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Transkript:

S C H U L O R D N U N G Hotel & Gastro formation Ausbildungszentrum WäBi Seestrasse 69 8820 Wädenswil Tel.: 044/495 80 40 Fax: 044/495 80 49 E-mail: info@hgf.ch Internet: www.hgf.ch

Inhaltsverzeichnis 1 Generelle Informationen über uns... 3 1.1 Leitbild... 3 1.2 Hausordnung... 4 1.3 Rauchen... 4 2 Generelle Informationen zu den Kursen... 5 2.1 Besuchspflicht Verantwortung der Lehrbetriebe... 5 2.2 Kursübersicht nach Semestern... 5 2.3 Kursdaten... 5 2.4 Kurszeiten... 6 2.5 Tenü während des Kurses... 6 3 Nützliche Informationen während des Kursaufenthaltes... 6 3.1 Getränke/Speisen... 6 3.2 Garderoben... 6 3.3 Fundsachen... 6 4 Absenzenordnung... 7 4.1 Generelle Informationen zu Absenzen... 7 4.2 Unterteilung der Absenzen... 7 5 Finanzielle Konsequenzen von Absenzen und Nachholmöglichkeiten... 8 6 Disziplinarordnung für die überbetrieblichen Kurse... 8 6.1 Disziplinarverfahren... 8 6.2 Strafverfahren... 8 6.3 Verstoss gegen die Bestimmungen... 8 7 Ihre Ansprechpartner während der Lehre... 9/10 8 Welche Möglichkeiten habe ich nach der Lehre?...11 8.1 Aus- und Weiterbildungen...11 9 Situationsplan...12 Version: Juli 2015

1 Generelle Informationen über uns 1.1 Leitbild Das Bildungszentrum der Hotel & Gastro formation nennt sich WäBi. Hier werden gezielt Kurse für den Nachwuchs der Schweizer Gastronomie und Hotellerie durchgeführt. Für jede der drei Grundausbildungen stehen praxisgerechte Übungsräume mit topmoderner Infrastruktur zur Verfügung: Küchen für die Köche, Restaurants und ein Saal für die Ausbildung in der Restauration sowie Hotelzimmer und Wäscherei/Lingerie für die Hauswirtschaft. Durch professionellen Unterricht fördern unsere InstruktorInnen die Persönlichkeit der Lernenden sowohl in fachlicher als auch sozialer Hinsicht. Die InstruktorInnen bilden sich fachlich und methodisch-didaktisch laufend weiter und regen die Lernenden in einem angenehmen Schul- und Lernklima gezielt an, Verantwortung in ihrem jeweiligen Beruf zu übernehmen und ihre Leistungen kontinuierlich zu hinterfragen und zu verbessern. Seite 3 von 12

1.2 Hausordnung Mobiltelefone sind während des Unterrichts auszuschalten. Bei Nichteinhaltung wird das Gerät bis zur Pause bzw. im Wiederholungsfall bis zum Unterrichtsende eingezogen. Ohne anders lautende Weisung der InstruktorInnen können Lehrmittel, die nicht für Hausaufgaben benötigt werden, über Nacht geordnet in den Schulzimmern belassen werden. Für die Ordnung im Schulzimmer ist die Klasse verantwortlich. Während der ganzen Kursdauer ist das von den InstruktorInnen abgegebene Namensschild und bei den Köchen/innen das zur Verfügung gestellte Foulard zu tragen. Für nicht zurückgegebene Namensschilder werden den Kursteilnehmenden CHF 5.00 belastet. Für nicht zurückgegebene Foulards werden den Kursteilnehmenden CHF 20.00 belastet. Die Schulräume, das Mobiliar, die Einrichtungen und das Kursmaterial sind mit entsprechender Sorgfalt zu behandeln. Für mutwillige Beschädigungen haften die Fehlbaren bzw. deren gesetzliche Vertreter. Bei Kursbeginn festgestellte Schäden an Mobiliar und Einrichtungen sind unverzüglich den InstruktorInnen zu melden, ebenso unabsichtliche Sachbeschädigungen während der Kursdauer. Bei unsachgemäßem Gebrauch der Aufzugsanlagen (bspw. Blödeleien, Betätigen des Notrufknopfes, etc.), werden diese umgehend gesperrt. Es ist untersagt, sich auf Treppenstufen, Fenstersimse, Arbeitsflächen, Tische oder auf den Boden zu setzen. Fahrräder sind auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen neben dem Kursgebäude abzustellen. Das Ausbildungszentrum WäBi ist immer durch mehrere Kurse gleichzeitig belegt. Rücksichtnahme (Lärmvermeidung während den Pausen) auf übrige Benützer des Ausbildungszentrums wird von allen Kursteilnehmenden erwartet. Während der Kursdauer ist es den Kursteilnehmenden nicht gestattet, das Ausbildungszentrum WäBi, resp. die dazugehörige Terrasse zu verlassen oder sich vor/hinter dem Ausbildungszentrum (Seite Seestrasse & Luftstrasse) aufzuhalten. Das Aufzeichnen von Ton- und/oder Bildmaterial ist nur mit Einverständnis des Instruktors/der Instruktorin gestattet. Während der gesamten Kursdauer (inkl. Pausen) besteht striktes Alkohol- und Drogenverbot! 1.3 Rauchen Das Rauchen ist im gesamten Gebäude strikt untersagt. Das Rauchen ist nur während der von den InstruktorInnen bestimmten Pausen erlaubt. Es wird nur auf der Terrasse geraucht. Ausnahmeregelungen (bei Hagel, Sturm, etc.) werden situationsbezogen erlassen. Seite 4 von 12

2 Generelle Informationen zu den Kursen 2.1 Besuchspflicht Verantwortung der Lehrbetriebe Gemäss Reglement ist der Besuch der überbetrieblichen Kurse (ÜK) für die Lernenden obligatorisch. Die Lehrbetriebe sind verantwortlich, dass ihre Lernenden an den überbetrieblichen Kursen teilnehmen können. 2.2 Kursübersicht nach Semestern BERUF 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. 5. Sem. 6. Sem. Koch/Köchin EFZ ÜK I ÜK II ÜK III ÜK IV ÜK V - Restaurationsfachfrau/mann EFZ ÜK I ÜK II ÜK III ÜK IV ÜK V & VI 1 - Hotelfachfrau/mann EFZ ÜK I ÜK II ÜK III ÜK IV ÜK V & VI 1 - Küchenangestellte/r EBA ÜK I ÜK II ÜK III & IV 2 - Restaurationsangestellte/r EBA ÜK I ÜK II ÜK III & IV 2 - Hotellerieangestellte/r EBA ÜK I ÜK II ÜK III & IV 2 - Zusatzlehren (nach Art. 32) 3 ÜK II ÜK III ÜK IV & V 2-1 2 3 Zusammengefasst in einen Kurs à 4 Tage 2 Kurse à 4 Tage Für die Berufe Koch/Köchin EFZ, Restaurationsfachfrau/mann EFZ sowie Hotelfachmann/frau EFZ (diese Kurse sind freiwillig und nicht obligatorisch) 2.3 Kursdaten Die Kursdaten sind jeweils zu Beginn des Schuljahrs auf der Homepage www.hgf.ch publiziert und am Anschlagbrett im Kurszentrum aufgehängt. Die Kurse sind nach Berufen und Klassen sortiert. Die Kursteilnehmenden erhalten jeweils mindestens 4 Wochen vor Kursbeginn ein persönliches Aufgebot, welches an ihre Privatadresse zugestellt wird. Die Bildungsverantwortlichen im Lehrbetrieb verfügen jeweils ab September über eine Gesamtübersicht der Kurse, welche im laufenden Schuljahr besucht werden müssen. Seite 5 von 12

2.4 Kurszeiten Die überbetrieblichen Kurse (ÜK s) beginnen pünktlich um 08.00 Uhr und enden um 16.30 Uhr gemäss Kursaufgebot. Weisungen der InstruktorInnen (alle Aufgaben müssen erledigt sein) sind Folge zu leisten. Ab dem 2. Kurstag haben die Kursteilnehmer pünktlich um 08.00 Uhr umgezogen im Schulzimmer zu erscheinen. Während des Kurses gelten die von den InstruktorInnen vorgegebenen Zeitpläne. 2.5 Tenü während des Kurses Während des Unterrichtes ist das von den InstruktorenInnen vorgeschriebene, korrekte Tenü zu tragen (gemäss Aufgebot). Für Ersatz/Reserve ist der Kursteilnehmende besorgt. 3 Nützliche Informationen während des Kursaufenthaltes 3.1 Getränke/Speisen Auf allen Stockwerken stehen Wasserdispenser zur Verfügung. Es ist untersagt, offene Getränke und Esswaren ins Schulzimmer mitzunehmen. Zu den Mahlzeiten wird kostenlos Mineralwasser abgegeben. 3.2 Garderoben Für persönliche Gegenstände stehen Garderobenschränke im Erdgeschoss zur Verfügung. Passende Vorhängeschlösser können gegen CHF 5.00 in bar bei den jeweiligen Instruktoren/innen gekauft, oder selber mitgebracht werden. Die Garderoben sind immer in aufgeräumtem Zustand zu hinterlassen. Es dürfen keine Gegenstände auf dem Boden liegengelassen werden (Reinigung). Sollte eine Garderobe am Abend des letzten Kurstages nicht geräumt sein, sehen wir uns veranlasst, diese aufzubrechen. Die Inhalte werden für zwei Wochen beim Rektor deponiert und danach entsorgt. Für Diebstähle von Gegenständen, welche NICHT in der Garderobe verschlossen aufbewahrt wurden, übernehmen wir keine Haftung! 3.3 Fundsachen Fundsachen (Uniformen, Schuhe, Kleider, etc.) werden nach Kursende für zwei Wochen aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden alle Fundsachen entsorgt oder wenn angezeigt, einer gemeinnützigen Institution zugeführt. Amtliche Dokumente (ID, Pass, etc.) sind davon ausgenommen. Seite 6 von 12

4 Absenzenordnung 4.1 Generelle Informationen zu Absenzen Die Absenzenkontrolle wird von den InstruktorenInnen geführt. Jede nicht oder zu spät besuchte Stunde eines ÜK wird auf der Kursbeurteilung schriftlich festgehalten. 4.2 Unterteilung der Absenzen 4.2.1. Vorhersehbare Absenzen Die Bewilligung für vorhersehbare Absenzen muss rechtzeitig, d.h. vor Beginn der jeweiligen ÜK- Woche, am WäBi eingeholt werden. Das Gesuch muss schriftlich begründet werden und ist vom Lehrbetrieb mit zu unterzeichnen. Das WäBi entscheidet über die Bewilligung des Gesuches und teilt seinen Entscheid schriftlich mit. Als vorhersehbare Absenzen gelten: Ferien, Militärdienst, ÜK-Dispensation des Arbeitgebers, Teilnahme an familiären oder religiösen Festen, aktive Teilnahme an Anlässen als Mitglied eines regionalen, kantonalen oder nationalen Kaders, Wohnungswechsel, u.ä. 4.2.2. Unvorhersehbare und kurzfristige Absenzen Unvorhersehbare und kurzfristige Absenzen müssen unverzüglich gemeldet werden (044/495 80 40). Als unvorhersehbare Absenzen gelten: Krankheit, Unfall, Unglücksfälle oder Todesfälle. Wenn verlangt, ist dem Rektor eine schriftliche Bescheinigung vorzulegen. Zu den kurzfristigen Absenzen zählen: verschlafen, das Verpassen resp. Verspätungen der öffentlichen Verkehrsmitteln. Hier gilt: Lernende, welche - ungeachtet der Gründe - NACH 09.00 Uhr zum Unterricht erscheinen, werden wieder in den Lehrbetrieb zurück geschickt, da sie die theoretischen Teile verpasst haben und somit dem praktischen Unterricht nicht mehr folgen können. 4.2.3. Nachholen von versäumten Kursen Generell können Kurse auf Antrag des Lehrbetriebes verschoben werden. Bei Versäumen ganzer Kurse oder einzelner Kurstage ist der/die Lernende unter Rücksprache mit dem Bildungsverantwortlichen dazu verpflichtet, sich um geeignete Nachhol- resp. Vorholtermine zu bemühen. Seite 7 von 12

5 Finanzielle Konsequenzen von Absenzen und Nachholmöglichkeiten Das Kursgeld für nicht vollständig besuchte Kurse wird in jedem Fall erhoben. Es besteht kein Anspruch auf eine Ermäßigung. Sofern organisatorisch die Möglichkeit besteht, können verpasste Kurse bzw. einzelne Kurstage an einem anderen Datum nachgeholt werden. Dabei werden keine weiteren Kosten erhoben. Der Lehrbetrieb ist dafür verantwortlich, mit dem WäBi Kontakt aufzunehmen, um mögliche Termine für einen Kursbesuch abzusprechen. Ein Kursbesuch setzt immer (Ausbildungen nach Art.32 sind davon ausgenommen) einen gültigen Lehrvertrag voraus. Ein Kursbesuch ohne gültigen Lehrvertrag ist nur möglich, wenn dieser vor Ort am ersten Kurstag bar bezahlt wird. Nehmen Sie dazu mit uns Kontakt auf. 6 Disziplinarordnung für die überbetrieblichen Kurse 6.1 Disziplinarverfahren Folgende Disziplinarmaßnahmen können ergriffen werden: 1. Mündliche & schriftliche Ermahnung/Verwarnung der Lernenden. 2. Schriftlicher Verweis mit Mitteilung an die/den Lernende/n. Das WäBi wird diesen Verweis dem/der Lernenden, dem Lehrbetrieb sowie bei Unmündigkeit der/des Lernenden der gesetzlichen Vertretung schriftlich zukommen lassen. 3. Vorübergehendes Wegweisen aus dem ÜK mit Benachrichtigung des Lehrbetriebs und des MBA. 6.2 Strafverfahren Für ein eventuelles Strafverfahren gelten die Bestimmungen des Kantons Zürich. 6.3 Verstoß gegen die Bestimmungen Kursteilnehmende, die sich nicht an diese Bestimmungen halten, den Unterricht stören, wiederholt zu spät kommen oder den Weisungen des Rektors und der InstruktorenInnen nicht Folge leisten, werden verwarnt und können im Wiederholungsfall aus dem Kurs verwiesen werden (vgl. 6.1). Seite 8 von 12

7 Ihre Ansprechpartner während der Lehre Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Zürich Abteilung Betriebliche Bildung Ausstellungsstrasse 80 8090 Zürich Marcus Schmid, Berufsinspektor www.mba.zh.ch (Merkblätter, Berufsbildungslexikon, Beratungsstellen, etc.) E-Mail marcus.schmid@mba.zh.ch Tel. 043/259 77 20 Fax 043/259 77 49 SachbearbeiterIn Tel. 043/259 77 21 Allgemeine Berufsschule Zürich www.a-b-z.ch Allgemeine Abteilung E-Mail info@a-b-z.ch Ausstellungsstrasse 60 Tel. 044/446 94 46 8005 Zürich Fax 044/446 94 44 Berufsverbände GastroSuisse www.gastrosuisse.ch Nachwuchsmarketing www.berufehotelgastro.ch Blumenfeldstrasse 20 E-Mail nachwuchsmarketing@gastrosuisse.ch 8046 Zürich Tel. 0848 377 111 Fax 0848 377 112 SHV Schweiz. Hotelierverein www.hotelleriesuisse.ch Lehrlingsausbildung www.berufehotelgastro.ch Monbijoustrasse 130 E-Mail nachwuchsmarketing@hotelleriesuisse.ch 3001 Bern Tel. 031/370 41 11 Fax 031/370 44 44 Hotel & Gastro Union www.hotelgastrounion.ch Postfach 3027 E-Mail info@hotelgastrounion.ch 6002 Luzern Tel. 041/418 22 22 Fax 041/412 03 72 CafetierSuisse www.cafetier.ch Bleicherweg 54 E-Mail info@cafetier.ch 8002 Zürich Tel. 044/201 67 77 Fax 044/201 68 77 Hotel & Gastro formation www.hotelgastro.ch Eichistrasse 20 E-Mail schulzentrum@hotelgastro.ch 6353 Weggis Tel. 041/392 77 77 Fax 041/392 77 70 (Download von Arbeitsblättern, Modell- Lehrgängen, Bildungsplänen etc.) Seite 9 von 12

7 Ihre Ansprechpartner während der Lehre (Fortsetzung) Bundesamt für Berufsbildung: Informationen über das Qualifikationsverfahren (LAP): Informationen über den L-GAV: Arbeitnehmerschutz: Beratungsstellen im Kanton Zürich: Lehrstellennachweis: Informationen über die Berufsbildung: Lexikon über die Berufsbildung: Lehrlingsaustausch nach Deutschland, Österreich, Italien: www.bbt.admin.ch www.lap.ch www.l-gav.ch www.arbeitnehmerschutz.zh.ch www.lotse.zh.ch www.lena.zh.ch, www.berufsberatung.ch www.berufsbildung.ch www.dbk.ch www.xchange-info.net Seite 10 von 12

8 Welche Möglichkeiten habe ich nach der Lehre? 8.1 Aus- und Weiterbildungen (mit eidg. anerkanntem Abschluss) Seite 11 von 12

9 Situationsplan Ab Bahnhof Wädenswil erreichen Sie uns zu Fuss in 5 Minuten. Bitte beachten Sie, dass KEINE Besucher-Parkplätze beim Ausbildungszentrum vorhanden sind. In der näheren Umgebung gibt es nur wenige Langzeit-Parkplätze. Bitte parkieren Sie NICHT bei unseren Nachbarn. Seite 12 von 12