Merkblatt zu den typischen Ä nderungen, die sich fu r Gescha ftsjahre zum 31.12.2016 durch BilRUG ergeben: Anhang Allgemeine Angaben Zukünftig sind Pflichtangaben zur eindeutigen Identifikation des Unternehmens vorzunehmen (in der Überschrift des Jahresabschlusses, einem gesonderten Deckblatt oder an anderer, hervorgehobener Stelle). Wir empfehlen die Angabe zu Beginn des Anhangs. Die Unternehmensname ist eine Kapitalgesellschaft / Genossenschaft, eingetragen in das Handelsregister / Genossenschaftsregister beim Amtsgericht Name der Stadt unter der Registernummer Angabe der Registernummer. Sitz der Kapitalgesellschaft / Genossenschaft ist in Angabe der Stadt mit Postleitzahl sowie Angabe der Straße mit Hausnummer. Allgemeine Angaben Im Anhang ist anzugeben, nach welchen Vorschriften der Jahresabschluss aufgestellt wurde. Wir empfehlen die Angabe nach den Erläuterungen zur Identifikation des Unternehmens (siehe oben). Die Angabe hinsichtlich der Formblatt-Verordnung ist dahingehend zu ändern, dass diese nunmehr vom 17.07.2015 (vorher: 25.05.2009) datiert, sofern Sie die Angabe bisher gemacht hatten (nicht Pflicht). Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 20xx wurde nach den derzeit gültigen Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach der vorgeschriebenen Formblatt-Verordnung vom 17.07.2015 für Wohnungsunternehmen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. 1
Gliederung der Erläuterungen zu den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Die Erläuterungen zu den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind im Anhang in der Reihenfolge vorzunehmen, wie die Posten in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung gegliedert sind. Dies umfasst neben der Beschreibung der angewandten Bewertungsmethoden auch die Ausübung von etwaigen Wahlrechten (sofern ausgeübt und die Angabe nicht in der Bilanz erfolgt). Angabe des Ergebnisverwendungsvorschlags Der Ergebnisverwendungsvorschlag für mittelgroße und große Unternehmen (sowohl Kapitalgesellschaften als auch Genossenschaften) ist unverändert im Anhang anzugeben und offenzulegen. Für kleine Unternehmen (sowohl Kapitalgesellschaften als auch Genossenschaften) entfällt die Pflicht zur Angabe des Ergebnisverwendungsvorschlags, kann aber freiwillig erfolgen. Eine Offenlegung des Ergebnisverwendungsvorschlags hat nicht zu erfolgen. Nachtragsbericht Der in früheren Jahren im Lagebericht aufzuführende Nachtragsbericht ist nunmehr im Anhang aufzunehmen. Sollten Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Bilanzstichtag nicht aufgetreten sein, ist keine Negativerklärung mehr notwendig. Wir empfehlen jedoch weiterhin die Angabe einer Negativerklärung. Darüber hinaus empfehlen wir, den Nachtragsbericht im Anhang vor die Angabe zu den Organen einzugliedern. Bitte streichen Sie den Nachtragsbericht aus dem Lagebericht. Mögliche Formulierung (Negativerklärung): Vorgänge, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von besonderer Bedeutung wären, sind nach dem Bilanzstichtag nicht eingetreten. 2
Außergewöhnliche Geschäftsvorfälle Im Anhang sind zukünftig außergewöhnliche Geschäftsvorfälle zu erläutern und begründen. Als außergewöhnliche Geschäftsvorfälle gelten insbesondere auch hohe prozentuale Veränderungen einzelner Posten (z.b. Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung, Instandhaltungsaufwendungen) der Gewinn- und Verlustrechnung. Unseres Erachtens sind prozentuale Veränderungen ab mindestens 30,0% zum Vorjahr zu erläutern. Mögliche Formulierungen: Die Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung haben sich um Vergleich zum Vorjahr aufgrund der Fertigstellung eines Neubaus mit insgesamt 10 Wohneinheiten / Übergaben aus dem Bauträgergeschäft um TEUR 100,0 auf TEUR 200,0 erhöht. Die Aufwendungen für Instandhaltung haben sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 1.000,0 auf TEUR 2.500,0 erhöht. Ursächlich für den Anstieg sind Sanierungsarbeiten infolge von Wasserschäden an drei Liegenschaften Bilanz Pensionsrückstellungen Verlängerung des Referenzzeitraums Zukünftig sind Pensionsrückstellungen mit dem von der Bundesbank veröffentlichten 10 - Jahres - Zinssatz abzuzinsen und nicht, wie bisher, mit dem 7 - Jahres - Zinssatz. Der Zinssatz für den 10 - Jahresdurchschnitt ist höher als der für den 7 - Jahresdurchschnitt, folglich wird die Verwendung des höheren Zinssatzes zu einer Verminderung der Pensionsrückstellung führen. Dieser Unterschiedsbetrag (= Differenz der Pensionsrückstellung unter Verwendung des 7 - Jahresdurchschnitts sowie des 10 - Jahresdurchschnitts) ist als Anhangsangabe anzugeben. Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung der Pensionsrückstellung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag von TEUR XXX. Dieser Unterschiedsbetrag ist gemäß 253 Abs. 6 S. 2 HGB ausschüttungsgesperrt. 3
Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse / Sonstige betriebliche Erträge / außerordentliche Aufwendungen Unter bestimmten Voraussetzungen sind zukünftig Erträge, welche in Vorjahren unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen wurden, als Umsatzerlöse auszuweisen (wenn sie regelmäßig und wiederkehrend sind und zur gewöhnlichen Geschäftstätigkeit hinzugehören wie z. B. Erträge aus Erbbauzinsen). Anmerkung: Erträge aus der Veräußerung von Beständen sind weiterhin als sonstiger betrieblicher Ertrag auszuweisen. Für den Fall, dass solche Erträge anders als im Vorjahr ausgewiesen werden (d.h., die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst), ist im Anhang auf die eingeschränkte Vergleichbarkeit mit den Vorjahreszahlen hinzuweisen. Darüber hinaus sind zukünftig außerordentliche Aufwendungen (insbesondere aufgrund der 1/15 Zuführung zur Pensionsrückstellung) zukünftig als sonstiger betrieblicher Aufwand auszuweisen. Analog zu den sonstigen betrieblichen Erträgen ist auf die eingeschränkte Vergleichbarkeit im Anhang hinzuweisen (selten zutreffend). Wir empfehlen für die Darstellung der eingeschränkten Vergleichbarkeit die vom IdW bevorzugte Drei- Spalten-Darstellung: 2016 2015 2015 (BilRuG) (BilRuG) Umsatzerlöse* 19,5 Mio. EUR 18,0 Mio. EUR 19,0 Mio. EUR sonstiger betrieblicher Ertrag 1,1 Mio. EUR 2,0 Mio. EUR 1,0 Mio. EUR sonstiger betrieblicher Aufwand** 2,5 Mio. EUR 2,0 Mio. EUR 2,1 Mio. EUR außerordentliche Aufwendungen 0,0 Mio. EUR 0,1 Mio. EUR 0,0 Mio. EUR * Aufgrund der erstmaligen Anwendung des Bilanzrichtlinie Umsetzungsgesetzes (BilRUG) werden Erträge aus Anlagenverkäufen von TEUR XXX unter den Umsatzerlösen ausgewiesen. Im Vorjahr erfolgte der Ausweis unter den sonstigen betrieblichen Erträgen (häufiger zutreffend) ** Aufgrund der erstmaligen Anwendung des Bilanzrichtlinie Umsetzungsgesetzes (BilRUG) werden außerordentliche Aufwendungen aus der 1/15 Zuführung zur Pensionsrückstellung als sonstiger betrieblicher Aufwand ausgewiesen. Im Vorjahr erfolgte der Ausweis als außerordentliche Aufwendungen. 4
Anlagenspiegel Im Anlagenspiegel des Anhangs ist nunmehr zwingend auch die Entwicklung der Abschreibungen darzustellen. Sofern vorliegend, ist für die während der Bauzeit aktivierten Fremdkapitalzinsen eine Spalte einzufügen und die aktivierten Fremdkapitalzinsen anzugeben. Wenn dies nicht der Fall ist, sollte zumindest mit einer Fußnote unterhalb des Anlagespiegels darauf aufmerksam gemacht werden, dass Fremdkapitalzinsen im Berichtsjahr nicht aktiviert wurden. Mögliche Darstellung: Viel Erfolg! 5