Schulvertrag Zwischen dem Verein Montessori-Fördergemeinschaft Passau und Umgebung e.v. Spitalhofstraße 37, 94032 Passau - im Folgenden auch nur genannt die Montessori-Schule" bzw. die Schule" - und 1. Name, Vorname Telefonnummer 2. Name, Vorname Telefonnummer Die vorgenannte(n) Person(en) ist(sind) der/die Erziehungsberechtigte(n) in der Folge auch nur genannt Eltern des Kindes: Name, Vornamen (Rufname unterstrichen) Geburtsdatum Konfessionszugehörigkeit Dieses Kind wird nachfolgend auch nur genannt das (Schul-) Kind bzw. der Schüler bzw. die Schülerin.
Seite 2 von 5 1. 1.1 Die Montessori-Schule und die Eltern schließen hiermit mit Wirkung ab einen Schulvertrag dahin, dass der Schüler/die Schülerin zum Schuljahr in die Klasse der privaten Montessori- Grund- und Hauptschule Passau aufgenommen wird. 2. 2.1 Der Vertrag wird zunächst bis zum Ende des Schuljahres, also bis zum 31.07. geschlossen. Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn es nicht von einer Seite bis spätestens zum 28.2. auf den 31.07. eines Jahres gekündigt wird. Haben die Eltern bis zum 28.2. des Jahres der Montessori-Schule mitgeteilt, dass sie beabsichtigen, das Kind dann, wenn es einen Probeunterricht besteht, auf eine weiterführende Regelschule wechseln zu lassen, so sind die Eltern auch noch nach dem 28.2. dann berechtigt, diesen Schulvertrag zu kündigen, wenn sie ihre Kündigung nicht später als eine Woche nach dem Tag erklären, an dem ihnen mitgeteilt wurde, dass das Kind den Probeunterricht bestanden hat. Unabhängig von den vorstehenden Regelungen sind die Eltern berechtigt, jederzeit mit einer Frist von 6 Monaten auf den Schluss eines Monats zu kündigen. 2.2 Innerhalb der ersten 6 Monate der Vertragslaufzeit kann das Vertragsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von sechs Wochen gekündigt werden (Probezeit). 2.3 Das Vertragsverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen eingetreten sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile und insbesondere des Wohles des Kindes die Fortsetzung des Schulvertrages bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu einer vereinbarten Beendigung nicht zugemutet werden kann; ein Recht, nach 627 BGB auch ohne diese Voraussetzungen ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wird beiderseits ausgeschlossen. Gründe für eine außerordentliche Beendigung eines Schulvertrages aus wichtigem Grund können insbesondere sein: - Ernsthafte Gefährdung des Unterrichts und/oder der Sicherheit der Mitschüler; - zerstörtes Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkraft; - schwere oder häufige Pflichtverletzung des Schulvertrages durch Eltern oder Kind; - Nichtbezahlung des Schulgeldes oder Nichterfüllung anderer Leistungspflichten. Hat der Berechtigte von einem wichtigen Grund für eine Kündigung Kenntnis erlangt, kann er die Kündigung nur innerhalb angemessener Frist und grundsätzlich nur nach vorheriger erfolgloser Abmahnung oder erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe gesetzten Frist erklären. 2.4 Jede Kündigungserklärung bedarf der Schriftform.
Seite 3 von 5 3. 3.1 Die Montessori-Schule ist dem besonderen pädagogischen Konzept von Frau Dr. Maria Montessori verpflichtet. Zum Wohle des Kindes und im Interesse der erfolgreichen Zusammenarbeit ist es notwendig, dass sich die Eltern mit diesem pädagogischen Konzept der Schule vertraut machen, die Grundsätze der Montessori-Pädagogik anerkennen und die Ziele der Montessori-Schule tätig unterstützen. Den Eltern ist bekannt und bewusst, dass sich die Kinder und ihre Lernfortschritte in der Montessori- Schule unterschiedlich schnell und nicht vergleichbar zu Regelschulen entwickeln, so dass eine Vergleichbarkeit immer nur zu definierten Abschnitten (zur Zeit Ende des vierten und Ende des neunten Schuljahres) möglich ist und erwartet werden kann. Die grundsätzliche Struktur des Aufbaus der Montessori-Schule Passau und der Abläufe ihres Schulbetriebes sind in dem Strukturplan Montessori-Schule Passau niedergelegt, der diesem Vertrag als Anlage beigefügt ist und der einen wesentlichen Bestandteil des Schulvertrages bildet. 3.2 Die Schüler sind zur pünktlichen und regelmäßigen Teilnahme am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen verpflichtet. Die Entscheidung über Durchführung und Verbindlichkeit sonstiger Schulveranstaltungen liegt bei den Lehrkräften. 3.3 Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Veranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes zu verständigen. Bei kurzfristiger Verhinderung, beispielsweise durch Erkrankung, ist dies telefonisch vor Unterrichtsbeginn mitzuteilen. 4. 4.1 Während der Dauer dieses Schulvertrages ist monatlich im Voraus ein Schulgeld in Höhe von z.z. 156 Euro von den Eltern an die Montessori-Schule durch Einzug oder Überweisung auf das Konto 48 380 bei der Raiffeisenbank Salzweg, BLZ 740 657 82 zu zahlen. Ermäßigungen sind auf Antrag möglich. Die ersten drei Monatsschulgelder sind bei Vertragsabschluss fällig (Einschreibgebühr). 4.2 Zu Beginn jedes Schuljahres wird eine Aufnahmegebühr von z.z. 70 Euro fällig, die innerhalb der ersten drei Monate des neuen Schuljahres zahlbar ist. 4.3 Für Quereinsteiger, die vorher keine Montessorischule besucht haben, wird einmalig eine nach dem Zeitpunkt des Eintritts gestaffelte Quereinsteigergebühr erhoben. Diese beträgt bei Eintritt im ersten Schuljahr 50 Euro und erhöht sich für jedes Schuljahr um jeweils 50 Euro bis auf maximal. 300 Euro.
Seite 4 von 5 4.3 Pro Schuljahr schulden die Eltern ein weiteres Entgelt, das in Arbeitsstunden gemessen und z.z. mit 20 Euro pro Arbeitsstunde bewertet wird. Eltern, die verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft bilden, haben 35 Arbeitsstunden pro Schuljahr zu leisten, Alleinerziehende 25 Arbeitsstunden pro Schuljahr. Für jede zum Schuljahresende nicht geleistete Arbeitsstunde muss nach derzeitigem Beschluss der Mitgliederversammlung von den Eltern an die Schule 20 Euro gezahlt werden; dieses Entgelt ist fällig binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung durch die Montessori-Schule. 4.4 Die Montessori-Schule ist berechtigt, durch Beschluss der Mitglieder des Vereins die in diesem Vertrag genannten finanziellen Leistungen der Eltern mit Wirkung für die Zukunft zu erhöhen, damit die laufenden Kosten des Schulbetriebes und die sonstigen notwendigen oder zweckmäßigen Ausgaben des Vereins durch seine Einnahmen gedeckt sind. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes beschlossen wird, werden solche Veränderungen mit dem ersten des Monats wirksam und Inhalt vorliegenden Schulvertrages, der auf den Monat folgt, in dem die Mitgliederversammlung den entsprechenden Beschluss gefasst hat. 4.5 Sofern und soweit Eltern aufgrund eines für ein Kind abgeschlossenen Schulvertrages Arbeitsstunden zu leisten haben, sind sie davon befreit, Arbeitsstunden auch aufgrund eines weiteren mit der Montessori-Schule geschlossenen Schulvertrages leisten zu müssen. 5. 5.1 Zusätzlich zu den Bestimmungen dieses Schulvertrages bestimmen sich die Rechte und Pflichten des Kindes, seiner Eltern und der Schule nach den im Strukturplan Montessori-Schule Passau niedergelegten Regelungen und der von der Montessori-Schule Passau erlassenen Hausordnung der Montessori-Schule Passau in ihren jeweiligen Fassungen. 5.2 Die Montessori-Schule Passau hat das Recht, den Strukturplan Montessori-Schule Passau und die Hausordnung der Montessori-Schule Passau nach billigem Ermessen und unter Beachtung der Satzung des Vereins Montessori-Fördergemeinschaft Passau und Umgebung e.v. für die Zukunft und mit jeweils angemessener vorheriger Ankündigungsfrist zu ändern. 6. 6.1 Die Eltern haften der Schule als Gesamtschuldner. 6.2 Die Eltern beauftragen und bevollmächtigen sich hiermit gegenseitig, dass jeder Elternteil allein Erklärungen gegenüber der Schule abgeben und von der Schule entgegennehmen kann, ausgenom-
Seite 5 von 5 men Erklärungen, die die Beendigung dieses Vertrages herbeiführen sollen ( Kündigung ) oder Abmahnungen oder Abhilfeverlangen nach Ziffer 2.3 dieses Vertrages. Jeder Elternteil ist berechtigt, seine dem anderen Elternteil vorstehend erteilte Vollmacht durch seine schriftliche Erklärung an die Schule einseitig zu widerrufen. 7. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder seiner Anlage unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine dem Sinn und der wirtschaftlichen Bedeutung der unwirksamen Bestimmungen nahekommende Regelung einvernehmlich zu ersetzen. Änderungen und Ergänzungen dieses Schulvertrages bedürfen der Schriftform Passau, den Eltern Eltern Montessori-Fördergemeinschaft Passau und Umgebung e.v. Schulleitung Anlagen: 1. Strukturplan Montessori-Schule Passau 2. Hausordnung der Montessori-Schule Passau