Familienberatung: 1. Schwangeren- und Familienberatung wirkt primärpräventiv: Informationen über und Beantragung von sozialrechtlichen Ansprüchen und Hilfen. Beratung und Information zu allen Themen im Hinblick auf Schwangerschaft und Geburt. Psychosoziale Beratung (z.b. Familienplanung, Paardynamiken, Eltern-Kind Bindung, ). Renate Kerber 23.11.2012 Folie 6

Schwangeren- und Familienberatung sowie Schwangerschaftskonfliktberatung Wirkung der Schwangeren- und Familienberatung: 2. Schwangeren- und Familienberatung wirkt sekundärpräventiv: Belastungen werdender und junger Familien nehmen zu, allumfassende Ressourcen zur Bewältigung dieser Lebensphase fehlen, höher werdender Bedarf an der Unterstützung bei der Bewältigung von Krisen (frühe Elternschaft, Trennung, Gewalt in der Familie, Sucht, ) Renate Kerber 23.11.2012 Folie 7

Schwangeren- und Familienberatung sowie Schwangerschaftskonfliktberatung Schwangeren- und Familienberatung 1. Beginnt mit der Familienplanung und endet bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes, 2. findet flächendeckend im gesamten Landkreis statt, 3. wirkt sekundär und primärpräventiv. Fazit: Die Schwangeren- und Familienberatung weist hohe Qualität-Standards auf und ist vor Ort sehr gut vernetzt. das bedeutet im Kontext mit der Frühen Hilfen: Es muss immer wieder geklärt werden, wer wann wohin verweist, wo die Schnittstellen sind und wer was übernimmt. Renate Kerber 23.11.2012 Folie 8