Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes

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Transkript:

Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Informationsveranstaltung ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigte nach dem SGB II auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Köln, 09.01.2015

Zeitplan der Veranstaltung 10:00 12:30 Programmvorstellung + Fragen 12:30 13:30 Mittagspause 13:30 15:30 Antragsverfahren + Anmeldeverfahren ZUWES 15:30 16:00 Ausblick auf das Umsetzungsverfahren/ Abschließende Fragen Seite: 2

Programm zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit Ziel des Programms Ziel des Programms ist es, arbeitsmarktferne langzeitarbeitslose Leistungsbezieher im SGB II nachhaltig in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Erreicht werden soll dies durch gezielte Betriebsakquise, d.h. spezielle Akquisiteure in den Jobcentern gewinnen und beraten Arbeitgeber für und bei der Einstellung von Personen der Zielgruppe, durch intensives Coaching der Arbeitnehmer/innen nach Beschäftigungsaufnahme und durch finanziellen Ausgleich der individuellen Minderleistung an den Arbeitgeber. Seite: 3

Förderfähige Zielgruppe Normalförderung Erwerbsfähige Leistungsberechtigte ( 7 SGB II) seit mindestens zwei Jahren arbeitslos 35. Lebensjahr vollendet kein (verwertbarer) Berufsabschluss Integration in Arbeitsmarkt voraussichtlich nicht auf andere Weise möglich Sollte erwerbsfähiger Leistungsberechtigter noch nicht das 35. Lebensjahr vollendet haben, aber die drei anderen Kriterien erfüllen, ist Förderung möglich, sofern Aufnahme Berufsausbildung oder Teilnahme an beruflicher Weiterbildung aus in der Person liegenden Gründen nicht möglich ist! Seite: 4

Förderfähige Zielgruppe Intensivförderung Personen, die die Kriterien der Zielgruppe Normalförderung erfüllen und in den letzten 5 Jahren arbeitslos waren sowie mindestens ein weiteres in ihrer Person liegendes Vermittlungshemmnis (z. B. gesundheitliche Einschränkungen, kein Schulabschluss etc.) haben Seite: 5

Förderfähige Zielgruppe Als arbeitslos gelten Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen Zu den Zeiten der Arbeitslosigkeit zählen: Kurze Beschäftigung bis zu 3 Monate od. 70 Tage/Kalenderjahr Krankheiten bis zu 6 Wochen/Kalenderjahr Teilnahme an einer nach 16d SGB II geförderten Arbeitsgelegenheit an einer nach 16 SGB II i. V. m. 45 SGB III geförderten Maßnahme zur beruflichen Eingliederung an einer nach 16 SGB II i. V. m. 81 ff. SGB III geförderten Förderung der beruflichen Weiterbildung die vorzeitig abgebrochen wurde Seite: 6

Förderfähige Zielgruppe Als nicht arbeitslos gelten: Personen in einem Beschäftigungsverhältnis auch erwerbstätige Leistungsberechtigte, die weniger als 15 Stunden/Woche arbeiten (Mini-Jobber) Teilnehmende an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik Seite: 7

Förderfähige Ausgaben Betriebsakquisiteure Coach Coach Vergabe Teilnehmer Personalkosten Personalkosten (weitere Regelungen folgen) LKZ Mobilitätshilfen Qualifizierungen/ Grundqualifizierung Qualifizierung bis 1500 EUR Sach- und Verwaltungskostenpauschale 23% auf Basis der förderfähigen Personalausgaben Seite: 8

Betriebsakquisiteure Personalkosten - Personalausgaben bis zur Obergrenze E11 (letzte Erfahrungsstufe) - Arbeitnehmer-Bruttoentgelt - Jährliche Sonderzahlung - VWL - Gesetzliche Arbeitgeber-SV-Anteile - Umlagen - Tariflich vereinbarte Entgeltanteile zur Altersvorsorge - Eingruppierung unter Berücksichtigung von Qualifikationen - Funktionszulagen ohne Zusammenhang zur Tätigkeit des Betriebsakquisiteurs sind nicht förderfähig! - Bei anteiligem Projekteinsatz nur Anteil für LZA zuwendungsfähig - Stellenanteile < 25 % einer Vollzeitstelle sind nicht zuwendungsfähig Seite: 9

Kosten für tätigkeitsbezogene Qualifizierungen des Betriebsakquisiteurs Betriebsakquisiteure - Qualifizierungen Rechtsgrundlage für die Abrechnung von Reisekosten ist das Bundesreisekostengesetz (BRKG) Zuwendungsfähig sind Reisekosten, Verpflegung und Übernachtungskosten Für tätigkeitsbezogene Qualifizierungen und Reisekosten sind Ausgaben bis zur Höhe von insgesamt 1.500,00 Euro pro Betriebsakquisiteur während der Projektlaufzeit zuwendungsfähig. Seite: 10

Coach - Personalkosten - Personalausgaben bis zur Obergrenze E11 (letzte Erfahrungsstufe) - Arbeitnehmer-Bruttoentgelt - Jährliche Sonderzahlung - VWL - Gesetzliche Arbeitgeber-SV-Anteile - Umlagen - Tariflich vereinbarte Entgeltanteile zur Altersvorsorge - Eingruppierung unter Berücksichtigung von Qualifikationen - Funktionszulagen ohne Zusammenhang zur Tätigkeit des Coaches sind nicht förderfähig! - Bei anteiligem Projekteinsatz nur Anteil für LZA zuwendungsfähig - Stellenanteile < 25 % einer Vollzeitstelle sind nicht zuwendungsfähig Seite: 11

Förderfähige Ausgaben Lohnkostenzuschuss Normalförderung Intensivförderung Einstiegsphase 6 Monate LKZ 75 % Einstiegsphase 12 Monate LKZ 75 % Stabilisierungsphase 9 Monate LKZ 50 % Leistungsphase 3 Monate LKZ 25 % Nachbeschäftigungsphase LKZ 6 Monate Stabilisierungsphase 12 Monate LKZ 65 % Nur wenn unbefristeter AV, sonst hier Ende Leistungsphase 12 Monate LKZ 50 % % - Angaben beziehen sich auf das Arbeitgeberbruttoentgelt Seite: 12

Förderfähige Ausgaben - Mobilitätshilfen Pendelkosten Erster Monat nach Arbeitsaufnahme in voller Höhe Führerschein ODER Zuschuss für PKW Nur Einzelfälle, Dokumentationspflicht Nachweis, dass Arbeitsplatz nicht mit vertretbarem Aufwand erreichbar Zuschuss insgesamt max. 1.500 EUR Seite: 13

Förderfähige Ausgaben Qualifizierungen Teilnehmer Einfache arbeitsplatzbezogene berufliche Qualifikationen (Nur durch zugelassene Träger gem. 176 ff. SGB III) + Kosten für Fahrten zwischen Unterkunft und Qualifizierungsstätte (wenn nicht am Arbeitsplatz) Qualifizierungen im Bereich Verbesserung von Grundkompetenzen (max. 2h/Woche insgesamt < 100 h) Kosten für Fahrten zwischen Unterkunft und Qualifizierungsstätte (wenn nicht am Arbeitsplatz) Je Teilnehmer durchschnittlich 240 EUR Höchstgrenze 1.500 EUR Gruppenunterricht: max. 4 EUR/h je Teilnehmer Einzelunterricht: max. 34 EUR/h je Teilnehmer Seite: 14

Zeitplan Antragsverfahren Antragstellung 01.12.2014-31.01.2015 Interne Prüfung und Plausibilisierung (BVA) 01.02.2015-15.02.2015 Bewilligung Voraussichtlich ab 16.02.2015 Seite: 15

Prüfung und Plausibilisierung Ziel: Bis 10 % aller Programmteilnehmer = Intensivförderung Alle Anträge werden gesammelt Mittelzuweisung: Vorrangig an JC mit hohen Anteil an Intensivförderung! Wenn Intensivförderung-Teilnehmer > 10 % aller Teilnehmer Anteilige Kürzung von Teilnehmerplätzen bei allen Antragstellern Wenn beantragte Mittel > Programmittel Mittelzuweisung: Vorrangig für Intensivförderfälle Übrigen Mittel - Mittelzuweisung anteilig entsprechend der beantragten Mittel Seite: 16

Inhalte des Antrages Allgemeine Angaben zum Projekt Kurzbeschreibung des Projektes Beschreibung der Ausgangslage Angabe Teilnehmerpotenzial Zielgruppen und Teilnehmerzahlen Zielsetzung und konzeptioneller Ansatz Angaben Betriebsakquisiteure /Coaches Querschnittsziele Finanzierungsplan Absichtserklärungen des Antragstellenden Seite: 17

Antragstellung Allgemeine Angaben zum Projekt Name des Projektes LZA Jobcenter Köln Projektlaufzeit Rechtskräftiger Bescheid + Späteste Laufzeit Teilnehmer Beispiel: Bescheid bestandskräftig 01.03.2015 Beginn der Projektlaufzeit: (+ Einstellung Betriebsakquisiteur) 01.03.2015 Spätester Eintritt eines Betriebsakquisiteurs in das Projekt: 01.07.2015 Spätester Eintritt Teilnehmer: 01.07.2017 (+36 Monate Intensivförderung) Ende der Projektlaufzeit : 30.06.2020 Seite: 18

Teilprojekte Teilprojekte TP1 Finplan TP2 Finplan TP3 Finplan Finplan Nur innerhalb desselben ESF-Zielgebiets! Nur Verbünde innerhalb der alten Bundesländer (ausgenommen Lüneburg) Nur Verbünde innerhalb der neuen Bundesländer (ausgenommen Leipzig) Berücksichtigung aller relevanten Angaben im Gesamtantrag Ausgangslage Teilnehmerpotenzial Teilnehmerzahlen Finanzierungsplan zu allen Teilprojekten (TP) Seite: 19

Teilprojekte Teilprojekte Jobcenter bilden zusammen ein Projektverbund Hauptantragsteller (koordinierendes Jobcenter) übernimmt die Administration Bsp.: Teilprojekt 1 20 Teilnehmer Normalförderung Teilprojekt 2 20 Teilnehmer Normalförderung Teilprojekt 3 10 Teilnehmer Normalförderung Teilprojekt 1 stellt 1 Betriebsakquisiteur zur Verfügung (Relation 1:50-1:100) Teilprojekt 2 stellt 3 Coaches zur Verfügung (Relation 1:10-1:20) Seite: 20

Weiterleitungsvertrag an andere JC bei Projektverbund Regelung in VV Nr. 12 zu 44 Weiterleitungsvertrag BHO Weiterleitung als Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses Nur rechtliche Weiterleitung Höhe des weitergeleiteten Betrages + Zuwendungszweck Regelungen aus Zuwendungsbescheid des BVA: u.a. - Nebenbestimmungen/Widerrufsvorbehalte - Datenschutz (Teilnehmerdaten) - Regelung zur Auszahlung und zur Verwendung - Berichtspflichten - Publizitätsvorschriften - Prüfberechtigungen - Führen einer Programmakte - Regelung zu Rückforderung und Verzinsung beim Arbeitgeber Kein vorzeitiger Maßnahmebeginn Seite: 21

Weiterleitung Arbeitgeber Antragsverfahren Antragsverfahren Jobcenter-Arbeitgeber Antrag Angaben: - Arbeitnehmer/ Intensivförderung- Normalförderung / Arbeitsvertrag (befr./unbefr.) - Arbeitszeit / Gehalt - Förderungsausschluss gem. 7.5 der RL - Lohn-/Gehaltseingruppierung - Keine Doppelförderung - Kein vorzeitiger Maßnahmebeginn Fin-Plan - Angaben zu LKZ+Eigenanteil Antragsprüfvermerk Grundlage für den WLB Prüfung und Dokumentation persönlicher Voraussetzungen Weiterleitungsbescheid Seite: 22

Regelung in VV Nr. 12 zu 44 BHO Weiterleitungsbescheid an den Arbeitgeber Weiterleitung in öffentlich-rechtlicher Form (Zuwendungsbescheid) Weiterleitungsbescheid Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses Kein vorzeitiger Maßnahmebeginn Bezeichnung zuwendungsfähiger Ausgaben Festlegung der Höhe des LKZ Normalförderung/Intensivförderung unter Nennung des Bewilligungszeitraumes Festlegung der Arbeitszeit Seite: 23

Weiterleitungsbescheid an den Arbeitgeber Weiterleitungsbescheid an den Arbeitgeber Auflagen zur Durchführung (u.a. Mitteilungspflichten, Mitwirkungspflichten) Liste der Vorhaben Art. 115 Abs. 2 der Allg. Strukturverordnung i.v.m. Anhang XII Datenschutzhinweis Widerrufsvorbehalte: Sicherung der Gesamtfinanzierung Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel 36 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG Auszahlungsmodalitäten Prüfungsberechtigungen: - Nr. 7 ANBest-P/GK (Prüfrecht auch für BVA vorbehalten) - weitere Prüfberechtigungen gem. 7.10 der Richtlinie Seite: 24

Weiterleitungsbescheid an den Arbeitgeber Regelung zur Rückforderung: Allgemeine Regelungen ( 48, 49 VwVfG; Nr. 8 ANBest-P/GK) Widerruf bei nicht zweckentsprechender Verwendung Widerruf bei Auflagenverstoß Spezialregelung: Rückforderungen gem. 7.4 der RL Zinsregelung Förderungsausschluss gem. 7.5 der RL Informations- und Publizitätsmaßnahmen der Begünstigten Belegaufbewahrung Weiterleitungsbescheid Arbeitgeber Die Bestimmungen der AN-Best-P/GK sind auch für den Letztempfänger bindend Seite: 25

Pflichten Arbeitgeber gegenüber JC Arbeitsvertrag des Teilnehmers, Anmeldung zur Sozialversicherung Mitteilungspflicht bei Veränderungen (Entgelt, Arbeitszeit, Kündigungen) Erklärung des Arbeitgebers zu Tagen ohne Lohnfortzahlung Einreichen Ausgabenerklärungen mit entsprechenden Belegen Einreichen Mittelanforderungen Zwischennachweis Verwendungsnachweis Seite: 26

Pflichten des Jobcenters gegenüber BVA Dokumentationspflichten Anforderungsprofil Betriebsakquisiteur Qualifizierung Betriebsakquisiteure Anforderungsprofil Coach Persönliche Erklärung Arbeitszeit LZA Förderfähige Zielgruppe Förderplan Ermittlung Entgelt Qualifizierung der Teilnehmer Mobilitätshilfen für Teilnehmer Rückforderungen Muster-Vorgaben durch das BVA Seite: 27

Berichtspflichten Pflichten des Jobcenters gegenüber BVA 3 Monate nach Bewilligung ½ Jahren Jeweils 30.06. Jeweils 30.12. Anzahl Betriebsakquisiteure Eingeworbene Stellen Besetzte Stellen: Normalförderung, Intensivförderung, Verträge: Befristete/unbefristete (Dauer), Stundenumfang Größe und Branche der Arbeitgeber Teilnehmerabbrüche: Allgemein, Normalförderung, Intensivförderung, arbeitnehmer- /arbeitgeberseitig Umfang Coaching je Teilnehmer: Allgemein / Intensivförderung in Stunden Anzahl und Inhalt geförderter arbeitsplatzbezogener Qualifizierungen Anzahl und Inhalt geförderter Qualifizierungen im Bereich Grundkompetenzen Anzahl und absolute Höhe Lohnkostenzuschuss Seite: 28

Pflichten des Jobcenters Datenerfassung Indikatoren: Gemeinsamen Output- und Ergebnisindikatoren für ESF-Interventionen gem. Anhang I der ESF- Verordnung Datenschutz! Zuwendungsempfänger holen entsprechende Bestätigungen ein Seite: 29

Pflichten des Jobcenters Belegeingabe in ZUWES (alle Ausgabenpositionen) Ausgabenerklärungen Originalbelegprüfung Seite: 30

Pflichten des Jobcenters Originalbeleg (der/des Zuwendungsempfängerin/s) Prüfbeleg (der/des Zuwendungsgeberin/s) Korrekturbeleg (der/des Zuwendungsempfängerin/s) Ausgabenerklärung Jahresbericht = Zwischennachweis Endbericht = Verwendungsnachweis Seite: 31

VIELEN DANK! Seite: 32