undandenkosovoübermittelnunddiezudemeineauswahlderabzuschiebendenpersonenvornehmen.derhinweisaufdieformaleländerzuständigkeitist

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Deutscher Bundestag Drucksache 17/423 17. Wahlperiode 12. 01. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dag delen, Wolfgang Neskovic, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/67 Abschiebungen in den Kosovo Vorbemerkung der Fragesteller AufBundestagsdrucksache16/14129wurdenvondervormaligenBundesregierungmehrereFragenzuAbschiebungenindenKosovonichtbeantwortet, obwohldiesnachauffassungderfragestellerinnenmöglichgewesenwäre. InsbesonderegabeskeineAntwortenaufFragenzurkonkretenTätigkeitder beidenzentralenkoordinierungsstelleninkarlsruheundbielefeld,dierückübernahmeersuchenausdergesamtenbundesrepublikdeutschlandbündeln undandenkosovoübermittelnunddiezudemeineauswahlderabzuschiebendenpersonenvornehmen.derhinweisaufdieformaleländerzuständigkeitist nachauffassungderfragestellerinnenkeineausreichendebegründungfürdie unzureichendebeantwortung,dennbeiderzentralenkoordinierungvonabschiebungenvordemhintergrunddeszwischenderbundesrepublikdeutschlandunddemkosovoausgehandeltenrückübernahmeabkommenshandeltes sichumeingemeinsamzwischenbundundländernvereinbartesverfahrenmit Bundesbedeutung.Zugleichistesmöglichundzumutbar,dasssichdieBundesregierungmittelsAnfragenandieLandesregierungeninBaden-Württemberg undnordrhein-westfalendieerbetenensachinformationenverschafft. DasBundesverfassungsgerichthatmitBeschlussvom1.Juli2009 (2BvE5/06) denbesonderenstellenwertdesfrage-undinformationsrechtsdesdeutschen BundestagesnocheinmalbetontundaufdieentsprechendeAntwortpflichtder Bundesregierunghingewiesen.Eshatzugleichangemerkt,dass diein 104 Absatz2Halbsatz1GO-BTenthalteneFristvon14TagenimBenehmenmit denfragestellernverlängertwerdenkann,wenneineschnelleantwortnicht möglichseinsollte.diefragestellerinnenundfragestellererklärendeshalb vorsorglichbereitsjetztihreinverständnisfüreinesolcheverlängerung,falls dieserforderlichseinsollte,umsichdieerbeteneninformationendurchnachfragenbeidenbeteiligtenlandesregierungenzuverschaffen. AucheineAntwortaufdieFragezurbesonderenmoralischenundgeschichtlichenVerantwortungderBundesrepublikDeutschlandfürdieSicherheitder hierlebendenromavordemhintergrundderermordungvon500000sinti undromadurchnazi-deutschlandhatdievormaligebundesregierungverweigert.ihrverweisaufdieallgemeinealtfallregelungwarvölligunzureichend, weildiesegeradekeinehumanitärodermoralischbegründetesonderregelung DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsdesInnernvom8.Januar2010übermittelt. DieDrucksacheenthältzusätzlich inkleinererschrifttype denfragetext.

Drucksache 17/423 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode fürromaenthält.imgegenteilwerdendurchdaserforderniseinesdauerhaften (überwiegend)eigenständigenlebensunterhaltsromabeideraltfallregelung sogarbenachteiligt,dasierelativhäufiginfamilienmitmehrerenkindern leben,wasdennachweiseiner (überwiegend)eigenständigenexistenzsicherungfürdiegesamtefamilieohnestaatlichehilfenerschwert,genausowieder vergleichsweisegeringerebildungsstandvielerromaausdemkosovo. AuchdasvonderBundesregierunggezeichneteallgemeineBildderLageder RomaimKosovo (vgl.auchdieantwortaufdieschriftlichefrage16aufbundestagsdrucksache16/14157derabgeordnetenullajelpke)bedarfeinererörterung,nachdemweitereinformationenüberdielageabgeschobenerminderheitenangehörigerimkosovovorliegen (vgl.z.b.denberichtvonproasyl vomoktober2009). 1.IstinzwischeneineUnterzeichnungdesbereitsabschließendverhandelten RückübernahmeabkommenszwischenderBundesrepublikDeutschland undder RepublikKosovo konkretterminiert,wennja,fürwann,wenn nein,waskonkretstehtderunterzeichnungnochentgegen? DiebeabsichtigteUnterzeichnungdesdeutsch-kosovarischenRückübernahmeabkommensistderzeitnochnichtkonkretterminiert.DerUnterzeichnungstehen keineumständeentgegen,diemitdemabkommeninverbindungstünden,es handeltsichlediglichumterminlicheundorganisatorischeabstimmungsfragen. 2.WelchekonkretenÄnderungeninBezugaufdasjetztschoninderPraxis stattfindenderückübernahmeersuchen-undabschiebungsverfahrenwerdensichmitdeminkrafttretendesrückübernahmeabkommensergeben? MitInkrafttretendesRückübernahmeabkommenswirddasbisherangewandte Regelwerkder ReadmissionPolicy derübergangsverwaltungsmissionder VereintenNationenimKosovo (UNMIK)durchdieBestimmungendesAbkommensersetzt.Währenddie ReadmissionPolicy ausschließlichaufdiefrage derherkunfteinerpersonausdemkosovoabstellt,dabeiihreminkrafttreten wederdierepublikkosovonochdiekosovarischestaatsangehörigkeitexistierte,knüpftdasabkommenfürdierückübernahmeverpflichtunggrundsätzlichandiestaatsangehörigkeitderbetroffenenpersonan. KünftigwerdendieKategorienderRückübernahmevoneigenenStaatsangehörigeneinerseitssowievonDrittstaatsangehörigenundStaatenlosenandererseitszuunterscheidensein,fürdiejeweilseigeneRegelungenzurStellungvon undzuminhaltderrückübernahmeersuchen,zudiesenbeizufügendennachweis-undglaubhaftmachungsmittelnfürdiestaatsangehörigkeit,zurfristfür diebeantwortungvonersuchensowiezurausstellungvonheimreisedokumentengelten.weiterhinenthältdasrückübernahmeabkommenregelungenzur DurchbeförderungvonPersonen,dieineinenStaat,dernichtVertragsparteides Abkommensist (Drittstaat),durchdasHoheitsgebietderVertragsparteienzurückgeführtwerdenkönnen. GrundlegendeÄnderungeninBezugaufdasjetztschonstattfindendeVerfahren zurrückübernahmevonausreisepflichtigenkosovarenwerdensichmitinkrafttretendesabkommensnichtergeben. 3.WarumhatdieBundesregierungindenVerhandlungenzumRückübernahmeabkommennichtaufeinerRegelungzumSchutzderRechtevonabgeschobenenMinderheitenangehörigenbestanden,etwainBezugaufeine gesicherteunterbringung,undfallssieaufallgemeineregelungenzum SchutzvonMinderheitenundoffizielleBekundungenderVerantwortlichen imkosovovertrauthabensollte,wiewärediesdamitvereinbar,dassnach

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/423 aktuellenberichtenetwavonproasylundderschweizerischenflüchtlingshilfederzugangzuelementarenrechten (menschenwürdigeexistenzsicherungundunterbringung,gesundheitsversorgung,bildung,arbeit usw.)fürroma-minderheitenangehörigeinderpraxisnichtgesichertist unddiekosovarischeadministrationdiesauchnichtgewährleistenkann (vgl.berichtvonproasyl: ZurLebenssituationvonausDeutschland abgeschobenenroma,ashkaliundangehörigenderägypter-minderheit imkosovo undberichtderschweizerischenflüchtlingshilfe (SFH): Kosovo:ZurRückführungvonRoma,beidevomOktober2009)? AlsAusflussdervölkerrechtlichenPflichtderStaaten,eigeneStaatsangehörige zurückzunehmen,regelnrückübernahmeabkommenüblicherweisedieverfahrenunddietechnischeneinzelheitenzumnachweisbzw.zurglaubhaftmachung derstaatsangehörigkeitundfürdierückführungvonbetroffenenpersonen.sie enthaltenstandardmäßigabereineklausel,dassdieverpflichtungendervertragsparteienauseinschlägigenvölkerrechtlichenübereinkünften,wieetwader GenferFlüchtlingskonvention,unberührtbleiben.EinzelheitenzurWiederaufnahmevonRückkehrernwerdenhingegenregelmäßignichtinRückübernahmeabkommengeregelt,dadiesesindieZuständigkeitdesrückübernehmenden Herkunftsstaatesfällt. ZurSituationdernachKosovozurückkehrendenRomaverweistdieBundesregierungzunächstaufihreAntwortaufdieSchriftlicheFrage16derAbgeordnetenUllaJelpkevom15.Oktober2009 (Bundestagsdrucksache16/14157)und hältanderdortausgeführtenlageeinschätzungfest.darüberhinausweistsieauf Folgendeshin: UmdieLebensbedingungenderRomaundinsbesondereihreWohnraumsituationweiterzuverbessern,wurdedasgroßangelegteWiederaufbauprojekt dersiedlungromamahallainsüd-mitrovicaunterfederführungvonunmik eingeleitet.dieerstephasedesneu-undwiederaufbausistmittlerweileabgeschlossen,einegrundlegendeinfrastruktur,unteranderemeinepoliklinik,ist nunvorhanden.fürdiewiederansiedlungderromastehen36häusersowie sechsappartmentblockszurverfügung.diezweitephasedesprojekts nunmehrunterfederführungdesentwicklungsprogrammsdervereintennationen (UNDP) siehtnebenweiterenbaumaßnahmenvorallemvor,sozialeundgemeindlichestrukturenwiederherzustellenundsomitdiedauerhaftigkeitder RückkehrderRomazusichern.DieBewohnerdesLagersPlementinainder NähedesKraftwerksbeiObilicwurdeninzweiAppartementblocksinObilic umgesiedelt. DerzeitsetzensichdiekosovarischeRegierungundseitlangemengagierte Hilfsorganisationwie MercyCorps undderdänischeflüchtlingsratverstärkt fürdieumsiedlungderromaausdemnordteilvonmitrovicanachroma Mahallaein.DortbestehennochweitereUnterbringungsmöglichkeiteninbezugsfertigen,aberderzeitleerstehendenHäusern.DerNeubauvonweiteren HäusernindemGebietderRoma-MahallasollnachAuskunftdesBürgermeistersderGemeindeSüd-MitrovicainnaherZukunftbeginnen. DanebengibtesverschiedeneRückkehrerprojekte,diesichauchanethnische Roma,AshkaliundÄgypterwenden.AufdasProjekt URA (alb.:brücke)wird nochmalshingewiesen (vgl.antwortderbundesregierungzufrage23der KleinenAnfragederFraktionDIELINKE. Bundestagsdrucksache16/14129 vom12.oktober2009). DesWeiterenkönnenfreiwilligeRückkehrerausDeutschlandEingliederungshilfen,einschließlichBeratungenundpsychologischeBetreuung,imRückkehrerprojektderArbeiterwohlfahrt (AWO)Nürnbergerhalten.Zudembietetdas DiakonischeWerkinZusammenarbeitmitderDiakonieTrierRückkehrernaus DeutschlandAusbildungsmöglichkeiteninverschiedenenHandwerksberufen an;dieserichtensichauchundgeradeanangehörigederroma.

Drucksache 17/423 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 4.Isteszutreffend,dassdieUNMIKinderZeitbisNovember2008,indersie nochdiezurabschiebungvorgesehenenfälleindividuellüberprüfenund zurückweisenkonnte,60bis80prozentderabschiebungswünschezurückgewiesenhat,weileineabschiebungausindividuellengründen (Erkrankungenusw.)oderwegenderLagevorOrt (Unterbringungsmöglichkeiten, Sicherheitsfragenusw.)alszurisikoreicherachtetwurde,undwieistdiegeringeAblehnungsquotederkosovarischenBehördenzuerklären,wenn nichtmitderrücksichtnahmeaufaußenpolitischeinteressenderkosovarischenbehörden (vgl.sfh-bericht,s.8)? Estrifftzu,dassdieRückführungvonAngehörigenbestimmterMinderheiten ausdemkosovobiszuminkrafttretender ReadmissionPolicy Anfangdes Jahres2008abhängigvomErgebniseineszuvorvonUNMIKdurchgeführtenindividuellenPrüfverfahrenserfolgtist.UNMIKhatfürdiesesbesondereVerfahren dasab2003fürdiegruppederashkaliundägyptersowieab2005fürbestimmterückzuführenderoma-straftäterzuranwendunggelangte dieallgemeinesicherheitslageimkosovofürdiegenanntenminderheitengruppengeltendgemacht,beidenkonkretenprüfverfahrenjedochdarüberhinausgehende Kriterienzugrundegelegt.DieAblehnungsquotebetrugimDurchschnittder Jahre2005bis2007beidenErsuchenfürdiegenanntenMinderheitengruppen knappunter60prozent. DiespätestensmitderAnwendungder ReadmissionPolicy zuverzeichnende geringeablehnungsquotelässtsichmitdemwegfalldesbesonderen,überdie internationalenstandardshinausgehenden,individuellenprüfverfahrensder UNMIKerklären. 5.WieistdieTatsache,dassseit2004dieZahlderAbschiebungeninden Kosovodiejenigeder freiwilligen Rückkehrbeiweitemübersteigt (deren Zahllag2008beinurnoch219Ausreisen gegenüber597abschiebungen), vereinbar a)mitderpositiondeshohenflüchtlingskommissarsdervereintennationen (UNHCR),derseit2006diezwangsweiseRückkehrvonRoma-AngehörigenindenKosovoablehnt (SFH-Bericht,S.3)? b)mitdenempfehlungenderexpertengruppedeseuroparatsvom1.juli 2009 (MG-S-ROM (2009)3),wonacheineRückkehrvonRomavor allemauffreiwilligerbasisundunterwürdigenundgeordnetenbedingungenerfolgensoll ( primarilyonanvoluntarybasis,inanorderly, gradualanddignifiedmanner )? BundundLänderräumeneinerfreiwilligenAusreisederhierzuverpflichteten PersonenstetsPrioritätgegenüberihrerzwangsweisenRückführungein.SiebewerbenundförderndaherdiefreiwilligeRückkehr.AllerdingsliegtdieEntscheidung,vondieserMöglichkeitGebrauchzumachenunddamitauchz.B.finanzielleUnterstützungendurchRückkehrförderprogrammeinAnspruchzunehmen,inausschließlicherVerantwortungderAusreisepflichtigenselbst. ErfahrungsgemäßliegtdieZahlderausreisepflichtigenPersonen,diefreiwillig ausdeutschlandausreisen,beinahezuallennationalitätenniedrigeralsdiezahl derpersonen,dieabgeschobenwerdenmüssen.eshandeltsichalsoumkein Kosovo-typischesPhänomen. DieBundesregierunghatsichvorBeginnvonRückführungenderKosovo-Roma unterbeiziehungvonberichtendiverserorganisationenundaufgrundlage eigenererkenntnisseeinbildvondersicherheitslageimkosovoverschafft.sie istzuderauffassunggelangt,dassderzeitkeineunmittelbaregefährdungnur aufgrundderzugehörigkeitzueinerbestimmtenethniebesteht.imübrigenwird aufdieantwortderbundesregierungzudenfragen11und12derkleinenanfragederfraktiondielinke. (Bundestagsdrucksache16/14129vom12.Oktober2009)verwiesen.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/423 6.WiegehtdieBundesregierungdamitum,dassvieleRückkehrhilfenfürPersonenausdemKosovonurimFalleeiner freiwilligen Rückkehrgewährt werden,derenzahljedochrapideabgenommenhat,mitdemresultat,dass dieabgeschobenenpersonenvorortfaktischkeinerleisubstantielleunterstützungerhalten (vgl.auchsfh-bericht,s.12)? WieinderAntwortzuFrage5dargelegt,kommteinerfreiwilligenAusreise PrioritätgegenübereinerzwangsweisenRückführungzu.BundundLänderfördernsiedaherfinanziell.EineWeigerungderAusreisepflichtigen,ihrenAufenthaltfreiwilligzubeendenunddamitstaatlicheZwangsmaßnahmenauszulösen, kanngrundsätzlichabernichtdazuführen,dieseartderaufenthaltsbeendigung durchfinanzielleoderandereunterstützungenzu belohnen. UmmitBlickaufdieallgemeinschwierigewirtschaftlicheundpolitischbesondereLageimKosovodieWiedereingliederungnichtnurvonfreiwilligenRückkehrern,sondernauchvonabgeschobenenPersonenindiekosovarischeGesellschaftzuunterstützen,habenderBundunddieLänderBaden-Württemberg, NiedersachsenundNordrhein-WestfalengleichwohldasRückkehrprojekt URA initiiert,dasinpristinaeinrückkehrzentrumbetreibt.imübrigenwird hierzuaufdieantwortderbundesregierungzufrage23derkleinenanfrageder FraktionDIELINKE. (Bundestagsdrucksache16/14129vom12.Oktober2009) verwiesen. 7.WasentgegnetdieBundesregierungderKritikandenReintegrations-ProjektenURA1und2desBundesamtesfürMigrationundFlüchtlinge,diese zieltenvorallemdaraufab,diefeststellungvonabschiebungshindernissen durchverwaltungsgerichtezuunterlaufen,brächtenaberkeinesubstantiellenreintegrationserfolge (soderpro-asyl-bericht,s.24ff.)? DieBundesregierungteiltdieanbeidenProjektengeäußerteKritiknichtund weistdiesesowiedenimplizitenvorwurf,mitdenprojektangebotendiegerichtlichefeststellungvonabschiebungshindernissenunterlaufenzuwollen,zurück. DasZieldesseitAnfang2009laufendenKosovo-Rückkehrprojektes URA2 istdieunterstützungderwiedereingliederungvonrückkehrernausdeutschlandindaskosovo.dasprojektwendetsichanallepersonenunabhängigvon ihrerethnieunddenumständenihrerrückkehr.dieangebotekönnenauffreiwilligerbasisinanspruchgenommenwerden.hinsichtlichderangebotenen LeistungenwirdergänzendaufdieAntwortderBundesregierungzuFrage23der KleinenAnfragederFraktionDIELINKE. (Bundestagsdrucksache16/14129 vom12.oktober2009)verwiesen.insgesamtwurdendieangebotedesprojektesbisdezember2009vondenrückkehrernwiefolgtgenutzt: LeistungenPersonen AllgemeineBeratung296 PsychologischeBetreuung/Beratung92 Medikamentenzuschuss29 Lebensmittelkostenzuschuss128 Mietkostenzuschuss129 Einrichtungskosten40 Arbeitsvermittlung/Lohnkostenzuschuss77 Existenzgründung13 BeidiesemunddemVorgängerprojekt URA1 handeltessichumeinedie RückkehrflankierendeMaßnahmezurÜberwindungvonEingliederungsschwierigkeiten.Zielistes,dieRückkehrersozubetreuen,dassauchnachAuslaufenderProjektförderungetwaeinvermittelter undbisdahinmitlohnkos-

Drucksache 17/423 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode tenzuschussgeförderter Arbeitsplatzbeibehaltenwerdenkann.Diessetztauch dieernsthafteundkonstruktivemitwirkungderrückkehrervoraus.nacherkenntnissenderprojektleitungvorortisteineausgrenzungvonromaoderangehörigenandererethnischerminderheitengrundsätzlichwederbeiarbeitgebernnochvermieternfestzustellen.entscheidendsindvielmehrobjektivekriterienwiearbeits-undleistungsbereitschaftoderdiepünktlicheundvollständige ZahlungderWohnungsmiete. IndemvonDezember2006bisEndeOktober2008durchgeführtenundvonder EUkofinanziertenVorgängerprojekt KosovoSocialReturnSupportNetwork Project ( URA1 )wurdeninsgesamt704personenbetreut.davonwaren330 freiwilligerückkehrer,254abgeschobenepersonenund120sonstigepersonen, z.b.rückkehrervorprojektbeginn.nachangabendeshierfürverantwortlichen ProjektpartnersAWONürnbergerhieltenvondiesemPersonenkreis104PersonenUnterstützungbeiderArbeitssuche,50Personennahmenan BusinessStart Up -Seminarenteil,31PersonenwurdenbeiderExistenzgründungunterstützt, 72PersonenerhieltenZuschüssezurWohnungseinrichtung,62PersonenerhieltenZuschüssezurMiete,43PersonenerhieltenZuschüssezuMedizinkostenund 341Personenwurdenberaten. Insgesamtkonnten63PersonenaufeinefreieArbeitsstelleimerstenArbeitsmarktvermitteltwerden.VierweiterePersonenwurdennacheiner Trainingon thejob -MaßnahmeineinunbefristetesArbeitsverhältnisübernommen.Die Existenzgründungenvon31freiwilligenRückkehrernkonntenerfolgreichabgeschlossenwerdenundwarenentsprechenddenMitteilungendesProjektpartners ArbeitsgruppeEntwicklungundFachkräfteimBereichderMigrationundEntwicklungszusammenarbeit (AGEF)auchnochzumProjektendeexistent. 8.WieistdieBehauptungderBundesregierung,die Rückführungspraxis von BundundLändernerfolge unterberücksichtigungderdort [imkosovo] bestehendenaufnahmekapazitäten (Bundestagsdrucksache16/14129), vereinbarmitderrealenlebenssituationvonzurückgekehrtenundabgeschobenenroma-minderheitenangehörigen,wiesiez.b.indenobengenanntenberichtenvonproasylundderschweizerischenflüchtlingshilfedargestelltwird (keinewürdigenunterbringungsmöglichkeiten,keine Rechtssicherheit,keineChanceaufErwerbstätigkeit,keineangemessene sozialeundmedizinischeversorgungusw.;vgl.z.b.sfh-bericht, S.13ff.),undinwelcherWeiseprüftdieBundesregierungkonkret,ob Aufnahmekapazitäten imkosovoimeinzelfallodergenerellinsbesonderefürroma-minderheitenangehörigebestehen? DieBundesregierungverweistzunächstaufihreAntwortzudenFragen4und6der KleinenAnfragederFraktionDIELINKE. (Bundestagsdrucksache16/14129 vom12.oktober2009).aufdiedortdargestellteweiseistgewährleistet,dass diedeutscheseitesowohlvomumfangherangemessenalsauchingeografischerundethnischerhinsichtausgewogenpersonenzurrückführunganmeldet undinsbesonderediekonkretaufnehmendenkosovarischenkommunennicht miteinerzuhohenzahlvonrückkehrernüberfordertwerden. FürdieFragederRückführbarkeiteinerPersonsindnachdergeltendenRechtslagemöglicherweiseunzulänglichewirtschaftlicheundsozialeBedingungenim ZielstaatkeinalleinausschlaggebendesKriterium.Sierichtetsichdanach,dass nachdemdeutschenaufenthaltsgesetz ( 58ff.AufenthG)keinerechtlichen odertatsächlichenabschiebungshindernissevorliegen.diebundesregierung verkenntdabeinicht,dasssehrvieleimkosovolebendemenschen,unabhängig vonihrerethnischenzugehörigkeit,imtäglichenlebenmitwirtschaftlichenund sozialenschwierigkeitenkonfrontiertwerden.auchvordiesemhintergrundhat siesichdazuentschlossen,fürrückkehrerzusätzlichdasprojekt URA2 gemeinsammitdenländernbaden-württemberg,niedersachsenundnordrhein-

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/423 Westfalenzuinitiieren.ErgänzendwirdaufdieAntwortzudenFragen3und7 verwiesen. 9.WelcheKonsequenzenziehtdieBundesregierungausderBeobachtung (vgl.pro-asyl-bericht,s.29undsfh-bericht,s.9),dasssichnicht wenigeabgeschobeneroma-minderheitenangehörigeaufgrundihreraussichtslosenundunsicherenlageimkosovodazuentschließen,inangrenzendeländerderregionodererneutinmitgliedstaatendereuweiterzufliehen,bzw.dasssiebereitsausangstvoreinerabschiebunginnerhalb dereudasaufnahmelandwechseln (wasabsehbarzueinererneuten Inhaftierung,AbschiebunginnerhalbderEUundschließlichauchinden Kosovoverbundenist,vgl.auchSFH-Bericht,S.11)? DerBundesregierungliegendazukeineeigenengesichertenErkenntnissevor. ImÜbrigenwirdaufdieAntwortzudenFragen3und26verwiesen. 10.InwelcheDrittstaatengenausindwievielePersonenausdemKosovoim Jahr2009bislangabgeschobenworden,undwiesohateseinensostarken AnstiegdieserZahlimVergleichzumVorjahrgegeben (vgl.bundestagsdrucksache16/14129,frage17)? ImZeitraumvonJanuarbisOktober2009wurdeneinePersonnachAlbanien und15personennachserbienaufdemluftwegabgeschoben.darüberhinaus wurden17personenaufdemlandwegundweitere118personenaufdemluftweginschengen-bzw.eu-staatenabgeschoben.gründefürdenanstiegsind derbundesregierungnichtbekannt,dadiefeststellungderausreisepflichtnach derkompetenzverteilungdesgrundgesetzesindiezuständigkeitderländer fällt. 11.Isteszutreffend,dassnachArtikel155derVerfassungKosovosunklarist, obpersonen,dievordem1.januar1998denkosovoverließen,einanrechtaufdenerwerbderkosovarischenstaatsangehörigkeithaben,und welchekonkretenkonsequenzenergebensichhierausfürbetroffene,die ungeachtetihrermöglichenstaatenlosigkeitentsprechenddervorschriften desrückübernahmeabkommensindenkosovoabgeschobenwerdensollen (inbezugaufderenrechteaufunterbringung,sozialeundsonstige Unterstützung,dieGeltendmachungvonRechtsansprüchenusw.)? DieRechtslageistnachAuffassungderBundesregierungfürdiejenigenPersonennichtunklar,diedasKosovovordem1.Januar1998verlassenhaben.Sie stelltsichwiefolgtdar: DiemaßgeblichenRegelungenergebensichnichtausArtikel155derVerfassung derrepublikkosovounmittelbar,sondernausdem GesetzüberdieStaatsangehörigkeitvonKosovo (03/L-034)vom20.Februar2008.Diesesbestimmtin Artikel28Absatz1,dassPersonen,diealsEinwohnerderRepublikKosovogemäßderUNMIK-Verordnung2000/13imdortigenZivilregistererfasstwaren, nunmehrstaatsangehörigederrepublikkosovosindundalssolcheindenentsprechenden (Staatsangehörigkeits-)Registernzuerfassenseien.DieserPersonenkreishatautomatischdiekosovarischeStaatsangehörigkeiterworben. ImÜbrigentrifftdaso.a.GesetzkeineweiterenAusführungenzumautomatischenErwerbderStaatsangehörigkeitfürPersonen,dienichtdiegenannten Voraussetzungenerfüllen.EssiehtjedochinArtikel13dieMöglichkeitfürAngehörigederKosovo-Diasporavor,unterdendortgenanntenVoraussetzungen ebenfallsdiekosovarischestaatsangehörigkeitaufeigenenantragerwerbenzu können.alsmitgliedderkosovo-diasporagiltdemnach,wereinengewöhn-

Drucksache 17/423 8 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode lichenundrechtmäßigenwohnsitzaußerhalbderrepublikkosovohatund nachweisenkann,dasserimkosovogeborenistundengefamiliäreoderwirtschaftlicheverbindungendorthinunterhält.darüberhinausgiltalsmitgliedder Kosovo-Diaspora,werNachkommeindererstenGenerationeinerdervorstehendbeschriebenenPersonenistundnachweisenkann,dasserfamiliäreBindungenindieRepublikKosovounterhält. EineweitereMöglichkeitdesErwerbsderkosovarischenStaatsangehörigkeitergibtsichausArtikel29deskosovarischenStaatsangehörigkeitsgesetzesundinsbesonderederzugehörigenVerwaltungsvorschrift05/2009 onrequirements composingevidenceoncitizenshipoftheformerfederalrepublicofyugoslavia andpermanentresidentsintheterritoryofkosovoon1 st January1998.Gemäß Artikel4dieserVerwaltungsvorschriftmusseinesderfolgendenKriterienerfüllt sein: 1.GeburtinKosovovordem1.Januar1998oderdieGeburteinesElternteilsin KosovovordiesemStichtag, 2.einePersonhatvordem1.Januar1998mindestensfünfJahredurchgehendin Kosovogelebt, 3.dieuntererstensundzweitensgenanntenKriterienkonntennichterfülltwerden,daderoderdieBetroffenegezwungenwar,Kosovovordem1.Januar 1998zuverlassen, 4.deroderdieBetroffenewaram1.Januar1998unter18oder (sofernnochin derausbildung)unter23jahrealtundseine/ihreelternerfüllendieobengenanntenkriterienodersindalsresidenten ( permanentresidentofkosovo ) registriert. ObwohlArtikel29deskosovarischenStaatsangehörigkeitsgesetzesunterdiesen UmständenvoneinerAufnahmeindiekosovarischenStaatsangehörigkeitsregisteraufAntragspricht,handeltessichhierbeinurumeinedeklaratorischeEintragung.NachAuskunftdesLeitersdeskosovarischenStaatsangehörigkeitsbüros werdenpersonen,diediekriterienfüreineeintragungnachartikel29deskosovarischenstaatsangehörigkeitsgesetzeserfüllen,auchschonvorihrereintragungindiestaatsangehörigkeitsregisterderrepublikkosovo,diederzeitnurbei persönlichervorspracheinkosovomöglichist,alskosovarischestaatsangehörigeangesehenundnichtalsstaatenlose. DieErwerbsmöglichkeitenderStaatsangehörigkeitderRepublikKosovosind somitsehrweitgefasst.auchpersonen,diekosovobereitsvordem1.januar 1998verlassenhabenundsichnichtals permanentresidentofkosovo haben registrierenlassen,könnendiekosovarischestaatsangehörigkeiterworben haben.üblicherweisewerdendiesekriteriendurchdieindaskosovozurückkehrendenpersonenerfüllt. SoweitausreisepflichtigePersonendiekosovarischeStaatsangehörigkeitkraft Verfassung,kraftGesetzesoderaufeigenenAntragerwerbenodererworben haben,unterfallensiekünftignachinkrafttretendesdeutsch-kosovarischen RückübernahmeabkommensdenRegelungenüberdieRückübernahmeeigener Staatsangehöriger.IstdiesnichtderFall,könnensiedennochunterbestimmten Voraussetzungenzurückgeführtwerden.HierzuwirdaufdieAntwortder BundesregierungzuFrage21derKleinenAnfragederFraktionDIELINKE. (Bundestagsdrucksache16/14129vom12.Oktober2009)verwiesen. DerBundesregierungliegenkeineErkenntnissedazuvor,dassimKosovodie RechteaufUnterbringung,sozialeLeistungenetc.davonabhängigsind,dass RückkehrerdiekosovarischeStaatsangehörigkeitkraftVerfassung,Gesetzes oderaufeigenenantragerworbenhabenoderalsausdemkosovostammende Personenstaatenlossind.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/423 12.NachwelchengenauenKriterienwirdangesichtsderzugesagtenObergrenzevonmaximal2500Rückübernahmeersuchenjährlichundeiner VielzahlausreisepflichtigerPersonenausdemKosovoindenkoordinierendenStelleninKarlsruheundBielefeldentschieden, BezüglichderKriterienverweistdieBundesregierungaufihreAntwortzuden Fragen4und6derKleinenAnfragederFraktionDIELINKE. (Bundestagsdrucksache16/14129vom12.Oktober2009). a)fürwelchepersonenrückübernahmeersuchengestelltwerden, DieAnzahlderRückübernahmeersuchenwirdzwischendenbeidenkoordinierendenStelleninBielefeldundKarlsruheregelmäßigabgestimmt.Grundsätzlich werdenvorrangigfürfolgendepersonenersuchengestellt: Personen,diesichinStraf-oderAbschiebehaftbefinden, alleinstehendeerwachsene,dieimbundesgebietstraffälligwurdenbzw.gegendieausweisungsgründevorliegen, ArbeitsloseundEmpfängervonSozialleistungen, fürinletzterzeiteingereistepersonen. b)welchepersonenwannabgeschobenwerdensollen? DieEntscheidung,welchePersonenzuwelchemZeitpunktzurückgeführtwerden,obliegtdenzuständigenAusländerbehördenderLänder,diezuvorihre RückübernahmeersuchenaneinederbeidenkoordinierendenStellenübermittelt haben.voraussetzunghierfüristdiezustimmungderkosovarischenseitezu einemdeutschenrückübernahmeersuchen. 13.Wieviele Abschiebungsaufträge ausdeneinzelnenbundesländernwurdendenkoordinierungsstellenbislangübermittelt,undwieverteiltensich dieseaufträgeaufdiepersonengruppen Straftäter, alleinreisendeerwachsene, Familien, alleinerziehendeelternteile, AlteundPflegebedürftige, langjährigaufhältige (seit1.januar1998), unbegleiteteminderjährige (bittejeweilsauchnachbundesländerndifferenzieren)? DieaufBittederBundesregierungdazuvondenkoordinierendenStellenübermitteltenAngabensinddennachfolgendenÜbersichtenzuentnehmen:

Drucksache 17/423 10 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Fluganmeldungen/AbschiebungsaufträgeanRegierungspräsidiumKarlsruhe:Personengruppen Gesamtzahl36012413299 5 0 davonaus Bundesland GesamtStraftäterAlleinreisende Erwachsene Familien (Anzahl dergesamten Mitglieder) 12PersonenderEthnieAshkali. 21PersonderEthnieAlbaner. 3DiesezweiPersonenderEthnieRomawurdenangemeldet,jedochnichtzurückgeführt. SeitApril2009werdenStraftäternichtmehrdurchgängigerfasst. EineverbindlicheZahlkanndeshalbnichtgenanntwerden. Unter AlteoderPflegebedürftige werdenpersonenab65jahreerfasst,unabhängigvonderpflegebedürftigkeit. BeiderGesamtzahlder LangjährigAufhältigen handeltessichumeinenäherung. KeineErfassung AlleinerziehenderElternteile. unbegleitete Minderjährige davonlangjährig Aufhältige (seit1.1.1998) Baden-Württemberg245808182 2 1 116 Berlin954 4 Bayern512228 1 2 3 Hessen271011 6 4 Rheinland-Pfalz235511 2 3 11 Saarland11 Sachsen22 Thüringen22 Fluganmeldungen/AbschiebungsaufträgeanZentraleAusländerbehördeBielefeld:Personengruppen Gesamtzahl30756103146 1 1 davonaus Bundesland GesamtStraftäterAlleinreisende Erwachsene *KeineErfassungder LangjährigAufhältigen. Familien (Anzahl dergesamten Mitglieder) unbegleitete Minderjährige AlteoderPflegebedürftige AlteoderPflegebedürftige Nordrhein-Westfalen200357490 1 Niedersachsen69161636 1 Bremen211 Hamburg514 Schleswig-Holstein725 Sachsen-Anhalt51 4 Mecklenburg- 12111 Vorpommern Brandenburg11 Hessen61 5 davonlangjährig Aufhältige * (seit 1.1.1998) 14.BedeutetdaszwischenBundundLändernvereinbarteVerfahren, Rückführungenmöglichstschonendzubeginnen unddie Rückführung deshalb inderreihenfolgeder [obengenannten]gruppen vorzunehmen (ErlassdesInnenministeriumsinSachsen-Anhaltvom25.Juni2009),dass a)bereitsdieersuchennurindieserreihenfolgegestelltwerden; b) Reihenfolge meint,dassz.b.alleinstehendeerwachseneerstdann abgeschobenwerden,wennzuvoralleausreisepflichtigen Straftäter abgeschobenwurden,familienerstdarauf,erstdannalleinerziehende usw. (bittenähererläutern);

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/423 c)diesesverfahrennurinderanfangszeitgeltensoll ( möglichstschonendzubeginnen ),undfallsja,abwannsollenschonungsloseabschiebungenstattfinden? DieaufBittederBundesregierungdazuvondenLändernübermitteltenAntwortbeiträgesinddernachfolgendenÜbersichtzuentnehmen: Land Baden-WürttembergAufdieAusführungenNiedersachsenswirdverwiesen. BayernAngesichtsderweitestgehendabgeschlossenenRückführungkosovarischerStaatsangehörigerausBayernunddergeringenAnzahlausreisepflichtigerAngehöriger ethnischerminderheitenerübrigensichausbayerischersichtnähereausführungenzur Reihenfolge bzw.demzeitlichenrahmenderrückführung. BerlinSeitdem1.Januar2008erfolgenRückführungenvomLandBerlinindasKosovonach denvomunmik-sonderbeauftragtengebilligtenundbisaufweiteresfortgeltenden Regelnder ReadmissionPolicy.Außerdemwirdseitdem1.April2009dafürSorge getragen,dasssichrückführungenausdemvorherausgenommenenpersonenkreis (SerbenundRoma)geographischaufdieinFragekommendenGebieteverteilen,um nichteinzelnekommunenzuüberfordern.eineimaugust2009vorgenommeneauswertungderberlinerausländerbehördehatdiezahlvon53ausreisepflichtigenkosovarenergeben.insgesamtwurdenimjahr2009biseinschließlichoktobernur16personenindaskosovoabgeschoben,dreidavondirektausderstrafhaft.angesichtsdieser geringenfallzahlenisteinebesondereprüfungbzw.staffelungimsinnedergenannten Reihenfolge imlandberlinnichtnotwendig. BrandenburgAufdieAusführungenNiedersachsenswirdverwiesen. BremenDieAusländerbehördenwurdenangewiesen,beiderStellungderRückübernahmeersuchenaufeinangemessenesVerhältnisderverschiedenenethnischenZugehörigkeiten zuachten,persönlichebelangezuberücksichtigenundvorrangigehepaareohneoder mitvolljährigenkindernsowiealleinstehendezurückzuführen.straftäterwerden grundsätzlichvorrangigzurückgeführt. HamburgInHamburggibteskeinenErlass,derdieReihenfolgederzustellendenErsuchen regelt.beigleichenverfahrensständenhatdierückführungvonstraftäternundalleinstehendenvorrangvordervonfamilienoderalleinerziehendenelternteilen.imübrigenwerdendiepunktea)bisc)derfrageverneint. HessenAufdieAusführungenNiedersachsenswirdverwiesen. Mecklenburg- Vorpommern InUmsetzungderVorgabendesBundesministeriumsdesInnern (BMI)vom1.April 2009wurdedenAusländerbehördendesLandesmitgeteilt,dassmitRückführungenin daskosovomöglichstschonendbegonnenwerdensoll.eswurdeinsoferndarumgebeten,besondershilfsbedürftigepersonen (z.b.alte,kranke,pflegebedürftige,alleinerziehendemütter)zunächstnichtzurrückführunganzumelden.aufvorgabenhinsichtlichderanmeldungvonpersonengruppenineinerbestimmtenreihenfolgebzw.auf zeitlichevorgabenwurdegeradeimhinblickaufdieanzahlderimlandausreisepflichtigenbewusstverzichtet,umdienotwendigeflexibilitätzurgewährleistung einerschonendenrückführungzuermöglichen. NiedersachsenVordemHintergrundderindeneinzelnenLändernsehrunterschiedlichenBestandszahlendervollziehbarausreisepflichtigenPersonenausderRepublikKosovo,derVorgabe,diejährlicheGesamtzahlderErsucheninetwaaufStanddesJahres2008zu halten,einangemessenesverhältnisallerminderheitenundderalbanischenvolkszugehörigenzuwahren,eineregionaleausgewogenheitinderrepublikkosovozubeachtenunddieindividuellenbesonderheiteneinzelnerzurausreiseverpflichteterpersonengruppenzuberücksichtigen,istbewusstdaraufverzichtetworden,reihenfolgen, KontingentierungenodereinenzeitlichenRahmenfestzulegen.NursoistdieerforderlicheFlexibilitätgegeben,umeinemöglichstbehutsameRückführungzuorganisieren. Nordrhein-WestfalenAufdieAusführungenNiedersachsenswirdverwiesen.

Drucksache 17/423 12 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Land Rheinland-PfalzDenrheinland-pfälzischenAusländerbehördenwurdedasSchreibendesBMIvom 1.April2009zurKenntnisnahmeübersandtundgleichzeitigangeordnet,dassdieAnmeldungenderzurRückführunganstehendenPersonenüberdieClearingstelleRheinland-PfalzfürPassbeschaffungundFlugabschiebungzuerfolgenhaben.AufeineVorgabe,inwelcherReihenfolgebestimmtePersonengruppenanzumeldensind,wurdebewusstverzichtet.DurchdieBenennungderZentralenAusländerbehördeBielefeldund desregierungspräsidiumskarlsruheistsichergestellt,dassdemwunschderkosovarischenseitenacheinerzahlenmäßigenbeschränkungderübernahmeersuchen,einem angemessenenverhältnisderverschiedenenethnischenzugehörigkeitenundeiner gleichmäßigenverteilungaufdiekosovarischenherkunftskommunennachgekommen wird.nuraufbundesebeneisteinentsprechenderüberblicküberdienachvorliegender RückübernahmezusageinsgesamtmöglichenRückführungengewährleistet. LautAuskunftdesRegierungspräsidiumsKarlsruhewirddiezahlenmäßigeBeschränkungschonbeiderWeiterleitungderRückübernahmeersuchenandiekosovarische Seiteberücksichtigt.DieBerücksichtigungderverschiedenenethnischenZugehörigkeitenundHerkunftsgebietewirddurchdasRegierungspräsidiumKarlsruhebeider Flugbuchunggewährleistet. SaarlandAufdieAusführungenNiedersachsenswirdverwiesen. SachsenAufdieAusführungenNiedersachsenswirdverwiesen. Sachsen-AnhaltDerinderKleinenAnfrageangesprocheneErlassdesInnenministeriumsSachsen-Anhaltvom25.Juni2009siehtvor,dassdieRückführunginderReihenfolgedergenanntenGruppenerfolgt (zudergruppeder langjährigaufhältigen istklarstellenddarauf hinzuweisen,dassessichentsprechenddererlassregelungumpersonenhandelt,deren Einreisevordem1.Januar1998erfolgtist).ErstwenndiekosovarischeSeiteeinem Übernahmeersuchenentsprochenhat,wirdindembetreffendenEinzelfall sofernerforderlich dieaussetzungderabschiebungwiderrufen. a)übernahmeersuchenandiekosovarischeseiteerfordernkeinebestimmtereihenfolge.nachdererlasslagesollenlediglichrückführungenindergenanntenreihenfolgeerfolgen.rückführungensinderstdannmöglich,wenndiekosovarischeseite demübernahmeersuchenentsprochenhat. b) Reihenfolge heißt,dassangehörigeeinervorstehendengruppevorangehörigen dernachstehendengruppezurückgeführtwerden.somitsollenz.b.straftätervor alleinreisendenerwachsenenunddiesevorfamilienzurückgeführtwerden.sollten sichverfahrensbedingteverzögerungeninderrückführungvonangehörigeneiner vorstehendengruppeergeben,könnenauchangehörigeeinernachstehenden Gruppezurückgeführtwerden.Eswirdjedochangestrebt,zumindestzunächstStraftäterunddanachalleinreisendeErwachsenevorallenanderenGruppenzurückzuführen. c)gemäßerlasslagebedeuteteine schonenderückführung,dassnichtsofortzubeginndersichvermutlichübereinenlängerenzeitraumerstreckendenrückführungsmaßnahmenbesondershilfsbedürftigepersonen (z.b.alte,kranke,pflegebedürftige,alleinerziehendemütter)zurückgeführtwerdensollen,sondernzunächstangehörigeanderer,wenigerschutzbedürftigergruppen. Schleswig-HolsteinAufdieAusführungenNiedersachsenswirdverwiesen. ThüringenDieAnmeldungderausreisepflichtigenPersonenausdemKosovoerfolgtbeiderkoordinierendenStelledesRegierungspräsidiumsKarlsruhe. a)ja. b)dieabschiebungvonstraftäternerfolgtunterwürdigungdesjeweiligeneinzelfalls.familienundalleinerziehendemitkindernwerdennachrangiggegenüber alleinstehendenerwachsenenoderehegattenohnekinderzurrückführungangemeldet. c)ja.weitergehendeüberlegungenwurdenbishernochnichtabgeschlossen.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/423 15.UnterwelchengenauenUmständengiltindiesemZusammenhangeine Personals Straftäter bzw.als altundpflegebedürftig,undwerdenals Familien auchsolcheimfamilienverbundlebendefamilienmitvolljährigenkindernangesehen? DieaufBittederBundesregierungdazuvondenLändernübermitteltenAntwortbeiträgesinddernachfolgendenÜbersichtzuentnehmen: Land Baden-WürttembergAufdieAusführungenNiedersachsenswirdverwiesen. BayernAufdieAusführungenNiedersachsenswirdverwiesen. BerlinZumBegriffdes Straftäters wirdaufdie 53und54desAufenthaltsgesetzes,zum Begriffder Familie aufdendesfamiliennachzugsin 27ff.AufenthGverwiesen. BeiRückführungenwirdimLandBerlingrundsätzlichdieEinheitderFamiliegewahrt. VolljährigeKinderwerdenimgebotenenEinzelfalljedochvondortauchlosgelöstvom Familienverbandzurückgeführt. BrandenburgAufdieAusführungenNiedersachsenswirdverwiesen. BremenBezüglichderDefinitiondesBegriffs Familie sinddieregelungendesaufenthaltsgesetzesanzuwenden,wonachderfamilienbegriffelternbzw.einenelternteilund minderjährigekinderumfasst. HamburgDiebisherigeEinstufungvonPersonen,diezueinerFreiheitsstrafevonmindestens zweijahrenoderzumehrerenfreiheitsstrafenvoninsgesamtmindestenszweijahren verurteiltwordensind,alsstraftäterimsinnederrückführungsregelungfürangehörigederroma-minderheitausdemkosovoistseitderverfahrensabsprachevommärz 2009nichtmehranwendbar.InHamburgfallenunterdieKategorie Straftäter Personen,diezueinerGeldstrafevonüber50Tagessätzen (beiausländerrechtlichenverstößen90tagessätzen)odereinerfreiheitsstrafeverurteiltwurden. ImÜbrigenwirdaufdieAusführungenNiedersachsensverwiesen. HessenAufdieAusführungenNiedersachsenswirdverwiesen.EsgiltdieausderBleiberechtsregelungbekannteVorgabe,wonachStraftätermindestenszuGeldstrafenvon50Tagessätzenverurteiltwordenseinmüssen. Mecklenburg- Vorpommern AlsStraftäterwirdbehandelt,werwegeneinerimBundesgebietbegangenenStraftat verurteiltwurde,wobeigeldstrafenvonunter50tagessätzen (beiausländerrechtlichen Verstößen90Tagessätzen)außerBetrachtbleiben.MehrereGeldstrafensindzuaddieren.VorgabenzurAusführungderBegriffe alt und pflegebedürftig wurdennicht gemacht.fürdiedefinitiondesbegriffs Familie geltendieregelungendesaufenthaltsgesetzes.derfamilienbegriffumfasstelternbzw.einelternteilundminderjährige Kinder ( 29ff.AufenthGund 43Absatz3desAsylverfahrensgesetzes (AsylVfG)). Niedersachsen Straftäter imsinnederrückführungsregelungfürangehörigederroma-minderheit indierepublikkosovo,wiesiebiszumapril2009galt,sindpersonen,diezueiner FreiheitsstrafevonmindestenszweiJahrenoderzumehrerenFreiheitsstrafenvoninsgesamtmindestenszweiJahrenverurteiltwordensind.KriterienfürdieEinstufungals altundpflegebedürftig sindnichtfestgelegtworden.imübrigenwirdaufdieantwortzufrage14verwiesen.fürdiedefinitiondesbegriffs Familie geltendieregelungendesaufenthaltsgesetzes.danachumfasstderfamilienbegriffelternbzw.ein ElternteilundminderjährigeKinder ( 29ff.AufenthGund 43Absatz3AsylVfG). Nordrhein-WestfalenAufdieAusführungenNiedersachsenswirdverwiesen.

Drucksache 17/423 14 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Land Rheinland-PfalzDiebisherigeEinstufungvonPersonen,diezueinerFreiheitsstrafevonmindestens zweijahrenoderzumehrerenfreiheitsstrafenvoninsgesamtmindestenszweijahren verurteiltwordensind,alsstraftäterimsinnederrückführungsregelungfürangehörigederroma-minderheitausdemkosovoistseitderverfahrensabsprachevommärz 2009nichtmehranwendbar.NeueKriterienfürdieEinstufungals Straftäter wurden denausländerbehördenebensowenigvorgegebenwiefürdieeinstufungals altund pflegebedürftig. DerFamilienbegriffumfasstentsprechenddemAufenthaltsgesetzdieElternbzw.ein ElternteilundminderjährigeKinder.Volljährigeledige,imFamilienverbundlebende KinderwerdennurdannderFamiliezugerechnet,wennsieodereinFamilienmitglied aufdiegegenseitigefamiliärelebenshilfeangewiesensind. SaarlandAufdieAusführungenNiedersachsenswirdverwiesen. SachsenAufdieAusführungenNiedersachsenswirdverwiesen. Sachsen-Anhalt Straftäter imsinnedererlassregelungsindpersonen,diezueinergeldstrafevonüber 50Tagessätzen (beiausländerrechtlichenverstößen90tagessätzen)odereinerfreiheitsstrafeverurteiltwordensind.bei Pflegebedürftigen musseineentsprechende Feststellungvorliegen.InAuslegungderErlasslagesindals Familie dieimgemeinsamenhaushaltlebendenelternundkinderzuverstehenundals Alte Personennach Vollendungdes65.Lebensjahres. Schleswig-HolsteinAufdieAusführungenNiedersachsenswirdverwiesen. ThüringenAufdieAusführungenNiedersachsenswirdverwiesen. 16.WerdenDuldungenvonPersonen,fürdieeineZustimmungzurRückübernahmeeingegangenist,automatischwiderrufenodererstdann,wenneine Abschiebungunmittelbarbevorsteht,oderwirddasAuslaufeneinernoch gültigenduldungimregelfallzunächstnochabgewartet,undwelchegenauerenangabenzudemkonkretenabschiebungsverfahrenindieser Phaselassensichmachen? DieaufBittederBundesregierungdazuvondenLändernübermitteltenAntwortbeiträgesinddernachfolgendenÜbersichtzuentnehmen: Land Baden-WürttembergAufdieAusführungenNiedersachsenswirdverwiesen.InderRegelwerdenPersonen, diesichnichtinhaftbefinden,unterhinweisaufdieentsprechendenfördermöglichkeitenaufgefordert,freiwilligauszureisen. BayernEsgibtkeinelandesrechtlicheWeisungzumWiderrufderDuldungenfürausreisepflichtigekosovarischeStaatsangehörige.DieAusländerbehördenentscheidenaufder GrundlagederUmständedesjeweiligenEinzelfalles. BerlinGrundsätzlichwerdenBetroffeneimLandBerlinzumAblaufihrerDuldungzurSelbstgestellungaufgefordert.KommensiedieserAufforderungnichtnach,wirdbeimzuständigenAmtsgerichtmitdemZielderDirektabschiebungVorabhaftbeantragt. BrandenburgDieAusländerbehördenverlängernimFalleeinerabsehbarenRückführungerteilte Duldungennurnochkurzfristig. BremenVorgabenfürdieErteilungvonDuldungenimFalleeinerZustimmungzurRückübernahmewurdennichtgemacht.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 15 Drucksache 17/423 Land HamburgDuldungenwerdenimRegelfallmiteinerauflösendenBedingungversehen.Hiernach erlöschendieduldungenmitdemflugtermin (nachdemdieserzuvorentsprechendbekanntgegebenwurde). IndenjenigenFällen,indenendieDuldungennichtmiteinerauflösendenBedingung versehenwurden,istesvondenindividuellenumständendeseinzelfallesabhängig,ob zureinleitungbzw.durchführungderabschiebungderablaufderduldungabgewartetodereinwiderrufverfügtwird. HessenAufdieAusführungenNiedersachsenswirdverwiesen.DieDuldungsproblematikwird einzelfallabhängigvondenausländerbehördenentschieden.vorgabenhierzuwurden nichtgemacht. Mecklenburg- Vorpommern LandeseinheitlicheVorgabenzurErteilungvonDuldungensindnichtgetroffenworden. DieAusländerbehördenentscheidennacheigenemErmessen,ob,sofernRückübernahmeersuchengestelltwurden, nurnochkurzfristigeduldungenerteiltwerden,dienacheinereingeleitetenrückführungnichtmehrverlängertwerden, DuldungenmiteinerauflösendenBedingungversehenwerdenoder dieduldungwiderrufenwird,wenneinerückführungmöglichist. NiedersachsenDiePraxisderDuldungserteilungistindenLändernunterschiedlich.Sokönnenz.B.in denfällen,indenenrückübernahmeersuchengestelltwerden,nurnochkurzfristige Duldungenerteiltwerden,dienacheinereingeleitetenAbschiebungnichtmehrverlängertwerden.EbensokönnenDuldungenmiteinerauflösendenBedingungversehen werden,oderdieduldungkannwiderrufenwerden,sobalddierückführungmöglich ist. Nordrhein-WestfalenAufdieAusführungenNiedersachsenswirdverwiesen.AllenausreisepflichtigenPersonenwirdvorderEinleitungvonRückführungsmaßnahmenunterHinweisaufdieentsprechendenFördermöglichkeitenangeboten,freiwilligauszureisen. Rheinland-PfalzDenAusländerbehördenwurdenkeineVorgabenüberdieErteilungvonDuldungenan zurrückführunganstehendepersonenausdemkosovogemacht.nachdemeinrückübernahmeersuchengestelltwurde,wartendieausländerbehördeninderregelzunächstdasauslaufenderduldungabundverlängerndiesedannnurnochkurzfristig. DuldungenkönnenauchmiteinerauflösendenBedingungversehenoderggf.widerrufenwerden. SaarlandAufdieAusführungenNiedersachsenswirdverwiesen.DuldungenwerdenmitderauflösendbedingtenAuflage DieDuldungerlischtunabhängigvonihrerGültigkeitam TagederAbschiebung versehen. SachsenAufdieAusführungenNiedersachsenswirdverwiesen.ImÜbrigenentscheidendie AusländerbehördenüberdieVerlängerungderDuldungundderenAusgestaltunghinsichtlichderNebenbestimmungennachderLagedesEinzelfallesunterBerücksichtigungderjeweiligenLebensumstände. Sachsen-AnhaltNachderErlasslagewirddieAussetzungderAbschiebungerstdannwiderrufen,wenn einemübernahmeersuchenentsprochenwordenistundsichsomitdieunmittelbarbevorstehendemöglichkeitderrückführungergibt.diebevorstehenderückführungist denbetroffeneneinenmonatvorheranzukündigen,sofernihreabschiebungmindestenseinjahrausgesetztwar ( 60aAbsatz5Satz4AufenthG). Schleswig-HolsteinDiePraxisderDuldungserteilungistlandesweitsehrunterschiedlichundvomEinzelfallabhängig.IndenFällen,indenenRückübernahmeersuchengestelltwerden,können dieduldungenmiteinerentsprechendenauflösendenbedingungversehenwerden. DuldungenohneauflösendeBedingungundmiteinerGültigkeitüberdenvorgesehenen Rückführungsterminhinaus,könnenwiderrufenwerden.AuchwirdindiesenFällen vielfachvondermöglichkeitgebrauchgemacht,eherkurzfristigeduldungenauszusprechen,diebeiwegfalldesabschiebungshindernissesnichtweiterverlängertwerden. ThüringenAufdieAusführungenNiedersachsenswirdverwiesen.

Drucksache 17/423 16 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 17.WievielePersonenwurdenseitBeginnderkoordiniertenAbschiebungen am15.september2009 (Karlsruhe)bzw.am28.September2009 (Düsseldorf)bislangwannindenKosovoabgeschoben,wievielesolltenplanungsgemäßabgeschobenwerden,welchenderobengenaueraufgeführtenPersonengruppengehörtendieabgeschobenenbzw.abzuschiebenden Personenan (Straftäter,Einzelpersonen,Alleinerziehendeusw.),undwie vieleromawarenjeweilsunterihnen? FluganmeldungenundRückführungenindieRepublikKosovovonApril2009bisDezember2009 vonderzentralenausländerbehördekarlsruhe: GesamtStraftäterAlleinreisende Erwachsene Familien (AnzahlderPersonen) Alteoder Pflegebedürftige SeitApril2009werdenStraftäternichtmehrdurchgängigerfasst.EineverbindlicheZahlkanndeshalbnichtgenanntwerden. Unter AlteoderPflegebedürftige werdenpersonenab65jahreerfasst,unabhängigvonderpflegebedürftigkeit. KeineErfassung AlleinerziehenderElternteile. unbegleitete Minderjährige Fluganmeldungen/ 402128155114 5 0 Abschiebungsaufträge Rückführungen197927627 2 0 davonroma: Fluganmeldungen/ 114232465 2 0 Abschiebungsaufträge Rückführungen4011 821 0 0 FluganmeldungenundRückführungenindieRepublikKosovovonApril2009bisDezember2009 vonderzentralenausländerbehördebielefeld: GesamtStraftäterAlleinreisende Erwachsene Familien (AnzahlderPersonen) Alteoder Pflegebedürftige SeitApril2009werdenStraftäternichtmehrdurchgängigerfasst.EineverbindlicheZahlkanndeshalbnichtgenanntwerden. Unter AlteoderPflegebedürftige werdenpersonenab65jahreerfasst,unabhängigvonderpflegebedürftigkeit. KeineErfassung AlleinerziehenderElternteile. unbegleitete Minderjährige Fluganmeldungen/ 43266154208 3 1 Abschiebungsaufträge Rückführungen155347743 0 1 davonroma: Fluganmeldungen/ 125162977 2 1 Abschiebungsaufträge Rückführungen275 912 0 1 DieaufBittederBundesregierungdazuvondenkoordinierendenStellenübermitteltenAngabensinddennachfolgendenÜbersichtenzuentnehmen: 18.WiehochschätztdieBundesregierungdenAnteilderRomaanden a)geduldetenmitkosovarischerstaatsangehörigkeit, b)geduldetenmitserbischerstaatsangehörigkeit angesichtsdesumstands,dassderanteilderromaandenausreisepflichtigenpersonenausdemkosovoam30.juni200968prozentbetrugbzw. 82Prozent,wennAshkaliund Ägypter mitgezähltwerden,undangesichtsdesumstands,dassvonden14399vollziehbarausreisepflichtigen PersonenausdemKosovonur2420diekosovarischeStaatsangehörigkeit besaßen (vgl.bundestagsdrucksache16/14129,fragen15und16)? 19.WiehochschätztdieBundesregierungdenAnteilderRomaandenPersonenmitkosovarischerbzw.serbischerStaatsangehörigkeitmiteinerAufenthaltserlaubnisaufProbenach 104adesAufenthaltsgesetzesange-

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 17 Drucksache 17/423 sichtsderindervorherigenfragebenanntenanhaltspunktefüreinesolche Schätzung? AusSichtderBundesregierungerlaubtdieunzureichendeDatenlagekeinesinnvollenSchätzungenimSinnederFragestellungen. 20.HältdieBundesregierunginAnbetrachtderindenbeidenvorherigenFragengenanntenAnhaltspunktedieSchätzungfürnachvollziehbarundrealistisch,wonachzusammengenommenvermutlichweitüber20000Minderheitenangehörigekurz-,mittel-oderlangfristigmiteinerAbschiebung indenkosovorechnenmüssen wasangesichtsderpolitischzugesagten Obergrenzenvonmaximal2500Rückübernahmeersuchenjährlicheinen AbschiebungsprozessbiszuzehnjährigerDauererwartenlässt wobei neueinreisendeflüchtlingenichteinmalmitberücksichtigtsind (bittebegründen)? AufdieAntwortzudenFragen18und19wirdverwiesen.ImÜbrigenweistdie Bundesregierungerneutdaraufhin,dassdieZahldervondeutscherSeitemöglichenRückübernahmeersuchenvonbisaufWeiteres2500jährlichnichtder ZahldertatsächlichenRückführungenentsprechenmuss (vgl.antwortderbundesregierungzufrage6derkleinenanfragederfraktiondielinke. (Bundestagsdrucksache16/14129vom12.Oktober2009).InderRegelliegtdieseZahl deutlichunterderzahldergestelltenersuchen. 21.HältdieBundesregierungdieSchätzungderKosovo-Regierungvom Februar2009 (vgl.sfh-bericht,s.9),wonachsichindeutschland35000 zumeistausreisepflichtigeminderheitenangehörige (Roma,Ashkali, Ägypter )aufhaltensollen,fürrealistisch (bittebegründen)? DieBundesregierungverweistzunächstaufdieAntwortzudenFragen18und 19.Sieweistauchdaraufhin,dassimRahmenderbisherigenLändermitteilungenandieBundesregierungnurausreisepflichtigePersonennachethnischerZugehörigkeiterfasstwerden.ImAusländerzentralregister (AZR)liegenhingegen solchedifferenzierteninformationennichtvor.imübrigenwirdaufdieantwort derbundesregierungzudenfragen14und15derkleinenanfragederfraktion DIELINKE. (Bundestagsdrucksache16/14129vom12.Oktober2009)verwiesen. 22.WievieleausreisepflichtigePersonenausdemKosovolebtenzumStichtag30.Juni2009indeneinzelnenBundesländern (bitteimgegensatzzur AntwortaufdieschriftlicheFrage16aufBundestagsdrucksache16/14157 vom15.oktober2009auchjeweilsnachvolks-bzw.gruppenzugehörigkeitdifferenzieren),inwelchenzeitlichenabständen,undaufgrundwelchervereinbarungenwerdendiesezahlenerhoben,undüberwelchewomöglichaktuellerenkenntnissediesbezüglichverfügtdiebundesregierung? DieAnzahlderausreisepflichtigen,ausdemKosovostammendenPersonenzum Stichtag30.Juni2009könnendenbeidennachstehendenÜbersichtenentnommenwerden.DieBundesregierungerhebtinderRegeleinmaljährlichdieentsprechendenZahlenbeidenLändern.Sieverfügtderzeitüberkeineaktuelleren Erkenntnissealsdievorliegenden.DerTerminderErhebungimJahr2010steht nochnichtfest.

Drucksache 17/423 18 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode AusreisepflichtigeKosovo-Albaner: LandAnzahl Baden-Württemberg265 Bayern194 Berlin19 Brandenburg9 Bremen28 Hamburg305 Hessen283 Mecklenburg-Vorpommern12 Niedersachsen268 Nordrhein-Westfalen813 Rheinland-Pfalz95 Saarland34 Sachsen37 Sachsen-Anhalt19 Schleswig-Holstein15 Thüringen12 Gesamt2408 AusreisepflichtigeMinderheitenangehörige: LandSerbenRomaAshkaliÄgypterGorni/TorbeshBosniakenTürkenSonstigeGesamt Baden-Württemberg40124237153 0 0 0521758 Bayern1516364 8 4 3 0 0257 Berlin09 3 0 0 0 02234 Brandenburg823 7 0 0 7 0 045 Bremen0349 1 1 0 0 0 0351 Hamburg630 4 0 0 0 0 242 Hessen2125927 0 023 0 0330 Mecklenburg-Vorpommern48510 0 0 4 0 1104 Niedersachsen59292834258 233 1783501 Nordrhein-Westfalen32377679114 026 02754914 Rheinland-Pfalz273055110 0 2 0 4399 Saarland01282424 1 0 0 0177 Sachsen011321 0 0 3 0 0137 Sachsen-Anhalt336223 5 0 5 0 0398 Schleswig-Holstein116 1 0 0 0 0 018 Thüringen55415 0 0 0 0 074 Gesamt22198421755173 7106 143412539 23.InwieweitberücksichtigtdieBundesregierungbeiihrerEinschätzungder SicherheitslagefürRomaimKosovo (vgl.auchbundestagsdrucksache 16/14129,Fragen11bis13),dassdiestatistischerfassteGewaltgegenüber RomanureinenBruchteildertatsächlichenGewaltausmachendürfte,weil nacheulex-einschätzungendiekosovo-polizeibeidenmeistendeliktengarnichtdiekapazitäthat,dieethnischezugehörigkeitderopfer,geschweigedenndieethnischbegründetemotivationdertäterfestzustellen (SFH-Bericht,S.5und15f.),undweilRomasichwegenderIneffizienz desjustizsystems (keinverbrechengegendieromaimzusammenhang dergewaltsamenvertreibungen1999und2004wurdeverfolgtundbe-