1. Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung. Ablauf der Versammlung. Die 15 laufenden und drei bis 2015 geplanten Flurneuordnungsverfahren

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1 1. Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung Seit in Bad Säckingen Umfasst die Ämter für Flurneuordnung der Landkreise Waldshut und Lörrach und ist somit zuständig für alle dortigen Verfahren 1/39 3/39 Ablauf der Versammlung 1. Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung 2. Zweck der Versammlung 3. Bisherige Vorarbeiten 4. Ziele 5. Leitsätze der Flurneuordnung 6. Angaben zum Verfahren 7. Kosten 8. Finanzierung 9. Voraussetzungen des Verfahrens 10. Verfahrensablauf 11. Verschiedene Hinweise 12. Rechtsweg 13. Zeitlicher Ablauf 14. Fragen Die 15 laufenden und drei bis 2015 geplanten Flurneuordnungsverfahren Weilheim laufende Verfahren geplante Verfahren 2/39 4/39 1

2 2. Zweck der Versammlung Zitat 5 Abs. 1 FlurbG: Vor der Anordnung der Flurbereinigung sind die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer in geeigneter Weise eingehend über das geplante Flurbereinigungsverfahren einschließlich der voraussichtlich entstehenden Kosten aufzuklären. Umfassende Informationen über das geplante Verfahren Gemeinderatsbeschluss vom zur Bereitstellung von 1% der Verfahrensfläche zur Schaffung eines ökologischen Mehrwerts durch die Gemeinde Weilheim (Bürgschaft) Am 12. und Sprechstunden in Weilheim 2013 zweimal Offenlage der geplanten Abgrenzung im Rathaus Weilheim Anpassung der Abgrenzung des Verfahrens auch aufgrund der Anregungen aus der Bürgerschaft Aufstellung der sogenannten ökologischen Voruntersuchung Anfang /39 7/39 3. Bisherige Vorarbeiten Antrag der Gemeinde Weilheim vom und der Stadt Waldshut-Tiengen vom Beschaffung von Grundstücksdaten, Kartenmaterial und Luftbildern für Voruntersuchungen Verschiedene Gespräche mit den Gemeinden und Behörden, insbesondere mit der Forstverwaltung Seit 2006 fünf Mal im Gemeinderat Weilheim Informationsveranstaltungen für die Waldbesitzer: - am bei der Forstbetriebsgemeinschaft - am , und in Weilheim - am und in Indlekofen Aufstellung der allgemeinen Leitsätze zur Berücksichtigung von Maßnahmen und Zielen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Erholungsvorsorge ( ) Anhörung der zu beteiligenden Behörden und Verbände nach 5 Abs. 2 und 3 FlurbG ( ) 6/39 8/39 2

3 4. Ziele der Flurneuordnung Waldwirtschaft 1. Zusammenlegung der Grundstücke zu größeren und besser zu bewirtschaftenden Einheiten. Es sollen ganze Grundstücke ohne Vermessung getauscht werden. 2. Beseitigung der starken Besitzzersplitterung. 3. Verbesserung und Ausbau des Wegenetzes. 4. Anlage einer ausreichenden Anzahl an Holzlagerplätzen. 5. Insgesamt Verbesserung der Mobilisierungsmöglichkeiten des nachwachsenden Rohstoffes Holz. Erholungsvorsorge Durchführung von Maßnahmen für die Erholungsvorsorge und zur Förderung des Tourismus (Beschilderungen, Hinweistafeln u.v.a.m.). 9/39 11/39 Natur- und Landschaftsschutz 1. Bei der Neugestaltung sollen die Struktur sowie die nachhaltige Funktionsfähigkeit der Landschaft erhalten und sicher gestellt werden. Geschützte Bereiche und Biotope sollen erhalten, und soweit gewünscht und möglich, weiterentwickelt werden. 2. Es soll ein ökologischer Mehrwert erreicht werden, welcher über den notwendigen Ausgleich hinaus geht. 3. Mögliche Nutzungskonflikte sollten im Zuge der Neuordnung beseitigt werden, soweit dies den Grundsätzen der wertgleichen Abfindung entspricht. 5. Allgemeine Leitsätze zur Berücksichtigung von Zielen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Erholungsvorsorge 1. Aufwertung naturnaher Bachläufe In den Talauen der Gewässer sollen standortwidrige Nadelholzbestände in standortgerechte Wald- und Gehölzformen umgewandelt werden. Es ist zu prüfen, ob Verbauungen an Gewässern zurückgebaut oder naturnah gestaltet werden können. 2. Waldrandgestaltung Die Waldränder sollen an geeigneten Stellen stufig aufgebaut werden. Dadurch können zusätzliche Habitate für Flora und Fauna (insbesondere für Vögel und Fledermäuse) geschaffen werden. 10/39 12/39 3

4 3. Amphibienlaichgewässer Im Verfahrensgebiet sollen an geeigneten Stellen einzelne Laichgewässer für verschiedene Amphibienarten angelegt werden. 4. Lebensräume für Reptilien verbessern Die Lebensräume für verschiedene Reptilien sollen verbessert werden. 5. Verbesserung der Waldstruktur für Fledermausarten Fledermausleitlinien und -korridore können durch Anlage von Saumstreifen entlang der Fahrwege geschaffen werden. Fläche ca. 767 ha, davon ca. 667 ha Wald ca. 576 ha Privatwald ca. 6 ha Staatswald ca. 85 ha Gemeindewald ca. 76 ha landw. Flächen ca. 24 ha sonstige Flächen 6. Angaben zum Verfahren 13/39 15/39 Besitzstände und Grundstücksgrößen 6. Ausweisung von Alt- und Totholzinseln Es sollen Habitatbaumgruppen im Privatwald ausgewiesen werden. Weiterhin sollen die Möglichkeiten für das Einrichten von Waldrefugien im Gemeinde- oder Staatswald untersucht werden. Eigene Rütte Sandgrube Im Laien Altrütte tte Hinter Häusele 14/39 16/39 4

5 7. Kosten Verfahrenskosten - z.b. Kosten der Behörde, des Personals; werden zu 100% vom Land Baden-Württemberg bezahlt Ausführungskosten - Kosten, die zur Ausführung des Verfahrens erforderlich sind (insbesondere Baumaßnahmen) - sie fallen grundsätzlich den Grundstückseigentümern zur Last, es werden aber Zuschüsse gewährt, die sich die EU, der Bund und das Land teilen Maßnahme Wasserbau Kostenvoranschlag (alle Angaben sind gerundete Werte) Wegebau, Holzlagerplätze Bodenverbesserung Landschaftspflege Bodenordnung (Herstellung Waldgrenzen) Verwaltung TG und Beitrag VTG Ausführungskosten Kosten ( ) /39 19/39 - in Weilheim und Indlekofen werden gemäß dem derzeit gültigen Hektareinreihungswert 75% Grundzuschuss gewährt - sollten mehr ökologische Maßnahmen als zum Ausgleich erforderlich umgesetzt werden, kann es bis zu 5% mehr Zuschuss geben Kostenverteilung (gemäß Vorüberlegungen mit dem Forstamt) Wegebau 73% Verwaltung TG und VTG 12% Bodenordnung 5% Landschaftspflege pauschal 6% Wasserbau 2% Bodenverbesserung 2% 18/39 20/39 5

6 8. Finanzierung Gesamte Ausführungskosten Grundzuschuss (75%) Nicht durch Zuschüsse gedeckt (25%) (von den Teilnehmern zu bezahlen) Belastung der Teilnehmer (580 ha kostenpflichtig) Zuschüsse erhöht (z.b. auf 80%) Nicht durch Zuschüsse gedeckt (20%) Belastung der Teilnehmer ca. 750 /ha ca Verfahrensablauf in Stichworten Die Anordnung des Verfahrens erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung des Flurbereinigungsbeschlusses. Damit entsteht Kraft Gesetzes die Teilnehmergemeinschaft (TG) als Körperschaft des öffentlichen Rechts - Wahl eines Vorstand; er führt die Geschäfte der TG - der Vorsitzende vertritt die TG nach innen und außen 21/39 23/39 9. Voraussetzungen des Verfahrens Die Voruntersuchungen zeigen, dass die objektiven Voraussetzung für eine Flurbereinigung vorliegen und das Verfahren somit im objektiven Interesse der Teilnehmer liegt: - Strukturprobleme (kleine Grundstücksgrößen, Besitzzersplitterung) - ein Wegenetz, das den heutigen Anforderungen nicht mehr genügt (Breite, Wasserführung, Ausbaustandard, fehlende Holzlagerplätze) - gesetzlich vorgeschriebene Termine Aufstellen der allgemeinen Leitsätze ( ) Behördenanhörung ( ) (heute) 22/39 Aufstellung des Wege- und Gewässerplanes mit landschaftspflegerischem Begleitplan Wege- und Gewässerkarte 24/39 6

7 Ausbau der gemeinschaftlichen Anlagen, insbesondere Wege- und Wasserbau und den Holzbestand Wegebau Wasserbau Altersklassen Baumarten Bestandswerte L ANDKR EI S /39 Bewertung der Grundstücke zur Sicherung einer wertgleichen Zuteilung durch Sachverständige für den Boden L ANDKR EI S L ANDKR EI S /39 Aufmessung des neuen Wege- und Gewässernetzes sonstige Vermessungen: - neues Vermessungsgesetz vom : die Abmarkung der Grundstücke ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben (auf Antrag) - aus unserer Sicht ist es deshalb sinnvoll und zweckmäßig: im Wald ganze Grundstücke ohne Vermessung zu tauschen fehlende Grenzsteine nicht zu ersetzen, sondern diese, falls noch erforderlich, zu kennzeichnen dieses Vorgehen spart erheblich Zeit und Geld Bodenwertkarte /39 L ANDKR EI S /39 7

8 Planwunschtermin; jeder Eigentümer wird persönlich eingeladen Erstellen des Zuteilungsentwurfs Absteckung und Kennzeichnung der neuen Grundstücke Vorläufige Besitzeinweisung (tatsächlicher Übergang von Besitz und Nutzung) 11. Verschiedene Hinweise Abzug Der Abzug für gemeinschaftliche Anlage, insbesondere Wege, wird bei 3-4% liegen Abfindungsgrundsätze - Die Zuteilung soll gleichwertig erfolgen; d.h. bei den neuen Grundstücken sollen im Vergleich zu den alten möglichst gleich sein: die Bodenqualität und Wüchsigkeit der Holzbestand und die Baumarten das Gefälle die Entfernung zum Wirtschaftshof 29/39 31/39 Aufstellung des Flurbereinigungsplans Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans mit Möglichkeit des Widerspruchs im Anhörungstermin (Ausschlusstermin) Ausführungsanordnung (Eigentumsübergang) Berichtigung des Liegenschaftskatasters, des Grundbuchs und der weiteren öffentlichen Bücher Finanzielle Abrechnung des Verfahrens Abschluss des Verfahrens durch öffentliche Bekanntgabe der Schlussfeststellung; die TG erlischt kraft Gesetzes Zuteilung von Grundstücken - Zuteilung des Anspruchs (Einlage-Abzüge), kein Anspruch auf Zuteilung in bestimmter Lage - jeder kann freiwillig auf eine Landzuteilung verzichten und dafür Geld erhalten ( 52 FlurbG) Einschränkung der Nutzung der Grundstücke Änderungen, die über eine normale Nutzung hinausgehen, benötigen unsere Zustimmung ( 34 FlurbG), z.b. ein Kahlschlag Vorläufige Anordnung ( 36 FlurbG) z.b. zum Besitzentzug von Flächen für den Ausbau der gemeinschaftlichen Anlagen Grundstücksverkehr ist während des Verfahrens nicht eingeschränkt 30/39 32/39 8

9 12. Rechtsweg Widerspruch gegen alle Verwaltungsakte möglich Rechtsweg: - Erlassende Behörde (i.a. Landratsamt - Amt für Flurneuordnung) - Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (Widerspruchsstelle) - VGH-Mannheim - BVG-Leipzig (Grundsatzfragen) Vorläufige Besitzeinweisung Flurbereinigungsplan Ausführungsanordnung Endabrechnung Grundbuch-/Katasterberichtigung Schlussfeststellung Bearbeiter vom Amt Projektleiter Jacek Frank; 07751/ ; jacek.frank@landkreis-waldshut.de Projektingenieur Markus Karle, 07751/ ; markus.karle@landkreis-waldshut.de 33/39 35/ Geplanter zeitlicher Ablauf Anordnung Wahl des Vorstandes Aufstellung Wege- und Gewässerplan Ausbau Wege- und Gewässernetz Aufmessung Waldwege Herstellung von alten Waldgrenzen Holzeinschlagsperre Boden- und Waldbestandsbewertung Wunschtermin Zuteilung Herbst 2014 Anfang / / / / / /39 9

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