VORSICHT!
15 Euro Kostes es, wenn die Bremsen nicht funktionieren Vorsicht 20 Euro sind fällig, wenn es kein Licht gibt oder es zu schwach leuchtet 100 Euro beträgt das Bußgeld, wenn die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot war 5 Euro muss zahlen, wer freihändig Rad fährt
VORSICHT! Jetzt sind sie wieder voll - die Radwege. Regt sich auch nur ein Hauch von Frühling, herrscht auf ihnen dichtes Gedränge. Allerdings nicht nur dort. Denn auch Gehwege werden gerne benutzt. Deutschlands Radfahrer teilen sich in zwei Gruppen. Da gibt es die kleine Fraktion derer, die rote Ampeln ignorieren, andere die Vorfahrt nehmen und gern selbst auf dem Gehweg die Fußgänger beidseitig beklingeln. Und dann gibt es noch den Rest. Diese Menschen fahren nicht bewußt oder radikal falsch. Trotzdem verstoßen sie gegen die Verkehrsregeln. Einer Forsa Studie im Auftrag des Versicherers Cosmos Direkt zufolge halten sich 83 Prozent der deutschen Fahrradfahrer nicht immer an die Straßenverkehrsordnung und das kann teuer werden.
NICHT AUF DEM GEHWEG Wer verbotenerweise auf dem Gehweg radelt, muss 15 Euro Strafe zahlen. Doppelt so viel wird fällig, wenn das Gehwegradeln einen Unfall zur Folge hat und ein Schaden entsteht. Dann allerdings hat der Täter ohnehin ein Problem. Er muss für einen erheblichen Teil des Schadens aufkommen. Die Ausnahme: Kinder bis acht Jahren müssen auf dem Gehweg fahren und dürfen Straßen nicht benutzen. Auch wer auf dem Radweg als Geisterfahrer in die Gegenrichtung unterwegs ist, muss mit einer Strafe rechnen. Zwischen 20 und 35 Euro werden hier fällig. Zudem läuft ein Radler, der in die falsche Richtung unterwegs ist, auch Gefahr, von Autofahrern übersehen zu werden und muss bei einem Zusammenstoß mit einem Auto zumindest einen Teil des Schadens tragen.
BEI ROT WIRD ES TEUER Richtig teuer wird es, wenn rote Ampeln ignoriert werden. 60 Euro werden mindestens fällig dazu gibt es einen Punkt in Flensburg. Allerdings ist rot nicht gleich rot. Wer das Lichtzeichen missachtet, obwohl es bereits länger als eine Sekunde umgesprungen ist, muss 100 Euro zahlen. Seit Januar dieses Jahres besagt die Straßenverkehrsordnung: Fußgängerampeln gelten nur für Fußgänger. Radfahrer müssen sich nach der Fahrbahnampel richten. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad -Club fordert allerdings überall eigene Radampeln mit angepassten Ampelphasen.
HANDY WEG Das Telefonieren mit dem Handy ist auf dem Fahrrad genauso verboten wie beim Autofahren. Wer sich mit Handy am Ohr von der Polizei erwischen lässt, muss daher ein Bußgeld von 25 Euro zahlen. Musik mit Kopfhörern zu hören ist ebenfalls verboten. 10 Euro Bußgeld sind dafür vorgesehen. Wer Kopfhörer im Ohr hat und die Lautstärke hochdreht, hört nichts anderes mehr weder ein Martinshorn noch das Hupen oder Klingeln anderer Verkehrsteilnehmer.
ES WERDE LICHT Laut der Deutschen Verkehrswacht funktioniert an rund 40 Prozent der Fahrräder die Beleuchtung nur unzureichend oder fehlt völlig. Dabei sind die Bußgelder bei Verstößen durchaus schmerzhaft: Wer bei schlechten Sichtverhältnissen ohne Licht unterwegs ist, zahlt je nach Auswirkungen des Verstoßes zwischen 20 und 35 Euro Bußgeld. Eine fehlende Klingel kostet 15 Euro, nicht funktionsfähige Bremsen ebenfalls. Durch schlechte Sicht und mangelnde Sichtbarkeit erhöht sich die Unfallgefahr. Das gilt besonders im Frühjahr, wo es noch recht früh dunkel wird. Das Fahrrad sollte daher nach dem Winter genau inspiziert und fehlende und defekte Leuchtmittel ersetzt werden.
BESSER MIT HELM Völlig frei sind Radfahrer in der Entscheidung, einen Helm zu tragen oder darauf zu verzichten. Gesetzlich vorgeschrieben ist er nicht, deshalb wird bei Nicht-Tragen auch kein Bußgeld fällig. Faktisch kann ein fehlender Kopfschutz dennoch teuer werden. Ist ein Radfahrer ohne Helm unterwegs und verletzt sich bei einem Unfall, muss er sich unter Umständen ein Mitverschulden anrechnen lassen. Das Oberlandgericht Schleswig urteilte 2013, dass eine Radfahrerin ohne Helm, die von einer unachtsam geöffneten Autotür zu Fall gebracht wird, eine Teilschuld an ihren Verletzungen trägt.
NICHT ZU VIEL ALKOHOL Alkohol sollte auch für Radfahrer tabu sein. Wer sich mit mehr als 1,6 Promille unterwegs ist, gilt sogar als absolut fahruntauglich. Wird er erwischt, werden drei Strafpunkte in Flensburg und ein Bußgeld in Höhe eines Monatsgehalts fällig. Das gilt auch für Elektrofahrräder mit einer Spitzengeschwindigkeit bis 25 Stundenkilometern. Schnellere E-Bikes mit einer Motorleistung bis 45 Stundenkilometer gelten als Kfz. Für sie gilt, was auch für Autos gilt: 0,5 Promille sind eine Ordnungswidrigkeit, 1,1 Promille am Steuer gelten als Straftat. Bei Unfällen müssen Radfahrer aber auch unter Umständen schon bei 0,3 Promille Alkohol im Blut Strafe zahlen. Und was noch schwerer wiegt: Mitunter kommt auch die Versicherung nicht für Schäden auf. Betrunkene Radfahrer riskieren bei einem Unfall ihren Versicherungsschutz. Das teuerste Radfahrer-Vergehen kostet übrigens 350 Euro. Die sind dann fällig, wenn ein Bahnübergang trotz geschlossener Schranke überquert wird. Lediglich mit 5 Euro wird die günstigste Verfehlung geahndet. Freihändig fahren ist nämlich auch nicht erlaubt.