iff-studie - Fernabsatz von Finanzdienstleistungen Im Auftrag des VZBV Achim Tiffe Institut für Finanzdienstleistungen e.v. Berlin 16. März 2007
Durchführung Januar März 2007 Marktanalyse Mystery Shopping (88 Tests) Analyse von 20 Internet-Auftritten 2
Erwartungen Erfüllung der Informationspflichten durch Fernabsatz-Informationen bei Neukunden vor Bindung des Kunden auf einem dauerhaften Datenträger Informationspflichten Anbieterangaben Produktangaben Vertragsangaben Widerrufsbelehrung 3
Der Markt des Fernabsatzes von FDL Kein grenzüberschreitender Fernabsatz - Kundennähe und Vertrauen erforderlich - Rechtsordnungen insgesamt zu unterschiedlich Aufteilung des Marktes für Fernabsatz in - Direktanbieter und - Klassische Anbieter Direktanbieter nutzen zunehmend auch klassische Vertriebswege 4
Marktanalyse Keine offiziellen statistischen Daten Keine Kontrolle der Einhaltung der Informationspflichten Anteil abhängig von Produktart Berufsunfähigkeitsversicherung 0 % Versicherungen allgemein 3%-4% Baufinanzierungen < 10% Wertpapierdepots 10%-15% Tagesgeld > 90% Insgesamt geschätzter Anteil bei ca. 6% 5
6 Institut für Finanzdienstleistungen e.v. Anteil des Fernabsatzes Nutzung von Finanzdienstleistungen in Deutschland in Prozent (geschätzt) 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Grenzüberschreitender Fernabsatz Fernabsatz Nutzung über Internet, Post und Telefon Finanzdienstleistungen insgesamt
Verbraucher beschweren sich (noch) nicht Ombudsmänner Verbände Bundesministerien Anbieter Verbraucherzentralen 7
Ergebnisse Mystery Shopping Anbieterangaben (Erfüllung 99 %) Produktangaben (Erfüllung 95 %) Beschwerdestelle (Erfüllung 85 %) Vertragsangaben (Erfüllung 77 %) Widerruf (Erfüllung 71 %) Dauerhafter Datenträger (Erfüllung 39 %) Insgesamt Mängel bei jedem zweiten Anbieter 8
Einzelne inhaltliche Probleme Beispiele: Angabe des zuständigen Gerichts Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandsklausel Gültigkeit der Fernabsatz -Informationen bis auf weiteres Folgen einer vorzeitigen Kündigung 9
Risiken Für Verbraucher: Verbraucher nehmen Fernabsatz-Informationen nicht zur Kenntnis. Verbraucher haben Fernabsatz-Informationen später, wenn sie die Informationen benötigen, nicht vorliegen. Verbrauchern helfen die Informationen bei Problemen nicht weiter. Für Anbieter: Unklarheit über konkreten Inhalt der Informationspflichten. Verträge bleiben langfristig widerrufbar. 10
Fernabsatz-Informationen sollten vollständig sein, leicht auffindbar sein, einen Informationsgehalt für den Verbraucher haben, auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden; außerdem muss Klarheit über den Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehen. 11
Empfehlungen 1 Einheitliches Dokument, standardisierter Aufbau, Überschrift Fernabsatz -Informationen 2 Nur sinnvolle und verständliche Informationen 3 Zwingender Download vor Bindung des Kunden 4 Statistische Erhebung des Fernabsatzes 5 Klare staatliche Vorgaben für Anbieter zu einzelnen Informationspflichten 6 Kontrolle der Einhaltung durch Aufsichtsbehörde 12
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Mehr Informationen zum Institut für Finanzdienstleistungen e.v.: www.iff-hamburg.de 13