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Transkript:

SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungskommission Höhere Fachprüfung 2008 Arbeitslosenversicherung (ALV) Aufgaben Name / Vorname: : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt): 60 Minuten 12 Maximale Punktzahl: 60 Erzielte : Note: Hinweise für die Kandidatinnen/Kandidaten: Schreiben Sie Ihren Namen, Vornamen und die auf das Deckblatt. Schreiben Sie auf jede Seite Ihre. Prüfen Sie den Prüfungsbogen auf seine Vollständigkeit. Schreiben Sie Ihre Antworten direkt auf den Fragebogen. Stichworte sind zugelassen (auf Ausnahmen wird hingewiesen). Der blosse Hinweis auf einen Gesetzesartikel genügt nicht (ausser es wird ausdrücklich erlaubt). Die Prüfungsaufgaben können in beliebiger Reihenfolge gelöst werden. Teillösungen ergeben ebenfalls. Das maximum wird bei jeder Aufgabe angegeben. Die Experten Unterschriften Datum Experte 1 Experte 2

Aufgabe 1 Sachverhalt: 12 Herr Nanzer, geboren am 15.08.1946, nicht unterhaltspflichtig, arbeitet seit dem 01.01.1985 bei der Firma Zeiter AG in Luzern. Herr Nanzer als Transportdisponent einen Monatslohn von Fr. 6 000.-- bzw. einen Jahreslohn von Fr. 72'000.--. Im Januar 2008 teilte ihm sein Arbeitgeber mit, dass er per 31.08.2008 vorzeitig pensioniert werde und dass ihm gemäss Reglement der Pensionskasse ab diesem Zeitpunkt eine BVG-Altersrente von monatlich Fr. 3 800.-- zustehe. Am 01.09.2008 meldet sich Herr Nanzer zur Arbeitsvermittlung und erhebt Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Aufgaben: 1.1 Weshalb hat der Versicherte ab dem 01.09.2008 Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung, und für wie lange? Erläutern und begründen Sie ausführlich unter Angabe der massgebende(n) Rechtsgrundlage(n). 5 Total der auf dieser Seite n Seite 2

1.2 Welche Durchführungsstelle übernimmt die Anspruchsabklärungen? Nennen Sie auch die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n). 3 1.3 Berechnen Sie die durchschnittliche Entschädigung der Arbeitslosenversicherung an Herrn Nanzer. Nach welchem System wird abgerechnet (Fachbegriff)? Zeigen Sie den Berechnungsweg auf. Welche Abzüge werden von der Bruttoentschädigung vorgenommen? 4 Total der auf dieser Seite n Seite 3

Aufgabe 2 10 Sachverhalt: Heini Moser, 55-jährig, ist seit über zwanzig Jahren als selbstständiger Versicherungsmakler tätig. Im Handelsregister ist er als alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer mit Einzelunterschrift der Mosi Versicherung und mehr GmbH eingetragen. Da das Geschäft nicht mehr gut lief, entschied sich Heini Moser, wieder eine Stelle im angestammten kaufmännischen Bereich zu suchen. Am 1. November 2006 meldete er sich zur Arbeitsvermittlung an und stellte ab diesem Datum Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Die Firmenauflösung wurde am 16. Februar 2007 im Handelsregister vollzogen. Als er im August 2007 immer noch arbeitslos war, entschied er sich erneut für den Schritt in die Selbstständigkeit. Am 10. Oktober 2007 eröffnete er das Lese-Café Wissenshunger. Das Café ist montags bis donnerstags von 14.00 bis 20.00 Uhr geöffnet. Eine Ausdehnung der Öffnungszeiten ist derzeit nicht geplant und der Versicherte möchte weiterhin ergänzend eine unselbstständige Stelle antreten. Aufgaben: 2.1 Ab welchem Datum hat der Versicherte Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung? Begründen Sie die Antwort unter Angabe der massgebenden Rechtsgrundlage(n). 5 Total der auf dieser Seite n Seite 4

2.2 Wie beurteilen Sie die Vermittlungsfähigkeit des Versicherten? In welchem Ausmass und ab wann (Datum) ist der anrechenbare Arbeitsausfall festzulegen? 5 Total der auf dieser Seite n Seite 5

Aufgabe 3 10 Sachverhalt: Frau Schöpfer bezieht seit 13.09.2006 Taggelder der Arbeitslosenversicherung aufgrund von Art. 14 Abs. 2 AVIG. Die Stellensuche erweist sich als schwierig. Ab Montag, 11.08.2007, nach dem Bezug von 230 Taggeldern, bezieht Frau Schöpfer erstmals, nach vorgängiger Absprache mit ihrem RAV- Personalberater, Ferien. Am Freitag, dem 22.08.2007, dem 10. Werktag ihrer Ferien, verunfallt Frau Schöpfer beim Surfen schwer und zieht sich eine komplizierte Schulterverletzung zu, die sie für mehrere Monate arbeitsunfähig macht. Aufgaben: 3.1 Wie lange kann Frau Schöpfer bezahlte Ferien beziehen? Begründen Sie die Antwort unter Angabe der massgebenden Rechtsgrundlage(n). 3 Total der auf dieser Seite n Seite 6

3.2 Wie lange erhält Frau Schöpfer Entschädigungen während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit? Wer kommt für diese Taggeldleistungen auf? Begründen Sie Ihre Antwort unter Angabe der massgebenden Rechtsgrundlage(n). 4 3.3 Wie würde sich die Sachlage präsentieren, wenn die Versicherte am 22.08.2007 nicht verunfallte, sondern an einer Lungenentzündung erkrankt wäre? Wie lange und von wem würde sie Leistungen erhalten, wenn die Krankheit mindestens 6 Wochen dauern würde? 3 Total der auf dieser Seite n Seite 7

Aufgabe 4 Sachverhalt: 12 Von April 2006 bis 30. August 2007 war Alessandro La Rocca krankheitsbedingt zu 100 Prozent arbeitsunfähig. Das Arbeitsverhältnis wurde per 30. August 2007 aufgelöst. Der Versicherte hatte die letzten 5 Jahre im Ausmass einer Vollzeitbeschäftigung beim Bauunternehmen Bachmann gearbeitet. Gemäss den Abklärungen der Klinik Balgrist ist dem Versicherten aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen die aktuelle Tätigkeit als Kranführer im Ausmass einer Vollzeitbeschäftigung nicht mehr zumutbar. Eine leichte Tätigkeit wechselnd sitzend und stehend, ohne das Steigen auf Leitern, könnte der Versicherte aber ausüben. Am 1. September 2007 stellte der Versicherte einen Antrag auf Leistungen bei der Invalidenversicherung. Am 5. September 2007 meldete sich der Versicherte zur Arbeitsvermittlung beim zuständigen RAV an und stellte gleichzeitig einen Antrag auf Arbeitslosenentschädigung. Aus den vorliegenden Arztzeugnissen geht hervor, dass der Versicherte aus medizinischer Sicht eine leichte Tätigkeit ohne schweres Heben und Tragen im Ausmass von ca. 75 Prozent ausüben könnte. Jedoch sei der Versicherte aus psychischer Sicht lediglich noch in der Lage, max. im Ausmass von 50 Prozent nachmittags zu arbeiten, wobei er jede Stunde eine kurze Pause brauche, da er starke Medikamente nehmen müsse. Die Arbeitslosenkasse zweifelte an der Vermittlungsfähigkeit des Versicherten und überwies die Angelegenheit der Kantonalen Amtsstelle zum Entscheid. Der Versicherte selbst erklärte gegenüber der Kantonalen Amtsstelle, dass er aufgrund seiner gesundheitlichen Probleme jeweils längstens 2,5 Stunden am Nachmittag in der Lage sei, zu arbeiten. Er sei bereit, eine leidensangepasste Tätigkeit anzunehmen. Aufgabe: Ist der Versicherte aufgrund seiner erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen vermittlungsfähig und wenn ja, in welchem Ausmass? Erläutern und begründen Sie ausführlich unter Angabe der massgebenden Rechtsgrundlage(n). Total der auf dieser Seite n Seite 8

Total der auf dieser Seite n Seite 9

Aufgabe 5 16 Sachverhalt: Das Bauunternehmen Aufbau AG beschäftigte seit 1. Januar 2007 zusätzlich zu seinen Angestellten zwei Tunnelbauer für den Bau einer Mehrzweckanlage in Arosa. Wegen des Wintereinbruchs in Arosa musste die Aufbau AG den beiden neu eingestellten Tunnelbauern innerhalb der Probezeit kündigen. Ab 1. Februar 2007 waren die beiden Arbeiter arbeitslos, meldeten sich beim zuständigen RAV zur Arbeitsvermittlung an und beantragten Arbeitslosenentschädigung. Dieter Fleck ist Deutscher. Er wurde von der Aufbau AG unbefristet angestellt und erhielt daher eine überjährige Bewilligung B befristet auf 5 Jahre. Zuvor arbeitete er während sieben Monaten für die Kohle AG im Ruhrpott, nachdem er vorher zwei Jahre mit seiner Freundin auf Weltreise gewesen und keiner Tätigkeit nachgegangen war. Alfredo Porto ist Portugiese. Von der Aufbau AG wurde er befristet für ein halbes Jahr angestellt. Er hat eine Kurzaufenthaltsbewilligung L. Vor seiner Anstellung bei der Aufbau AG arbeitete er während 14 Monaten in Italien als Bauhandlanger; vorher ging er diversen Hilfstätigkeiten in Portugal und Spanien nach. Aufgaben: 5.1 Hat Dieter Fleck Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung in der Schweiz? Begründen Sie Ihre Antwort. 4 Total der auf dieser Seite n Seite 10

5.2 Hat Alfredo Porto Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung in der Schweiz? Begründen Sie Ihre Antwort. 4 5.3 Welche Vor- und Nachteile hätten sich ergeben, wenn der Arbeitgeber Schlechtwetterentschädigung geltend gemacht hätte? Nennen sie je zwei Vor- und Nachteile sowohl für den Arbeitgeber wie für den Arbeitnehmer. 8 Total der auf dieser Seite n Seite 11

Total der auf dieser Seite n Seite 12