Parlamentarische Initiative. Gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege....und die Zeit drängt...!

Ähnliche Dokumente
Parlamentarische Initiative von Nationalrat Rudolf Joder «Gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege»

Neues Gesundheitsberufegesetz: mögliche Konsequenzen für die Physiotherapie

Koordinierte Versorgung

Welche Pflegenden braucht die Gesundheitsversorgung heute und morgen?

Neues Gesundheitsberufegesetz: mögliche Konsequenzen für die Physiotherapie

Forum BZ Pflege, 1. Juni 2015 Pflegeverantwortung ich kann das! kann ich das?

e Pflegeprozess in der Praxis

Stiftung für Patientensicherheit: Ein konkreter Beitrag zur Qualitätssicherung im Gesundheitswesen

Spitex von morgen als Teil einer integrierten Grundversorgung. 25. April 2018

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

Pflege von Menschen für Menschen

Strategie 2018 Spitex Lotzwil und Umgebung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

Peer Review Schweiz warum freiwillig?

INFORMATIONSANLASS Aufwertung und mehr Eigenverantwortung für die Pflege. Mittwoch, 12. März 2014

Apotheker und Krankenversicherer: Gemeinsamkeiten

Was ist neu an den BFS- Statistiken der Gesundheitsversorgung?

Aufgabenumverteilung im Krankenhaus - Haftung und Effizienz - aus Sicht der Pflege. Renate Heinzmann

Pflegecontrolling Zusammenarbeit zwischen Krankenversicherungen und Pflegeheimen. Hildegard Stadermann / Alain Fässler

Workshop: Finanzierung von Skillmix

Themen. 12_3_2018 Verena Wisler, Fachleitung Krankenpflege, Fachtagung Rai HC

Information für Spitex- Klienten/innen Pflege und Finanzierung von Spitex- Leistungen 2018

KLINIK SCHLOSS MAMMERN Dr. A. O. Fleisch-Strasse CH-8265 Mammern Telefon +41 (0) Fax +41 (0)

Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung

Integrierte Versorgung: Welche Bedeutung und welcher Nutzen besteht für den Patienten aus Sicht der Politik?

Demenzstrategie Kanton Luzern Edith Lang, Leiterin Dienststelle Soziales und Gesellschaft

Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) Mehr Autonomie Mehr Erfolg?

(11.418) PARLAMENTARISCHE INITIATIVE

Information für Spitex- Klienten/innen Pflege und Finanzierung von Spitex- Leistungen 2019

Gesundheitsberufegesetz Anforderungen an Ausbildung und Berufsausübung

Rechtsgrundlagen MiGeL

Nationale Strategie Palliative Care. Pia Coppex, Projektleiterin Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren GDK

Verordnung über die Pflegefinanzierung (PFV)

Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung

Das Krankenversicherungsgesetz (KVG):

25. Fricktaler Gemeindeseminar

Vorläufige Verordnung über die Pflegefinanzierung

Gesundheit Institut für Pflege. APN in der Schweiz. Prof Dr. Romy Mahrer Imhof. APN Symposium 17. Januar Bild 28.4 cm x 8 cm

Stationsäquivalente Leistungen und Leistungen der sozialen Teilhabe Möglichkeiten der Kooperation

Psychiatrische Pflege aus Sicht der ambulanten psychiatrischen Pflege

Jubiläums-Seminar 2012 Onkologische Pflege Fortgeschrittenen Praxis

Was ist mein Diplom wert?

Die Pflegekammer im Kontext pflegepolitischer Entwicklungen

Koordinationsleistungen bei der Spitex abrechnen

Nationale Strategie Palliative Care

Verantwortung, Kompetenz und Koordination in der Gesundheitsversorgung

Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt. Gesundheitsversorgung. umfassend und vernetzt

Zeitgemässe Angebote für Menschen mit Demenz

ZHAW Gesundheit Forum Pflege 2014 Ökonomische Anreize im Gesundheitswesen: Die Guten und die Bösen

Neuordnung der Pflegefinanzierung

[Entwurf] Verordnung über die Krankenversicherung

Parlamentarische Initiative Verlängerung des dringlichen Bundesgesetzes vom 8. Oktober 2004 über die Krankenversicherung (Pflegetarife)

Pflege - Spagat zwischen Faszination und Alltag?

Umsetzung des Bundesgesetzes über die Neuordnung der Pflegefinanzierung vom 13. Juni 2008 in den Kantonen Ergänzende Fragen

Grundversorgung der Zukunft

Stadt. Reglement über die Gestaltung und Steuerung der Versorgung in den Bereichen Pflege und Wohnen

Kanton Zürich Gesundheitsdirektion Pflegeversorgung: Bedarfsprognose und Handlungsmöglichkeiten

Perspektive Pflege? Andreas Westerfellhaus. Deutsches Pflege Forum 2010

Pflegewissenschaft und Qualitätsmanagement 1

Ihre Spitex-GAG. im Sunnepark, Roggenpark und Stapfenmatt

Medizinische Demografie und Ärztebedarf im Jahre 2030

MLP Gesundheitsreport November 2008, Berlin

Personalmangel Lösung durch Anwerbung ausländischer Pflegepersonen?

s KVG. Bestimmungen mit internationalem Bezug (Differenzen)

Kanton Zürich Gesundheitsdirektion Pflegeversorgung im Kanton Zürich

2. Novemberkongress Gesundheit

Telemedizinisches Netzwerk Sachsen-Anhalt Nord e.v.

Rahmenbedingungen der integrierten Versorgung

Wie kann Qualität gemessen, verglichen und transparent werden? Die Sicht des BAG

4. St. Galler Pflegerechtstagung. Grand Casino Luzern (1098.) 5. September 2013

Gesundheits- und Krankenpfleger/in

Zukunft der Pflege in Berlin Frauenarbeit neu bewerten!

Malteser Care-Ring GmbH bietet österreichweit koordinierte Pflege durch Case und Care Management

(Wann) ist ambulant vor stationär sinnvoll?

Spitex-Statistik 2014

Zertifikat für Vertrauen: Ambulanter Dienst für onkologische Krankenpflege. LAGO-Siegel

Steuerung und Finanzierung im Kanton Bern ab 2012

in der spitalexternen Versorgung der Schweiz

Substituieren oder Delegieren oder was?

Wir sind immer für Sie da wenn man Sie braucht. Christine Egerszegi-Obrist, Ständerätin, Präsidentin SGK-S

Erweiterte gemeindenahe Pflegepraxis mögliche bedarfsorientierte Qualifikationsszenarien für die Region Westpfalz

Wandel im Gesundheitswesen - eine persönliche Sicht. Enea Martinelli

Vernehmlassungsantwort von H+ zu den Nationalen Leitlinien Palliative Care

Projekt PASS Pflege - Assessment

Die Potenziale des Föderalismus aus Sicht des Bundes

Zusammenarbeit und Rollenverteilung aus Sicht der Pflegewissenschaft

Landespflegekammer Rheinland-Pfalz. Ein neuer Player im Gesundheitswesen?

Chancen und Herausforderungen einer einheitlichen Finanzierung

Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates vom 21. März 2016 Stellungnahme des Bundesrates

Poststationäre Übergangs- und ambulante psychiatrische Pflege. der Externen Psychiatrischen Dienste Thurgau, Sirnach

«Palliative Plus» die mobile Equipe

Entwicklung eines Versorgungsmodells in der Langzeitpflege welche Fähigkeiten braucht es in der Zukunft?

Umfrage bei den Gemeinden zur «Umsetzung Pflegegesetz»

nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 30. März , beschliesst:

Qualitätssicherung in der onkologischen Rehabilitation

Gemeinsames Lernen mit Hilfe von Modellprogrammen / Modellversuchen / Pilotprojekten

Pflichtenheft der Geschäftsstelle

Integrierte Versorgung: Leere Worte, Realität oder Vision?

Leitbild des Universitätsklinikums Bonn

Transkript:

Parlamentarische Initiative Gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege...und die Zeit drängt...! 1

Was ist denn da los???? 2

...aber wie? 3

Setzen wir uns ein, verschaffen wir uns Gehör und leisten wir Widerstand dort wo Gesellschaft und Politik mitverantwortlich sind. Denn wenn wir heute nichts tun, droht morgen ein Notstand den niemand von uns wirklich verantworten will, geschweige denn kann. (Dr. h. c. Sr. L. Juchli) 4

Pflege ist ein gesellschaftlicher Auftrag 1. Sicherstellung der flächendeckenden Gesundheitsversorgung der Wohnbevölkerung. (Einzelpersonen, Familien, Gruppen, Gemeinde, Gesellschaft) 2. Sicherstellung von Pflegeleistungen als Teil des Service public mit hohem gesellschaftlichem Nutzen. 3. Erbringung der Dienstleistung in der geforderten Qualität. (zweckmässig, wirksam, wirtschaftlich, wissenschaftlich) 4. Forderungen zur Klärung der Berufsrolle erfüllen. (GDK, BAG, SAMW, OECD/WHO, Obsan, etc.) 5. Vernetzung der Leistungsangebote in interprofessionellen Teams. Es brauch nun die entschlossene Unterstützung von Führungspersonen in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft. 5

Wir sind eine Gesellschaft des langen Lebens 6

Veränderter Bedarf 1. Zunahme chronisch-langzeitlicher Krankheiten. 2. Zunahme komplexer Lebenssituationen infolge Polymorbidität. 3. Hochtechnische und komplexe Spitzenmedizin. 4. Zunahme der ambulanten Gesundheitsversorgung. 5. Förderung der Gesundheitskompetenz der Wohnbevölkerung. 6. Unterstützung pflegender Angehöriger. 7. Veränderte Sozial- und Gesellschaftsstrukturen. 7

1. Der Bedarf an Pflegeleistungen steigt. 2. Der Mangel an Pflegeleistungen führt zu Risiken für Patienten. 3. Der Pflegeberuf verliert an Attraktivität. 4. Die Fachressourcen werden nicht optimal genutzt. 5. Aus rechtlicher Sicht besteht noch immer ein Hilfsberufsstatus 6. Dipl. Pflegefachpersonen müssen längst eigenverantwortlich handeln. - Sie haben keine Kompetenzen, haften aber doch juristisch. - Sie müssen sich rechtfertigen für Belange welche sie nicht verordnet haben. Die heutige Situation muss im KVG nachvollzogen werden. 8

2012 Neue Versorgungsmodelle für die med. Grundversorgung. (BAG/GDK) 2012 Positionspapier Nachhaltige Medizin. (SAMW) 2012 Institutionelle Charakteristiken der Gesundheitssysteme. (SGGP- Studie) 2011 Das Schweizerischen Gesundheitssystem. (2. OECD-WHO Bericht) Professionelle Pflegeleistungen haben eine hohe Wichtigkeit und Dringlichkeit. Nun ist die Politik gefordert! 9

1. National und international anerkannte Definition. 2. Wissenschaftlich fundiertes Sonderwissen mit spezieller Fachterminologie. 3. Langdauernde, fundierte Ausbildung auf tertiärem bzw. universitärem Niveau. 4. Berufsständische Normen. (Code of ethics) 5. Exklusives Handlungskompetenzmonopol. 6. Kompetenz zur fachlich gleichberechtigten interprofessionellen Kooperation. 7. Aufgaben von grundlegender Bedeutung mit gemeinnütziger Funktion. 8. Autonomie bei der Berufsausübung. (Fach- und Sachautonomie) 9. Selbstkontrolle durch Berufsverbände, Interessenvertretung etc. (Attributemodell: Kunz Thomas, 2005, Die Berufsform der Gesellschaft, Birkach (Velbrück) 10

Das KVG ist ein Leistungsgesetz. Dieses regelt: - Allgemeine Leistungen bei Krankheit Art. 25 - Pflegeleistungen bei Krankheit Art. 25a Revisionsbedarf auf Verordnungsstufe regelt: - Bundesratsverordnung (Krankenversicherungsverordnung KVV) - Departementsverordnung (Krankenpflegeleistungsverordnung KLV) 11

Das GesBG ist ein Zulassungsgesetz. (Dieses regelt die Berufsrollen und die Versorgungsqualität.) Das GesBG regelt neu auf nationaler Ebene: - Berufsbildung und Abschlüsse - Berufserfahrung (2 Jahre) - Weiterbildung - Aktives Berufsregister - Verfahren 12

Die Abstraktionsebenen des Geschäfts Normative Ebene Dinge tun? Gesetzgebung Strategische Ebene Die richtigen Dinge tun! Unternehmung Operative Ebene Die Dinge Richtig tun! Arbeitsplatz 13

Die parlamentarische Initiative lautet: Gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege Das KVG sei dahingehend anzupassen, dass die Gesundheitsund Krankenpflege als Leistungen definiert werden, die von Pflegefachpersonen zu einem näher zu definierenden Teil auf ärztliche Anordnung und zu einem näher zu definierenden Teil in eigener Verantwortung erbracht werden. Ein Beruf hat den Wert, der ihm von der Politik zugestanden wird! 14

1. Steigerung der Kosten- und Wirkungseffektivität und Anerkennung der Pflege als eigenständige Leistung. 2. Sicherung zukünftiger professioneller Pflegeleistungen. 3. Vermeidung der Mengenausweitung. 4. Beitrag zur Qualitätssicherung im Pflegebereich. 5. Attraktivitätssteigerung des Pflegeberufs. 6. Fairer Wettbewerb, interprofessionelle Akzeptanz. 7. Optimierung der Gesundheitsversorgung. 15

1. Sicherung der Gesundheitsversorgung für die Wohnbevölkerung. 2. Optimierung der Gesundheitskompetenz der Bevölkerung. 3. Unterstützung von pflegenden Angehörigen. 4. Verhinderung unnötiger oder vorschneller Eintritte in Institutionen. 5. Ausrichtung auf den neuen Bedarf in verschiedenen Berufsfeldern. 6. Steigerung der Kosten- und Wirkungseffektivität. 7. Fairer Wettbewerb und interprofessionelle Akzeptanz. 8. Übernahme von internationalen Abkommen. (OECD/WHO-Richtlinien, Erklärung von München) 16

1. Optimale Nutzung der Pflegeressourcen. (qualitativ und quantitativ) 2. Förderung der praxisorientierten Pflegewissenschaft. 3. Akzeptanz von Studien und Projekten SpitexPlus, LEILA etc. 4. Sicherung von Pflegeleistungen auf unterschiedlichen Komplexitätsniveaus. 5. Verbesserung der Rekrutierung, Verhinderung der Abwanderung. 6. Optimale vertikale und horizontale Durchlässigkeit bei Aus- und Weiterbildung. 7. Attraktivitätssteigerung durch klinische Karrieren, Laufbahnen und Wiedereinstiegsmöglichkeiten. 17

1. In Spitälern, Kliniken, Heimen, Ambulatorien, Spitexorganisationen, Praxen und Beratungszentren. 2. In den stationären und ambulanten Versorgungsbereichen. 3. Im Grund- und Zusatzversicherungsbereich. 4. In Pflegewissenschaft, -bildung und -praxis. Die Fachführung muss an dipl. Pflegefachpersonen mit ihren jeweiligen Berufsabschlüssen, Kompetenzen, Zuständigkeiten und Berufserfahrungen übergehen. Keine Berufsgruppe kann heute eine Gesamtverantwortung für sich beanspruchen geschweige denn wahrnehmen! 18

Normative Rechtssetzungsreform welche Mehrheiten erfordert! Eingabe: R. Joder, (et al) März 2011. Schritt 1: Nationalrat, SGK, Zustimmung Dezember 2011. Schritt 2: Ständerat, SGK, Zustimmung April 2012. Schritt 3: Bildung einer interparteilichen Parlamentariergruppe Pflege. Schritt 4: Nationalrat, SGK, Subkommission KVG September 2012. Schritt 5: Hearing in der Subkommission KVG/NR am 09. 01. 2013. - das BAG muss einen Bericht ausarbeiten. Schritt 6: Sitzung der Subkommission KVG im Mai 2013 19

Politische heikle Aspekte 1. Mengen- bzw. Kostenausweitung. (K = m x p) 2. Dipl. Pflegefachpersonen wollen diese Mehrverantwortung nicht. 3. Exklusives Verordnungsmonopol der Ärztinnen/Ärzte. 4. Ersetzen dipl. Pflegefachpersonen Ärztinnen/Ärzte. 5. Wie erfolgt die Kompetenzabgrenzung. 6. Werden Prozesse optimiert bzw. administrative Leerläufe vermieden. 7. Wo liegt der Nutzen für die Patientinnen/Patienten. 8. Werden andere Berufsgruppen nachziehen. ( Büchse der Pandora ) 20

Forderungen an die Politik 1. Die Wirkung professioneller Pflegeleistungen richtig einschätzen. 2. Die Dringlichkeit und Wichtigkeit der Vorlage richtig einschätzen. 3. Die nationalen und internationalen Forschungsergebnisse beachten. 4. Sich aus dem Verflechtungsgestrüpp in der Gesundheitspolitik befreien. 5. Dipl. Pflegefachpersonen als politische Kraft wahrnehmen. 6. Teilrevision des KVG gemäss der politischen Forderung umsetzen. - Politische Zustimmung in Kommissionen und Parlamentskammern - Umsetzung auf Gesetzes- und Verordnungsstufe 21

Forderungen an Leistungserbringer und Versicherer 1. Interessenvertreter und Lobbyisten überzeugen. 2. Kooperation mit den Hausärztinnen/-ärzten intensivieren. 3. Die Leistungsanbieter in einem integrierten Kooperationsmodell vernetzen. 4. Auf Scheinargumente und Vertröstungen verzichten. 5. Die Finanzierer von den Vorteilen der Reform überzeugen. 6. Im Gezerre um Prestige, Macht und Mittel erfolgreich bestehen. 22

Forderungen an die Berufsgruppe 1. Die Reform bei den Dipl. Pflegefachpersonen umsetzen. 2. Die Reform in den Berufsfeldern umsetzen. 3. Die Reform bei den Bildungsanbietern umsetzen. 4. Die neue Rolle verbunden mit Eigenverantwortung übernehmen. 5. Definition des eigenverantwortlichen Bereichs der professionellen Pflege. 6. Den Kompetenzrahmen konkretisieren. - Professionelle Pflege - Erweiterte Pflege 23

Interne und externe Stakeholder Trägerschaft Grundsätzliche Unterstützung

1. In Gesellschaft, Politik, Markt, Branche, Beruf. 2. Eine hohe Präsenz auf allen Ebenen. 3. Zugang zu allen Informationskanälen. 4. Information, Kommunikation, Lobbying, Verhandlungen. 5. Überzeugung wo möglich und Druck wo nötig. 6. Ein glaubhaftes Worst-Case-Szenario. 25

1. Ohne ihre engagierte Unterstützung geht es nicht. 2. Argumentieren sie fair aber in der Sache hart. 3. Zeigen sie auf, dass es ohne professionelle Pflegeleistungen nicht geht. Dieses Geschäft ist ein Dauerlauf. Also machen sie sich Fitt! 26

Die KVG relevanten Aspekte sind: Art. 25 und 25a KVG bestimmen, welche Leistungen von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden, und wer diese Leistungen erbringen muss, damit sie übernommen werden. Laut parlamentarischer Initiative soll das KVG folgenden Sachverhalt abbilden: Dem Wesen der Krankenpflege entsprechend sind Pflegefachpersonen teils auf ärztliche Anordnung/ im ärztlichen Auftrag, teils in eigener Verantwortung tätig; Untersuchungen und Behandlungen (also Diagnostik und Therapie) stellen grundsätzlich ärztliche Interventionen dar, deren Vornahme durch Pflegefachpersonen nach wie vor eine ärztliche Anordnung oder einen ärztlichen Auftrag voraussetzt; der eigenverantwortliche Bereich der Pflege umfasst die Massnahmen der Abklärung, der Beratung, der Koordination und der Grundpflege Die Einzelheiten regelt die KLV (v.a. deren Art. 7, wobei die geltende Systematik und Terminologie ohne weiteres übernommen werden können). Formulierungsvorschlag: Art. 25 KVG erhält eine litt. a bis : sowie die Pflegeleistungen, die in einem Spital eigenverantwortlich von Pflegefachpersonen durchgeführt werden. Art. 25a Abs. 1 KVG lautet neu Pflegeleistungen bei Krankheit 1 Die obligatorische Krankenpflegeversicherung leistet einen Beitrag an die Pflegeleistungen, welche eigenverantwortlich aufgrund eines ausgewiesenen Pflegebedarfs ambulant, auch in Tages- oder Nachtstrukturen, oder im Pflegeheim erbracht werden. Die Pflegefachpersonen der Schweiz 09.01.2013 27

Rechtliche Grundlagen - KVG, Art. 25 und 25a - KLV, Art. 7, Abs. 2 (A+C) - KVV, Art. 49 - Gesundheitsberufegesetz Berufsausübung - Abschlussniveau - Berufserfahrung (2 J.) - Funktion - Weiterbildung - Berufszulassung - Aktives Berufsregister Leistungsbereich - Berufsfeld - Verordnungskompetenz - Kooperationsmodell - Prozessoptimierung - Dokumentation - Tarife, Finanzierung - Q-Management 28