Anlage zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Weil der Stadt Gebührenverzeichnis - gültig ab 1. September 2017 - Für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Weil der Stadt werden nachstehende Gebühren erhoben: 1. Gebühr für die Betreuung von Kindergartenkindern Die Betreuungsgebühr richtet sich nach der Zahl der Kinder unter 18 Jahren in der Familie, die im selben Haushalt leben, und nach der Betreuungszeit. Die verschiedenen Betreuungszeiten können in Kindertageseinrichtungen, die mindestens dreigruppig oder größer sind, gemixt werden. Es müssen aber 5 Tage in der gebucht werden. Die festgelegte Betreuungszeit ist wöchentlich gleichbleibend. a) Halbtagesbetreuung (HT) mit mit - 1 Kind 101,00 75,80 20,50 15,40-2 Kindern 77,00 57,80 15,50 11,60-3 Kindern 51,00 38,30 10,50 7,90-4 oder mehr Kindern 17,00 12,80 3,50 2,60 b) Regelöffnungszeit (RG) mit mit - 1 Kind 121,00 90,80 24,50 18,40-2 Kindern 92,00 69,00 18,50 13,90-3 Kindern 61,00 45,80 12,50 9,40-4 oder mehr Kindern 20,00 15,00 4,00 3,00
c) Verlängerte Öffnungszeit (VÖ) VÖ6 6 Stunden/Tag durchgehende Betreuungszeit mit mit - 1 Kind 141,00 105,80 32,50 24,40-2 Kindern 109,00 81,80 25,50 19,10-3 Kindern 73,00 54,80 17,00 12,80-4 oder mehr Kindern 33,00 24,80 8,00 6,00 VÖ7 7 Stunden/Tag durchgehende Betreuungszeit mit mit - 1 Kind 164,50 123,40 38,00 28,50-2 Kindern 127,50 95,60 29,50 22,10-3 Kindern 85,50 64,10 20,00 15,00-4 oder mehr Kindern 39,00 29,30 9,00 6,80 d) Ganztagesbetreuung (GT) Ganztagsbetreuung: 7.30 17.00 Uhr (47,50 Stunden/) mit mit - 1 Kind 299,00 224,30 69,00 51,80-2 Kindern 233,00 174,80 54,00 40,50-3 Kindern 161,00 120,80 37,00 27,80-4 oder mehr Kindern 86,00 64,50 20,00 15,00 Frühbetreuung: 6.45 7.30 Uhr (3,75 Stunden/) mit mit - 1 Kind 24,00 18,00 6,00 4,50-2 Kindern 18,50 13,90 4,50 3,40-3 Kindern 13,00 9,80 3,50 2,60-4 oder mehr Kindern 7,00 5,30 2,00 1,50
2. Gebühr für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern Die Betreuungsgebühr richtet sich nach der Zahl der Kinder unter 18 Jahren in der Familie, die im selben Haushalt leben, und nach der Betreuungszeit. Die verschiedenen Betreuungszeiten können gemixt werden, es müssen aber 5 Tage in der gebucht werden. Die festgelegte Betreuungszeit ist wöchentlich gleichbleibend. a) Halbtagesbetreuung (HT) mit mit - 1 Kind 281,00 210,80 56,50 42,40-2 Kindern 209,00 156,80 42,00 31,50-3 Kindern 142,00 106,50 28,50 21,40-4 oder mehr Kindern 56,00 42,00 11,50 8,60 b) Verlängerte Öffnungszeit (VÖ) VÖ7 7 Stunden/Tag durchgehende Betreuungszeit mit mit - 1 Kind 414,00 310,50 95,50 71,60-2 Kindern 308,00 231,00 71,00 53,30-3 Kindern 209,00 156,80 48,50 36,40-4 oder mehr Kindern 83,00 62,30 19,50 14,60 c) Ganztagesbetreuung (GT) Ganztagsbetreuung: 7.30 17.00 Uhr (47,50 Stunden/) mit mit - 1 Kind 562,00 421,50 129,50 97,10-2 Kindern 418,00 313,50 96,50 72,40-3 Kindern 284,00 213,00 65,50 49,10-4 oder mehr Kindern 113,00 84,80 26,00 19,50
Frühbetreuung: 6.45 7.30 Uhr (3,75 Stunden/) mit mit - 1 Kind 45,00 33,80 10,50 7,90-2 Kindern 33,00 24,80 8,00 6,00-3 Kindern 23,00 17,30 5,50 4,10-4 oder mehr Kindern 9,00 6,80 2,00 1,50 3. Spielgruppe für unter 3-jährige Kinder Die Betreuungsgebühr richtet sich nach der Zahl der gebuchten Tage. Es können bis zu drei Tage pro gebucht werden. Die Tage müssen wöchentlich gleichbleibend festgelegt werden. In den Schulferien wird die Betreuung nicht angeboten. und Zahl der Kinder in der Familie werden nicht berücksichtigt. für 1 Tag / 30 für 2 Tage / 60 für 3 Tage / 90 4. Gebühr für die Betreuung von Schulkindern Die Betreuungsgebühr richtet sich nach der Betreuungszeit. Die Zahl der Kinder in der Familie wird nicht berücksichtigt. Die Schülerbetreuung findet an Unterrichtstagen statt. Die festgelegte Betreuungszeit ist wöchentlich gleichbleibend. Die Schülerbetreuung ist an mindestens zwei in der zu buchen. Die Tage müssen wöchentlich gleichbleibend festgelegt werden. a) Schülerbetreuung an der Grundschule Hausen 7.30 13.30 Uhr mit b) Schülerbetreuung an der Grundschule Münklingen 7.30 14.30 Uhr mit 62,00 46,50 14,50 10,90 mit mit 87,00 65,30 20,50 15,40
c) Schülerbetreuung an der Grundschule Schafhausen 7.00 14.00 Uhr mit mit 87,00 65,30 20,50 15,40 d) Schülerbetreuung an der Grundschule Weil der Stadt Block 1 6.45 7.30 Uhr Block 2 12.05 14.10 Uhr Block 3 14.10 15.40 Uhr Block 4 15.40 17.00 Uhr mit mit 19,00 14,30 4,50 3,40 52,00 39,00 12,00 9,00 37,50 28,10 9,00 6,80 33,50 25,10 8,00 6,00 e) Schülerbetreuung an der Grundschule Merklingen Montag Donnerstag: 14.45 16.30 Uhr Freitag: 7.30 13.30 Uhr mit mit 35,00 26,30 10,50 7,90 --- --- 14,50 10,90
5. Verpflegungspauschale Die Pauschale für das Mittagessen beträgt monatlich für ein unter 3-jähriges Kind 54,00 10,80 für ein Kindergartenkind 60,00 12,00 für ein Schulkind (ausgenommen der Schülerbetreuung Weil der Stadt und Merklingen) Die Pauschale für den Nachmittagsimbiss beträgt monatlich 60,00 12,00 für ein unter 3-jähriges Kind 13,00 2,60 für ein Kindergartenkind 13,00 2,60 für ein Schulkind 13,00 2,60 Mittagessen in der Mensa am Schulzentrum Weil der Stadt und an der Würmtalschule Merklingen Essenspreis pro Tag 4,25 und Zahl der Kinder in der Familie werden nicht berücksichtigt. 6. Ferienbetreuung Die Betreuungsgebühr richtet sich nach der Betreuungszeit. Die Zahl der Kinder in der Familie wird nicht berücksichtigt. Betreuungszeit Betreuungsgebühren pro Kind und Betreuungsgebühren pro Kind und mit 7 Std./Tag 60,00 45,00 15,00 9,5 Std./Tag 90,00 70,00 18,25 Verpflegungspauschale pro Kind und 7. Zubuchung von Betreuungsstunden In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit zu der fest gebuchten Betreuungszeit zusätzliche Betreuungsstunden zuzubuchen, sofern in der Kindertageseinrichtung eine umfangreichere Betreuungszeit angeboten wird. Pro angefangener Stunde wird eine Gebühr in Höhe von 6,00 fällig. Die Bezahlung erfolgt in bar in der Kindertageseinrichtung oder durch Rechnungsstellung. 8. Überziehung der fest gebuchten Betreuungszeit Wird die fest gebuchte Betreuungszeit überzogen, so wird pro angefangene 1/4 Stunde ein Betrag in Höhe von 4,00 Euro fällig. Der Betrag ist in bar in der Kindertageseinrichtung zu entrichten.
9. Änderung der Betreuungszeit Innerhalb eines Kindergarten- bzw. Schuljahres kann die gebuchte Betreuungszeit bis zu drei Mal geändert werden. Wird die gebuchte Betreuungszeit geändert, ist dies mindestens vier n im Voraus der Leitung der Kindertageseinrichtung schriftlich auf dem entsprechenden Anmeldeantrag mitzuteilen. Die Änderung kann nur zum 1. eines Monats erfolgen. Weil der Stadt, den 27.06.2017 Thilo Schreiber Bürgermeister