Umsetzungskonzept zum ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose

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1 zum ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose WethjeI Version: 1.6

2 Inhaltsverzeichnis Ausgangslage... 3 Finanzierung... 3 Organisation... 3 Ausstattung... 4 Zeiterfassung... 4 Personal... 5 Allgemein... 5 Vertretung... 5 Zugangssteuerung... 6 Organisation der Kunden... 6 Laufender Dienstbetrieb... 6 Weitere förderfähige Teilnehmer (Intensivförderung 10%)... 7 Durchführung der Maßnahme... 8 Allgemein... 8 Öffentlichkeitsarbeit / Pressearbeit... 8 Betriebsakquisiteure (BAKs)... 8 Arbeitgeberansprache... 9 JobCoaches...10 Kontaktdichte Phasen-Modell...12 Gruppenformate...12 Qualifizierung / Förderung...12 Qualifizierungsmaßnahmen für Teilnehmer...12 Mobilitätshilfen für die Teilnehmer...13 Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber...14 Förderplan...15 Förderfähigkeit bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit...15 Örtliche Zuständigkeit...15 Rückforderungen gegenüber Arbeitgebern...15 Förderungsausschluss von Arbeitgebern...16 Visualisierungen / Anhänge...17 Quellenverzeichnis:...19 JC Bremerhaven Seite 2 von 19

3 Ausgangslage Umsetzungskonzept Basis für dieses Umsetzungskonzept ist die Förderrichtlinie zum ESF- Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem SGB II auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sowie der Leitfaden zum ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem SGB II auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Kenntnis vorausgesetzt wird. Zielgruppe sind verfügbare und aufgrund ausreichender Restleistungsvermögen vermittelbare erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Zudem werden mit höchstens 10%igem Anteil auch sog. Intensivfälle an dem Projekt teilnehmen; Unterschiede zu den regulären Fällen des ESF- Bundesprogrammes sind die mindestens fünfjährige Arbeitslosigkeit (auch keine Nebenerwerbe/ aufstockende Tätigkeiten/ Minijobs), Alter mindestens 35 Jahre und mindestens ein weiteres Vermittlungshemmnis, wie gesundheitliche Einschränkungen, (Schwer-)Behinderung, mangelnde Sprachkenntnisse, Ü50 etc. Finanzierung Aus ESF-Mitteln. Organisation Das Konzept wird zunächst für den Zeitraum vom durchgeführt, bei Erfolg ist eine Verlängerung möglich. Die Entscheidung trifft der Geschäftsführer zum Beginn des 4. Quartals Für die Durchführung werden Büroräume im Gebäude Grimsbystraße 1, Bremerhaven genutzt. Organisatorisch wird das Projekt-Team Betriebsakquisiteure (BAK) als Teil des Projektteams 672 mit dem Organisationszeichen 672 geführt. Weiter ist ein spezielles Organisationspostfach eingerichtet: _BA-Jobcenter Bremerhaven-Markt-Team-672 Ein entsprechender Verteiler ist ebenfalls eingerichtet: _V-Jobcenter Bremerhaven-Team-672 JC Bremerhaven Seite 3 von 19

4 Ausstattung Umsetzungskonzept Für die Arbeit innerhalb der Büroräume stehen den Betriebsakquisiteuren Büros mit der üblichen Büroausstattung des Jobcenter Bremerhaven zur Verfügung. Es stehen diverse netzunabhängige Laptop-Drucker-Kombinationen zur Verfügung, um mit den teilnehmenden Kundinnen/ Kunden Bewerbungsunterlagen zu erstellen; ebenfalls diverse USB-Sticks, um dem Datentransfer vom Kunden zum BAK zu gewährleisten. Für durchzuführende Außendienste steht ein Dienstkraftwagen zur Verfügung. Zusätzlich werden den BAKs diverses Videoequipment sowie Tablet-PCs zur Verfügung gestellt, um Bewerbungsfilme mit den teilnehmenden Kundinnen/ Kunden zu erstellen und diese den potentiellen Arbeitgebern bei der Stellenakquise vorzuführen. Die Tablet-PCs können nicht nur für Videobewerbungen, sondern auf Wunsch der Kundin / des Kunden auch für Audiobewerbungen genutzt werden (sog. Potcasts ). Zeiterfassung Grundlage hierfür bildet die Dienstvereinbarung zur Erfassung der Arbeitszeit. Jeder Mitarbeiter ist für die korrekte Erfassung der Arbeitszeit selbst verantwortlich. Außendienste werden mit Buchungen DG-Gehen bzw. DG- Kommen erfasst. JC Bremerhaven Seite 4 von 19

5 Personal Allgemein Die Aufgabe der Betriebsakquisiteure (nachfolgend BAKs ) wird mit eigenem Personal durchgeführt. Die dazu erforderlichen Mitarbeiter wurden nach Einschätzung derer Führungskräfte für die Aufgaben eines Betriebsakquisiteurs ausgewählt und durch Gespräche für die Aufgabe gewonnen. Das Team der Betriebsakquisiteure besteht aus vier hauptamtlichen Mitarbeiter/innen (3,45 Vollzeitäquivalente), wobei gemäß Außendienstregelung immer min. ein BAK im Dienstgebäude ist, um Telefon- bzw. persönliche Verfügbarkeit während der Öffnungszeiten zu gewährleisten; Ausnahmen sind in Absprache mit der Teamleitung möglich. Die JobCoaches werden durch Vergabe in das Projekt eingebunden. Die Projektleitung übernimmt der vorgesetzte Teamleiter Ingmar Wethje. Die erforderlichen Controlling Daten werden durch den Controller (Herrn Brinkmann) des Jobcenters Bremerhaven geliefert; weiteres Controlling wird im Rahmen der Fachaufsicht durch den Teamleiter sowie den BAKs selbst durchgeführt. Vertretung Planbare Vertretungsfälle Vertretungsfälle können eintreten, wenn die oder einer der BAKs ihren Urlaub oder Zeitausgleichstag nehmen oder geschult werden. Solche Ausfälle sind vorher bekannt und deshalb planbar, so werden die BAKs und die Vertreter/innen Ihre Urlaubsplanungen frühzeitig miteinander abstimmen und von der Teamleitung genehmigen lassen. Es soll dabei, soweit möglich, darauf geachtet werden, dass nicht mehr als zwei BAKs gleichzeitig Urlaub haben, so dass die Vertreterregelung weiterhin funktioniert. Akute Vertretungsfälle Vertretungen werden auch notwendig, wenn ein BAK kurzfristig, z.b. wegen Krankheit, ausfällt. Ein reibungsloser Ablauf der engen Kundenbetreuung kann in solchen Fällen wie folgt gewährleistet werden: a) In Fällen, in denen eine Erkrankung des BAKs vor Dienstantritt auftritt, wird der erkrankte BAK unverzüglich den Teamleiter oder dessen Stellvertreter informieren. Es wird unmittelbar entschieden, ob eine Vertretung durch die Vertreterin/ den Vertreter erfolgt. Gegebenenfalls wird die Kollegin/ der Kollege solange die Vertretung übernehmen, bis die Kollegin / der Kollege anwesend sein kann. JC Bremerhaven Seite 5 von 19

6 b) In Fällen, in denen ein BAK während des Dienstbetriebes erkrankt oder aus sonstigen Gründen seinen Dienst für den Tag nicht mehr verrichten kann, wird ebenfalls die Teamleitung, wie unter a) beschrieben, informiert. Es wird unmittelbar entschieden, welche Vertreterin/ welcher Vertreter die Vertretung gewährleisten kann. Zugangssteuerung Organisation der Kunden Die Betriebsakquisiteure sind branchenorientiert aufgestellt und pflegen einen möglichst engen Kontakt zu ihren Pendants im Arbeitgeberservice und zu den Integrationsfachkräften in allen Teams (s.a. Kooperationsvereinbarung BAK und AGS, zudem ein monatliches Besprechungsformat). Mithilfe der Dora 1239 werden Kunden aktiv identifiziert und nach Rücksprache mit dem persönlichen Ansprechpartner (pap) ggf. eingeladen, um die Kundinnen und Kunden kennenzulernen. Nach Feststellung der Motivation der Bewerberin / des Bewerbers, an dem Projekt teilzunehmen, wird diese/r im Rahmen des Matchingprozesses laut Leitfaden auf die Einmündung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorbereitet und bis zur Einmündung in das Programm begleitet. Laufender Dienstbetrieb Bei Identifizierung einer Kundin / eines Kunden im laufenden Dienstbetrieb wird die Kundin / der Kunde im Bewerberangebot mit einer Internen Kennung (nicht in den Kundendaten) BAQ für Betriebsakquisition versehen. Im laufenden Prozess wird diese Kennung in BAQR für reguläre Fälle bzw. BAQI für Intensivfälle geändert. Die nach Branchen organisierten BAKs führen regelmäßige Suchläufe durch und übernehmen dann gekennzeichnete Kundinnen / Kunden im Rahmen einer warmen Übergabe (Übergabegespräch mit der abgebenden Integrationsfachkraft) branchenabhängig in die Nebenbetreuung. Die Unterbrechung der Langzeitarbeitslosigkeit geht immer vor. Dauerhaft sind die allgemein formulierten Bewerbungsunterlagen, die Zustimmung der Kundinnen/ der Kunden vorausgesetzt, zeitnahe in die Dokumentenverwaltung in Verbis zu übertragen. Die Teilnahme am ESF-Bundesprogramm ist freiwillig. Die Programmteilnahme wird in die Eingliederungsvereinbarung aufgenommen. Im laufenden Dienstbetrieb erfolgt die Überstellung der Kunden durch alle anderen Teams (Beraterteams, Integrationsteam, Team für Rehabilitanden und Schwerbehinderte). Alle Integrationsfachkräfte sichten durchgehend ihre Kunden nach folgenden Auswahlkriterien: JC Bremerhaven Seite 6 von 19

7 1. seit mindestens zwei Jahren ohne Unterbrechung arbeitslos, 2. das 35. Lebensjahr vollendet, 3. verfügt über keinen oder keinen verwertbaren Berufsabschluss (hierfür kann der 81 Abs. 2 SGB III als Orientierung herangezogen werden), und 4. können voraussichtlich nicht auf andere Weise in den allgemeinen Arbeitsmarkt eingegliedert werden (Prognoseentscheidung). Weitere förderfähige Teilnehmer (Intensivförderung 10%) Dazu zählen Personen, die über die genannten Kriterien für reguläre Fälle hinaus 1. in den letzten fünf Jahren arbeitslos waren und 2. mindestens ein weiteres, in ihrer Person liegendes Vermittlungshemmnis (wie etwa vermittlungsrelevante gesundheitliche Einschränkungen, Behinderung bzw. Schwerbehinderung, keinen Schulabschluss, über 50 Jahre, mangelnde deutsche Sprachkenntnisse) aufweisen. Intensivförderung Bei Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages kann eine der unter die Intensivförderung fallenden Personen bis zu 36 Monate durch Coaching und Lohnkostenzuschüsse gefördert werden. Bei Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages kann für die Personen in der Intensivförderung bis zu einer Gesamtdauer von 24 Monaten Förderleistungen gewährt werden. Die Förderung stellt sich wie aus der auf der letzten Seite stehenden Tabelle ersichtlich dar. Bei zweijähriger Förderung endet die Programmteilnahme nach der Stabilisierungsphase. Eine Nachbeschäftigungspflicht ist nicht vorgesehen. Regelung Arbeitslosigkeit Arbeitslos im Sinne der Nummer 1 (reguläre wie auch Intensivfälle) sind Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen; d.h. auch erwerbstätige Leistungsberechtigte, die weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten, gelten nach der Richtlinie nicht als arbeitslos. Unterbrechungen der Arbeitslosigkeit durch kurze Beschäftigungen von insgesamt bis zu drei Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr und Krankheiten bis zu insgesamt 6 Wochen im Kalenderjahr werden als Zeiten der Arbeitslosigkeit gezählt. An Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik teilnehmende gelten als nicht arbeitslos. Dies gilt nicht für Zeiten JC Bremerhaven Seite 7 von 19

8 einer Teilnahme an einer nach 16d SGB II geförderten Arbeitsgelegenheit, einer Teilnahme an einer nach 16 SGB II i. V. m. 45 SGB III geförderten Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, einer Teilnahme an einer nach 16 SGB II in Verbindung mit den 81 ff. SGB III geförderten Förderung der beruflichen Weiterbildung, die vorzeitig abgebrochen wurde. Abweichend von Satz 1 Nummer 2 können erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die die Voraussetzungen nach den Nummern 1, 3 und 4 erfüllen, auch dann gefördert werden, wenn sie das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ihnen die Aufnahme einer Berufsausbildung oder die Teilnahme an einer abschlussorientierten beruflichen Weiterbildung (Voll- und Teilzeitqualifizierungen in einem anerkannten Ausbildungsberuf, Externenprüfung, Teilqualifizierungen) aus in ihrer Person liegenden Gründen nicht möglich ist (erweiterte Prognoseentscheidung). Durchführung der Maßnahme Allgemein Ziel der BAKs ist es, den Kunden so schnell wie möglich in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln. Der zuständige BAK wirkt hierbei fördernd, unterstützend und motivierend und stellt die optimalen Rahmenbedingungen her. Öffentlichkeitsarbeit / Pressearbeit Vor offiziellem Beginn des Bundesprogramms werden lokale Pressepublikationen vorgenommen, um auf das Programm kunden- und arbeitgeberseitig aufmerksam zu machen und dem Programm ein Gesicht zu geben; geplant ist die Nutzung eines Gruppenfotos der Mitarbeiter. Zudem ist in regelmäßigen Abständen eine Veröffentlichung anonymer Datensätze in Frage kommender Kunden geplant, um in Kombination mit den Förderinstrumenten auf die Bewerber neugierig zu machen. Zur Förderung der Kundenzufriedenheit wurden wertschätzende Give-Aways zur Unterstützung der Motivation der Kunden angeschafft und an die BAKs übergeben. Um potentielle Arbeitgeber auch nachhaltig informieren zu können, steht ab Beginn des ESF-Programms ein speziell entwickelter Informationsfolder zur Verfügung, der von den BAKs ausgegeben bzw. verschickt werden kann. Betriebsakquisiteure (BAKs) Die Betriebsakquisiteure sollen Arbeitgeber gezielt für die Einstellung von Personen der Zielgruppe gewinnen und Arbeitgeber beraten. Sie sind zentrales Bindeglied zwischen Arbeitgebern, Bewerber, pap und JobCoach des Ar- JC Bremerhaven Seite 8 von 19

9 beitnehmers; sie arbeiten an der Schnittstelle zwischen Bewerber und Arbeitgeber. Sie stimmen sich hinsichtlich der Unternehmensansprache eng mit dem Arbeitgeber-Service ab und nutzen auch dessen Kontakte (siehe Arbeitgeberansprache ). Ihre Aufgaben umfassen: Einwerben von Beschäftigungsmöglichkeiten bei Unternehmen für die Zielgruppe (auch sog. Kaltakquise ), insbesondere durch aufsuchende Akquise und Netzwerkarbeit (Einbeziehung von Kammern, Verbänden und weiteren lokalen und regionalen Plattformen für Arbeitgeber), Beratung der Arbeitgeber zu den Anforderungen an die Arbeitsplätze und zu Möglichkeiten der Schaffung solcher Arbeitsplätze, Beratung von Arbeitgebern über die Fördermöglichkeiten des Programms, Unterstützung bei der Besetzung von akquirierten Stellen in und Beratung der Arbeitgeber zur Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse nach Ende des Programms, Beratung der Arbeitgeber und der Programmteilnehmer zu weiteren Fördermöglichkeiten, sofern diese für die Programmteilnehmer erforderlich sind, wie betriebliche Maßnahmen vor Beschäftigungsaufnahme, Qualifizierungsmöglichkeiten für Teilnehmer u. ä., persönliche Gespräche des Betriebsakquisiteurs mit den Programmteilnehmern im Rahmen des Matchingprozesses führen; ggf. Nachbesetzung bei frei werdenden Stellen, Erarbeitung von individuellen Förderplänen in enger Abstimmung mit Arbeitgeber, Arbeitnehmer/in und Coach, Zusammenarbeit mit dem Coach des/der Arbeitnehmers/in bei Anbahnung / Vollzug einer Integration. Arbeitgeberansprache Die Arbeitgeberansprache, die ebenfalls Kaltakquise beinhaltet, wird bewerberbezogen von den BAK in Absprache mit dem AGS durchgeführt (s.a. Kooperationsvereinbarung BAK AGS). Die grundsätzliche Aufgabenausrichtung eines BAK ist nicht arbeitnehmerorientiert; daher steht die Akquise von potentiellen Stellenangeboten für das Programm im Vordergrund. Hierbei ist die enge Zusammenarbeit (Informationspflicht) mit dem AGS, auch regional übergreifend, zu beachten und die Dokumentrationspflicht in den entsprechenden Fachverfahren ist einzuhalten. Bei Arbeitgeberkontakten ist Mehrfachzählung zulässig; ebenfalls wird die Art des Kontakts (telefonisch, schriftlich, persönlich) nicht differenziert betrachtet. JC Bremerhaven Seite 9 von 19

10 JobCoaches Umsetzungskonzept JobCoaches beraten und unterstützen jeden Teilnehmer während der Programmteilnahme mindestens 6 Monate für mindestens eine Stunde pro Woche ab dem Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme sowie bereits während der Anbahnung einer anstehenden sozialversicherungspflichtigen Arbeitsaufnahme mit dem Ziel, ihr Leistungsvermögen zu steigern, das Beschäftigungsverhältnis zu stabilisieren und sie dauerhaft in den allgemeinen Arbeitsmarkt einzugliedern; während dieser Phase verbleibt die Nebenbetreuung bei den BAKs, jedoch lediglich zur Dokumentation der durchgeführten Kontakte durch den JobCoach. Diese Kunden zählen nicht zum Betreuungsschlüssel der BAKs. Dies erfolgt in der Regel im Rahmen von einzelfallbezogenen Kontaktgesprächen, nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ggf. auch während der betrieblichen Arbeitszeit in den Räumlichkeiten des Betriebes oder am Arbeitsplatz. Im Einzelfall kann die Betreuung auch in den Räumlichkeiten des Jobcenters bzw. des mit dem Coaching beauftragten Trägers außerhalb der betrieblichen Arbeitszeiten, oder beim Teilnehmer zu Hause stattfinden. Die betrieblichen und sozialen Anforderungen, die der Arbeitgeber an sein Personal stellt, sind Bestandteil des Coachings. Hierzu arbeitet der JobCoach eng mit Betriebsakquisiteur und Arbeitgeber zusammen. Für die JobCoaches ist kein fester Betreuungsschlüssel sinnvoll da nicht zielführend. Realistisch ist ein Schlüssel von 1:20 bei regulären Fällen und 1:10 bei Intensivfällen; somit bei max. 30 Kunden insgesamt max. 10 Intensivfälle. Inhalte des Coachings sollen insbesondere sein: Soziale Aktivierung, das betriebliche Umfeld und Anforderungen im Arbeitsalltag (pünktlicher Arbeitsbeginn, Erwartungen des Arbeitgebers u.ä.), Verhaltenstraining, z.b. im Umgang mit dem Arbeitgeber / den Kollegen am Arbeitsplatz, Krisenintervention, Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz, Aufbau von Tagesstrukturen über einen längeren Zeitraum, Hilfen bei Behördengängen/Antragstellungen, Hilfe bei der Inanspruchnahme kommunaler Eingliederungsleistungen nach 16a SGB II, Alltagshilfen (z.b. Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Umgang mit Geld, Einkauf, Erscheinungsbild), Beratung der Schlüsselpersonen der Bedarfsgemeinschaft in Fragen, die zur Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich sind, Übergangsmanagement zum Ende der Nachbeschäftigung bzw. zum Ende des geförderten Beschäftigungsverhältnisses. Dabei ist der Entwicklung und Förderung von Schlüsselkompetenzen für den beruflichen Alltag eine große Bedeutung beizumessen, um die Teilnehmer auf die wachsenden Anforderungen, z.b. im Bereich der Selbstorganisation und Problemlösung in der Arbeitswelt, vorzubereiten und zu begleiten. JC Bremerhaven Seite 10 von 19

11 Insbesondere sollen bedarfsorientiert gefördert werden: Persönliche Kompetenzen (z.b. Motivation, Leistungsfähigkeit, aber auch Selbstbild, Selbsteinschätzung, Selbstsicherheit, Selbständigkeit, Offenheit, Wertehaltung, Empathie), Soziale Kompetenzen (z.b. Kommunikation, Kooperation/Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit), Methodische Kompetenzen (z.b. Problemlösung, Arbeitsorganisation, Lernfähigkeit, Einordnung und Bewertung von Wissen), Interkulturelle Kompetenzen (z.b. Verständnis und Toleranz für sowie im Umgang mit anderen Kulturen, Traditionen und Religionen). Die Intensität des Coachings wird an die individuellen Bedarfe und die im Förderverlauf zunehmende Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses angepasst. Coaching wird in folgendem Umfang angeboten (Orientierungswerte): Der Teilnehmende hat während der Programmteilnahme (mindestens aber während der ersten sechs Monate) an einem begleitenden Coaching teilzunehmen. Das Coaching kann außerhalb oder während der Arbeitszeit erfolgen. Um eine Teilnahme am Coaching sicherzustellen, ist der Arbeitgeber in das Coaching einzubeziehen bzw. über die Notwendigkeit der Teilnahme zu informieren und auf mögliche Konsequenzen bei Nichtteilnahme hinzuweisen (bei Nichtteilnahme kann der Lohnkostenzuschuss ggf. für die Zukunft aufgehoben werden). Erläuterung: Dies bedeutet zum einen, dass das Coaching in den ersten sechs Monaten ohne Ausnahme verpflichtend ist. Zum anderen ist eine Teilnahme am Programm, sprich Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses und damit Förderung durch einen Lohnkostenzuschuss, auch nur dann möglich, wenn ein begleitendes Coaching stattfindet. Eine Teilnahme am Programm ohne entsprechendes Coaching ist ausgeschlossen. Ein Weiterleitungsbescheid an Arbeitgeber kommt demzufolge nicht in Betracht, wenn ein Jobcenter davon ausgehen muss, dass ein Mindestcoaching nicht gewährleitet werden kann. Fehlerhafte Bewilligungsbescheide wären unter Beachtung einschlägiger Bestimmungen ggf. aufzuheben. Zu beachten: das Coaching ist im Programm ein verpflichtendes Element. Bei einer überregionalen Vermittlung muss das Jobcenter Bremerhaven dafür Sorge tragen, dass nach Arbeitsaufnahme ein Coaching gewährleistet werden kann; sei es durch einen Coach vor Ort oder Beteiligung am Coaching des örtlichen Jobcenters. Gelingt dies nicht, ist eine Förderung im Programm nicht möglich. Kontaktdichte Aufgrund der arbeitgeberorientierten Grundausrichtung und der geringen Anzahl der Kunden in Nebenbetreuung wird eine Kontaktdichte der Kunden nicht erhoben. JC Bremerhaven Seite 11 von 19

12 4-Phasen-Modell Umsetzungskonzept Die Anwendung des 4-Phasen-Modells zur Integrationsarbeit beschreibt die Geschäftsprozesse der arbeitnehmerorientierten Integrationsarbeit und stellt damit ein bundeseinheitliches Referenzsystem dar, an dem sich das Handeln im Kernprozess von Vermittlung und Beratung in den Jobcentern orientiert. Die kontinuierliche Anwendung des 4-Phasen-Modells (insbesondere der ständigen Überprüfung und Aktualisierung der Profillagen) bildet auch im ESF- Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose die Grundlage der Kundenzuordnung und weiteren (inhaltlichen sowie zeitlichen) Ausrichtung der Integrationsprozesse am konkreten Einzelfall dar. Die qualifizierte und im Ergebnis zutreffende Einordnung seiner Kunden in die Zielgruppe im Rahmen des 4-Phasen- Modells, ist daher von jeder / jedem BAK vom an fortlaufend zu überprüfen; die Fachaufsicht wird durch die Teamleitung durchgeführt. Gruppenformate Die BAKs haben die Möglichkeit, regelmäßig Gruppenformate in Form von Informationsveranstaltungen, Gruppenberatungen und/oder -seminare umzusetzen. Die Gruppenformate sind inhaltlich so zu füllen, dass sie für die teilnehmenden Bewerber/innen eine Bereicherung und wertgeschätzte Unterstützung darstellen können. Bei der Formung der Gruppen und Auswahl der einzuladenden Personen ist auf homogene oder zumindest ähnliche Informations- und/oder Unterstützungsbedarfe zu achten. Die bereits erfolgreich im Jobcenter Bremerhaven erprobte Strategie des Bewerbercoachings - BeCo - sowie das zeitnahe vermittelte Prinzip der Beratungskonzeption wird in der Arbeit mit den Kundinnen und Kunden Anwendung finden. - mögliche Varianten Gruppenformate mit wechselnden Teilnehmer/innen Wiederkehrende Gruppenformate mit festem Teilnehmerkreis (analog Werkakademie) Die BAKs können die Gruppenformate einzeln oder im Verbund organisieren. Qualifizierung / Förderung Qualifizierungsmaßnahmen für Teilnehmer Folgende Qualifizierungsmaßnahmen für Teilnehmer können nach Bedarf gefördert werden: JC Bremerhaven Seite 12 von 19

13 Einfache arbeitsplatzbezogene berufliche Qualifizierungen. Die Träger der Qualifizierungsmaßnahmen müssen gemäß 176 ff. SGB III zugelassen / zertifiziert sein. Qualifizierungen zur Verbesserung von zentralen Grundkompetenzen (Lesen, Schreiben bzw. alltagsmathematische Kompetenz, IT-basiertes Problemlösen). Werden während der Beschäftigung im Betrieb Defizite im Bereich der Grundkompetenzen festgestellt, kann eine zusätzliche pädagogische Einzelbetreuung des Teilnehmers erforderlich sein. Sofern der JobCoach über entsprechende Qualifikationen oder Berufserfahrung verfügt, kann diese Leistung auch vom JobCoach erbracht werden. Über die Förderung der Qualifizierung entscheidet das Jobcenter bzw. der vorher zuständige Betriebsakquisiteur. Vorschlagsrecht haben Arbeitgeber, Arbeitnehmer, JobCoach und Betriebsakquisiteur. Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben der Jobcenter im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahmen zählen: Ausgaben für einfache arbeitsplatzbezogene berufliche Qualifizierungen der Teilnehmer sowie Kosten für Fahrten zwischen Unterkunft und Qualifizierungsstätte, sofern diese nicht am Arbeitsplatz liegt: je Teilnehmer bis zur Höhe von durchschnittlich 240 Euro und bis zu einer Höchstgrenze von 1500 Euro; die Angaben beziehen sich auf den gesamten Zeitraum der Teilnahme an dem Projekt. Ausgaben für erforderliche Qualifizierungen im Bereich Verbesserung von zentralen Grundkompetenzen sowie Kosten für Fahrten zwischen Unterkunft und Qualifizierungsstätte, sofern diese nicht am Arbeitsplatz liegt. Die Grundqualifizierung soll zwei Stunden pro Woche nicht überschreiten und darf insgesamt nicht mehr als 100 Stunden umfassen. Es ist davon auszugehen, dass etwa bei jedem fünften Teilnehmer Bedarf für eine Grundqualifizierung besteht. Hierbei ist die Höchstgrenze von vier Euro je Teilnehmer pro Stunde im Gruppenunterricht und 34 Euro je Teilnehmer pro Stunde im Einzelunterricht zu beachten. Mobilitätshilfen für die Teilnehmer Die Mobilität der Teilnehmer kann gefördert werden. Zu den Gesamtausgaben des Jobcenters zählen Pendelkosten im ersten Monat nach Arbeitsaufnahme in voller Höhe. Im begründeten Einzelfall können die Kosten für einen Führerschein gefördert werden. Ein Zuschuss für den Erwerb eines Fahrzeugs kann ebenfalls übernommen werden. Die Entscheidung ist zu begründen und zu dokumentieren. Hierbei ist JC Bremerhaven Seite 13 von 19

14 nachzuweisen, dass ohne Führerschein bzw. Fahrzeug der Arbeitsplatz nicht mit vertretbarem Aufwand erreicht werden kann. Ein Zuschuss in Bezug auf die Mobilitätshilfen darf die Summe von insgesamt 1500 Euro nicht übersteigen. Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber Zum Ausgleich des insbesondere anfänglich geminderten Leistungsvermögens der Teilnehmenden und des erhöhten Einarbeitungsaufwands kann einem Arbeitgeber ein Lohnkostenzuschuss gewährt werden, wenn er einen Teilnehmer des Programms in einem in der Arbeitslosen-, Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis in Voll- oder Teilzeit unbefristet oder für einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten eingestellt hat. Die vereinbarte Arbeitszeit darf eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden nicht unterschreiten. Das Arbeitsverhältnis wird mindestens unter Vereinbarung des tariflichen Arbeitsentgelts oder, wenn eine tarifliche Regelung keine Anwendung findet, des für vergleichbare Tätigkeiten ortsüblichen Arbeitsentgelts begründet. Das Mindestlohngesetz findet Anwendung. Während der sechsmonatigen Einstiegsphase beträgt der Lohnkostenzuschuss 75 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts (bei Intensivfällen 12 Monate 75%). Während der neunmonatigen Stabilisierungsphase beträgt der Lohnkostenzuschuss 50 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts(bei Intensivfällen 12 Monate 65%). Während der dreimonatigen Leistungsphase beträgt der Lohnkostenzuschuss 25 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts (bei Intensivfällen 12 Monate 50%). An die Leistungsphase schließt sich eine sechsmonatige Nachbeschäftigungspflicht an. Während dieser sechsmonatigen Nachbeschäftigungsphase wird kein Lohnkostenzuschuss gewährt (bei Intensivfällen entfällt die Nachbeschäftigungspflicht). Der Lohnkostenzuschuss wird zu Beginn der Förderung in monatlichen Beträgen für die Förderdauer festgelegt. Berücksichtigungsfähig ist das zu zahlende Arbeitsentgelt inklusive des Anteils des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt ist nicht berücksichtigungsfähig. Für Zeiten, in denen der Arbeitgeber in Folge einer Reduzierung oder Erhöhung der Arbeitszeit ein geringeres oder höheres Arbeitsentgelt zahlt oder gezahlt hat (z. B. in Folge einer Reduzierung oder Erhöhung der Arbeitszeit), ist der Lohnkostenzuschuss entsprechend anzupassen und gegebenenfalls zurück zu zahlen. Für Zeiten, in denen der/ die Arbeitnehmer/in keinen Anspruch auf Arbeitsentgelt hat (z. B. Krankengeldbezug, unbezahlter Urlaub), wird kein Lohnkostenzuschuss erbracht. JC Bremerhaven Seite 14 von 19

15 Aufstockung der Lohnkostenzuschüsse werden vom BMAS nicht befürwortet, da der Arbeitgeber das (Rest-)Leistungsvermögen der Teilnehmer/ innen nutzt. Wichtig: das Mindestlohngesetz ab ist zwingend zu beachten! Ggf. kann ein Arbeitgeber von zulässiger Ausnahme für Langzeitarbeitslose für 6 Monate Gebrauch machen. In diesem Fall erfolgt nach Ablauf der Ausnahmeregelung Kostenanstieg auf den gesetzlichen Mindestlohn und parallel Absenkung der Förderung wegen degressiver Gestaltung. Eine mögliche parallele Förderung aus eigenen Mitteln des Jobcenters (z.b. Einstiegsgeld (ESG)) ist noch in Klärung durch die Regionaldirektion NS/B. Förderplan Ein individueller Förderplan beschreibt das auf den Einzelfall bezogene Förderkonzept zu Umfang und Dauer des Coachings, zu Inhalt und Umfang der fachlichen Anleitung zu evtl. erforderlichen Qualifizierungen sowie zu dem zu zahlenden Lohnkostenzuschuss. Der Förderplan wird vom Betriebsakquisiteur gemeinsam mit dem Coach erstellt und im Laufe des Beschäftigungsverhältnisses vom Betriebsakquisiteur oder vom Coach überprüft und fortgeschrieben, indem die jeweilige Phase, in der sich der Kunde gerade befindet, schlüssig in Verbis dokumentiert wird. Zudem ist im Betreff des Vermerks ersichtlich, dass der Kunde sich im Programm befindet (z.b. AV ESF-Bundesprogramm, Stabilisierungsphase. Der Förderplan beschreibt die vorgesehenen Maßnahmen in folgenden Phasen: Einstiegsphase, Stabilisierungsphase, Leistungsphase und Nachbeschäftigungsphase. Die Fortschreibung des Förderplans stellt einen systematischen Informationsaustausch zwischen Betriebsakquisiteur, Coach und Arbeitgeber sicher. Förderfähigkeit bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit Die Förderfähigkeit ist auch dann gegeben, wenn im Verlauf der Programmförderung die Hilfebedürftigkeit nach 9 SGB II entfällt. Örtliche Zuständigkeit Verzieht ein Teilnehmer aus dem Zuständigkeitsbereich eines Jobcenters, gewährt das bisherige Jobcenter die Förderung nach dieser Richtlinie weiter. Rückforderungen gegenüber Arbeitgebern Wird ein Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber nach den ersten drei Beschäftigungsmonaten und vor dem Ende der sechsmonatigen Nachbeschäftigungs- JC Bremerhaven Seite 15 von 19

16 pflicht bzw. bei Intensivförderung vor dem Ende der Stabilisierungsphase beendet, sind die gewährten Lohnkostenzuschüsse an das Jobcenter zurückzuzahlen. Dies gilt nicht, wenn a) der Arbeitgeber berechtigt war, das Arbeitsverhältnis aus Gründen, die in der Person oder dem Verhalten der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers liegen, zu kündigen, b) eine Kündigung aus dringenden betrieblichen Erfordernissen, die einer Weiterbeschäftigung im Betrieb entgegenstehen, berechtigt war, c) das Arbeitsverhältnis beendet wird, ohne dass der Arbeitgeber den Grund hierfür zu vertreten hat, d) die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer das Mindestalter für den Bezug einer gesetzlichen Altersrente erreicht hat. Die Entscheidungen müssen nachvollziehbar begründet und dokumentiert werden. Förderungsausschluss von Arbeitgebern Eine Förderung durch dieses Programm ist ausgeschlossen, wenn zu vermuten ist, dass der Arbeitgeber die Beendigung eines anderen Beschäftigungsverhältnisses veranlasst hat, um eine Förderung durch dieses Programm zu erhalten oder eine bisher für das Beschäftigungsverhältnis erbrachte Förderung ohne besonderen Grund nicht mehr in Anspruch nimmt. JC Bremerhaven Seite 16 von 19

17 Visualisierungen / Anhänge Zielgruppenkriterien darüber hinaus sollen auch Personen gefördert werden, die noch weiter vom Arbeitsmarkt entfernt sind Reguläre Fälle Erwerbsfähige Leistungsberechtigte des SGB II, die seit min. zwei Jahren ohne Unterbrechung arbeitslos sind (auch keinen Nebenerwerb haben) das 35. Lebensjahr vollendet haben (mit Ausnahmetatbeständen für unter 35-Jährige) über keinen verwertbaren Berufsabschluss verfügen und bei denen die Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt auf andere Weise nicht erreicht werden kann (Prognoseentscheidung) max. 10% Intensivfälle Personen, die in den letzten 5 Jahren arbeitslos waren (auch keine aufstockende Tätigkeit oder Minijob ausgeübt haben oder derzeit ausüben), mindestens 35 Jahre alt sind (ohne Ausnahme) und mindestens ein weiteres Vermittlungshemmnis aufweisen, wie gesundheitliche Einschränkungen, (Schwer-)Behinderung, mangelnde Sprachkenntnisse, Ü50 etc. Unterbrechungen der Arbeitslosigkeit durch kurze Beschäftigungen von insgesamt bis zu drei Monaten oder 70 Arbeitstagen und Krankheiten bis zu insgesamt sechs Wochen im Kalenderjahr werden als Zeiten der Arbeitslosigkeit gezählt, eine Nebenbeschäftigung mit unter 15 Stunden pro Woche gilt ebenfalls als Beschäftigung An Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik Teilnehmende gelten als nicht arbeitslos. Dies gilt nicht für Zeiten einer Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit ( 16d SGB II) und einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung ( 16 SGB II i. V. m. 45 SGB III) elb können auch dann gefördert werden, wenn sie das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ihnen die Aufnahme einer Berufsausbildung oder die Teilnahme an einer abschlussorientierten beruflichen Weiterbildung aus in ihrer Person liegenden Gründen nicht möglich ist. Für die Intensivfälle gelten die Kriterien wie für die regulären Fälle und darüber hinaus noch weitere Kriterien, welche die Zielgruppe eingrenzen. JC Bremerhaven Seite 17 von 19

18 Was gefördert wird Reguläre Fälle Normalfälle Intensivfälle - höhere Förderintensität und längere Förderdauer - Beschäftigungsverhältnisse Voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in Voll- oder Teilzeit, mit unbefristeten bzw. für mindestens 24 Monate geschlossenen Arbeitsverträgen Individuelle Teilnahmedauer 24 Monate 24 Monate: befristeter Arbeitsvertrag 36 Monate: unbefristeter Arbeitsvertrag Betriebsakquisiteur (BAK) Der BAK soll Arbeitgeber dafür gewinnen, Beschäftigungsmöglichkeiten für die Zielgruppe am ersten Arbeitsmarkt zu schaffen. Die Einstellung bzw. Übernahme der Aufgaben durch bestehendes Mitarbeiterpotential soll für mindestens 24 Monate erfolgen. Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber degressiv gestaltet 18 Monate 6 Monate: 75% 9 Monate: 50% 3 Monate: 25% Nachbeschäftigungspflicht 6 Monate 24 bzw. 36 Monate: 12 Monate: 75% 12 Monate: 65% 12 Monate: 50% Coaching - Vergabe 6 Monate: 1-3 Std. / Woche bei Bedarf bis Ende der Nachbeschäftigung 6 Monate: 1-3 Std. / Woche bei Bedarf bis Ende des Förderzeitraums Qualifizierung Bei individuellem Bedarf innerhalb der Teilnahmedauer gefördert werden können einfache arbeitsplatzbezogene Qualifizierungen und/oder Grundkompetenzen Mobilitätshilfen Pendelkosten bis zu einem Monat nach Beschäftigungsaufnahme in voller Höhe Im begründeten Einzelfall Zuschuss für Fahrzeug und / oder Führerschein bis zu einer Gesamtsumme von insgesamt maximal 1500 Euro. JC Bremerhaven Seite 18 von 19

19 Quellenverzeichnis: Hinweise zur Vorbereitung der Umsetzung des ESF-Bundesprogramms für Langzeitarbeitslose, Bundesagentur für Arbeit vorläufiger Entwurf der Förderbedingungen zum ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem SGB II auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, Bundesministerium für Arbeit und Soziales Förderrichtlinie zum ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales FAQ des obigen Entwurfs Präsentation ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose, Bundesagentur für Arbeit Protokoll (intern): Vorstellung ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose am Tag der Jobcenter vom Fachkonzept zur Umsetzung der Bremerhavener Job-Offensive (BJO) Kooperationsvereinbarung BAK AGS JC Bremerhaven Seite 19 von 19

Im Jobcenter Bremen sollen 200 Kunden/innen im Rahmen der Normalförderung und 16 Kunden/innen im Rahmen der Intensivförderung gefördert werden.

Im Jobcenter Bremen sollen 200 Kunden/innen im Rahmen der Normalförderung und 16 Kunden/innen im Rahmen der Intensivförderung gefördert werden. Verteiler: Geschäftsführung Geschäftsstellenleitungen Teamleitung Integration Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Teams Integration des Jobcenters Bremen Az: II-1207.1 Fachliche Weisung zur Identifizierung

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