Der Koalitionsvertrag und seine Inhalte Tel. 40004-156 1
Bundestagswahl 27.09.09 Tel. 40004-156 2
Bundesrat Aktuelle Stimmverteilung: insgesamt 69 Stimmen, davon 37 CDU/FDP regiert zukünftige Landtagswahlen: Mai 2010 NRW (6) Frühjahr 2011 BW (6), Bremen (3), RP (4), SA (4) Große Reformen sind nicht vor der Landtagswahl in NRW zu erwarten. Vorsicht: Kurzfristige Maßnahmen und Schubladenpapiere Tel. 40004-156 3
Bundesregierung 4
BMG-Spitze Minister: Dr. Philipp Rösler (36), FDP, Arzt PSts: Daniel Bahr (32), FDP, Volkswirt, WK Münster, PSts: Annette Widmann-Mauz (43), CDU, Verwaltungsangestellte, WK Tübingen Sts: Stefan Kapferer (44), FDP, Verwaltungswissenschaftler, ehem. WirtSt Niedersachsen 5
Koalitionsvertrag Titel: Wachstum. Bildung. Zusammenhalt. 132 Seiten, Gliederung: PRÄAMBEL I. WOHLSTAND FÜR ALLE II. BILDUNGSREPUBLIK DEUTSCHLAND III. SOZIALER FORTSCHRITT (Abschnitt 9: Gesundheit und Pflege) IV. FREIHEIT UND SICHERHEIT V. SICHERER FRIEDEN VI. Arbeitsweise der Koalition 6
Koalitionsvertrag Bereich Gesundheit Seite 84-92, Themen u. a.: - Prävention zielgerichtet gestalten - Finanzierung des Krankenversicherungsschutzes - Wettbewerb im Krankenversicherungswesen - Hochwertige und innovative Arzneimittelversorgung für Deutschland - Vielfalt und Wettbewerb in der Versorgung - Ärztliche Versorgung und freier Arztberuf - Flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung - Krankenhausversorgung - Patientensouveränität und Patientenrechte - Individuelle Wahl- und Entscheidungsspielräume - Telematikinfrastruktur - Moderne Selbstverwaltung - Mehr Forschung in der Versorgung 7
Prävention - Prävention soll bereits bei Kindern und Jugendlichen ansetzen. - Zielgruppenspezifische Aufklärung. - Vorhandene Präventionsstrategien bewerten und aufeinander abstimmen. - Klare Aufgaben und Finanzverteilung. - Leistungsangebote der Apotheker im präventiven Bereich sollten der Politik verdeutlicht werden. - Präventionsgesetz ungewiss. Wahrscheinlich Beibehaltung der vorhandenen Bund-, Länderstrukturen. - Finanzierungsfrage 8
Finanzierung - Struktur, Organisation und Finanzierung der GKV müssen angepasst werden - Weitestgehend freie Gestaltung des Krankenversicherungsschutzes für Versicherte auf Basis des bestehenden Leistungskataloges - Morbi-RSA auf notwendiges Maß reduzieren - Kurzfristige Maßnahmen: 1. Gesamtstaatliche flankierende Maßnahmen zur Überbrückung der Krise 2. Unnötige Ausgaben vermeiden - Langfristige Maßnahmen: 1. Mehr Beitragsautonomie 2. Regionale Differenzierungsmöglichkeiten 3. Einkommensunabhängige Arbeitnehmerbeiträge mit Sozialausgleich 4. Fixer Arbeitgeberanteil - Reform möglich ab 2011 - Regierungskommission zu Beginn der Legislatur soll Konzept aushandeln - -Evtl. kurzfristige finanzielle Teilbefriedung, wenn GKV-Darlehen in Bundeszuschuss umgewandelt wird - Unnötige Ausgaben vermeiden sehr vage definiert - Aufweichung des morbi-rsa kann Interesse der Kassen an Versorgungsmanagement schmälern, da wieder erhöhte Konzentration auf gesunde Gutverdiener - Pauschale wird zwischen 100 und 140 Euro kalkuliert. Stellt somit starke Konkurrenz für PKV dar - Freie Gestaltung des Krankenversicherungsschutzes deutet in Richtung Wahltarife und Kostenerstattung - Sehr unterschiedliche Vorstellungen der Regierungsparteien erschweren Arbeit der Kommission - Keine langfristigen Maßnahmen vor NRW-Wahl 9
Wettbewerb im Krankenversicherungswesen - private Krankenversicherung als Voll- und Zusatzversicherung erhalten - Wahltarife zwischen GKV und PKV klarer abgrenzen und Möglichkeiten der Zusammenarbeit bei Wahl- und Zusatzleistungen verbessern - Wechsel zur PKV zukünftig wieder nach einmaligem Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze möglich - Klares Bekenntnis zum Zwei-Säulen-System mit Stärkung der PKV 10
Hochwertige und innovative Arzneimittelversorgung für Deutschland - Hohe Priorität für flächendeckende und sichere Versorgung - Bekenntnis zur freiberuflichen Apotheke - Änderung des Fremd- und Mehrbesitzverbotes wird abgelehnt - Abgabe von AM in Pick-Up-Stellen verbieten - Überprüfung der Steuerungsinstrumente und Abbau von Überregulierung - Zugang zu Innovationen, z. B. durch Vereinbarungen zwischen Herstellern und Krankenkassen - Kosten-Nutzen-Bewertung (insbesondere mit Blick auf IQWiG) nach praktikablen, klaren und eindeutigen Kriterien - Bekenntnis zu Freiberuflichkeit sowie Fremd und Mehrbesitzverbot: Positiv - Pick-Up-Verbot noch vor der Landtagswahl in NRW? - Überprüfung der Steuerungsinstrumente sollte fachlich begleitet werden - Achtung: siehe Folie Individuelle Wahl- und Entscheidungsspielräume, Seite 17 11
Vielfalt und Wettbewerb in der Versorgung - Wettbewerb um Leistungen, Preise und Qualität - Auf Versicherungs-, Nachfrage- und Angebotsseite sollen Voraussetzungen für funktionsfähigen Wettbewerb geschaffen werden - Wettbewerbsrecht als Ordnungsrahmen für Krankenversicherung - Vorsicht: Vage Formulierungen lassen Freiräume für umfassende Eingriffe - Wettbewerbsrecht für Krankenkassen hat insbesondere Auswirkungen auf das Vertragsgeschehen. - Erosion der sozialgesetzlichen Regelungen im SGB V. 12
Ärztliche Versorgung und freier Arztberuf - Freiberuflichkeit als tragendes Prinzip der Gesundheitsversorgung. - Freie Arztwahl für Patienten. - Berücksichtigung der wohnortnahen Versorgung in ländlichen Bereichen. - Medizinische Versorgungszentren (MVZ) nur im Besitz von Ärzten und Krankenhäusern, wobei Ärzte die Mehrheit (Anteile und Stimmrecht) haben müssen und zudem das MVZ verantwortlich führen. - Öffnungsklausel für Krankenhäuser in unterversorgten Gebieten, wenn keine Ärzte zur Verfügung stehen. - Einfaches, verständliches Vergütungssystem, das die Leistungen adäquat abbildet und regionale Besonderheiten berücksichtigt. - Möglichkeiten der Kostenerstattung sollen ausgeweitet werden, ohne dass den Versicherten zusätzliche Kosten entstehen. - Überprüfung der Notwendigkeit von Richtgrößen für ärztliche Verordnungen - Erhebungsverfahren zur Praxisgebühr entbürokratisieren - Fortsetzung der Hausarztverträge nach Paragraf 73b SGB V mit 3jähriger Beobachtungsfrist - Gut: Würdigung der Freiberuflichkeit bei Ärzten und Apotheken - Wohnortnahe Versorgung in ländlichen Bereichen erfordert Einbindung der Apotheke - MVZ-Regelung unterstreicht Freiberuflichkeit - Länderinteressen bei Honorarreform haben sich durchgesetzt - Prinzip der Kostenerstattung übernimmt Bereiche aus der PKV und könnte in AM-Bereich überschwappen - Wegfall von Richtgrößen passt ins ärztliche Konzept der Wirkstoffverordnung - Kritisch: 73b Regelung (Lex-Seehofer) festigt Monopolregelung sowie Vertragsmacht der Kassen. Führt weiterhin zu Einschränkung der freien Arztwahl und von Therapie- und Verordnungsfreiheit. 13
Flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung - Regionaler Unterversorgung (Ärztemangel und lange Wartezeiten) wirksam begegnen. - Voraussetzungen schaffen, damit die Selbstverwaltung die Bedarfsplanung zielgerichtet weiter entwickeln kann. - Drohendem Ärztemangel begegnen durch: 1. Leistungsgerechte Vergütung 2. Gezielte Nachwuchsgewinnung und Stärkung der Allgemeinmedizin in der Ausbildung 3. Anreize und Mobilitätshilfen bei der Niederlassung 4. Erweiterung der Delegationsmöglichkeiten ärztlicher und anderer Tätigkeiten - Lösung: Gemeinsame Selbstverwaltungslösung von Ärzten und Apothekern - Delegationsmöglichkeiten bieten Anknüpfungspunkte für zusätzliche Aufgaben der Apotheken 14
Krankenhausversorgung - Bessere Verzahnung der Sektoren unter Beibehaltung des Belegarztsystems - Überprüfung und Präzisierung des Zulassungssystems von Krankenhäusern zur ambulanten Versorgung - Beobachtung und Weiterentwicklung des DRG-Systems - Bundeseinheitliche Preise werden abgelehnt - Stärkung des niedergelassenen Arztes - Ambulante Versorgung muss mit Blick auf AM-Bereich beobachtet werden - Regionale Lösungsansätze gefährden bestehende kollektivvertragliche Lösungen 15
Patientensouveränität und Patientenrechte - Ausbau der unabhängigen Beratung von Patienten - Gesteigerte Transparenz bei Versichertentarifen in besonderen Versorgungsformen und verträgen - Patientenrechte sollen in Patientenschutzgesetz gebündelt werden - Unabhängige Beratung im Arzneimittelbereich erfolgt persönlich in Apotheke - Transparenzsteigerung darf nicht allein zur Aufgabe der Apotheken werden - Patientenschutzgesetz erfordert Zusammenarbeit mit allen Beteiligten 16
Individuelle Wahl- und Entscheidungsspielräume - Individuellen Wahlmöglichkeiten der Versicherten sollen erweitert werden. - Bei Zahnersatz, Arzneimitteln und Reha-Leistungen sind Erfahrungen mit Festzuschüssen, Festbeträgen und Mehrkostenregelungen überwiegend positiv. Prüfen, wo zusätzlich Mehrkostenregelungen sinnvoll und geeignet zum Tragen kommen können. - Vorsicht: Mehrkostenregelung im AM-Bereich darf nicht zu Preisdumping in Apotheken führen - Vorsicht: Aufzahlung löst bei einem Vorgang mehrere Zahlungsströme (Kasse, Hersteller) in Apotheke aus 17
Telematikinfrastruktur - Vor weiterer Umsetzung Bestandsaufnahme vornehmen und Organisationsstrukturen der Gematik, sowie bisherige Erfahrungen in den Testregionen überprüfen. - Dann Entscheidung, ob Weiterarbeit auf Grundlage der Strukturen möglich und sinnvoll ist. - Zukunft der egk nach heutigem Konzept ungewiss. 18
Moderne Selbstverwaltung in der GKV - Selbstverwaltung als tragendes Ordnungsprinzip soll bewahrt und an moderne Verhältnisse angepasst werden. - KVen sollen mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Vergütung erhalten. - Vertretung der Arbeitgeberseite in Verwaltungsräten aller Krankenkassen. - Konzentration der Aufgaben des GKV-SpiBu auf Bereiche die gemeinsam und einheitlich durchgeführt werden. - Stärkung der Selbstverwaltung und der Subsidiarität. - Schwächung der Einflussbereiche von Gewerkschaften. 19
Fazit Halbes Jahr Ruhe, enger Korridor zwischen Landtagswahlen als Zeitfenster Roter Faden: Freie Heilberufe, Selbstverwaltung, PKV und wettbewerbliche Elemente werden gestärkt. Kurzfristige Maßnahmen zur GKV-Finanzierung und Vermeidung unnötiger Ausgaben. Langfristige Maßnahmen erfordern schwierige Verhandlungen in Regierungskommission Positiv: Freiberufliche Apotheke als Versorger, Fremd- und Mehrbesitzverbot, Pick-Up-Stellen! Aber Vorsicht: Richtige Zuordnung von Preis-, Leistungs-, und Qualitätswettbewerb nötig! 20