Planfeststellung für den Neubau der A 33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln von Bau-km bis Bau-km Deckblatt I

Ähnliche Dokumente
Stadt/Gemeinde : Höxter und Beverungen Gemarkung : Ottbergen und Godelheim sowie Amelunxen und Wehrden

Planfeststellung für den Ausbau der Bundesstraße 65 (Mindener Straße) von Straßenabschnitt 54, Stat. 0,528 bis Straßenabschnitt 55, Stat.

Planfeststellung für den Neubau der A 33 / B 61, Zubringer Bielefeld / Ummeln von Bau-km bis Bau-km Deckblatt I

Planfeststellung für den Neubau der B 65 Ic Südumgehung Minden. Bauwerksverzeichnis bestehend aus 204 Seiten

Regelungsverzeichnis

Lage- Plan- Nr. lfd. Nr. zu 1) a) und b) Land Nordrhein-W estfalen (Landesbetrieb Straßenbau ) L 751

Kreuzungsverzeichnis

Kreuzungsverzeichnis

b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltungspflichtiger (U)

Regelungsverzeichnis

Kreuzungsverzeichnis

PLANFESTSTELLUNG. - Verzeichnis der Bauwerke, Wege, Gewässer und sonstigen Anlagen - (Bauwerksverzeichnis)

Planfeststellung für den Ausbau der Bundesstraße 65 (Mindener Straße) von Straßenabschnitt 54, Stat. 0,528 bis Straßenabschnitt 55, Stat.

PLANFESTSTELLUNG. B Fahrspur bei Weinheim. Verzeichnis

Stadt Bielefeld - Amt für Verkehr -

FESTSTELLUNGSENTWURF. - Regelungsverzeichnis -

- Grunderwerbsverzeichnis verschlüsselt-

F e s t s t e l l u n g s e n t w u r f. - R e g e l u n g s v e r z e i c h n i s -

Unterlage: 11. Regelungsverzeichnis für das Straßenbauvorhaben L 1048 Abzweig Sundremda - Nahwinden. Datum:

Lage- Plan- Nr. lfd. Nr. Ersetzt durch Ersetzt durch Ersetzt durch Ersetzt durch Neu Ersetzt durch 1.

Lärmschutz im Bereich der Unterlage 10.2 B 76, Teilortsumfahrung Plön Bauwerksverzeichnis, Seite 1

Anlage 9. Kreuzungsverzeichnis. Planfeststellungsunterlage Aufgestellt: Paderborn, den Westfalen Weser Netz GmbH i.v. i.a.

Kreuzungsverzeichnis

Planfeststellung. Regelungsverzeichnis

Lageplan 7.7. Anlage 10.1 Seite 1 von 13. Beim Ausbau der Kreisstraße wird die bestehende. Das Gewässer bleibt in seiner Lage und Höhe unverändert.

Vorbemerkungen zum Bauwerksverzeichnis

Planfeststellung. Bauwerksverzeichnis

- Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstigen Anlagen (Regelungsverzeichnis) -

PLANFESTSTELLUNG. B420 Ausbau der OD Offenbach-Hundheim UNTERLAGE 11 REGELUNGSVERZEICHNIS

B Ausbau mit Anlage eines Radweges Unterlage 10.1 Seite 1 von 5. Nächster Ort: Rheinfelden-Degerfelden Straßenbauverwaltung:

Exposé. Baugrundstück für Gastronomieobjekt Detmold Richthofenstraße/ Anne-Frank-Straße

Erläuterung zu den Planänderungen vom

B a u w e r k s v e r z e i c h n i s Seite 2

K 24n Nord, Ibbenbüren. Grunderwerbsunterlagen

I n f o r m a t i o n e n

b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltungspflichtiger (U) Kostenträger ist das Land Niedersachsen, sofern kein anderer benannt ist.

BAUWERKSVERZEICHNIS (Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstige Anlagen)

Eigentümer (E) oder Unterhaltungspflichtiger (U) Der bestehende land- und forstwirtschaftliche Weg Flst. bis

Bauwerksverzeichnis (Nachweis aller vom Vorhaben betroffenen Bauwerke, Straßen und Wege, Gewässer, Schutzanlagen sowie sonstigen Anlagen)

Hotel, Wohn- und Geschäftshaus am Neumarkt. Auswertung der Beteiligungen gemäß 13a III und 4 I BauGB. - Verfahrensstand: Entwurf -

PLANFESTSTELLUNG. B Fahrspur bei Weinheim. Grunderwerbsverzeichnis

Bekanntmachung. Das Deckblatt I beinhaltet insbesondere folgende Unterlagen und Pläne:

Übersicht der Änderungen des 1. Planänderungsverfahrens gegenüber dem Ursprungsverfahren (nur zur Information)

Planfeststellungsunterlage Nr. 11

Planfeststellung. Bauwerksverzeichnis (bestehend aus Seite 1 bis Seite 29)

Erdgasfernleitung NOWAL

b) künftiger Eigentümer (E) oder Unterhaltungspflichtiger (U)

Teil 1 - Straßenbahn Alle planfestzustellenden Maßnahmen für Rück- und Neubau im Zusammenhang mit dem Gleisneubau Blatt 2 bis 6

FESTSTELLUNGSENTWURF

Bauwerksverzeichnis. Streckennummer / Strecke Bahnhofsnummer / Bahnhof... Planungsabschnitt München - Regensburg.. Bahn- / Bau-km 94,

Inhaltsverzeichnis. RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH E R L Ä U T E R U N G S B E R I C H T

Inhaltsverzeichnis. Abbildungsverzeichnis. Tabellenverzeichnis

FESTSTELLUNGSENTWURF

S A T Z U N G. (1) In der Stadt Meckenheim werden folgende Gebietszonen gem. 64 Abs. 7 BauO NW festgelegt:

Verpflichtungserklärung

lfd. Nr. Lage- Plan- Nr Brücke Füllenbruchstraße (K 7) a) und b) Bundesrepublik Deutschland

Straße/Maßnahme: B 26 Erneuerung der Regnitzbrücke Bischberg -

GEMEINDE KÖNGEN Landkreis Esslingen

Stadt Tecklenburg. Abwägung. Bebauungsplan Nr. 19 Gewerbegebiet Harkenstraße 2. Änderung und Erweiterung. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme

K 24n Nord, Ibbenbüren. Regelungsverzeichnis

Gemeinde Ruderatshofen

Begründung zur Flächennutzungsplanänderung "Umspannwerk Merscher Höhe"

Ausführungshinweise für die bauseitigen Vorleistungen bei der Herstellung von Wasserhausanschlussleitungen

INHALTSVERZEICHNIS. 1. Allgemeines Seite Kreuzungen Seite Benutzung der Straßen Seite 4

- Regelungsverzeichnis - Feststellungsentwurf

Leitungsrechtsregister

Satzung besonderes Verkaufsrecht. Ortsrecht 34. Erg. März Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für unbebaute Grundstücke

Bauwerksverzeichnis. (Nachweisung aller vom Vorhaben betroffenen Bauwerke, Straßen und Wege, Gewässer, Schutzanlagen sowie sonstigen Anlagen)

Planfeststellung für den Neubau der A 33/B 61 Zubringer Bielefeld/Ummeln von Bau-km 1+480,00 bis Bau-km 5+200,00. Deckblatt I

Ausbau der B292 Planfreier Anschluss der K4281 bei Sinsheim Planfeststellung -Deckblatt- Bauwerksverzeichnis

Bauwerksverzeichnis. Antrag auf Erteilung einer planungsrechtlichen Zulassungsentscheidung nach 18 AEG

Planfeststellung. Bauwerksverzeichnis

Die Gemeinde Rankwitz verkauft

Muster für einen. Mitbenutzungsvertrag mit dinglicher Sicherung

Vorhaben: Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes, Strecke 4900 Abschnitt Besigheim: km 29,097 29,990. Unterlage

Exposé Zu den Erbhöfen / Albenstraße

Anlage 9.2. Planfeststellungsunterlage. Kreuzungsverzeichnis. 110-kV-Leitung Einschleifung Bustedt Nr. 180/181. Datum: Registrier-Nr.

Begründung zum Aufhebungsverfahren der Ortsabrundungssatzung Mauerkirchen West

Inhalt der Bekanntmachung der Stadt Bergheim

1. Änderungsbeschluss

I n f o r m a t i o n e n

F r e i s t a a t B a y e r n S t a a t l i c h e s B a u a m t L a n d s h u t

Gemeinde Blankenfelde-Mahlow

Planfeststellungsunterlagen. Elektrifizierung Südbahn, PFA 5. Anlage 3. Bauwerksverzeichnis

Investitionspotentialflächen zur Bebauung durch Investoren Hier: Berliner str. 9 im Ortsteil Hennickendorf

Planfeststellung vom mit Deckblättern vom

Exposé. Wohnbaugrundstücke für Energiesparhäuser in der Solarsiedlung Hohenloh Detmold Walter-Bröker-Ring

PARKHAUS AM BERGZOO EMIL-EICHHORN-STRASSE HALLE (SAALE) Interessenbekundungsverfahren für Neubau und/oder Betrieb

G E B I E T S Ä N D E R U N G S V E R T R A G. zwischen. der Stadt Krefeld und der Stadt Meerbusch vom 30. Juni / 5. Juli 1978

Eigentümernachweis Gemarkung Rheydt

UNTERLAGEN ZUM PLANRECHT

K 76n, Westliche Entlastungsstraße Steinfurt

Vorbemerkungen zum Grunderwerbsverzeichnis

7. Thüringer Breitbandgipfel 15. Juni 2017 Comcenter Brühl, Erfurt

BEGRÜNDUNG ZUR TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES 2. VERKEHRSRING I

Bezirksregierung Detmold

Öffentliche Bekanntmachung

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück

Nr. 10 Brilon, 18. Dezember 2013 Jahrgang Bekanntmachung der Satzung vom zur Aufhebung

Transkript:

Unterlage 5.2 Planfeststellung für den Neubau der A 33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln von 1+480 bis 5+200 Deckblatt I Regierungsbezirk : Detmold Kreis : Gütersloh ( nur LBP-Maßnahmen ) Stadt/Gemeinde : Bielefeld Gemarkung : Brackwede, Ummeln ( mit LBP-Maßnahmen auch: ) Steinhagen, Tatenhausen, Borgholzhausen Bauwerksverzeichnis ( nur Versorgungsleitungen ) bestehend aus 31 Seiten Aufgestellt: 25.02.2014 Der Leiter der Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe i. A. (Oldemeyer) Satzungsgemäß ausgelegen in der Zeit vom bis (einschließlich) in der Stadt/ Gemeinde: Zeit und Ort der Auslegung des Planes sind rechtzeitig vor Beginn der Auslegung ortsüblich bekannt gemacht worden. Stadt/ Gemeinde (Unterschrift) (Dienstsiegel)

Vorbemerkungen zum Bauwerksverzeichnis Im Planfeststellungsverfahren werden ausschließlich öffentlich-rechtliche Beziehungen rechtsgestaltend In den Lageplänen sind alle Leitungen, die der öffentlichen Versorgung dienen und die Allgemeinheit mit Elektrizität, Gas, Fernwärme und Wasser versorgen sowie die Abwasserleitungen, Telekommunikationsleitungen und sonstige gleichgestellte Leitungen lageplanmäßig dargestellt, soweit deren Verlauf dem Landesbetrieb vor Planfeststellung aufgezeigt wurde. Im Bauwerksverzeichnis sind Regelungen für gegebenenfalls erforderliche Änderungen oder Beseitigungen von Leitungen sowie Telekommunikationslinien getroffen. Die straßenbautechnisch vertretbaren Lösungsmöglichkeiten hinsichtlich der technisch notwendigen Maßnahmen (Sicherungen, Anpassungen, Verlegungen) und deren Koordinierung mit der Straßenbaumaßnahme werden rechtzeitig vor Baubeginn von der Straßenbauverwaltung festgelegt. Hierzu wird gegebenenfalls vorher ein Ortstermin durchgeführt. Soweit in das Bauwerksverzeichnis Kostenregelungen im Zusammenhang mit Versorgungsleitungen aufgenommen worden sind, haben diese nur deklaratorische Bedeutung. Im Zusammenhang mit der Verlegung, Änderung ( Anpassung, Beseitigung ) oder Sicherung von Versorgungsleitungen entstehende Kosten sind auf Grund bestehender Vereinbarungen oder nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Rechts außerhalb der Planfeststellung zu regeln. Ausgenommen hiervon sind Maßnahmen an Telekommunikationslinien, die innerhalb des bestehenden Straßen- und Wegenetzes verlaufen. Hierzu gelten die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Sofern dem Leitungsträger hinsichtlich der zukünftig auf Privatgelände verlaufenden Leitungstrasse z. B. aufgrund der Allgemeinen Versorgungsbedingungen kein Leitungsverlegungsrecht für die neue Leitungstrasse zusteht, wird zum Zwecke der Verlegung, des Betriebes und der Unterhaltung der Versorgungsleitung auf den nunmehr betroffenen Privatgrundstücken ein Grundstücksstreifen durch beschränkt persönliche Dienstbarkeit belastet. Anm.: Die BV- 20 entfällt: Die 220 KV-Freileitung wurde abgebaut. Alle anderen BV-Nummern bleiben unverändert. Neubau der A33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln Blatt - 1 -

1 1 1+529 Telekommunikationslinie a)und b) Deutsche Telekom AG Die im Sunderweg verlaufende Telekommunikationslinie kreuzt den Neubau der A 33/B 61 in Bau-Km 1+529 und wird von der Neubautrasse überbaut. Das Telefonkabel wird verlegt bzw. umgebaut und - soweit erforderlich - gesichert. Die Kosten trägt gemäß 72 Abs. 3 TKG die Deutsche Telekom AG. Die Unterhaltung der Telekommunikationslinie obliegt wie bisher der Deutschen Telekom AG. Neubau der A33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln Blatt - 2 -

2 1 1+520 Elektrokabel ( Erdkabel CU 4x50) a)und b) Das im Sunderweg verlaufende Erdkabel kreuzt den Neubau der A 33/B 61 in Bau-Km 1+520 und wird von der Neubautrasse überbaut. Das Erdkabel wird verlegt bzw. umgebaut und - soweit erforderlich- gesichert. Die Unterhaltung des Elektrokabels obliegt wie bisher den Stadtwerken Neubau der A33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln Blatt - 3 -

3 2 2+228 Elektrokabel ( 10 KV-Freileitung ) a)und b) Die 10 KV-Freileitung kreuzt den Zubringer A 33/B 61 in Bau-Km 2+228. Der Mast 28 steht genau in der Trasse und wird verlegt bzw. umgebaut und - soweit erforderlich- gesichert. Die Unterhaltung der Freileitung obliegt wie bisher den Stadtwerken Den Stadtwerken Bielefeld ist als Unterhaltungspflichtigem der Freileitung und Masten ein uneingeschränktes Wegerecht einzuräumen und grundbuchlich zu sichern. Neubau der A33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln Blatt - 4 -

4 2 2+460 Gasleitung DN 200 a)und b) Die Gasleitung am östlichen Rand der Warendorfer Straße kreuzt den Zubringer A 33/B 61 in Bau-Km 2+460. Sie wird verlegt bzw. umgebaut und - soweit erforderlich- gesichert. Die Unterhaltung der Gasleitung obliegt wie bisher den Stadtwerken Neubau der A33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln Blatt - 5 -

5 2 2+461 Wasserleitung DN 200 Die Wasserleitung am östlichen Rand der Warendorfer Straße kreuzt den Zubringer A 33/B 61 in Bau-Km 2+461. Sie wird verlegt bzw. umgebaut und - soweit erforderlich- gesichert.. Die Unterhaltung der Wasserleitung obliegt wie bisher den Stadtwerken Neubau der A33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln Blatt - 6 -

6 2 2+470 Telekommunikationslinie ( Fernmeldekabel ) a)und b) Die Telekommunikationslinie am westlichen Rand der Warendorfer Straße kreuzt den Zubringer A 33/B 61 in Bau-Km 2+470. Sie wird verlegt bzw. umgebaut und - soweit erforderlich- gesichert. Die Kosten trägt gemäß 72 Abs. 3 TKG die Deutsche Telekom AG. Die Unterhaltung der Telekommunikationslinie obliegt wie bisher den Stadtwerken Neubau der A33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln Blatt - 7 -

7 2 2+470 Elektrokabel ( 10 KV-Erdkabel ) Das 10 KV-Erdkabel kreuzt den Zubringer A 33/B 61 in Bau-Km 2+470. Das Elektrokabel wird verlegt bzw. umgebaut und - soweit erforderlich- gesichert. Die Unterhaltung des Elektrokabels obliegt wie bisher den Stadtwerken Neubau der A33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln Blatt - 8 -

8 3 K 18 (Kasseler Straße) Elektrokabel ( Erdkabel Straßenbeleuchtung ) Das westlich der K 18 ( Kasseler Strasse ) verlaufende Elektrokabel für die Straßenbeleuchtung wird durch die Anschlussstelle und die Ersatzstraße überbaut. Die Straßenbeleuchtung wird auf einer Länge von ca. 100 m aufgehoben. Das Elektrokabel wird verlegt bzw. umgebaut und - soweit erforderlich - gesichert. Die Unterhaltung des Elektrokabels obliegt wie bisher den Stadtwerken Neubau der A33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln Blatt - 9 -

9 3 K 18 (Kasseler Straße) Elektrokabel ( Erdkabel 150 NAYY ) Das östlich der K 18 ( Kasseler Strasse ) verlaufende Elektrokabel wird durch die Verschwenkung der K 18 in die Ersatzstraße tangiert. Das Elektrokabel wird verlegt bzw. umgebaut und - soweit erforderlich - gesichert. Die Unterhaltung des Elektrokabels obliegt wie bisher den Stadtwerken Neubau der A33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln Blatt - 10 -

10 3 K 18 (Kasseler Straße) Telekommunikationslinie ( Fernmeldekabel ) a)und b) Deutsche Telekom AG Die am südlichen bzw. östlichen Fahrbahnrand der K 18 ( Kasseler Strasse ) verlaufende Telekommunikationslinie wird durch den Bau der Anschlussstelle überbaut. Die Telekommunikationslinie wird verlegt bzw. umgebaut und - soweit erforderlich - gesichert.. Die Kosten trägt gemäß 72 Abs. 3 TKG die Deutsche Telekom AG. Die Unterhaltung der Telekommunikationslinie obliegt wie bisher der Deutschen Telekom AG. Neubau der A33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln Blatt - 11 -

11 3 3+197 Elektrokabel ( 10 KV-Erdkabel ) Das 10 KV-Erdkabel kreuzt den Zubringer A 33/B 61 in Bau-Km 3+197 und wird in seinem nordwestlichen Verlauf mehrfach von der zu verlegenden L 791 gequert. Das Elektrokabel wird verlegt bzw. umgebaut und -soweit erforderlich- gesichert. Die Unterhaltung des Elektrokabels obliegt wie bisher den Stadtwerken Neubau der A33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln Blatt - 12 -

12 3 3+195 Telekommunikationslinie ( Fernmeldekabel ) Die Telekommunikationslinie am westlichen Rand der L 791 (Ummelner Straße) kreuzt den Zubringer A 33/B 61 in Bau-Km 3+195. Sie wird verlegt bzw. umgebaut und - soweit erforderlich- gesichert. Die Kosten trägt gemäß 72 Abs. 3 TKG die Deutsche Telekom AG. Die Unterhaltung der Telekommunikationslinie obliegt wie bisher den Stadtwerken Neubau der A33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln Blatt - 13 -

13 3 3+195 Elektrokabel ( Erdkabel Straßenbeleuchtung ) Das westlich der L 791 ( Ummelner Strasse ) verlaufende Elektrokabel für die Straßenbeleuchtung wird durch die notwendige westliche Verschwenkung der Landstraße überbaut. Das Elektrokabel wird verlegt bzw. umgebaut und - soweit erforderlich - gesichert. Die Unterhaltung des Elektrokabels obliegt wie bisher den Stadtwerken Neubau der A33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln Blatt - 14 -

14 3 3+799 Elektrokabel ( Erdkabel 150 NAYY ) Das Erdkabel kreuzt den Zubringer A 33/B 61 in Bau-Km 3+799. Das Elektrokabel wird verlegt bzw. umgebaut und -soweit erforderlich- gesichert. Die Unterhaltung des Elektrokabels obliegt wie bisher den Stadtwerken Neubau der A33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln Blatt - 15 -

15 3 3+797 Elektrokabel ( 10 KV-Erdkabel ) Das 10 KV-Erdkabel kreuzt den Zubringer A 33/B 61 in Bau-Km 3+797. Das Elektrokabel wird verlegt bzw. umgebaut und -soweit erforderlich- gesichert. Die Unterhaltung des Elektrokabels obliegt wie bisher den Stadtwerken Neubau der A33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln Blatt - 16 -

16 4 3+900 Elektrokabel ( Erdkabel Straßenbeleuchtung ) Das Erdkabel wird sowohl von der geplanten Pflanzung einer Baumreihe auf der Restfläche zwischen Dammböschung und Wirtschaftsweg Ramsloh als auch von der geplanten Wegeanbindung betroffen. Das Elektrokabel wird verlegt bzw. umgebaut und - soweit erforderlich - gesichert. Die Unterhaltung des Elektrokabels obliegt wie bisher den Stadtwerken Neubau der A33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln Blatt - 17 -

17 4 4+055 Telekommunikationslinie ( Fernmeldekabel ) a)und b) Deutsche Telekom AG Die Telekommunikationslinie liegt von Bau-Km 3+960 bis Bau-Km 4+040 in der Trasse des Zubringers und kreuzt diesen in Bau-Km 4+050. Zwischen Bau-Km 3+830 und Bau-Km 3+940 wird das Telefonkabel von der geplanten Pflanzung einer Baumreihe auf der Restfläche zwischen Dammböschung und Wirtschaftsweg Ramsloh betroffen. Die Telekommunikationslinie wird verlegt bzw. umgebaut und - soweit erforderlich - gesichert.. Die Kosten trägt gemäß 72 Abs. 3 TKG die Deutsche Telekom AG. Die Unterhaltung der Telekommunikationslinie obliegt wie bisher der Deutschen Telekom AG. Neubau der A33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln Blatt - 18 -

18 4 3+794 Telekommunikationslinie ( Fernmeldekabel ). a)und b) Deutsche Telekom AG Die Hausanschlussleitung führt zum Wohngebäude Ramsloh 44 (Flur 34, Flurstück 1837), das im Zuge des Straßenneubaues abgerissen wird. Die Hausanschlussleitung wird abgebaut und -soweit erforderlich- gesichert. Die Kosten trägt gemäß 72 Abs. 3 TKG die Deutsche Telekom AG. Die Unterhaltung der Telekommunikationslinie obliegt wie bisher der Deutschen Telekom AG. Neubau der A33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln Blatt - 19 -

19 4 4+049 Elektrokabel ( Erdkabel Straßenbeleuchtung ) Das Erdkabel kreuzt den Zubringer A 33/B 61 in Bau-Km 4+049. Das Elektrokabel wird verlegt bzw. umgebaut und -soweit erforderlich- gesichert. Die Unterhaltung des Elektrokabels obliegt wie bisher den Stadtwerken Neubau der A33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln Blatt - 20 -

20 4 4+100 Elektrokabel ( 220 KV-Freileitung ) a)und b) RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice Die 220 KV-Freileitung kreuzt den Zubringer A 33/B 61 in Bau-Km 4+100. Der Leitungsmast 154 muss nordwestlich verlegt und seine Höhe so angepasst werden, dass die unteren Leiterseile einen ausreichenden Abstand zur überführenden Gemeindestraße Ramsloh/Bokelstraße einhalten. Die 220 KV-Freileitung wurde abgebaut. Träger der Baumaßnahme ist der RWE Westfalen-Weser Ems Netzservice. Die Unterhaltung der Freileitung obliegt wie bisher der RWE Westfalen - Weser - Ems Netzservice. Ihr ist als Unterhaltungspflichtiger der Freileitung und Masten ein uneingeschränktes Wegerecht einzuräumen und grundbuchlich zu sichern. entfällt gemäß Deckblatt I Neubau der A33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln Blatt - 21 -

21 4 4+545 Elektrokabel ( 10 KV-Freileitung ) Die 10 KV-Freileitung kreuzt den Zubringer A 33/B 61 in Bau-Km 4+545. Die Freileitung wird -soweit erforderlich- verlegt, umgebaut bzw. gesichert. Die Unterhaltung der Freileitung obliegt wie bisher den Stadtwerken Neubau der A33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln Blatt - 22 -

22 4 4+625 Elektrokabel ( Erdkabel 95 NAYY ) Die Hausanschlussleitung führt zum Wohngebäude Knappweg 11 (Flur 35, Flurstück 502), das im Zuge des Straßenneubaues abgerissen wird. Sie kreuzt die Trasse des Zubringers in Bau-Km 4+625. Die Hausanschlussleitung wird abgebaut und -soweit erforderlichgesichert. Die Unterhaltung des Elektrokabels obliegt wie bisher den Stadtwerken Neubau der A33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln Blatt - 23 -

23 4 4+625 Telekommunikationslinie ( Fernmeldekabel ) a)und b) Deutsche Telekom AG Die Hausanschlussleitung führt zum Wohngebäude Knappweg 11 (Flur 35, Flurstück 502), das im Zuge des Straßenneubaues abgerissen wird. Sie kreuzt die Trasse des Zubringers in Bau-Km 4+625. Die Hausanschlussleitung wird abgebaut und -soweit erforderlichgesichert. Die Kosten trägt gemäß 72 Abs. 3 TKG die Deutsche Telekom AG. Die Unterhaltung der Telekommunikationslinie obliegt wie bisher der Deutschen Telekom AG. Neubau der A33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln Blatt - 24 -

24 5 4+910 (Anbindung B 61) Elektrokabel ( Erdkabel Straßenbeleuchtung ) Das Erdkabel wird im Bereich der Einschleifung des Zubringers in die vorhandene B 61 bzw. im Bereich der Anbindung der vorh. B 61 an den Zubringer mehrfach überbaut. Das Elektrokabel wird verlegt bzw. umgebaut und -soweit erforderlich- gesichert. Die Unterhaltung des Elektrokabels obliegt wie bisher den Stadtwerken Neubau der A33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln Blatt - 25 -

25 5 4+910 (Anbindung B 61) Elektrokabel ( Erdkabel CU 4x50 ) Das Erdkabel wird im Bereich der Einschleifung des Zubringers in die vorhandene B 61 bzw. im Bereich der Anbindung der vorh. B 61 an den Zubringer mehrfach überbaut. Das Elektrokabel wird verlegt bzw. umgebaut und -soweit erforderlich- gesichert. Die Unterhaltung des Elektrokabels obliegt wie bisher den Stadtwerken Neubau der A33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln Blatt - 26 -

26 5 0+132 (Anbindung B 61) Elektrokabel ( 10 KV-Erdkabel ) Das Erdkabel wird im Bereich der Anbindung der vorh. B 61 an den Zubringer in Bau-Km 0+132 überbaut. Das Elektrokabel wird verlegt bzw. umgebaut und -soweit erforderlich- gesichert. Die Unterhaltung des Elektrokabels obliegt wie bisher den Stadtwerken Neubau der A33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln Blatt - 27 -

27 5 0+146 (Anbindung B 61) Elektrokabel ( Erdkabel AL 4x70 ) Das Erdkabel wird im Bereich der Anbindung der vorh. B 61 an den Zubringer in Bau-Km 0+146 überbaut. Das Elektrokabel wird verlegt bzw. umgebaut und -soweit erforderlich- gesichert. Die Unterhaltung des Elektrokabels obliegt wie bisher den Stadtwerken Neubau der A33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln Blatt - 28 -

28 5 Anbindung B 61 Telekommunikationslinie ( Fernmeldekabel ) Die Telekommunikationslinie verläuft am nördlichen Fahrbahnrand der vorhandenen B 61. Die Telekommunikationslinie wird - soweit erforderlich - verlegt, umgebaut bzw. gesichert. Die Kosten trägt gemäß 72 Abs. 3 TKG die Deutsche Telekom AG. Die Unterhaltung der Telekommunikationslinie obliegt wie bisher den Stadtwerken Neubau der A33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln Blatt - 29 -

29 5 0+135 (Anbindung B 61). Telekommunikationslinie a)und b) ( Fernmeldekabel ) Deutsche Telekom AG Die Telekommunikationslinie wird im Bereich der Anbindung der vorh. B 61 an den Zubringer in Bau-Km 0+135 mehrfach überbaut. Die Telekommunikationslinie wird verlegt bzw. umgebaut und -soweit erforderlich- gesichert. Die Kosten trägt gemäß 72 Abs. 3 TKG die Deutsche Telekom AG. Die Unterhaltung der Telekommunikationslinie obliegt wie bisher der Deutschen Telekom AG. Neubau der A33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln Blatt - 30 -

30 5 4+735 Telekommunikationslinie ( Fernmeldekabel ). a)und b) Deutsche Telekom AG Die Hausanschlussleitungen führen zu den Wohngebäuden Gütersloher Str. 377 (Flur 35, Flurstück 571 ) und Gütersloher Str. 375a (Flur 35, Flurstück 568 ) die im Zuge des Straßenneubaues abgerissen werden. Die Hausanschlussleitungen werden abgebaut und -soweit erforderlich- gesichert. Die Kosten trägt gemäß 72 Abs. 3 TKG die Deutsche Telekom AG. Die Unterhaltung der Telekommunikationslinie obliegt wie bisher der Deutschen Telekom AG. Neubau der A33/B61, Zubringer Bielefeld/Ummeln Blatt - 31 -