SATZUNG. zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr Gewerbestraße, Gemeinde Südbrookmerland

Ähnliche Dokumente
Gemeinde Südbrookmerland

MARKT MERING SATZUNG 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 55 GEWERBEGEBIET SÜDLICH DER B2. ENTWURF Fassung vom

Gemeinde Großheide Bebauungsplan Nr Maan im Ortsteil Menstede; 2. Änderung Satzung zum Bebauungsplan

Satzung zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr OT Loquard

Bauleitplanung der Gemeinde Betzendorf Landkreis Lüneburg

Satzung. zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Lehmkuhlen. Stadt Lüchow (Wendland)

Präambel. Teil B Text

Stadt Dinklage. Bebauungsplan Nr. 17 Gartenstraße Ergänzung zur 1. Änderung. Verfahren gem. 13 BauGB. Stadt Dinklage Bauamt Am Markt Dinklage

GEMEINDE BAHRENBORSTEL

1. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN

Satzung. zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 von Horsten Horster Schweiz. im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB. Entwurf

Amtsblatt. Nr. 17 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Stadt Hardegsen. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr (Altstadt) Planteil Entwurf. Im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB

Bauleitplanung des Flecken Hagenburg Landkreis Schaumburg

Örtliche Bauvorschrift Nr. 2 Dresdener Straße der Stadt Springe. Stadtteil Springe

Ortsgemeinde Einselthum. Bebauungsplan Burgstraße Änderung I

B E B A U U N G S P L A N

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

Zweckverband Gewerbepark Nürnberg Feucht Wendelstein. 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbepark Nürnberg-Feucht

Entwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Fassung vom

Amtsblatt. Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

1. Änderung Bebauungsplan Gewerbegebiet Süd

Bebauungsplan Nr. 32. Helms Esch. Mit örtlichen Bauvorschriften. 1. Änderung. (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Präambel

Satzung. über die Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart des Gebietes (Erhaltungssatzung)

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet)

B ÜRGERMEISTERAMT Bodman-Ludwigshafen AZ Bebauungsplan Sportplatz Ludwigshafen. Offenlage des Entwurfs

Bereich der 2. Änderung

Teil B Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan G Steuerung des Einzelhandels im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Marzahn

Bebauungsplan Nr btf "Mainthalstraße / Chemiepark Bitterfeld-Wolfen" der Stadt Bitterfeld-Wolfen. Textliche Festsetzung (Vorentwurf)

d) Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche

1. Änderung Bebauungsplan Hauptstraße / Sacco-Vanzetti-Straße Gemeinde Birkenwerder

BEBAUUNGSPLAN BERLINER STRAßE / DANNENBERGER STRAßE ÄNDERUNG

Bebauungsplan Nr. 2/S. Zwischen Röbkenstraße und Mühlenstraße - Neuaufstellung - 2. Änderung. (Vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB) Präambel

GEMEINDE ASBACH- BÄUMENHEIM

ENERCON GmbH Dreekamp Aurich. Aurich,

PRÄAMBEL UND AUSFERTIGUNG DER 2. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

Bebauungsplan Nr. 213 Stadtteilpark

Gemeinde Lotte Bebauungsplan Nr. 35 "Heuers Moor - West" Satzungstext (Entwurf)

Schriftlicher Teil in der Fassung vom unter Punkt 8 Pflanzgebote (Pfg), Pflanzbindungen (Pfb), 9 (1) 25 a und b BauGB

des Bebauungsplanes Nr. 108 H Marktstraße Süd

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB:

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB:

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG

Gemeinde Igling. 2. Änderung des Bebauungsplanes. Gewerbegebiet an der LL 22. Begründung. Fassung vom 14. Juni 2016

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

Gemeinde Nienstädt. Bebauungsplan Nr. 15 Kleefeld 2. Änderung Vereinfachtes Verfahren im beschleunigten Verfahren gem. 13 a BauGB

SATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK. Teil B- Text. zum Bebauungsplan Finkenstraße - Fassung vom

Umfassend die Gewanne Hintermorgen und Auf den Pfarrwiesen sowie einen Teil der Gewannen Im oberen Heckbaum und Am unteren Zeilacker

Vereinfachte Änderung

Markt Schwanstetten Lkr. Roth. Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung. im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB

AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 178. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und

Gemeinde Wedemark. Bebauungsplan Nr. 07/07 II Südlich des Beekeweges. 1. Änderung

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG

Amtsblatt. Nr. 18 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Entwurf. Stadt Osterholz Scharmbeck

- 1 - Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

B E K A N N T M A C H U N G. - Vorkaufsrechtssatzung Achim-West -

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 14 A.1 "Ohlhof - Markt" Stadtteil Ohlhof. 1. teilw. Änderung des Bplan Ohlhof-Zentrum M 1 : 2.

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 "Am Felsenkeller" OT Lauenau

Bebauungsplan Nr. II/2/61.00

Zeichenerklärung. Festsetzungen nach 2 Abs. 5 und 9 BauGB und der Planzeichenverordnung

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

Satzung der Gemeinde Vörstetten über

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III/O 8 In der Heide

Flecken Artlenburg. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift. gemäß 13a BauGB. Stand Entwurf:

Bebauungsplan Sachsenpark Dittersbach

Landkreis Lüneburg. Regionales Raumordnungsprogramm 2003

Stadt Kemnath, Lkr. Tirschenreuth. Vorhabenbezogener Bebauungsplan SO Solarpark Höflas

Textliche Festsetzungen

Bebauungsplan Nr. 44 der Stadt Munster Flüggenhofsee -2. Änderung- (gem. 13a Baugesetzbuch)

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG

Gemeinde Hatten. Bebauungsplan Nr Änderung. "Streekermoor / Mühlenweg / Löwenzahnweg"

Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth

Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung

Haushaltssatzung der Stadt Visselhövede für das Haushaltsjahr 2019

Bebauungsplan Siegelsgrund, 1. Änderungsplan (in Textform) Satzung

Leitenfeld / Schwabenberg

A. Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes

Amtsblatt. Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

Örtliche Bauvorschrift der Stadt Verden (Aller) über die Außenwerbung in der Altstadt Verden (Aller)

Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

11. Änderung des Flächennutzungsplanes Erweiterung des Windparks Uetze Nord-Ost

GEMEINDE MUNNINGEN BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG MIT SATZUNG UND PLANZEICHNUNG

Satzung der Landeshauptstadt Hannover über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung für das Sanierungsgebiet Vahrenheide-Ost

1. Änderung der Örtlichen Bauvorschrift für den Bereich der Außenbereichssatzung Rautendorfer Landstraße Gemeinde Grasberg

Amtsblatt. Nr. 23 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Baunutzungsverordnung

A n d e r B i e s e l h e i d e

Planteil Entwurf. Stadt Elze. Hauptstraße Elze. Stand: Betreuung: Auftraggeber: (Unterschrift) 188 SAT Planteil 2-a.

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn

Transkript:

1 SATZUNG zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8.06.1 Gewerbestraße, Gemeinde Südbrookmerland Präambel Aufgrund des 1 Abs. 3 und des 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548), i. V. m. 58 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) i. d. F. vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), hat der Rat der Gemeinde Südbrookmerland die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8.06.1, bestehend aus den nachstehenden Festsetzungen, als Satzung beschlossen. Südbrookmerland, (Bürgermeister) (Siegel) 1 Geltungsbereich Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8.06.1 umfasst die Teilflächen G1, G3, G4-1, G4-2, G5a und G.15 gemäß der nachfolgenden Übersichtskarte.

2 2 Festsetzung Die Textlichen Festsetzungen (städtebaulich) und die Regelungen zu Immissionen werden wie folgt neu gefasst, wobei die Änderungen fett gedruckt sind: 1. GE-E-Gebiete mit Nutzungsbeschränkung Im GE-E-Gebiet sind hinsichtlich ihrer Immissionen nicht wesentlich störende Betriebe und Anlagen zulässig. 2. GE-Gebiete zur Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben. 3. Gemäß 1 Abs. 6 Ziffer 2 BauNVO werden in den GE-E und GE-Gebieten nach 8 Abs. 3 Ziffer 1 und 2 BauNVO die Ausnahmen allgemein zugelassen. In den GE1 und GEe1-Gebieten ist das Wohnen nach 8 Abs. 3 Ziffer 1 BauNVO unzulässig. Im Gewerbegebiet G5a ist das Wohnen nach 8 Abs. 3 Ziffer 1 BauNVO ebenfalls unzulässig.

3 4. Gemäß 1 Abs. 6 Ziffer 2 BauNVO werden in den GI-Gebieten nach 9 Abs. 3 Ziffer 1 und 2 BauNVO die Ausnahmen allgemein zugelassen. In den GI1-Gebieten ist das Wohnen nach 9 Abs. 3 Ziffer 1 BauNVO unzulässig. In den Industriegebieten G1, G3, G4-1 und G4-2 ist das Wohnen nach 9 Abs. 3 Ziffer 1 BauNVO ebenfalls unzulässig. 5. In der abweichenden Bauweise gemäß 22 Abs. 4 BauNVO sind Gebäude wie in der offenen Bauweise zulässig, jedoch ohne Längenbeschränkung. 6. Die mit Geh-, Fahr- und Leitungsrecht belasteten Flächen sind zugunsten des Entwässerungsverbandes Emden gemäß Satzung festgesetzt, damit eine ordnungsgemäße Reinigung gewährleistet ist. 7. Umgrenzung von Flächen für Nutzungsbeschränkungen oder für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes ( 5 Abs. 2 Nr. 6 und Abs. 4 BauGB) Planzeichen 15.6 PlanZVO. Die im Bebauungsplan festgesetzte Fläche ist von dem jeweiligen Eigentümer mit einer schallimmissionsmindernden Bepflanzung zu versehen. 8. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsleiter und inhaber nach 8 und 9 Abs. 3 Ziffer 1 BauNVO Es sind nur Wohngebäude zulässig, bei denen die Außenbauteile der schallbelasteten Seiten ein Schalldämmmaß R w,res nach Tabelle 8 der DIN 4109 für den nächst höheren Lärmpegelbereich aufweisen, als er real zu erwarten ist. Innerhalb der Wohnungen ist die Einhaltung der Kennwerte der Schallschutzklasse II (SSK II) der VDI 4100 E, Tabelle 4, maßgebend. Bereiche des Wohnumfeldes sind unter Rücksichtnahme auf benachbarte Nutzungen zu gestalten. 9. Rechtsverbindliche Bebauungspläne Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes überlagert einen Teilbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 8.06. Mit Rechtskrafterlangung des nun aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 8.06.1 tritt der am 26.11.1982 genehmigte Bebauungsplan für diesen Teilbereich (Wendehammer) außer Kraft. Immissionen Textliche Festsetzung Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in die Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 weder tags (6:00 bis 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 bis 6:00 Uhr) überschreiten. Die Prüfung der Einhaltung hat nach DIN 45691: 2006-12, Abschnitt 5, ergänzt durch Anhang 2, zu erfolgen, wobei die Immissionsbereiche innerhalb der Richtungssektoren das zulässige Emissionskontingent LEK durch LEK- Delta LEK zu ersetzen ist.

4 Flächenbezogene Schallemissionskontingente Teilfläche LEKi, tags / db (A) LEKi, nachts / db (A) G1 67 50 G2 67 50 G3 67 55 G4-1 67 50 G4-2 67 50 G5 65 50 G5a 65 50 G6 60 45 G7 55 40 G8 63 47 G8a 63 47 G9 65 47 G9a 65 47 G10 55 38 G11 60 45 G12 60 45 G13 60 45 G14 60 45 G15 70 56 G16 65 50 G17 60 45 Emissionsminderung <LEK in db für die Richtungssektoren Richtungssektor A B Emissionsminderung <LEK 7 db 4 db

5 3 Nachrichtliche Übernahme Die Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, erteilt durch den Landkreis Aurich am 25.08.2011, Az.: - IV 60-50-2225/2011, mit den plangebietsbezogenen Bedingungen und Auflagen wird nachrichtlich übernommen. Ausgenommen sind die Auflagen 2 (kein Betrieb unterhalb 5 C) und 4 (kein Betrieb während der Nachtzeit). Im Hinblick auf die Auflage 2 wird die Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, erteilt durch den Landkreis Aurich am 27.06.2013, Az.: IV-60-50-2383/2011, mit Nebenbestimmungen, Bedingungen und Auflagen nachrichtlich übernommen. 4 Inkrafttreten Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt für den Landkreis Aurich und die Stadt Emden in Kraft. Südbrookmerland, (Bürgermeister)