A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen

Ähnliche Dokumente
Wahlbekanntmachung. Die W ahlbezirke gehören zu folgenden W ahlbereichen der Barlachstadt Güstrow und des Landkreises Rostock:

Jahrgang 4 Nr. 21. Inhalt:

Stadt Rottenburg am Neckar

D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N

FÜR DIE STADT MÜLHEIM AN DER RUHR. Herausgegeben im Eigenverlag der Stadt

Wahlbekanntmachung. 1. Am 26. Mai 2019

Landkreis Ravensburg. die Kommunalwahlen - Wahl des Gemeinderats, Wahl des Ortschaftsrats und Wahl des Kreistags statt.

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

AMTSBLATT INHALTSVERZEICHNIS DER STADT LEICHLINGEN. Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen

Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.

I. Wahlzeit. II. Wahl-/Stimmbezirke und Wahlräume. Die Stadt Neuwied ist in 50 allgemeine Wahl-/Stimmbezirke und 12 Briefwahlbezirke eingeteilt.

Amtsblatt. für die Gemeinde Brieselang. Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Brieselang. Nummer 5/ März Inhalt

Wahlbekanntmachung. Auf die Wahlbezirke der Kommunalwahlen entfallen folgende Stimmbezirke:

Wahlbekanntmachung. Wahl zum 17. Landtag von Rheinland-Pfalz. Die Wahl dauert von Uhr bis Uhr. II.

Amtsblatt. Stadt Schleswig

der Kreis- und Hochschulstadt Meschede 1. Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 14. Mai

AMTSBLATT für die Gemeinde Eslohe (Sauerland)

AMTSBLATT der Stadt Schrobenhausen

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen

öffentlich bekanntgemacht durch Aushang Wahlbekanntmachung - die Abgeordneten des Europäischen Parlaments

Amtliches Bekanntmachungsblatt

Am Sonntag, dem 13. März findet die. Wahllokal

Amtsblatt. für die Stadt Fürstenwalde/Spree. Inhaltsverzeichnis. 17. Jahrgang Nr. 39. Freitag, Amtlicher Teil

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT für die Stadt Leuna

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

Stadtverwaltung Netzschkau

Bundestagswahl am Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl - Muster Stimmzettel Bundestagswahl Wahlkreis 229 Passau

Gemeinde Eslohe (Sauerland)

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück

S T A D T GEVELSBERG. Amtliche Bekanntmachung. Wahlbekanntmachung

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 7/2019. Schleswig, 29. April 2019

A M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N

Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen am 28. Oktober 2018

*Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kaarst im Sinne des 33 Abs. 1 Kommunalwahlordnung NRW

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 9/2017. Schleswig, 28. August 2017

47. Jahrgang 26. August 2015 Nummer 35

Amtsblatt. für die Stadt Fürstenwalde/Spree. Donnerstag,

25. Jahrgang Nr August 2017

- Amtsblatt - der Stadt Hamminkeln. 25. Jahrgang

26. Jahrgang Nr. 08 Templin, den Inhaltsverzeichnis

Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow

Nr. 17 Stadt Grevenbroich Amtliche Bekanntmachungen

Amtliches Bekanntmachungsblatt

Wahlbekanntmachung der Stadt Bad Kreuznach

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen

Wahlbekanntmachung. Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen. am 28. Oktober 2018

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 11. Jahrgang Zossen, 25. August 2014 Nr. 12

Wahlbekanntmachung II.

59 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung zur Ratssitzung am Dienstag, 05. September

Wahlbekanntmachung II.

AMTSBLATT. Nummer/Jahrgang: 10/2015 Ausgegeben zu Reken am:

1. Wahlbekanntmachung Bebauungsplan Nr. 221 Umbau Pferdebachstraße Entwurfsbeschluss und Beschluss über die öffentliche Auslegung...

AMTSBLATT für die GEMEINDE EICHWALDE

04. Ausgabe 29. März Jahrgang. Öffentliche Bekanntmachungen zur Kommunalwahl am 22. April 2012

Wahlbekanntmachung der Stadtwahlleiterin der Fontanestadt Neuruppin für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters am 13.

Amtliches Bekanntmachungsblatt der

G E M E I N D E E G E L S B A C H DER GEMEINDEVORSTAND

AMTSBLATT AMTLICHER TEIL. Lehesten DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT PROBSTZELLA - LEHESTEN - MARKTGÖLITZ. Nr. 06 Freitag, 14. Mai

Wahlvordruck G5. WAHLBEKANNTMACHUNG zur Bundestagswahl. Stadt Amberg Einwohneramt Verwaltungsgemeinschaft

4. Jahrgang Mittwoch, den 13. August 2014 Nummer 8/2014 Woche 33. Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen

Folgende öffentliche Bekanntmachungen wurden auf der Internetseite der Gemeinde Gangelt, vollzogen:

Wahlbekanntmachung. 1. Am findet die Wahl des Landrates des Landkreises Ostprignitz- Ruppin statt.

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

Egelner Mulde Nachrichten

Wahlbekanntmachung. Ja Lindenweg 10, Auw bei Prüm 0001 Bleialf Bürgerhaus Bleialf, Eingang Bücherei,

Gemeinde Ostseebad Binz

AMTSBLATT. für die Stadt Templin. . Jahrgang Nr. Templin, den.. Inhaltsverzeichnis

Gemeinde Ostseebad Binz

1. Tagesordnung für die Sitzung des Rates der Stadt Oer- Erkenschwick am um Uhr im Tagungsraum des DRK-Hauses, Oer-Erkenschwick

Wahlbekanntmachung. OT Viecheln, Schlossstraße 7 in Behren- Bäbelitz, Duckwitz, Samow Lübchin

Wahlbekanntmachung II. Die Stadt Bacharach und die Ortsgemeinden bilden einen oder mehrere Wahlbezirke und zwar:

AMTSBLATT. Ausgegeben in Steinfurt am 21. August 2017 Nr. 37/2017. INHALT Datum Titel Seite

AMTSBLATT für die Stadt Leuna

Amtsblatt. für die Stadt Fürstenwalde/Spree

AMTSBLATT Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

AMTLICHES KREISBLATT

Amtsblatt der Stadt Greven

Wahlbekanntmachung II.

Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen in der Landeshauptstadt Wiesbaden am 28.

für den Landkreis Jerichower Land

S i t z u n g s t e r m i n e

Amtsblatt für den Salzlandkreis - Amtliches Verkündungsblatt -

der Verwaltungsgemeinschaft GREUSSEN

Amtsblatt. Herausgegeben vom. Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Str. 6-8, Salzgitter, Tel.

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen -Wahlbekanntmachung-

Amtsblatt für die Stadt

Herzlich Willkommen. zur Info-Veranstaltung für die Bundestagswahl am

Numme r 15/2017 Amtliches Bekanntmachungsblatt Hünxe, Inhaltsverzeichnis:

Amtsblatt. Gemeinde Senden, 3/2019

A M T S B L A T T. der Gemeinde Havixbeck Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Havixbeck

AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DES AMTES GELTINGER BUCHT

Foto: Bärbel Weise. Winterimpressionen

Amtsblatt der Stadt Hilden

Amtsblatt der Gemeinde Kurort Jonsdorf / Landkreis Görlitz

Amtsblatt für den Salzlandkreis - Amtliches Verkündungsblatt -

Amtsblatt für die Stadt Guben und die Gemeinde Schenkendöbern

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 10. Jahrgang Zossen, 20. Februar 2013 Nr. 2

12. Jahrgang Blankenfelde-Mahlow, 22. August 2017 Nr. 10 Seite 1. Beschlüsse der 4. Sitzung des Hauptausschusses vom

Amtsblatt. für die Stadt Ahaus. 3. Jahrgang 19. Mai 2014 Nummer 009/2014. Datum: Inhalt: Seite:

Transkript:

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Bergen auf Rügen kostenloses Exemplar Nr. 13-17. Jahrgang 15. September 2011 Öffentliche Auslegung im Rathaus der Stadt Bergen auf Rügen, Büro der Stadtvertretung, Markt 5/6 Inhalt: Wahlbekanntmachung über die Nachwahl zum Landtag von Mecklenburg-Vorpommern im Wahlkreis 33 Rügen I und die Stichwahl Landrätin/Landrat am 18.09.2011

Wahlbekanntmachung 1. Am 18. September 2011 finden - die Nachwahl zum Landtag von Mecklenburg-Vorpommern im Wahlkreis 33 - Rügen I und - die Stichwahl Landrätin/Landrat statt. Gewählt werden in der Stadt Bergen auf Rügen - der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern und - die Landrätin/der Landrat. Die zeitgleichen Wahlen dauern von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr. 2. Die Stadt Bergen auf Rügen ist in 11 Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten spätestens am 13.08.2011 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann. 3. Die Briefwahlvorstände treten zur Vorbereitung der Auszählung des Briefwahlergebnisses für die Landtagswahl um 16:00 Uhr in 18528 Bergen auf Rügen, Markt 5-6, 3. OG Raum 408, um 16:00 Uhr in 18528 Bergen auf Rügen, Markt 5-6, 3. OG Raum 308, für die Stichwahl Landrätin/Landrat um 16:00 Uhr in 18528 Bergen auf Rügen, Markt 5-6, 3. OG Raum 408, um 16:00 Uhr in 18528 Bergen auf Rügen, Markt 5-6, 3. OG Raum 308 zusammen. 4. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Den Wahlberechtigten wird empfohlen, zur Wahl ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass mitzubringen, da sie sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen haben. Jede wahlberechtigte Person erhält für die Landtagswahl und für die Stichwahl Landrätin/Landrat, für die sie wahlberechtigt ist, Stimmzettel. Die Stimmzettel können von der wahlberechtigten Person in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem dafür vorgesehenen besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Sehbehinderte wahlberechtigte Personen können sich bei der Landtagswahl zur Kennzeichnung des Stimmzettels einer Stimmzettelschablone bedienen. Die Stimmzettelschablone ist von den Wahlberechtigten für die Stimmabgabe im Wahlraum persönlich mitzubringen. Zur Stimmabgabe bei der Stichwahl Landrätin/Landrat ist die Verwendung von Stimmzettelschablonen für Sehbehinderte nicht gegeben. Gemäß 34 Absatz 1 der Landes- und Kommunalwahlordnung können Sehbehinderte eine andere Person, deren Hilfe sie sich bei der Stimmabgabe bedienen wollen, bestimmen. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wahlberechtigten zu beschränken. Hilfspersonen, die auch Mitglied des Wahlvorstandes sein können, sind nach 2 Absatz 2 der Landes- und Kommunalwahlordnung zur Geheimhaltung verpflichtet.

4.1 Wahl zum Landtag von Mecklenburg-Vorpommern Gewählt wird mit weißen Stimmzetteln. Jedem Wahlberechtigten wird im Wahlraum ein Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen: eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste. Der linke Teil des Stimmzettels enthält für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Bewerberinnen und Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge und rechts davon einen Kreis für die Kennzeichnung. Der rechte Teil des Stimmzettels enthält für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien und ihre Kurzbezeichnungen sowie jeweils die Namen der ersten fünf Bewerberinnen oder Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links davon einen Kreis für die Kennzeichnung. Die Wahlberechtigten können ihre zwei Stimmen abgeben, indem sie auf dem linken und auf dem rechten Teil des Stimmzettels jeweils durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welchem Wahlvorschlag die Stimme gelten soll. Der gekennzeichnete und gefaltete Stimmzettel ist vom Wahlberechtigten in die Wahlurne zu legen. 4.2 Stichwahl der Landrätin/des Landrates Gewählt wird mit orangen Stimmzetteln. Jedem Wahlberechtigtem wird im Wahlraum ein Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält unter fortlaufender Nummer die im Wahlgebiet zugelassenen Wahlvorschläge unter Angabe von Namen und Kurzbezeichnung der Parteien sowie den Namen jeder Bewerbung. Rechts neben dem Namen einer jeden Bewerbung befindet sich ein Kreis für die Kennzeichnung. Der Wahlberechtigte gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel mit mehreren Bewerbungen durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerbung die Stimme gelten soll. Der gekennzeichnete und gefaltete Stimmzettel ist von dem Wahlberechtigten in die Wahlurne zu legen. 5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk für die einzelnen Wahlen sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 6. Wahlberechtigte mit Wahlschein/en und Briefwahlunterlagen haben bei der zeitgleichen Landtagswahl und Stichwahl der Landrätin/des Landrates nachfolgende Besonderheiten zu beachten. 6.1 Wahlberechtigte, die einen weißen Wahlschein für die Landtagswahl haben, können an der Wahl im Wahlkreis 33 Rügen I in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. 6.2 Wahlberechtigte, die einen gelben Wahlschein für die Stichwahl Landrätin/Landrat haben, können an der Stichwahl der Landrätin/des Landrates in dem Wahlgebiet, für das der Wahlschein gilt, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlgebietes oder b) durch Briefwahl teilnehmen.

6.3 Wer durch Briefwahl wählen will, muss seinen/seine Wahlbrief/e mit dem/den Stimmzettel/n (im jeweils verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem jeweiligen unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht für die Landtagswahl und für die Stichwahl Landrätin/Landrat nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Bergen auf Rügen, 09.09.2011 Amt Bergen auf Rügen Gemeindewahlbehörde Im Auftrag Ulrich Herausgeber und Druck: Stadt Bergen auf Rügen Telefon: 03838/811 352 Markt 5/6 Telefax: 03838/811 222 18528 Bergen auf Rügen Bezugsmöglichkeiten: kostenlose Ausgabe im Büro der Stadtvertretung, Markt 5/6 oder im Abonnement gegen Versandkosten. Erscheinungsweise: nicht regelmäßig Ankündung des Erscheinens erfolgt donnerstags in der Ostsee-Zeitung

7

8 8