Entwurf. Homp +Schneider +Kollege. Anstellungsvertrag für Arbeitnehmer. ... nachfolgend Arbeitnehmer genannt

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1 Entwurf Homp +Schneider +Kollege Arbeitsvertrag zwischen Anstellungsvertrag für Arbeitnehmer..... und nachfolgend Arbeitgeber genannt... nachfolgend Arbeitnehmer genannt Zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer wird hiermit Folgendes vereinbart: 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses und Tätigkeit (1) Der Arbeitnehmer wird ab dem... als... am Standort... eingestellt. Der zwischen den Parteien abgestimmte Aufgabenbereich und die sich daraus ergebenden Tätigkeiten ergeben sich aus der Anlage 1, die ebenso wesentlicher Vertragsbestandteil ist, wie die zum Vertrag gehörende Stellenbeschreibung. Der Arbeitnehmer erklärt, auch andere als die beschriebenen Tätigkeiten im Bedarfsfalle auszuüben, wenn ihm dieses zuzumuten ist. (2) Vor Beginn des Arbeitsverhältnisses ist die Kündigung ausgeschlossen. (3) Das Arbeitsverhältnis wird zunächst als Probearbeitsverhältnis vereinbart. Dieses beginnt am... und endet nach... Monaten am..., ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Einigung der Parteien über eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses vor Ablauf der Befristung, ist schriftlich niederzulegen. Sollte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht fortsetzen wollen, hat er den Arbeitnehmer hiervon spätestens... Tage/Wochen vor Ablauf der Befristung zu unterrichten. Während dieser Befristung ist eine Kündigung des Arbeitsvertrages für beide Seiten unter Einhaltung einer Frist von... möglich. 2 Vergütung (1) Der Arbeitnehmer erhält während der Probezeit ein monatliches Bruttogehalt i.h.v.... als vertragliche Vergütung. Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Vergütung... brutto monatlich. (2) Die Vergütung wird jeweils am Letzten eines Monats fällig. Die Zahlung erfolgt bargeldlos auf das dem Arbeitgeber benannte Konto des Arbeitnehmers. (3) Sondervergütungen (Gratifikationen, Urlaubsgeld, Prämien, etc.) werden in jedem Einzelfall freiwillig gezahlt. Eine Begründung eines Rechtsanspruchs für die Zukunft

2 ist hiermit, auch für den Fall wiederholter und/oder vorbehaltloser Zahlung durch den Arbeitgeber, nicht verbunden. (4) Darüber hinaus ist der Arbeitnehmer verpflichtet, derartige Sonderleistungen zurückzuzahlen, wenn er bis zum des auf die Auszahlung folgenden Kalenderjahres ausscheidet. Die Rückzahlungspflicht gilt ebenfalls, wenn das Arbeitsverhältnis durch Aufhebungsvertrag auf Wunsch des Arbeitnehmers beendet wird oder der Anlass für die Vertragsbeendigung ein Verhalten des Arbeitnehmers war, das dem Arbeitgeber ein Recht zur Kündigung gegeben hätte. 3 Arbeitszeit (1) Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt... Stunden wöchentlich. Der Arbeitsbeginn wird auf... Uhr, das Arbeitsende auf... Uhr festgelegt. Von... Uhr bis... Uhr ist Mittagspause. (2) Der Arbeitgeber ist berechtigt, aus dringenden betrieblichen Erfordernissen eine Änderung der Arbeitszeiteinteilung vorzunehmen. (3) Der Arbeitgeber behält sich vor, Mehrarbeit, auch über den Rahmen der Normalarbeitszeit hinaus, anzuordnen. Bei entsprechendem betrieblichen Bedarf ist der Arbeitnehmer verpflichtet, in zumutbarem Maß über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus zusätzliche Stunden zu leisten. Bis zu... Überstunden pro Monat kann der Arbeitnehmer nach Absprache mit dem Arbeitgeber durch Freizeit ausgleichen oder sich vergüten lassen. Hierüber hinausgehende Überstunden werden mit einem Zuschlag von... % vergütet. Die Überstundenvergütung wird jeweils mit der Vergütung des Folgemonats ausbezahlt. 4 Arbeitsverhinderung (1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich über jede Dienstverhinderung sowie über die voraussichtliche Dauer zu informieren und hierbei auch auf etwaige dringende Arbeiten, die nicht von ihm erledigt wurden und/oder nicht mehr erledigt werden können, hinzuweisen. Auf Verlangen ist der Grund der Verhinderung mitzuteilen. (2) Im Falle der Erkrankung ist der Arbeitnehmer verpflichtet, vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit, unaufgefordert eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, aus der sich die Dauer der voraussichtlichen Arbeitsunfähigkeit ergibt. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, so ist der Arbeitnehmer verpflichtet, innerhalb von drei Tagen eine weitere ärztliche Bescheinigung (Folgebescheinigung) einzureichen, für die Vorgenannte entsprechend gilt. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der jeweiligen entsprechenden ärztlichen Bescheinigung auch schon zu einem früheren Zeitpunkt zu verlangen. 5 Urlaubsanspruch (1) Der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers richtet sich grundsätzlich nach dem Bundesurlaubsgesetz. Mit dem Arbeitnehmer werden... Arbeitstage (5-Tage- Woche) als Urlaubstage vereinbart. Die Lage und die Dauer des Urlaubs wird zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber unter Rücksicht auf die

3 betrieblichen Notwendigkeiten und die persönlichen Belange des Arbeitnehmers abgestimmt werden. (2) Dem Arbeitnehmer ist während des Urlaubs jede auf Erwerb gerichtete Tätigkeit verboten. 6 Ausübung einer Nebentätigkeit Die Ausübung einer Nebentätigkeit durch den Arbeitnehmer bedarf - gleichgültig, ob die Nebentätigkeit entgeltlich oder unentgeltlich ausgeübt wird - der vorherigen Zustimmung des Arbeitgebers. Die Zustimmung ist vom Arbeitgeber zu erteilen, wenn die Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben zeitlich nicht oder allenfalls unwesentlich beeinträchtigt und sonstige berechtigte Interessen des Arbeitgebers nicht entgegenstehen. 7 Verschwiegenheitsverpflichtung (1) Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, insbesondere..., sowohl während des Bestehens des Vertragsverhältnisses als auch nach seiner Beendigung, Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung erstreckt sich nicht auf solche Kenntnisse, die ohnehin jedermann zugänglich sind. (2) Sollte die nachvertragliche Verschwiegenheitsverpflichtung den Arbeitnehmer in seinem beruflichen Fortkommen hindern, kann zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden, den Arbeitnehmer aus dieser Verpflichtung zu entbinden. (3) Bei Beendigung des Anstellungsverhältnisses sind alle dem Arbeitnehmer überlassenen betrieblichen Unterlagen und sonstiges Firmeneigentum, wie z.b...., sowie vom Arbeitnehmer in Erfüllung seiner Dienstpflichten gefertigte Abschriften/ Kopien von Unterlagen herauszugeben. Entsprechendes gilt für Gegenstände und Unterlagen, die der Arbeitnehmer lediglich anlässlich seiner Tätigkeit erlangt hat. 8 Nutzung von Betriebsmitteln Die Nutzung der vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten technischen Infrastruktur (z.b. Telefon und Fax, Internet und Mailsystem) darf ausschließlich zur Erfüllung dienstlicher Belange erfolgen. Die private Nutzung wird untersagt. Dies gilt insbesondere für die private Nutzung des Internets und des Mailsystems. 9 Beendigung des Arbeitsverhältnisses (1) Nach Ablauf der Probezeit ist eine Kündigung unter Beachtung der gesetzlichen Kündigungsfristen zulässig. (2) Das Anstellungsvertragsverhältnis endet durch Kündigung oder mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das 65. Lebensjahr vollendet. (3) Die Anwendung der verlängerten Kündigungsfristen und Kündigungstermine gemäß 622 Abs. 2 BGB wird für beide Teile vereinbart.

4 (4) Das Vertragsverhältnis endet ferner mit Ablauf des Monats, in dem der Bescheid zugestellt wird, durch den mit Bescheid eines Rentenversicherungsträgers festgestellt wird, dass der Arbeitnehmer auf Dauer erwerbsunfähig ist. Dieses gilt jedoch mit der Maßgabe, dass der Bescheid des Rentenversicherungsträgers keine Rente auf Zeit, sondern nur eine solche auf Dauer gewährt. 11 Vertragsstrafe (1) Tritt der Arbeitnehmer das hiermit begründete Dienstverhältnis zum in 1 vereinbarten Termin aus Gründen, die er zu vertreten hat, nicht an, scheidet er unter bewusster Missachtung der Beendigungsregelungen dieses Vertrages faktisch aus dem Dienstverhältnis aus oder liegt ein sonstiger schwerwiegender Verstoß gegen Dienstpflichten aus diesem Vertrag vor, so kann der Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe von zwei Brutto-Monatsgehältern geltend machen und den Anspruch beispielsweise mit Gehaltsansprüchen des Arbeitnehmers verrechnen. (2) Dem Arbeitgeber steht es insoweit frei, weitergehende Schadensersatzansprüche unter Anrechnung der Vertragsstrafe geltend zu machen. (3) Die Verrechnung einer Vertragsstrafe erfolgt mit der dem Arbeitnehmer zustehenden Nettovergütung oberhalb der Pfändungsschutzvorschriften gemäß den 850 ff. ZPO ( 850c ZPO). 12 Gehaltspfändung und Gehaltsabtretung (1) Der Arbeitnehmer darf seine Vergütungsansprüche weder verpfänden noch abtreten. (2) Der Arbeitgeber behält sich vor, nachträglich vertragswidrig vorgenommene Abtretungen oder Verpfändungen zu genehmigen. (3) Die Kosten, die dem Arbeitgeber durch die Bearbeitung von Pfändungen, Verpfändungen und Abtretungen der Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers entstehen, trägt der Arbeitnehmer. Die Kosten sind dem Arbeitnehmer auf Verlangen durch den Arbeitgeber nachzuweisen. 13 Ausschlussfristen Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis müssen innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden. 14 Nebenabreden und Vertragsänderungen (1) Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen des Vertrages und der Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden. Eine etwaige Ungültigkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. (2) Alle in diesem Vertrag erwähnten Anlagen sind wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages und bedürfen zu ihrer Abänderung oder Aufhebung der Abzeichnung beider Parteien.

5 ..., den......, den..... Arbeitgeber Arbeitnehmer Dieses Vertragsmuster stellt lediglich einen Entwurf dar, der keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit erheben. Das Muster wurde mit größter Sorgfalt und nach Besten Wissen erstellt und berücksichtigen soweit als möglich - die aktuelle Rechtsprechung. Insbesondere ersetzt das Vertragsmuster keine Beratung durch einen Rechtsanwalt im Einzelfall und kann auch nicht Besonderheiten, die jedem Fall zu Eigen sind berücksichtigen. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte wird keine Gewähr übernommen.

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