Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt 05.02.2015 IV A 32 Tel. 9(0)139 4759 christian.krueger@senstadtum.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen Umsetzung der Zweckentfremdungsverbot-Verordnung in den Bezirken, Erfahrungen und Wirkungen des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes. Auftrag aus der 49. Sitzung des Hauptausschusses vom 20.11.2013 Anlage Tabellarische Übersicht zum Umsetzungssachstand Zweckentfremdung der Bezirke zum 31.12.2014 Der Hauptausschuss hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: Der Senat wird gebeten, dem Hauptausschuss zum 31. Dezember 2014 über die Erfahrungen mit dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz und seine Wirkungen zu berichten. Der Bericht SenStadtUm IV A 32 vom 29. Dezember 2014 (rote Nr. 1473 B) wurde in der 71. Sitzung des Hauptausschusses am 14. Januar 2015 mit Bitte um Aktualisierung des vorliegenden Berichts auf die Sitzung am 11. März 2015 vertagt. Hierzu wird in Ergänzung und zur Aktualisierung der roten Nr. 1473 B - berichtet: Beschlussempfehlung Ich bitte, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Die zwölf Berliner Bezirke sind gefordert, das nach Maßgabe des 1 Absatz 1 der Zweckentfremdungsverbot-Verordnung in Gesamt-Berlin geltende Zweckentfremdungsverbot in eigener Zuständigkeit umzusetzen. Auf Bezirksebene wurde der Aufgabenbereich zur Umsetzung des Zweckentfremdungsverbotes nach Kenntnis des Senats den bezirklichen Bürge- 1
rämtern zugeordnet. Den Bezirken stehen für die Umsetzung zusätzlich 17, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zwei, zunächst bis zum 31.12.2015 befristete, Beschäftigungspositionen zur Verfügung. Die den Bezirken dadurch entstehenden Mehrausgaben werden im Rahmen der Basiskorrektur am Jahresende ausgeglichen. Als Ausgleich werden die bei Kapitel 1240, Titel 42811 veranschlagten Ausgaben anerkannt. Dabei erhalten Innenstadtbezirke jeweils zwei und Außenstadtbezirke jeweils eine Beschäftigungsposition. Da es sich bei der Umsetzung der Zweckentfremdungsverbot-Verordnung um eine dauerhafte Aufgabe handelt, wurden diese 17 Beschäftigungspositionen inzwischen entfristet. Zusätzlich haben die Bezirke die Möglichkeit, bis zu 17 Dienstkräfte aus dem Personalüberhang nach dem gleichen Verteilerschlüssel einzusetzen. Auch diese Beschäftigungspositionen können mit dem Doppelhaushaltsplan 2016/2017 in unbefristete Stellen umgewandelt werden, sofern sie mit Dienstkräften besetzt werden, die vor 2012 dem Personalüberhang zugeordnet wurden oder Personalüberhangkräfte aus dem Kreis der ehemaligen BKK- Beschäftigten ausgewählt werden. Eine zentralisierte Umsetzung des Zweckentfremdungsverbotes in einem oder mehreren Bezirken wurde zunächst von fast allen Berliner Bezirken sowie auch in einer Vorlage der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt an den Rat der Bürgermeister begrüßt, die mit Beschluss vom 03.04.2014 zur Kenntnis genommen wurde. Der Senat hatte im Falle einer zentralisierten Umsetzung Unterstützung bei der Erstattung von Sachmitteln und Kosten bei Klageverfahren hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Zweckentfremdungsverbotes zugesagt. Das Bezirksamt Mitte hat jedoch am 11.06.2014 eine zentralisierte Umsetzung des Zweckentfremdungsverbotes in seinem Bezirk bis auf weiteres abgelehnt. Als Gründe wurden genannt, dass die vorliegenden Unterlagen, Absprachen und Überlegungen für das Bezirksamt Mitte nicht ausreichend seien, um eine notwendige belastbare und verantwortungsvolle Abschätzung der Risiken und Chancen einer zentralisierten Umsetzung des Gesetzes im Bezirk Mitte durchführen zu können. Auch das Zusammenwirken zwischen baurechtlichen Genehmigungsverfahren und denen des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes sei noch unklar. Vor diesem Hintergrund seien die vermuteten Synergieeffekte bei einer zentralisierten Aufgabenwahrnehmung nicht ausreichend. Nach Kenntnis des Senats gibt es bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine weiteren konkreten Überlegungen zu einer zentralen Umsetzung. Aus Anlass des Berichtsauftrages zum 31.12.2014 wurden die Bezirke aufgefordert, schriftlich zum Umsetzungssachstand Stellung zu beziehen. Mit Stand vom 31.12.2014 waren in allen Bezirken insgesamt 24,5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Umsetzung des Zweckentfremdungsrechts im Einsatz. Zum 31.12.2014 waren insgesamt fünf von siebzehn möglichen Neueinstellungen (4,5 Stellen) in vier Bezirken vollzogen. Zehn Stellen konnten mit Personalüberhangkräften aus dem Kreis der ehemaligen BKK-Beschäftigten besetzt werden. Zwei Drittel der Bezirke gaben zum 31.12.2014 an, die aus dem Zweckentfremdungsrecht resultierenden Aufgaben und 2
Tätigkeiten bislang mit vorhandenem Personal, bspw. im Rahmen von internen Umsetzungen oder Abordnungen, zu bearbeiten. Die Abfrage des Senates bei den Berliner Bezirken ergab, dass von den insgesamt 34 zur Verfügung stehenden Stellen zum 31.12.2014 noch 9,5 Stellen nicht besetzt waren. Die Bezirke wurden am 10.11.2014 schriftlich um Stellungnahme hinsichtlich des Personalsachstandes gebeten und aufgefordert, die bis dato offenen Stellen im Bereich der Zweckentfremdung zeitnah zu besetzen. Die Rückmeldung der Bezirke zeigen, dass es vor allem durch die oben beschriebene nachträglich geschaffene Entfristungsmöglichkeit der Beschäftigungspositionen zu Verzögerungen in den Stellenbesetzungsverfahren gekommen sei. So gaben vier Bezirke gegenüber dem Senat an, weitere Stellenbesetzungsverfahren zum Ende Jahres 2014 bzw. zum Anfang des Jahres 2015 zu beginnen und abzuschließen. Erläuterungen des Umsetzungssachstands in den Berliner Bezirken zum 31.12.2014 Ferienwohnungen: Mit Stand zum 31.12.2014 wurden in allen Berliner Bezirken insgesamt 6.147 Ferienwohnungen von den Eigentümern bei den Bezirksämtern angezeigt. Mehrheitlich konzentrieren sich die angezeigten Ferienwohnungen auf die Bezirke Mitte, Pankow, Charlottenburg- Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg und Tempelhof-Schöneberg. In diesen fünf Bezirken liegen etwa 84 % aller vom Eigentümer angezeigten Ferienwohnungen. Leerstand von Wohnraum: Berlinweit lagen zum 31.12.2014 insgesamt 1.525 Genehmigungsanträge für den Leerstand von Wohnraum bei den Bezirken vor, die meisten davon in Marzahn-Hellersdorf, Steglitz- Zehlendorf und Treptow-Köpenick. Abriss: In allen Bezirken lagen zum 31.12.2014 insgesamt 105 Anträge zur zweckentfremdungsrechtlichen Genehmigung für den Abriss von Wohnraum vor. Ermittlung von Zweckentfremdungen: Die Bezirke sind bei der Ermittlung von möglichen zweckentfremdungsrechtlichen Verstößen auch auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Die Bezirke gaben an, bis zum 31.12.2014 insgesamt ca. 600 Hinweise zur möglichen zweckfremden Nutzung von Wohnraum aus der Bevölkerung erhalten zu haben. Die Bezirke konnten darüber hinaus in ca. 360 Fällen eigenständig zweckentfremdungsrechtliche Verstöße ermitteln. Wirkungen des Gesetzes: Die Wirkungen des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht hinreichend beurteilt werden, da die Umsetzung des Gesetzes in den Bezirken auch durch die oben geschilderte personelle Besetzung noch am Anfang steht. Mit dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz soll insbesondere der Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung oder Fremdenbeherbergung entgegengewirkt werden. Für diesen Wohnraum sieht das Gesetz jedoch eine Übergangsfrist von zwei Jahren vor. Alle Ferienwohnungen, die 3
bis zum 31.07.2014 vom Verfügungsberechtigten bzw. Eigentümer beim jeweiligen Bezirksamt angezeigt wurden, dürfen innerhalb der zwei Jahre weiterhin als Ferienwohnung genutzt werden. Insofern kann erst nach Ablauf der Übergangsfrist im Jahr 2016 die Wirkung des Gesetzes umfassend beurteilt werden. In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt 4
Übersicht zum Umsetzungssachstand der Zweckentfremdung in den Berliner Bezirken zum 31.12.2014 1. Anzahl der eingegangenen Anzeigen von Ferienwohnungen nach 2 Abs. 2 Nr. 1 ZwVbG (incl. stattgegebener Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand); hierzu Anzahl erfolgter Eingangsbestätigung nach Nr. 8.1.2 AV- ZwVb an VB 2. Anzahl gestellter Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu 1.; Mitte Friedr- Pankow Chlbg- Span- Stegl- Temp- Neu- Treptow- Marz- Liberg Reindf Ge- Krzbg Wilmdf dau Zehldf Schöbg kölln Köpnick Helldf samt 1.741 987 782 962 105 183 671 304 134 93 65 120 6.147 1.432 800 324 598 105 151 513 304 133 88 65 120 4.633 24 2 5 6 27 0 3 0 17 1 0 0 85 hiervon stattgegeben 16 2 0 2 27 0 0 0 14 0 0 0 61 hiervon abgelehnt 8 0 0 4 0 0 1 0 3 1 0 0 17 3. Anzahl der eingegangenen Anträge auf Genehmigung von zweckfremder Nutzung; 157 117 26 220 64 346 198 86 217 855 188 64 2.538 hiervon Leerstand 95 35 5 23 55 266 66 33 180 615 120 32 1.525 hiervon zweckfremde Nutzung 51 82 21 176 9 11 132 53 37 236 68 32 908 hiervon Abriss 11 0 0 21 0 69 0 0 0 4 0 0 105 4. Anzahl der bereits abschließend 32 21 0 17 2 0 2 0 29 816 68 14 1.001 bearbeiteten Anträge von 3.; hiervon Leerstand 13 0 0 4 1 0 0 0 8 583 0 1 610 hiervon zweckfremde Nutzung 10 21 0 13 1 0 2 0 21 229 2 + 66 Rücknahme 13 378 hiervon Abriss 9 0 0 0 0 0 0 0 0 4 0 0 13 5. Anzahl der eingegangenen Anträge auf Negativattest 66 30 ca. 40 26 14 2 2 11 1 0 0 8 ~200 5
6. Anzahl Bürgeranfragen (ohne Antrag) zum Zw-Verbot (schriftl. und mündl.) 7. Anzahl Bürgerhinweise auf zweckfremde Nutzung (schriftl. und mündl.) 8. Anzahl eigener Feststellungen auf zweckfremde Nutzung 9. Anzahl ergangener Wiederzuführungsaufforderungen unter Zwg.- Androhung Mitte Friedr- Krzbg 307 (keine stat. Erfassung) ca. 100 (incl. zu 7.) Chlbg- Wilmdf 100 (keine stat. Erfassung) Stegl- Zehldf Pankow Spandau Temp- Schöbg Neukölln Treptow- Köpnick 7 77 103 ca. 30-40 (keine stat. Erfassung) Marz- Helldf Liberg Reindf Gesamt 5 7 5 ~741 203 122 s. zu 6. 92 4 12 94 41 17 2 10 2 ~599 81 (keine stat. Erfassung) 0 189 30 0 0 37 12 0 5 8 ~362 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 10. Anzahl erhobener Widersprüche: 3 0 0 13 0 0 0 0 1 1 0 0 18 gegen Abl. Leerstands-Antrag 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 gegen Abl. Zweckentfremdungs- 0 0 0 1 0 0 0 0 1 1 0 0 3 Antrag gegen Abl. Abriss-Antrag 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 gegen Ausgleichszahlung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 gegen Abl. Negativattest 0 0 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 gegen Gebührenbescheid 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 gegen Wiederzuführungsaufforderungen unter Zwg.-Androhung gegen Zwg.-Festsetzung und Wiederzuführungsaufforderung unter erneuter Zwg.-Androhung gegen Sonstiges 3 (Verfügungsberechtigung) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 10 0 0 0 0 0 0 0 0 13 11. Anzahl Anträge nach 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 80 Abs. 5 VwGO 12. Anzahl Klagen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 6
Mitte Friedr- Krzbg Pankow Chlbg- Wilmdf Spandau Stegl- Zehldf Temp- Schöbg Neukölln Treptow- Köpnick Marz- Helldf Liberg Reindf Gesamt 13. Anzahl des für die Umsetzung 4 1,5 1 4 2 2 2 3 1 1 1 2 24,5 des Zweckentfremdungsverbots eingesetzten Personals insgesamt (2 interne Umsetzungen, A11 + E5) (1 interne Umsetzung, A9) (1 interne Umsetzung, E9) (1, A10 wird intern aus anderer Abt. bis 12/2015 finanziert) (interne Umsetzungen, A8 + E8) (RI, A9 auf Abordnung) (Interne Umsetzung, E9) (davon 1 RI, A9 auf Abordnung) 14. Anzahl des neu angestellten 0 0,5 0 0 0 0 0 2 1 0 0 1 4,5 Personals (von 13.) Tarifliche Bewertung von 14../. E9./../../../../. E10 E9./../. A9 xxxx 15. Anzahl an Überhangkräften (von 2 1 1 3 1 1 0 1 0 0 0 0 10 13.) Tarifliche Bewertung von 15. E9; E10 A11 E9 E9 E6 E6./. E10./../../../. xxxx Abfragezeitraum für die Frage 1: 01.05. (und ggf. davor) bis 31.07.2014 (+ 1.08. bis 31.12.2014 bei stattgegebenen Wiedereinsetzungen in den vorigen Stand) Abfragezeitraum für die Frage 2: 1.08. bis 31.12.2014 Abfragezeitraum für die Frage 3-12: 01.05. (und ggf. davor) bis 31.12.2014 Stichtag für die Antworten zu den Fragen 13-15: 31.12.2014 7
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