Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung ein Jahr vor der Einschulung!

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Transkript:

0 Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung ein Jahr vor der Einschulung! unter Beteiligung von Gesundheitsamt, Jugendamt, Schulamt und Schulverwaltungsamt

1 Der Weg in die Grundschule Anschreiben der Stadt Bescheid über die Aufnahme Besuch der künftigen Schulneulinge in Grundschulen Tage der offenen Tür in Grundschulen Anmeldung Schulärztliche Untersuchung Informationsveranstaltung Informationsabende der Schulen Beginn der Schulpflicht Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug

2 Der Weg in die Grundschule Anschreiben der Stadt Bescheid über die Aufnahme Besuch der künftigen Schulneulinge in Grundschulen Tage der offenen Tür in Grundschulen Anmeldung Schulärztliche Untersuchung Informationsveranstaltung Informationsabende der Schulen Beginn der Schulpflicht Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug

3 Anschreiben der Stadt Termine für die Anmeldung Anmeldebogen Merkblatt Fehlerhafte Angaben bitte handschriftlich korrigieren! Tage der offenen Tür Einladung/Flyer zu den Infoveranstaltungen der Stadt

4 Der Weg in die Grundschule Anschreiben der Stadt Bescheid über die Aufnahme Besuch der künftigen Schulneulinge in Grundschulen Tage der offenen Tür in Grundschulen Anmeldung Schulärztliche Untersuchung Informationsveranstaltung Informationsabende der Schulen Beginn der Schulpflicht Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug

5 Tage der offenen Tür Suchen Sie sich Schulen aus, die in Frage kommen! Nutzen Sie die Tage der offenen Tür! Notieren Sie sich Fragen! Dabei hilft Ihnen die Checkliste.

6 Checkliste Schulform Besondere Schwerpunkte Offene Ganztagsschule Betreuung Altersmischung und Organisation Herkunftssprachlicher Unterricht Gemeinsames Lernen

7 Schulformen und pädagogische Ausrichtung KGS - Katholische Grundschule Bekenntnisschulen EGS - Evangelische Grundschule GGS - Gemeinschaftsgrundschule 33 5 48 Kinder werden nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen. Kinder werden unabhängig vom Bekenntnis gemeinsam unterrichtet und erzogen. Schulen mit Montessoriangebot 7 Offener Unterricht und Freiarbeit - das Kind und seine Individualität stehen im Mittelpunkt. keine eigene Schulform - kein rechtlicher Anspruch auf eine Schule mit Montessoriangebot

8 Schuleingangsphase Die Entwicklung der Kompetenzen eines Kindes ist gemeinsame Aufgabe von Eltern, Erzieherinnen und Pädagogen. Sie entwickelt sich kontinuierlich. Alle schulpflichtigen Kinder werden aufgenommen. Die Kinder werden je nach ihrem individuellen Stand gezielt gefördert - und zwar sowohl vor als auch in der Schule. Die zeitgleiche Einschulung aller Kinder eines Jahrgangs ist wesentlich effektiver als eine Zurückstellung. Viele Formen des differenzierten Unterrichtes ermöglichen es, alle Kinder in ihren Begabungen individuell zu fördern.

9 Organisation Altersmischung Schuleingangsphase 1/2 3 4 1-3 Jahre 2 Jahre 1 2 3 4 1-3 Jahre 2 Jahre 1/2 3/4 1-3 Jahre 2 Jahre 1-4 3-5 Jahre

10 Jahrgangsübergreifender Unterricht Die Kinder lernen entsprechend ihrer individuellen Fähigkeiten. Die Kinder beginnen sehr früh, Aufgaben selbstständig zu bearbeiten und Schritt für Schritt ihr Wissen und Können nach eigenem Lerntempo zu erweitern. Schulanfang und Kennenlernen der Schule fallen den Anfängern mit Unterstützung der Großen aus ihrer Klasse viel leichter. Die Regeln, die in der Schule und in den Lerngruppen gelten, sowie grundlegende Arbeitstechniken werden durch Orientierung am Verhalten der älteren Klassenkameraden spielend erlernt. Kinder mit Entwicklungsverzögerungen und langsam Lernende werden durch individuelle Hilfen so gefördert, dass Ausgrenzung unterbleibt. Voraussetzung dazu ist ein auf das einzelne Kind zugeschnittenes individualisiertes und differenziertes Förderangebot, das die spezifischen Möglichkeiten jedes Kindes berücksichtigt.

11 Gemeinsames Lernen mit Herz Jedes Kind ist einzigartig und hat einzigartige Fähigkeiten. Gemeinsames Lernen gibt jedem Kind die Chance, nach seinen eigenen Fähigkeiten und seinem Tempo zu arbeiten. Dabei entwickelt sich ein aktiver Unterricht im Miteinander aller Schülerinnen und Schüler. Zusätzliche sonderpädagogische Unterstützung erhalten Kinder, bei denen ein Bedarf sichtbar wird oder bekannt ist. Jegliche Förderung ist Bestandteil des Lernens vor Ort. Die Annahme von Einmaligkeit und Unterschied der Schülerinnen und Schüler ist Ausdruck einer Gemeinschaft, in der Verschiedenheit Normalität sowohl Inklusion in den Köpfen als auch in den Herzen ist.

12 Jahrgangsbezogener Unterricht Die jahrgangsbezogene Klasse bildet für den in der Regel vierjährigen Durchlauf der Grundschule die feste Bezugsgruppe für die Kinder. Wechsel in der Klassenzusammensetzung sind die Ausnahme. Sehr oft begleitet zudem eine Lehrkraft die Klasse während der vier Jahre und wird so zur vertrauten Ansprechpartnerin. An den Unterricht, der sich zunächst an die gesamte Klasse richtet, können sich Phasen des selbstständigen Lernens mit differenzierten Anforderungen, denen sich die Kinder - nach Einschätzung der Lehrkraft, aber auch nach eigener Einschätzung - zuordnen, anschließen.

13 Gemeinsames Lernen fördert und fordert alle. Dabei sein ist nicht alles. Gemeinsames Lernen ist Unterricht mit klarer Ausrichtung und Zielen. Leistungsstarke Schülerinnen und Schüler und Hochbegabte profitieren von einem Unterricht, der Vielfalt und Individualität wahrnimmt und fördert. Im Unterricht kommen Förderkonzepte zum Einsatz, die zur Vermittlung von Lerninhalten die unterschiedlichen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen. Gemeinsames Lernen ist gelebte Leistungsorientierung nach individuellen Fähigkeiten. Inklusion

14 Gemeinsames Lernen Grundsätzliches Wahlrecht der Eltern auf den Förderort für ihr behindertes Kind 60 Schule mit Gemeinsamem Lernen Schule mit Einzelintegration Herr Benninghaus 8996301 Frau Winkelsträter 8998829 Kinder mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung lernen gemeinsam. Die Lehrkraft der Grundschule erhält Unterstützung durch eine Lehrkraft für Sonderpädagogik. Die Schülerinnen und Schüler können dem Förderschwerpunkt entsprechend entweder nach den Richtlinien der Grundschule oder nach individuellen Förderplänen unterrichtet werden.

15 Sonderpädagogische Förderung Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihr Kind zusätzliche sonderpädagogische Förderung benötigt Grundschule sprechen Sie mit der Kita und/oder anderen betreuenden Stellen, die das Kind kennen (Kinderarzt etc.) Förderschule wenden Sie sich an das Schulamt: Herr Benninghaus 8996322 besuchen Sie die Infoabende: 26.09.17, 19:00 Uhr in der LVR Schule am Volksgarten, Brinckmannstraße 8, 40225 Düsseldorf, 28.09.17, 19:00 Uhr in der Kita Alexandra, Lebenshilfe, Lohbachweg 20, 40625 Düsseldorf Frau Holtmann-Arnold 9263117 Herr Rupieper 8924895

16 Integrationshilfe Das Kind hat eine Behinderung und benötigt eine Integrationshilfe für die Schule. Das Kind hat eine seelische Behinderung. Antrag auf Übernahme der Kosten für eine Integrationshilfe Antrag auf Unterstützung zur Bewältigung des Schulalltages Amt für soziale Sicherung und Integration Fachbereich Einzelfallhilfen für Menschen mit Behinderung, Willi- Becker-Allee 8, 40227 Düsseldorf Sprechzeiten montags und mittwochs 8:00-12:00 Uhr 8995418 Der für Ihren Stadtbezirk zuständige Bezirkssozialdienst des Jugendamtes.

17 Besondere Schwerpunkte Alle Schulen haben besondere Schwerpunkte, die im Schulprogramm verankert sind. Schulen Andere Sport Schule Kultur Jugend Kirche Kitas Kooperationen

18 Offene Ganztagsschule (OGS) Über 60% der Kinder sind zur offenen Ganztagsschule angemeldet. Alle Grundschulen in Düsseldorf sind Offene Ganztagsschulen Ganztagsbeschulung Jugend Kultur Lehrer Halbtagsbeschulung Lehrer Additiv Ganztagsklassen In der offenen Ganztagsschule nimmt ein Teil der Schülerinnen und Schüler an den außerunterrichtlichen Angeboten teil. Die Anmeldung bindet für die Dauer eines Schuljahres und verpflichtet in der Regel zur regelmäßigen und täglichen Teilnahme an diesen Angeboten. Verlässlichkeit als Voraussetzung für: Zusammen Leben und Lernen

19 Additives Modell Alle Kinder einer Klasse beginnen gemeinsam mit dem Unterricht. Nach Unterrichtsschluss gehen die Halbtagskinder nach Hause. Die Schülerinnen und Schüler, die zur offenen Ganztagsschule angemeldet sind, haben nach dem Unterricht bis in der Regel 16:00 Uhr, mindestens aber bis 15:00 Uhr (individuelle Regelung der Schule) - - Mittagessen, - Freizeit und Gruppenarbeit, - Lernzeiten, - Angebote außerschulischer Fachleute in der Schule. Dies findet meistens in altersgemischten Gruppen statt.

20 Ganztagsklassen Alle Schülerinnen und Schüler einer Ganztagsklasse sind zur offenen Ganztagsschule angemeldet. Die Klasse lebt, lernt und spielt den ganzen Tag als feste Bezugsgruppe zusammen. Klassenleitung, Gruppenleitung und Kooperationspartner stimmen sich in der Arbeit mit den Kindern ab. Über den ganzen Tag verteilt wechseln sich Lernangebote, Freizeit, Ruhephasen, sportliche und kulturelle Angebote in kindgemäßem Rhythmus ab. Bei Schulschluss hat das Kind seine Arbeit getan.

21 OGS - Vertrag Es werden nur Kinder aufgenommen, soweit freie Plätze vorhanden sind. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung auf der Basis von Kriterien, die durch die Schulkonferenz festgelegt wurden. Die Anmeldung bindet für die Dauer eines Schuljahres (1.08. bis 31.07.) und verpflichtet in der Regel zur regelmäßigen und täglichen Teilnahme. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, solange das Kind die Schule besucht und die Teilnahme nicht durch Eltern oder Schule gekündigt wird. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit dem Übergang des Kindes in eine weiterführende Schule. Außerunterrichtliche Angebote der OGS sind schulische Veranstaltungen. Schülerinnen und Schüler, die an den außerunterrichtlichen Angeboten der OGS teilnehmen, sind unfallversichert.

22 Besondere Schwerpunkte Werken 2% Sonstige 5% Förderangebote 8% Sport & Spiel 33% Ernährung 3% Neue Medien 5% Kunst, Musik, Tanz, Theater, Literatur 39% Natur & Wissenschaft 5% Über 2.000 Angebote durch mehr als 900 externe Fachleute in der OGS Partnerinnen und Partner in der OGS

23 OGS - Kosten https://www.duesseldorf.de/stadtrecht/5/51/51-105.html Jahreseinkommen über 80.000 bis 80.000 bis 70.000 bis 60.000 bis 50.000 bis 40.000 bis 30.000 Verpflegungsgeld Monatsbeitrag 180 125 100 75 50 30 0 Stand: August 2017 Geschwisterregelung Siehe Abschnitt 1, 6 der Satzung zur Erhebung der Elternbeiträge Ferienangebot Die OGS ist bis auf 30 Tage im Jahr geöffnet. für 12 Monate - bis 71,- /Monat - gesonderter Vertrag mit dem Betreuungspartner Mittagessen = verbindliches Angebot mit Zahlungsverpflichtung Ferienangebote (freiwillige Beteiligung) Betreuung an Brückentagen

24 Herkunftssprachlicher Unterricht Die Schulen halten Anmeldeformulare für den HSU bereit. Ausgefüllte Formulare über die Schule an das Schulamt senden! - Anmeldeschluss: März Wo und wann findet der Unterricht statt? Information vor den Sommerferien 6.689 Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Schuljahr 17/18 1x wöchentlich 3 Unterrichtsstunden etwa 17 Schülerinnen und Schüler pro Gruppe Albanisch Arabisch Bosnisch Farsi Griechisch Italienisch Koreanisch Kroatisch Mazedonisch Polnisch Portugiesisch Russisch Serbisch Spanisch Türkisch

25 Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler, die nicht zur OGS gemeldet sind Andere Silentien Frühstücksangebote Vor- und Übermittagbetreuung Genaue Informationen bietet die jeweilige Schule. 57 werden von der Stadt unterstützt. haben keine direkte Verbindung zum Unterricht. sind reine Betreuung mit flexiblen Abholzeiten. werden finanziert durch eine Betreuungspauschale des Landes und durch Eltern.

26 Der Weg in die Grundschule Anschreiben der Stadt Bescheid über die Aufnahme Besuch der künftigen Schulneulinge in Grundschulen Tage der offenen Tür in Grundschulen Anmeldung Schulärztliche Untersuchung Informationsveranstaltung Informationsabende der Schulen Beginn der Schulpflicht Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug

27 Anmeldung Ausgefüllten Anmeldebogen mitbringen! Fehlerhafte Angaben bitte handschriftlich korrigieren! Di 17.10.17 15:00-18:00 Uhr Mi 18.10.17 11:00-13:00 Uhr und 15.00-18.00 Uhr Do 19.10.17 11.00-13.00 Uhr Die Anmeldetermine liegen in diesem Jahr vor den Herbstferien. Die Anmeldung erfolgt zu diesen Terminen (spätestens zum 15. November) zusammen mit dem Kind an der gewünschten Grundschule. Die Eltern können die Grundschule frei wählen, ein Anspruch auf Aufnahme besteht jedoch nur in die der Wohnung des Kindes nächstgelegenen Grundschule der gewünschten Schulart im Rahmen der festgelegten Aufnahmekapazitäten. Anmeldung zur OGS, zu Betreuungsangeboten und zum herkunftssprachlichen Unterricht werden geklärt.

28 Beginn der Schulpflicht Mit Kind und Anmeldeformular Alle Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, sind ab 1.8. schulpflichtig. Kinder, die nach dem 30. September sechs Jahre alt werden, können auf Antrag eingeschult werden. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Mit dem Bescheid über die Aufnahme sind die Kinder schulpflichtig. Mit Kind und Geburtsurkunde Vorstellung an regulären Anmeldetagen Grundschule der Wahl 30.9. schulpflichtig Antrag

29 Zurückstellung Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Die Eltern sind anzuhören. Die Prüfung kann auch auf Antrag der Eltern erfolgen. Die Zeit der Zurückstellung wird in der Regel auf die Dauer der Schulpflicht nicht angerechnet. Das Schulamt kann in Ausnahmefällen auf Antrag der Eltern die Zeit der Zurückstellung auf die Dauer der Schulpflicht anrechnen.

30 Die Bildungsdokumentation stellt in Schrift und Bild unter Beteiligung des Kindes - prozesshaft individuelle Bildungs- und Lernerfolge des jeweiligen Kindes dar. ist ein wichtiges Nachschlagewerk für die Kinder. Sie können feststellen, wie sie sich selbst verändern und was sie an Wissen und Kenntnissen erworben haben. gibt wichtige Impulse für die differenzierte Gestaltung der pädagogischen Arbeit in der Kita. ist Gesprächsgrundlage für Entwicklungsgespräche mit den Eltern. erleichtert die Anschlussfähigkeit beim Übergang von der Kita in die Schule. Stellen Sie der Schule die Bildungsdokumentation bitte zur Verfügung!

31 Sprachförderung Bei der Anmeldung zur Grundschule stellt die Schule fest, ob die Kinder die deutsche Sprache hinreichend beherrschen, um im Unterricht mitarbeiten zu können. Die Schule soll Kinder ohne die erforderlichen Sprachkenntnisse zum Besuch eines vorschulischen Sprachförderkurses verpflichten, soweit sie nicht bereits in einer Tageseinrichtung für Kinder entsprechend gefördert werden.

32 Der Weg in die Grundschule Anschreiben der Stadt Bescheid über die Aufnahme Besuch der künftigen Schulneulinge in Grundschulen Tage der offenen Tür in Grundschulen Anmeldung Schulärztliche Untersuchung Informationsveranstaltung Informationsabende der Schulen Beginn der Schulpflicht Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug

33 Schulärztliche Untersuchung Die Einladung in das Gesundheitsamt erfolgt automatisch nach der Anmeldung in der Schule. Hör- und Sehtest Überprüfung der Vorsorgehefte und Impfpässe Körperliche Untersuchung Allgemeine Entwicklung - Aufmerksamkeit - Zahlen- und Mengenvorwissen Jährlich über 5.000 Einschulungsuntersuchungen in Düsseldorf - Auge-Hand-Koordination - Sehen und Schlussfolgern - Sprache - Bewegung

34 Der Weg in die Grundschule Anschreiben der Stadt Bescheid über die Aufnahme Besuch der künftigen Schulneulinge in Grundschulen Tage der offenen Tür in Grundschulen Anmeldung Schulärztliche Untersuchung Informationsveranstaltung Informationsabende der Schulen Beginn der Schulpflicht Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug

35 Bescheid über die Aufnahme Die Schulleitung entscheidet über die Aufnahme eines Kindes in die Schule. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität einer Schule, wird die Schulleitung die Aufnahmeentscheidung mit benachbarten Schulen unter Beteiligung des Schulträgers und der Schulaufsicht abstimmen. Die Aufnahmebescheide der Schulleitungen werden an die Erziehungsberechtigten üblicherweise Ende Februar/Anfang März verschickt. An Bekenntnisschulen vorrangig Bekenntnis Kriterien: Schulweg Geschwisterkinder Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule Verhältnis: Mädchen - Jungen Verhältnis: Kinder unterschiedlicher Herkunftssprache auch Zusage zu OGS-Platz Anmeldung Auswertung Aufnahmebescheid

36 Der Weg in die Grundschule Anschreiben der Stadt Bescheid über die Aufnahme Besuch der künftigen Schulneulinge in Grundschulen Tage der offenen Tür in Grundschulen Anmeldung Schulärztliche Untersuchung Informationsveranstaltung Informationsabende der Schulen Beginn der Schulpflicht Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug

37 Besuch der Schulneulinge in den Schulen Unterschiedliche Angebotsformate in den Kooperationsverbünden aus Kindertageseinrichtungen und Grundschulen Es muss nicht unbedingt die Schule sein, die das Kind später besucht. Schulneulinge sollen Schule kennen lernen. An manchen Standorten sind Freizeit und kulturelle Angebote in den Besuch einbezogen. Die Besuche werden in den Kindertageseinrichtungen vor- und nachbereitet. Die Schulneulinge werden in die schulischen Aktivitäten einbezogen.

38 Der Weg in die Grundschule Anschreiben der Stadt Bescheid über die Aufnahme Besuch der künftigen Schulneulinge in Grundschulen Tage der offenen Tür in Grundschulen Anmeldung Schulärztliche Untersuchung Informationsveranstaltung Informationsabende der Schulen Beginn der Schulpflicht Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug

39 Informationsabende in den Schulen Wissenswertes rund um die Einschulung Sicherer Schulweg Für Erwachsene Erziehungsziele Unterrichtsorganisation Anfangsunterricht Besonderheiten (Schulprogramm) Offene Ganztagsschule/Andere Betreuungsformen

40 Der Weg in die Grundschule Anschreiben der Stadt Bescheid über die Aufnahme Besuch der künftigen Schulneulinge in Grundschulen Tage der offenen Tür in Grundschulen Anmeldung Schulärztliche Untersuchung Informationsveranstaltung Informationsabende der Schulen Beginn der Schulpflicht Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug

41 Rechte und Pflichten Die Eltern sind verantwortlich für die regelmäßige Teilnahme des Kindes am Unterricht und an den sonstigen schulischen Veranstaltungen. Die Meldung zur Teilnahme an einer freiwilligen Unterrichtsveranstaltung verpflichtet zur regelmäßigen Teilnahme. Die Eltern statten ihr Kind angemessen aus. Die Eltern sorgen dafür, dass ihr Kind seine schulischen Pflichten erfüllt. Eltern wirken an der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit. Eltern sollen sich aktiv am Schulleben, in den Mitwirkungsgremien und an der schulischen Erziehung ihres Kindes beteiligen. Lehrerkonferenz Schulkonferenz Klassenkonferenz Klassenpflegschaft Schulpflegschaft

42 Elternbeitrag zu Lernmitteln Durchschnittsbetrag für die Primarstufe: 36,00 - städtischer Anteil: 24,00 - Eigenanteil der Eltern: 12,00 Der Eigenanteil entfällt nur bei Vorlage des Düssel-Passes. Bitte beachten, dass die Bearbeitungszeit beim Jobcenter 4-6 Wochen dauern kann! Welche Bücher beschafft werden, ist von Schule zu Schule unterschiedlich und wird den Eltern rechtzeitig vor Schulbeginn mitgeteilt. Arbeitshefte und Materialien, die in das Eigentum der Schülerinnen und Schüler übergehen, müssen von den Eltern zusätzlich angeschafft werden.

43 Bildungs- und Teilhabepaket Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten Schulbedarfspaket Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z. B. Füller, Malstifte, Taschenrechner, Hefte) jeweils zum 1. August 70,- und zum 1. Februar 30,- Zuschuss zum Mittagessen Lernförderung pro Schuljahr und Fach bis zu 35 Stunden Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben z. B. Mitgliedschaft in einem Sportverein oder Teilnahme am Musikunterricht Kontakt über E-Mail: bildungundteilhabe@duesseldorf.de

44 www.duesseldorf.de

45 www.duesseldorf.de

46 Schoko Ticket Die Stadt Düsseldorf übernimmt die notwendigen Fahrkosten, wenn der einfache Fußweg von der Wohnung bis zur nächstgelegenen Schule für die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe: Klassen 1-4 an Grundschulen sowie der entsprechenden Klassen der Förderschulen mehr als 2 km beträgt. Unabhängig von der Entfernung kann ein Anspruch aus gesundheitlichen Gründen bestehen. Gültigkeit: Rund um die Uhr über das ganze Jahr im gesamten Gebiet des VRR Regulär: 35,30 Eigenanteil: 1. Kind 12,00 2. Kind 6,00 Jedes weitere Kind 0,00

47 www.schulministerium.nrw.de

48 www.duesseldorf.de Diese Präsentation und zusätzliche Informationen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Düsseldorf Sollten Sie darauf keinen Zugriff haben, rufen Sie uns im Schulverwaltungsamt an! Hotline: 8924080 Leben in Düsseldorf Bildung Schulen in Düsseldorf Anmeldung in der Schule

49 Jede Zusammenarbeit ist schwierig, solange den Menschen das Glück ihrer Mitmenschen gleichgültig ist. Dalai Lama Danke für Ihre Aufmerksamkeit!