Projektausschreibungen Gebäude 2017 Merkblatt für Projektanden 1. November 2016 Für das Jahr 2017 führt das Programm EnergieSchweiz des Bundesamts für Energie BFE für den Gebäudeenergiebereich neu Projektausschreibungen durch. Dieses Merkblatt soll die Offertstellung vereinheitlichen und die Beurteilung erleichtern. Das Offertformular Beschaffung von EnergieSchweiz steht für die Projekteingabe unter www.energieschweiz.ch (Kontakt und Projektantrag) zur Verfügung. 1. Einleitung Mit ca. 46 Prozent Anteil am schweizerischen Energieverbrauch spielt der Gebäudepark eine Schlüsselrolle. Die Grundlagen für die Projektausschreibungen Gebäude sind im Detailkonzept EnergieSchweiz beschrieben (www.energieschweiz.ch). Aufbauend und als Ergänzung zu bestehenden Instrumenten (Gesetzgebung, Förderung, Forschung und Entwicklung, Vorbildfunktion, Aus- und Weiterbildung, Information, Beratung etc.) will EnergieSchweiz mit der Durchführung innovativer Projekte zur Optimierung sowie Anwendung bestehender zukunftsgerichteter Technologien beitragen und sinnvolle neue Lösungsansätze als Beitrag zur Transformation der Schweizer Energielandschaft im Gebäudebereich aufzeigen. 2. Projektanden Die Ausschreibung richtet sich insbesondere an Vereine, Verbände, Organisationen, Agenturen sowie Fachhochschulen/Hochschulen für Projekte mit gesamtschweizerischer Wirkung. Private Unternehmungen werden in der Ausschreibung ebenfalls berücksichtigt, sofern sie darlegen können, dass das Projekt eine nationale Ausstrahlung über die Unternehmensgrenze hinaus erreichen wird, z.b. bei Publikationen, Studien/Berichten, Energietools oder Veranstaltungen. Bundesamt für Energie BFE Postadresse: Bundesamt für Energie, 3003 Bern Tel. 058 462 56 11, Fax 058 463 25 00 gebaeude@bfe.admin.ch COO.2207.110.4.1162296
Seite 2 3. Mögliche Projektthemen - Gegenstand und Abgrenzung Im Rahmen dieser Projektausschreibungen können innovative und fortschrittliche Projekte im Gebäudeenergiebereich sowie die Erarbeitung von Grundlagen für den Marktbereich umgesetzt werden. Die Projekte dienen z.b. zur Grundlagenerarbeitung für neue freiwillige Massnahmen, der Sensibilisierung der Bevölkerung für energierelevante Themen (Nutzerverhalten), der Erarbeitung von Planungsgrundlagen oder Entscheidungshilfen. Die Aspekte einer Nachhaltigen Entwicklung sind verstärkt in die Betrachtung des Gebäudebereichs mit einzubeziehen. Der ganze Lebenszyklus eines Gebäudes sowie gesellschaftliche und wirtschaftliche Aspekte sollen berücksichtigt werden. Auch dem Stromverbrauch im Gebäudebereich kommt eine hohe Bedeutung zu. Es sollen verschiedene Themen und Institutionen berücksichtigt werden. 3.1. Beispiele für mögliche Projektthemen (Liste nicht abschliessend) Ansätze zur Erhöhung der Gebäude-Erneuerungsrate Verminderung des Performance Gap (Differenz zwischen den ursprünglichen Planungswerten und den effektiven Betriebswerten des Gebäudes) Energieoptimiertes Betreiben und Nutzen von Gebäuden Inbetriebnahme von Gebäudetechnikanlagen und Instruktion der Nutzer unter dem Aspekt der Energieeffizienz Gebäude als Gesamtsystem Smarte Technologien 3.2. NICHT Gegenstand der vorliegenden Projektausschreibungen sind folgende Projektarten Bauliche Investitionen, Infrastruktur-Massnahmen (Geräteersatz etc.) Neubau von Gebäuden, Neuanschaffungen von Anlagen inkl. deren Planung (z.b. Vorprojekte) Projekte, die sich mit anderen Angeboten von Bund/Kantonen oder von ihnen unterstützten Programme überschneiden (z.b. Gebäudeprogramm, KEV, P+D+L-Projekte und Energie-Forschungsprogramme des BFE, Klik, energo, Fördergegenstände des aktuell gültigen harmonisierten Fördermodells der Kantone HFM). Einzelprodukte oder Dienstleistungen von Unternehmungen stehen nicht im Fokus der Projektausschreibungen.
Seite 3 3.3. Abgrenzung zwischen Energie-Forschung, Pilot-, Demonstrations- und Leuchtturmprojekten (P+D+L) und dem Marktbereich In der Forschung geht es hauptsächlich um die Erarbeitung von neuen Grundlagen. Bei P+D+L werden erforschte Grundlagen getestet. Im Marktbereich werden dagegen bereits erprobte bestehende Technologien, Verfahren, Grundlagen o.ä. im Markt erstmalig oder in breiterem Umfang eingeführt. Die vorliegenden Projektausschreibungen beziehen sich auf den Marktbereich. Die Energie-Forschung, Pilot-, Demonstrations- und Leuchtturmprojekte (P+D+L) werden in anderen Gefässen des BFE behandelt. 4. Allgemeine Informationen und Anforderungen Die Projektdauer kann ein- oder mehrjährig sein. Der finanzielle Anteil von EnergieSchweiz kann bis zu 100 Prozent der Projektkosten betragen. Sämtliche Urheberrechte an den Projektergebnissen gehören bei vollständiger Finanzierung eines Projekts der Auftraggeberin EnergieSchweiz bzw. dem Bundesamt für Energie BFE. Sämtliche Projekte werden kommuniziert und deren Resultate in geeigneter Weise der Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung gestellt. Dies wird in der Regel via Webpage www.energieschweiz.ch erfolgen. Budget 2017: CHF 500 000 Bandbreite der Vertragshöhe: CHF 10 000 bis CHF 100 000 pro Jahr. Die Kosten über die gesamte Projektdauer dürfen den Betrag von CHF 150 000 (exkl. Mehrwertsteuer) nicht überschreiten Ungefähre Anzahl an Projekten 2017: 10 bis 20 Stück Die Projektkosten sind vorhersehbar, kalkuliert und mehrheitlich durch Angebote belegt. Mit der Umsetzung der Projekte darf nicht vor Erhalt des Zuschlagsentscheides begonnen werden. Die durch die Projektanden gesetzten Termine sind einzuhalten, wir empfehlen die Einplanung von Reserven im Terminplan. Die Projekte können in den drei grossen Landessprachen eingegeben und durchgeführt werden. Ausblick für 2018: Es ist geplant, die Ausschreibungen im vergleichbaren Rahmen im Jahr 2018 fortzusetzen. Über nicht berücksichtigte Projekte wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Seite 4 5. Anforderungen an Publikationen Berichte oder Studien erscheinen im Layout des BFE. Die Zusammenfassung ist immer in den beiden anderen grossen Landessprachen zu integrieren. Kommunikationsmittel (Ratgeber, Broschüren, Merkblätter, Flyer etc.) sind im Publikationsprozess 1 von EnergieSchweiz zur erarbeiten. Die Publikationen erscheinen im Layout von EnergieSchweiz, immer in allen drei grossen Landessprachen und werden nach der Publikation aktiv in dafür geeigneten Kanälen vertrieben. 6. Bewertung und Auswahl der Projekteingaben Die Beurteilung wird durch ein Evaluationsteam von EnergieSchweiz vorgenommen. In der Checkliste für die Projektevaluation (im Kapitel 9) ersehen Sie, welche Kriterien in welcher Art bewertet werden. Ein Projekt muss sämtliche Zulassungskriterien erfüllen, damit es qualitativ bewertet werden kann. Sind eines oder mehrere Zulassungskriterien nicht erfüllt, wird das Projekt zurückgewiesen. Erfüllt ein Projekt die Zulassungskriterien, werden die qualitativen Kriterien bewertet. Falls die Summe der beantragten Projekte die verfügbaren Mittel übersteigt, werden diejenigen Offerten berücksichtigt, welche die Kriterien am besten erfüllen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Projektfinanzierung. 1 Den Publikationsprozess können Sie bei Bedarf unter gebaeude@bfe.admin.ch bestellen.
Seite 5 7. Termine und Ablauf Publikation der Projektausschreibungen und Beginn der Eingaben Allfällige Fragen per Mail bitte an: gebaeude@bfe.admin.ch Projektausschreibungen für das Jahr 2017 01. November 2016 bis 22. November 2016 Fragenbeantwortung bis 30. November 2016 Eröffnung der Online-Plattform für Projektanträge Einsendeschluss für die Einreichung von Projektanträgen für die Phase 2017 15. Dezember 2016 31. Januar 2017 Der Eingang wird per E-Mail rückbestätigt Laufend nach Projekteingang Rückmeldung an die Projektanden: Projektstart Projektende Zustimmend ohne Auflagen Zustimmend, aber mit Auflagen (Projekt muss überarbeitet werden) Ablehnend, mit Begründung spätestens bis Mitte März 2017 Sobald die Projektverträge gegenseitig unterzeichnet sind Projektspezifisch
Seite 6 8. Einreichung der Projektunterlagen Das unterzeichnete Offertformular ist gemäss Vorgaben in deutscher, französischer oder italienischer Sprache in einfacher Ausfertigung per Post, sowie in elektronischer Form (als pdf ohne Unterschrift) inklusive Beilagen via Online- Plattform an EnergieSchweiz zu senden. Unvollständig ausgefüllte Offerten haben keinen Anspruch auf Beurteilung. Massgeblich für die Fristeinhaltung ist der Poststempel oder der Strichcodebeleg der Schweizerischen Post (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Zu spät eingereichte und unvollständig ausgefüllte Offerten werden nicht berücksichtigt. Das unterzeichnete Offertformular (ohne Beilagen) ist einzureichen an: Bundesamt für Energie BFE Programm EnergieSchweiz Sektion Gebäude Projektausschreibungen 3003 Bern Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Bundesamt für Energie BFE Sektion Gebäude gebaeude@bfe.admin.ch
Seite 7 9. Checkliste für die Projektevaluation Ein Projekt muss sämtliche Zulassungskriterien erfüllen, damit es qualitativ bewertet werden kann. Sind eines oder mehrere Zulassungskriterien nicht erfüllt, wird das Projekt zurückgewiesen. 9.1. Zulassungskriterien Formale Kriterien: Kriterium F1 Sind die eingereichten Unterlagen vollständig und die Offerte verständlich geschrieben (Offerte plus allfällige Beilagen)? Erfüllt ja nein F2 F3 Sind die Angaben der Trägerschaft des Projekts vollständig, klar, hinreichend ausführlich, korrekt und nachvollziehbar? Sind die benötigten Angaben zur Finanzierung und den Terminen vollständig? ja nein ja nein F4 Sind die Zielsetzungen ersichtlich und klar formuliert? ja nein F5 Ist die Einwilligung von allen involvierten Projektpartnern schriftlich nachgewiesen? ja nein F6 Wurde das angegebene Eingabedatum eingehalten? ja nein Inhaltliche Kriterien: Kriterium I1 Hat das Projekt das Potenzial zur mittel- oder langfristigen Reduktion des Energieverbrauchs bzw. der Treibhausgasemissionen oder der Substitution nicht erneuerbarer Energie? Erfüllt ja nein I2 I3 Stimmt das Vorhaben mit den wissenschaftlich anerkannten Grundsätzen überein (z.b. physikalische Gesetze)? Dürfen die Projektergebnisse öffentlich zugänglich gemacht werden? ja nein ja nein I4 Liegt das Vorhaben innerhalb der ausgeschriebenen Themen? ja nein I5 Ist das Vorhaben zweckgerichtet und anwendungsorientiert und dienen die Resultate einer praktischen Anwendung? ja nein
Seite 8 9.2. Qualitative Kriterien Die Bewertung erfolgt auf einer Skala von 1 bis 6 mit folgender Bedeutung: 1 nicht vorhanden; 2 mangelhaft; 3 ungenügend; 4 genügend; 5 gut; 6 sehr gut Um ein Projekt fördern zu können, müssen die Mindestbewertungen pro qualitativem Kriterium (Q1 bis Q5) erreicht oder übertroffen werden. Die darunter stehenden Aspekte fliessen in die Bewertung ein, stellen aber keine Sub-Kriterien dar. Sie dienen als Anhaltspunkte für eine gesamtheitliche Bewertung. Kriterium Q1 Organisation 5 Kompetenzen, Organisation Sind alle für das Projekt wesentlichen Kompetenzen abgedeckt? Ist eine klare Projektorganisation vorhanden? Vorgehensweise, Methodik Ist die vorgeschlagene Vorgehensweise für die angesprochene Fragestellung geeignet? Ist die Methodik adäquat zur Lösung der Fragestellung? Arbeitsplan Ist der vorgeschlagene Arbeitsplan realistisch und effizient angelegt? Sind klare und überprüfbare Etappenziele/Meilensteine vorhanden? Q2 Exzellenz 4 Vorarbeiten, Qualität der Inputs Kann das Projektteam auf geleisteten Vorarbeiten aufbauen? Sind diese Arbeiten von guter Qualität? Erfahrung, Anerkennung Weist das Projektteam breite Erfahrung auf oder geniesst breite Anerkennung (anerkannte Fachleute auf ihrem Gebiet)? Potenzial Ist im Projektteam Erfolgspotenzial erkennbar? Mindestbewertung
Seite 9 Kriterium Q3 Projektinhalt 5 Relevanz Ist das Projekt relevant und entspricht den Zielbereichen der vorliegenden Projektausschreibung (vgl. Kapitel 3)? Wertschöpfung, Innovationsgehalt Lassen die Ergebnisse eine hohe Wertschöpfung für die Schweiz erwarten? Baut das Projekt wesentliches Wissen oder Know-how auf und/oder verfolgt innovative, neuartige Ansätze? Kosten/Nutzen-Verhältnis Stiftet das Projekt einen hohen Nutzen im Verhältnis zu den damit verbundenen Kosten? Mindestbewertung Q4 Chancen, Risiken 4 Energetisches Potenzial Weist das Projekt ein energetisches Potenzial auf oder hat Potenzial dazu, entsprechendes Verhalten in der Wirtschaft/Branche/Gesellschaft zu beeinflussen? Akzeptanz Wird das Projekt nicht kontrovers diskutiert und/oder sind keine ausgeprägten Opponenten erkennbar? Nachhaltigkeit Tragen die Ergebnisse zur nachhaltigen Entwicklung bei? Q5 Diffusion 4 Umsetzungspotenzial Ist im Projektantrag ein Umsetzungsplan vorhanden? Ist das Projektteam für die weitere Entwicklung selber kompetent oder hat bereits mögliche Abnehmer? Sind für die nachfolgende Umsetzung weitere Partner eingebunden?
Seite 10 Kriterium Öffentliches Interesse Löst das Projekt Fragen im öffentlichen Interesse? Mindestbewertung