Planfeststellung für den Ausbau der Bundesstraße 65 (Mindener Straße) von Straßenabschnitt 54, Stat. 0,528 bis Straßenabschnitt 55, Stat.
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- Klara Peters
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1 Planfeststellung für den Ausbau der Bundesstraße 65 (Mindener Straße) von Straßenabschnitt 54, Stat. 0,528 bis Straßenabschnitt 55, Stat. 1,330 Deckblatt I Regierungsbezirk : Detmold Kreis : Minden - Lübbecke Stadt : Preußisch Oldendorf Gemarkung : Offelten, Holzhausen und Wasserstraße (Stadt Petershagen) Erläuterungsbericht bestehend aus 6 Blatt Aufgestellt: Bielefeld, den Der Leiter der Regionalniederlassung Ostwestfalen - Lippe I. A. (Oldemeyer) Regierungsbaudirektor Satzungsgemäß ausgelegen Festgestellt gemäß Beschluss vom heutigen Tage in der Zeit vom bis (einschließlich) in der Stadt: Stadt Preußisch Oldendorf Zeit und Ort der Auslegung des Planes sind rechtzeitig vor Beginn der Auslegung ortsüblich bekannt gemacht worden. Stadt Preußisch Oldendorf, Geändert durch Ziffer B 3.4 (Unterschrift) (Dienstsiegel) (Dienstsiegel)
2 Planfeststellung zum Ausbau der B 65 (Mindener Straße) zwischen Preußisch Oldendorf OD Offelten Holzhausen / Landwehr, von Straßenabschnitt 54, Stat. 0,628 bis Straßenabschnitt 55, Stat. 1,330, Kreis Minden Lübbecke. Inhaltsverzeichnis: Erläuterungsbericht zum Deckblatt I Seite 1.0 Allgemeines zum Deckblatt I Vorbemerkungen Einzelheiten der Änderungen Planänderungen Änderungen im Lageplan I Bereich Bahnübergang B 65 / VLO Verlegung Zufahrt im Bereich Flurstück 99/1, Flur 1, Gemarkung Offelten Änderung einer Zufahrt in Bau-km rechts Änderung einer Zufahrt in Bau-km rechts Zusammenlegung von zwei Ersatzmaßnahmen in Abschnitt 2 bei Bau-km Änderungen im Bauwerksverzeichnis Entfernung einer Kastanie und einer Mauer Sicherungsmaßnahmen Einzelbäume Flurstück 99/2, Flur 1, Gemarkung Offelten Entfernen von Einzelbaum und Gehölzbestand Flurstück 99/2, Flur 1, Gemarkung Offelten Zusammenlegung von zwei Ersatzmaßnahmen (BV-Nr. 144 und 145) Änderungen im Grunderwerbsplan und verzeichnis 6 1
3 Erläuterungsbericht zum Deckblatt I 1.0 Allgemeines zum Deckblatt I 1.1 Vorbemerkungen Zu den Planfeststellungsunterlagen zum Ausbau der B 65 zwischen Preußisch Oldendorf OD Offelten Holzhausen / Landwehr wurden für den im II. Bauabschnitt befindlichen Kreuzungsbereich mit der eingleisigen Bahnstrecke seitens des Betreibers Verkehrsgesellschaft Landkreis Osnabrück GmbH (nachfolgend VLO genannt) Änderungswünsche vorgebracht. Für die im Rahmen der Offenlegung eingebrachten Einwendungen seitens der VLO und der betroffenen Anliegern wurde nun das Deckblatt I zum Lageplan bzw. Grunderwerbsplan erarbeitet. Die Ergebnisse der bisher stattgefundenen Gespräche und Ortstermine mit den Betroffenen spiegeln sich hier wider. 2.0 Einzelheiten der Änderungen Planänderungen Hinweis durch Ziffer A B Änderungen im Lageplan I Bereich Bahnübergang B 65 / VLO Seitens der VLO wurde dem Landesbetrieb Straßenbau NRW eine Lageplanskizze mit den vorgesehenen Änderungen bezüglich der technischen Bahnübergangs-sicherung in Bau-km II / (Lichtzeichenanlage mit Halbschranken und Darstellung der Haltebalken) im Zuge des Ausbaus der Mindener Straße (B 65) vorgelegt. Die allgemeine Funktion der Bahnsicherungsanlage wird folgendermaßen beschrieben: Die Lichtzeichenanlage ist in der Grundstellung dunkel zweibildrig. Die Einschaltung erfolgt aus beiden Richtungen zuggesteuert. Nach Einschalten der BÜ Sicherung erfolgt die Sperrung durch die Lichtzeichenanlage mit der Farbfolge gelb/rot. Nach Ablauf der Vorleuchtzeit schließen die Halbschranken/Schranken. Für Fußgänger und Radfahrer ist eine akustische Warneinrichtung vorgesehen, die aufgrund der vorhandenen Wohnbebauung mit einer Lautstärkeabsenkung bestückt wird. Die ordnungsgemäße Funktion der Anlage wird dem Lokführer durch im Bremswegabstand aufgestellte Überwachungssignale signalisiert. Die Freigabe des Bahnüberganges erfolgt zuggesteuert nach Verlassen des BÜ durch die letzte Achse des Zuges. Die Befestigung im Gleisbereich wird wegen der Verkehrsstärke und des hohen Anteils von Schwerlastverkehr sowie des Kreuzungswinkels im Fahrbahnbereich mittels Gleistragplatten vorgenommen. Im Bereich des Geh- und Radweges ist eine Bitu-Befestigung mit angeschraubten Spurrillenschienen vorgesehen. 2
4 Durch den geringen Abstand der vorhandenen Zufahrt in Bau-km II / rechts zum Kreuzungsbereich B 65 / Bahn im IV. Quadranten werden vor der Zufahrt vorgeschaltete Lichtzeichen (vlz) angeordnet. Diese halten bei Bahnanforderung den vorfahrtberechtigten Verkehr auf der Bundesstraße an und ermöglichen so ein links Einbiegen in die Zufahrt und das Räumen des BÜ. Die Achse des am östlichen Fahrbahnrand geplanten gemeinsamen Geh- und Radweges wurde in Bau-km II / links. geringfügig nach außen verschoben, um so eine möglichst rechtwinklige Querung Radfahrer / Bahntrasse zu erreichen. (siehe auch BV Nr. 85a) Verlegung Zufahrt im Bereich Flurstück 99/1, Flur 1, Gemarkung Offelten Um ausreichend Raum für das Aufstellen der Signaleinrichtungen zu erreichen, wird die vorhandene Zufahrt zu den Flurstücken 99/1 und 99/2, Flur 1, Gemarkung Offelten in Baukm II / links. (II. Quadrant) um ca. 25 m 16 m in Bau-km südöstlich verschoben. Hierdurch entsteht für den eventuellen Linksabbieger, der von der Mindener Straße in die Zufahrt einbiegen möchte, eine ausreichende Aufstelllänge. (siehe auch BV-Nr..86a) Änderung einer Zufahrt in Bau-km rechts Hinweis durch Ziffer A Im III. Quadranten mündet in Bau-km II / rechts die Privatzufahrt (Flst. 152/1, Flur 5, Gemarkung Offelten) von einem Anlieger in den Bahnübergangsbereich. Über diese Zufahrt werden eine landwirtschaftliche Hofstelle sowie zurückliegende Wiesen erschlossen. Da die Zufahrt unmittelbar in den zu sichernden Bahnübergangsbereich mündet, kann diese lediglich durch separat angeordnete Lichtzeichen gesichert werden. Bei der Berechnung der Räumzeiten ist zu berücksichtigen, dass Verkehrsteilnehmer, die aus der Zufahrt in die Bundesstraße einbiegen, dem Verkehr auf der B 65 ( Mindener Straße ) die Vorfahrt gewähren müssen. Auf Grund der baulichen Verhältnisse im Bahnübergangsbereich ist ein rechts Ausfahren mit größeren Fahrzeugen aus der Zufahrt nicht möglich. Der gesenkte Schrankenbaum und wartende Verkehrsteilnehmer auf der Bundesstraße verhindern das erforderliche Ausholen auf die Gegenfahrbahn. Um hier ein Festfahren im BÜ Bereich zu verhindern, wird die Privatzufahrt mit dem Verkehrszeichen vorgeschriebene Fahrtrichtung links gemäß StVO (Z ) und dem Zusatzschild ausgenommen Fahrzeuge < 7,5 t beschildert. Die Standorte der Lichtzeichen und Schranken sind dem beiliegendem Deckblatt I im Maßstab 1 : 200 zu entnehmen. (siehe auch BV-Nr.98a). 3
5 2.1.4 Änderung einer Zufahrt in Bau-km rechts Die von dem Hof des Anliegers aus zu bewirtschaftenden Flächen befinden sich größtenteils südwestlich der Hofstelle (Flst. 152/2, Flur 5, Gemarkung Offelten) und werden über die Straße Am Klingelberg angefahren. Um diese Flächen auch weiterhin vom Hof aus anfahren zu können, wird im Rahmen der Maßnahme diese Zufahrt in Baukm II / rechts für die Nutzung mit landwirtschaftlichen Geräten entsprechend angepasst. Insbesondere das rechts abbiegen in die Straße Am Klingelberg soll hier ermöglicht werden. Weiterhin wird ein Einbiegen mit kleineren landwirtschaftlichen Fahrzeugen aus der Zufahrt der Wiesen direkt auf die Hoffläche ermöglicht. Diese Zufahrt wird als neue Hauptzufahrt gewertet, da von diesem Knotenpunkt aus alle Fahrbeziehungen sowohl zum Wirtschaftsweg Am Klingelberg als auch zur B 65 ( Mindener Straße ) in alle Richtungen ermöglicht wird. Der hierfür erforderliche Grunderwerb ist im beigefügten Grunderwerbsplan und im Grunderwerbsverzeichnis enthalten (siehe auch BV-Nr.99a) Zusammenlegung von zwei Ersatzmaßnahmen in Abschnitt 2 bei Bau-km Die im Zuge des Hauptverfahrens vorgesehenen einzelnen Ersatzmaßnahmen ([südlich der Mindener Straße (B 65) gelegene Flurstück 361/86 (teilweise), Flur 2, Gemarkung Offelten als Sukzessionsfläche hergerichtet und mit begrenzenden Hecken und einem Einzelbaum bepflanzt (Größe d. Ersatzmaßn. = m²] und [außerhalb des Baubereiches, nordwestlich der B 65 gelegene Flurstück 510 (teilweise), Flur 3, Gemarkung Holzhausen als Sukzessionsfläche hergerichtet und mit Gebüschgruppen und Einzelbäumen bepflanzt (Größe d. Ersatzmaßn. = m²] werden auf der Restfläche 4246m² - Flurstück 99/1 Flur 1 Gemarkung Offelten - östlich des geplanten RKB/RRB`s umgesetzt. Der hierfür erforderliche Grunderwerb ist im beigefügten Grunderwerbsplan und im Grunderwerbsverzeichnis enthalten (siehe auch BV-Nr.151). und Hinweis durch Ziffer A A Änderungen im Bauwerksverzeichnis Hinweis durch Ziffer A Entfernung einer Kastanie und einer Mauer Hinweis durch Ziffer A 6.3 Für den vorgesehenen Ausbau dieser Zufahrt muss die im Einfahrtbereich befindliche Kastanie (BV 147) und ein Teil der vorhandenen Einfriedigungsmauer aus Natursteinen (ca. 8 m) (BV 148) entfernt werden. Die Entfernung der Kastanie ist im Vorfeld mit der ULB abgestimmt und genehmigt worden. Der Umfang der Umbauarbeiten ist dem Deckblatt I zu entnehmen. Der erforderliche Grunderwerb ist im beigefügten Grunderwerbsplan und im Grunderwerbsverzeichnis enthalten (siehe auch BV-Nr. 147 und 148). 4
6 2.2.2 Sicherungsmaßnahmen Einzelbäume Flurstück 99/1, Flur 1, Gemarkung Offelten Die auf dem Flurstück 99/1, Flur 1, Gemarkung Offelten (Bau-km II / links und II / links) befindlichen 2 Bäume werden während der laufenden Bauarbeiten für die Verlegung der Zufahrt und dem Bau des gemeinsamen Geh- / Radweges gesichert. (siehe auch BV. Nr. 89a) Während der laufenden Ausbauarbeiten für die neue Hauptzufahrt im Einmündungsbereich B 65 Mindener Straße / Am Klingelberg in Bau-km II / rechts wird die im nördlichen Bereich der Zufahrt (Flurstück 152/2, Flur 5, Gemarkung Offelten) vorhandene Kastanie entsprechend gesichert. An der Kastanie ist ein Lichtraumprofil frei zu schneiden, um auch für größere Fahrzeuge die Zufahrt zum Grundstück zu ermöglichen. (siehe auch BV-Nr. 149). Zu dem auf dem Flurstück 199/99, Flur 1, Gemarkung Offelten stehenden Schalthaus der VLO wird eine neue Zuwegung in einer befestigten Breite von 1,00 m geschaffen. Die Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland und die Unterhaltung obliegt der VLO. (siehe auch BV-Nr. 150) Das Schalthaus wird in Absprache mit der VLO und aufgrund der Einwendung des Anliegers in die westliche Spitze des Flurstücks 99/2 verschoben Entfernen von Einzelbaum und Gehölzbestand Flurstück 99/2, Flur 1, Gemarkung Offelten Der auf dem Flurstück 99/2, Flur 1, Gemarkung Offelten (Bau-km II / links) befindliche Einzelbaum sollte im Zuge der Baumaßnahme entfernt werden. Der Baum ist aber mittlerweile nicht mehr vorhanden. Es bleibt aber bei dem Entfernen des Gehölzbestandes. (siehe auch BV. Nr. 88a) Zusammenlegung von zwei Ersatzmaßnahmen (BV-Nr. 144 und 145) Die Maßnahmen auf den vorgesehenen Flächen entfallen. Diese wird dafür auf der Restfläche von 4246m² - Flurstück 99/1 Flur 1 Gemarkung Offelten realisiert. Vorgesehen ist extensives Grünland mit Gehölzgruppen und einer Baumreihe aus Eschen Stieleichen. (siehe auch BV-Nr. 144a, 145a und 151) Hinweis durch Ziffer A 6.3 Folgende BV Nr. entfallen bzw. werden ersetzt oder sind neu hinzugekommen: - BV Nr. 85 wird ersetzt durch BV Nr. 85 a - BV Nr. 86: wird ersetzt durch BV Nr. 86 a - BV Nr. 88: wird ersetzt durch BV Nr. 88 a - BV Nr. 89 wird ersetzt durch BV Nr. 89 a - BV Nr. 98 wird ersetzt durch BV Nr. 98 a - BV Nr. 99 wird ersetzt durch BV Nr. 99 a - BV Nr. 144 wird ersetzt durch BV Nr. 144 a - BV Nr. 145 wird ersetzt durch BV Nr. 145 a - BV Nr. 147 neu - BV Nr. 148 neu. - BV Nr. 148 neu - BV Nr. 149 neu - BV Nr. 150 neu - BV Nr. 151 neu 5
7 Hinweis durch Ziffer A A A A B B Änderungen im Grunderwerbsverzeichnis und plan Durch die geringfügige Verlegung des gemeinsamen Geh- und Radweges im Bereich des Bahnüberganges und durch die Umänderung / Verlegung der Zufahrten zweier Anlieger sind neue Betroffenheiten entstanden. Dies betrifft hauptsächlich den Grunderwerb. Die Restfläche des Flurstücks 99/1 von ca. 4246m² [GE-Nr. 38a] wird auf Wunsch des Anliegers Becker gemäß Einwendung aus dem Hauptverfahren - gesamthaft übernommen. Sie dient als Ersatzfläche für Kompensationsmaßnahmen der entfallenden Flächen: - Flurstück 361/86 (teilweise), Flur 2, Gemarkung Offelten (Größe d. Ersatzmaßn. = m²] - und [außerhalb des Baubereiches, nordwestlich der B 65 gelegene Flurstück 510 (teilweise), Flur 3, Gemarkung Holzhausen (Größe d. Ersatzmaßn. = m²] Der beabsichtigte Flächen- und Maßnahmentausch ist im Vorfeld mit der ULB abgestimmt und genehmigt worden. Als Anlage ist daher ein überarbeitetes Grunderwerbsverzeichnis und Grunderwerbspläne diesem Deckblatt I beigefügt. Aufgestellt: Bielefeld,
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