Möglichkeiten einer Flurneuordnung in Albstadt Informationsveranstaltung 08.07.2014
Tagesordnung Vorstellung der Flurneuordnungsstelle Was kann eine Flurneuordnung leisten? Mitwirkung der Grundstückseigentümer am Verfahren Fragen und Antworten Erhebung von Grundlagen Wie geht s weiter?
Gemeinsame Dienststelle der Landratsämter 28 Flurneuordnungsverfahren 11.000 Beteiligte 23.500 ha Fläche
Außenstelle Hechingen Team 3 Projektingenieure 9 Vermessungstechniker/innen
8 Flurneuordnungsverfahren im ZAK Ortslageverfahren Balingen Rosswangen (L442) Unternehmensverfahren Geislingen - Erlaheim Regelverfahren Rangendingen Haigerloch Rosenfeld-Leidringen Rosenfeld- Bickelsberg/Brittheim Meßstetten-Hartheim Nusplingen
Was kann eine Flurneuordnung leisten?
Kulturlandschaft rund um Albstadt Wiesen und Ackerflächen Wälder Wachholderheiden Biotope und Naturdenkmale
Intakte Landschaft durch landwirtschaftliche Nutzung Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen muss nachhaltig funktionieren Ziel Sicherung der Landbewirtschaftung für die nächsten Jahrzehnte
Offenhaltung der Landschaft für eine gute Lebensqualität für Freizeitgestaltung für die Naherholung für alle Bürger
Flächen verbuschen Problem für die Eigentümer Fläche verliert an Wert Problem für die Landwirtschaft Fläche wird aus der Produktion entzogen Problem für die Allgemeinheit Verlust unserer wertvollen Landschaft
Ziel: Verbesserung der Bedingungen für die Landwirtschaft dauerhaft
Vorteile für den Grundstückseigentümer Wertsteigerung für alle Grundstücke Erschließungsvorteil: jedes Grundstück erhält einen öffentlichen Weganschluss Gestaltungsvorteil: Optimale Gestaltung und Bildung von größeren Einheiten
vor der Flurneuordnung Große Besitzzersplitterung Hoher Arbeitsaufwand Geringe Arbeitsproduktivität Hoher Kraftstoffverbrauch Folge: Hohe Bewirtschaftungskosten verringern das Einkommen der landwirtschaftlichen Betriebe
nach der Flurneuordnung Deutlich weniger Bewirtschaftungseinheiten Einsparung der variablen Maschinenkosten 38 230 /ha Einsparung der Arbeitszeit 2 16 Akh/ha Entflechtung von Naturschutzflächen und landwirtschaftlichen Nutzflächen Quelle: Forschungsauftrag BmELV Triesdorf 2008, Untersuchung von 9 Verfahren
Handlungsfelder der Flurneuordnung Bau von leistungsfähigen neuen Wegen Verbesserung vorhandener Wege Optimierung der Grundstücksformen Erschließung aller Grundstücke durch Wege Entfernungsverbesserungen zum Betrieb Entflechtung von Naturschutzflächen und landwirtschaftlichen Flächen Entflechtung von Besitzverzahnungen
Nusplingen 2007 kaum Wege vorhanden stark zersplitterter Grundbesitz kleine Grundstücke kleine Bewirtschaftungseinheiten
Nusplingen 2010 Flurneuordnung: Herstellung eines neuen Wegenetzes Vermessung
Nusplingen 2013 gutes Wegenetz jedes Grundstück hat Weganschluss größere Grundstücke größere Bewirtschaftungseinheiten
vor der Flurneuordnung durchschnittliche Grundstücksgröße 15-20 ar viele Missformen keine öffentlichrechtliche Erschließung keine Treppwege
nach der Flurneuordnung große Grundstücke weniger Missformen Erschließung durch Wege beidseitig alt 4000 Flurstücke neu 1400 Flurstücke
Strukturelle Verhältnisse in Albstadt geringe Grundstücksgrößen von durchschnittlich 15 ar fehlende Wege Wege nicht im öffentlichen Eigentum ungeregelte Rechtsverhältnisse
Anspruch auf wertgleiche Abfindung Bodenart Bodengüte Nutzungsart Hängigkeit Waldschatten Entfernung
Flurneuordnung fördert den Naturhaushalt Entflechtung von Nutzungskonflikten Anlage, Verbesserung und Schutz von Biotopen Unterstützung der Biotopvernetzung Bepflanzungen (z.b. freiwillige Pflanzaktion)
Flurneuordnung schafft Rechtssicherheit Vermessung und Erneuerung des Katasters Erneuerung des Grundbuchs jedes Grundstück erhält eine gesicherte Erschließung keine ungeregelten Rechtsverhältnisse mehr
Mitwirkung der Grundstückseigentümer am Verfahren
Flurneuordnung nur gemeinsam Teilnehmer planen Teilnehmer bauen Teilnehmer finanzieren Flurneuordnungsstelle leitet das Verfahren
Wahl eines Vorstands der Teilnehmergemeinschaft wird von den Teilnehmern gewählt ist Partner der Flurneuordnungsstelle kennt die örtlichen Verhältnisse trifft alle wichtigen Entscheidungen Planung Finanzierung Ausbau
Bürgerbeteiligung Flurneuordnungsstelle Reutlingen/Tübingen/Zollernalb Informationen im Gemeindeblatt Arbeitskreise Teilnehmerversammlungen wir informieren und beteiligen Ortstermine Sprechtage Einzelgespräche
Fragen
Wie geht`s weiter?
Grundlagenermittlung Was soll in einer Flurneuordnung erreicht werden? Landwirtschaftliche Vorplanung Ökologische Voruntersuchung Grobkonzepte Wegeplanung und Landschaftsschutz Abgrenzung des Untersuchungsgebiets erste Kostenschätzung aufstellen Finanzierungsplan erstellen
Grundlagen erheben Auswertung 2. Informationsveranstaltung Vorstellung der Grundlagen
Erstellung der Konzepte geht nur mit den Bürgerinnen und Bürgern
Teilnahme an Arbeitskreisen Themenschwerpunkt Land- und Forstwirtschaft Termin: Dienstag, 15. Juli um 19:30 Uhr Themenschwerpunkt Naherholung und Landschaftspflege Termin: Mittwoch, 30. Juli um 19:30 Uhr Anmeldung: ausliegende Listen oder per E-Mail an: flurneuordnung@zollernalbkreis.de oder telefonisch: 07471/9309-1873, Herr Landhäußer, - 1885, Frau Riehle
Ausblick Juli August September Oktober Tagung der Arbeitskreise Auswertung der Ergebnisse 2. Informationsveranstaltung
E N D E der Informationsveranstaltung über die Möglichkeiten einer Flurneuordnung in Albstadt Vielen Dank für Ihre Teilnahme