Integration schwerbehinderter Menschen

Ähnliche Dokumente
zwischen dem Arbeitgeber, der Schwerbehindertenvertretung und der in 176 SGB IX genannten Vertretung

Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zuletzt geändert am 20. Juni 2011 Arbeit und Schwerbehinderung (gekürzte Fassung für Unterrichtszwecke)

Integrationsvereinbarung zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen

Das SGB IX und die sich hieraus ergebenen Aufgaben/Pflichten für Betriebsräte ( 93 SGB IX).

Schwerbehindertenarbeitsrecht Grundlagen -!nka-seminar 16. Juli 2015

Vereinbarung zur Integration schwerbehinderter Menschen in die XXX

Schwierigkeiten am Arbeitsplatz: Was tun! Prävention nach dem SGB IX. Andrea Schuller Integrationsamt Bremen Versorgungsamt - Integrationsamt -

Integrationsvereinbarung zur Eingliederung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Integrationsvereinbarung

Betriebsvereinbarung zum Thema Auswahlrichtlinien

Integrationsvereinbarung für schwerbehinderte Menschen

Die Integrations-/ Inklusionsvereinbarung als Instrument der betrieblichen Schwerbehindertenpolitik

Vereinbarung zur Beschäftigung und Integration behinderter Menschen im Hessischen Rundfunk gemäß 83 SGB IX - Integrationsvereinbarung -

Inklusionsvereinbarung gemäß 83 SGB IX

Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0112 Stand November 2013 Bereich: Sonstige öffentl./private Arbeitgeber

Integrationsvereinbarung

Dienstvereinbarung (Integrationsvereinbarung)

Fachliche Weisungen. Reha/SB. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III. 46 SGB III Probebeschäftigung und Arbeitshilfe für behinderte Menschen

2. Pflichten des Arbeitgebers gegenüber der Bundesagentur für Arbeit und dem Integrationsamt

Arbeits- und Sozialrechts-Info. Rechte von schwerbehinderten Menschen im Arbeitsverhältnis

Integrationsvereinbarung gemäß 83 SGB IX (Rahmenvereinbarung)

Seite 2: Integrationsvereinbarung der Hochschule Ludwigshafen am Rhein ( 83 SGB IX)

1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Teilhabe von behinderten und schwerbehinderten Menschen am Arbeitsleben

Text: Integrationsvereinbarung für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen in VIVENTO

Integrationsvereinbarung

Die Praxis der Schwerbehindertenvertretung von A bis Z

Rundschreiben Nr. 3 / 2015

Betriebsvereinbarung der Niederlassung Briefpost Frankfurt der Deutschen Post AG Für Gleichbehandlung und Partnerschaft

Betriebsvereinbarung Weiterarbeit in der Rente

D I E N S T V E R E I N B A R U N G BETRIEBLICHES WIEDEREINGLIEDERUNGSMANAGEMENT

Tarifvertrag über Teilzeitarbeit. für die chemische Industrie in den neuen Bundesländern

Das neue S ch werbehindertenrecht

Informationen für Arbeitgeber. Menschen mit Behinderung im Beruf

II. Förderleistungen nach Artikel 2 der Richtlinie Initiative Inklusion für betriebliche Berufsausbildung durch die Schaffung neuer Ausbildungsplätze

Beschäftigungssicherung und Beschäftigungsförderung durch Betriebliches Eingliederungsmanagement

Aufgaben und Leistungen des LVR -Integrationsamtes Fördermöglichkeiten

Gesetzliche Grundlagen im Bereich Behinderung 1

Bekanntmachung über die Bestimmung einer örtlichen Fürsorgestelle und deren

Sachsen-Anhalt. Metallindustrie. Abschluss: gültig ab: kündbar zum: TARIFVERTRAG ZUR BESCHÄFTIGUNGSSICHERUNG

Beschäftigung von Menschen mit Behinderung: Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen

Schwerbehindertenvertretung

Referat (Kurzfassung) Das Betriebliche Eingliederungsmanagement und seine Bedeutung bei der krankheitsbedingten Kündigung

Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehinderung - Beschäftigung

Menschen mit Behinderung im Beruf

des Integrationsamtes beim Landesamt für Soziales und Versorgung

Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration

Integrationsvereinbarung zur Eingliederung. schwerbehinderter Menschen. im Regierungspräsidium XXX

Schwerbehindertenvertretung

Strategien zur Erstellung einer Integrationsvereinbarung

Beschäftigung von Schwerbehinderten

Regelung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement gemäß 83 Abs. 2a und 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX.

Integrationsvereinbarung des Caritasverbandes Offenbach/Main e.v.

Grundsätze zur Gewährung von Leistungen des Integrationsamtes an Arbeitgeber zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen gemäß 27 SchwbAV

Integrationsvereinbarung

Der ergänzende Lohnkostenzuschuss nach diesem Programm wird auf Grundlage des 53 Abs. 3 SGB XII als freiwillige Leistung gewährt.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Von der Pflicht zur Kür?! Diethelm Müller

Iris Kamrath, Martina Magdalinski, Beratungsstelle handicap

Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung

Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Rechtliche Rahmenbedingungen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)

Transkript:

Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0030 Stand November 2013 Bereich: Fahrzeugbau Integration schwerbehinderter Menschen Inhalt Präambel 1. Geltungsbereich 1.1. Räumlich 1.2. Persönlich 2. Handlungsfelder 3. Kooperation finit externen Stellen 4. Integrationsbeauftragte des Arbeitgebers 5. Integrationsmaßnahmen 6. Schlussbestimmungen Zwischen der Unternehmensleitung und dem Gesamtbetriebsrat der XXX wird folgende Betriebsvereinbarung abgeschlossen:

Präambel Unternehmensleitung und Gesamtbetriebsrat stimmen darin überein, dass die Eingliederung behinderter und leistungsgewandelter Menschen in Arbeit und Ausbildung wesentlicher Ausdruck, Bestandteil und gleichzeitig Voraussetzung einer gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist. Die XXX wird im Rahmen ihrer Personalpolitik auch zukünftig diesem gesellschaftspolitischen Ziel Rechnung tragen. Ziel dieser Vereinbarung ist es, Schwerbehinderten Menschen und gleichgestellten behinderten Menschen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und betrieblichen Möglichkeiten Arbeitsplätze anzubieten, die ihren Fähigkeiten und ihrem Leistungsvermögen entsprechen. Vor diesem Hintergrund werden bestimmte Handlungsfelder und organisatorische Abläufe definiert, um die Integration Schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben weiter zu fördern. 1 Geltungsbereich 1.1 Räumlich Diese Betriebsvereinbarung gilt für die inländischen Betriebe der XXX. 1.2 Persönlich Die Betriebsvereinbarung gilt für alle Arbeiter, Tarifangestellten und Auszubildenden der XXX (im Weiteren Belegschaftsmitglieder), die die Voraussetzungen der Schwerbehinderteneigenschaft bzw. als Gleichgestellte im Sinne von 2 i.v.m. 68 Sozialgesetzbuch IX erfüllen (im Folgenden Schwerbehinderte Menschen). Sie wirkt sich im Rahmen der gesetzlichen Regelungen auf Schwerbehinderte Menschen aus, die sich um einen Arbeitsplatz bei der XXX bewerben. Ein Anspruch auf Begründung eines Arbeitsverhältnisses bzw. Zuweisung eines bestimmten Arbeitsplatzes ergibt sich aus dieser Betriebsvereinbarung nicht. 2 Handlungsfelder Unternehmensleitung und Gesamtbetriebsrat sehen übereinstimmend zur weiteren Umsetzung der in der Präambel festgelegten Zielvorstellung insbesondere folgende Handlungsfelder: Schwerbehinderte Menschen werden anforderungs- und betreuungsgerecht innerhalb des Unternehmens eingesetzt. Es bleibt Unternehmensziel, die gesetzlich definierte Beschäftigungsquote zu erfüllen, zumindest aber durch die Vergabe von Aufträgen an externe Behindertenwerkstätten und -betriebe die Beschäftigung von Schwerbehinderten in einem Umfang zu ermöglichen, der der gesetzlichen Beschäftigungspflicht entspricht.

lm Rahmen der gesetzlichen Regelungen wird die XXX Bewerbungen Schwerbehinderter Menschen besondere Aufmerksamkeit beimessen. Bei der Ausbildung junger Menschen werden Schwerbehinderte Menschen im Rahmen der fachlichen und persönlichen Qualifikation angemessen berücksichtigt. Im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten soll das Angebot an Arbeitsplätzen, die auch bei gegebener Eignungseinschränkung eine optimale Leistung ermöglichen, erweitert werden. Vor diesem Hintergrund sollen behindertengerechte Arbeitsplätze einschließlich der Betriebsanlagen, Maschinen und Geräte gegebenenfalls umgestaltet oder geschaffen werden. Erforderliche technische Arbeitshilfen sind bereitzustellen. Unfallgefahren sind zu vermeiden. Dieses ist auch bei der Gestaltung des Arbeitsumfeldes, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit zu berücksichtigen. Es ist darauf zu achten, dass die Beschäftigung Schwerbehinderter Menschen nicht an baulichen oder technischen Hindernissen scheitert. Im Rahmen der Analyse und Gestaltung entsprechender Arbeitsplätze bzw. Beschäftigungsmöglichkeiten soll die Möglichkeit der Teilzeitarbeit vorrangig Berücksichtigung finden. Das Gesundheitswesen ist bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen zu beteiligen. Die Möglichkeiten der Umschulung und Weiterqualifizierung behinderter Belegschaftsmitglieder sollen bedarfs- und zielgerichtet genutzt werden. Schwerbehinderte Menschen sollen bei innerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung zur Förderung ihres beruflichen Fortkommens bevorzugt berücksichtigt werden. Insbesondere sind Maßnahmen der Weiterqualifizierung in Betracht zu ziehen, wenn die individuelle Einsatzmöglichkeit und die Leistungserbringung des Schwerbehinderten Belegschaftsmitglieds gesteigert werden können. Fachlich und persönlich geeigneten schwerbehinderten Menschen ist im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten die berufliche Entwicklung durch Übertragung höherwertiger Aufgaben zu ermöglichen. Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf Erleichterungen im zumutbaren Umfang zur Teilnahme an außerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung. Ein Anspruch im Rahmen dieser Handlungsfelder besteht nicht, soweit seine Erfüllung für das Unternehmen nicht zumutbar oder mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden wäre oder soweit die staatliche oder berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzvorschriften entgegenstehen. Im Rahmen der Integration schwerbehinderter Menschen ist die Beschäftigung schwerbehinderter Frauen im Rahmen der rechtlichen und betrieblichen Möglichkeiten besonders zu berücksichtigen. Bei der Integration schwerbehinderter Menschen wird die Schwerbehindertenvertretung im Rahmen der Regelungen des Sozialgesetzbuchs IX rechtzeitig beteiligt. Dies gilt auch bei Versetzungen.

3 Kooperation mit externen Stellen Die Integration schwerbehinderter Menschen wird im Rahmen der dargestellten Handlungsfelder unter rechtzeitiger Einbeziehung des Integrationsamtes sowie der Arbeitsagentur gefördert. Dies gilt insbesondere für die Rekrutierung schwerbehinderter Arbeitnehmer. Die Angebote von Integrationsfachdiensten sollen geprüft werden und gegebenenfalls genutzt werden. 4 Integrationsbeauftragte des Arbeitgebers Die XXX stellt für jeden Betrieb aus dem Personalwesen jeweils einen Integrationsbeauftragten, der das Unternehmen in Angelegenheiten Schwerbehinderter Menschen sowohl intern als auch extern verantwortlich vertritt. Für jeden Integrationsbeauftragten soll ein Vertreter benannt werden. 5 Integrationsmaßnahmen lm Rahmen der aufgezeigten Handlungsfelder über Maßnahmen zur Förderung der Integration Schwerbehinderter Menschen arbeiten die jeweiligen Integrationsbeauftragten mit der Schwerbehindertenvertretung konkrete Maßnahmen aus. Diese Maßnahmen können insbesondere im Zusammenhang stehen mit Fragen der Personalplanung, der Arbeitsplatzgestaltung, der Gestaltung des Arbeitsumfelds, der Arbeitsorganisation, der Arbeitszeit sowie Regelungen über die Durchführung in den Betrieben. Die jeweiligen Maßnahmen werden entsprechend dieser Betriebsvereinbarung befristet. Die Maßnahmen bzw. deren Fortsetzung sowie inhaltliche Änderungen treten nach Zustimmung durch Unternehmensleitung und Gesamtbetriebsrat in Kraft.

6 Schlussbestimmungen Diese Betriebsvereinbarung tritt am XXX in Kraft und ist bis zum XXX befristet. Sie entfaltet keine Nachwirkung. Die auf Grund dieser Betriebsvereinbarung vereinbarten Einzelmaßnahmen gemäß Ziffer 5 enden automatisch mit Beendigung der Betriebsvereinbarung. Eine Verlängerung der Betriebsvereinbarung über den XXX hinaus wird bis spätestens Ende XXX verhandelt und gegebenenfalls schriftlich vereinbart. Diese Betriebsvereinbarung kann mit dreimonatiger Kündigungsfrist jeweils zum Schluss eines Kalenderjahres, erstmals zum XXX, schriftlich gekündigt werden. XXX, XXX Für die Unternehmensleitung Für den Gesamtbetriebsrat