Anhörung im Energieausschuss Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz Stellungnahme des Amtes Hagenow-Land A l f r e d M a t z m o h r, L V B S c h w e r i n, 2 0. 0 1. 2 0 1 6 1
Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz Warum? Akzeptanz! für Energiewende durch die Politik Bund / Land Umsetzung der Ziele durch verstärkten Ausbau Windenergiesektor auf dem Meer und auch an Land Energieminister verkündete -> Verdoppelung der Vorrangflächen Flächenfindung - Amt für Raumordnung und Landesplanung (Potentiale ermitteln) - Projektplaner im eigenen Auftrag oder großer Finanzierer mit dem Ziel der Sicherung dieser Flächen Erweiterung der Planungen der Planungsverbände Projektplaner treten an die Gemeinden heran 2 2
Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz Warum dieses Gesetz? Die Gemeinden haben kaum eine / keine Handhabe eine Beteiligung für sich und ihre Bürger zu fordern. Ihnen wurde für die Entwicklung von Windparks die grundlegende Planungshoheit entzogen. Eine Verhandlungsbasis gibt es nur, wenn die Gemeinden Eigentümer von Flächen sind. Die Gemeinden und Bürger haben die bisherigen Entwicklungen hinnehmen müssen. Sie können nicht einmal den Windpark ablehnen! Planungen in den Gemeinden waren nur begleitend. Das Gesetz ist für die Gemeinden auf der Grund der Entwicklungen und überregionalen Planungen längst überfällig. Die Gemeinden werden als ernstzunehmende Verhandlungspartner zukünftig besser akzeptiert. 3 3
Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz Warum funktioniert die freiwillige Einräumung einer Teilhabe der Bürger und Gemeinden nicht? 4 Wahrscheinlich gibt es die freiwillige Einräumung einer Teilhabe nur in einzelnen Fällen, wenn u. a. der Vorhabenträger der Gemeinde und den Bürgern stark verbunden ist, und/oder die Hilfe der Gemeinde benötigt wird. 4
Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz Wann gibt es zur Zeit eine freiwillige Einräumung einer Teilhabe der Bürger und Gemeinden? Freiwillig wurden bislang dann Beteiligungen angeboten, wenn für die Vorhaben kommunale Flächen in Betracht kamen, der Zugang über die Kommunalpolitik zu den Grundstückseigentümer erzielt werden soll, die den Pacht- und Nutzungsangeboten skeptisch bzw. auch ablehnend gegenübergetreten waren, damit Vorteile gegenüber Mitwettbewerbern erreicht werden können, bereits massiver Widerstand zu den Vorhaben seitens der Bevölkerung und Bürgerinitiativen hinsichtlich der Auswirkungen der Windparks u.a. auf das Landschaftsbild, den Artenschutz und ihrer Gesundheit bestehen bzw. zu erwarten sind, es seitens der Grundstückseigentümer gefordert wurde. 5 5
Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz Wann gibt es zur Zeit eine freiwillige Einräumung einer Teilhabe der Bürger und Gemeinden? Fazit: Es ist folglich eine Freiwilligkeit vorrangig nur dann gegeben, wenn eine Unterstützung der Gemeinden den Zugang zu den potentiellen Eignungsflächen für Windkraft erleichtert bzw. möglich macht. Die Gemeinden hatten und haben ansonsten kein bzw. kaum Verhandlungspotential sich in die Projekte einzubringen. Die Planungshoheit der Gemeinde ist hier nur begleitend gegeben. Auch ohne Zustimmung der Gemeinden können über den Planungsverband ausgewiesene Flächen für Windkraft erschlossen werden. Zustimmung zum Gesetzentwurf!!! 6 6
Akzeptanz und Wertschöpfung vor Ort Zielstellung neben Pachteinnahmen für Grundstückseigentümer, den Menschen vor Ort die Möglichkeit der Teilhabe am Windpark in ihrer Nähe zu bieten. regionale Wirtschaft fördern Steuern für die betroffenen Gemeinden Gestattungs- und Nutzungsentgelte Ausgleichsmaßnahmen in den Gemeinden Sponsoring 7 7
Ein Beispiel: Kommunaler Windpark Westmecklenburg (Gemeinden Alt Zachun, Bandenitz, Holthusen und Sülstorf) 8
Projekt Windpark Westmecklenburg -Ausgangslage- Wertschöpfung vor Ort Zielstellung Ausgangslage: Sehr viele Grundstücke befinden sich im Eigentum der Gemeinden und des Landes Nach Rücksprache im Amt mit der Landgesellschaft gab es Einigkeit darüber die Zielstellung konkret zu verfolgen. Ein Konzept war gefragt -> Organisation von Gesprächsrunden der Bürgermeister, deren Stellvertreter, den LVB s/kämmerer der Ämter, Projektplaner unter Hinzuziehung der Mecklenburgischen Energieagentur (MEA) und des Städte- und Gemeindetages 9 9
Projekt Windpark Westmecklenburg -Ausgangslage- Modelle wurden besprochen Einigung -> je 25 % Land, Gemeinden, MEA, Projektplaner Der Projektplaner und die MEA werden zunächst gemeinsam Vorhabenträger. Beschlussfassungen in den Gemeinden Beteiligungsvereinbarungen als Modell für weitere Windparks 10 Die Beteiligung der Bürger, Landwirte und weiterer Partner ist ebenfalls erklärtes Ziel 10
Beteiligungsstruktur 11 Kommunaler Windpark Westmecklenburg GmbH & Co KG 10 WEA 21% naturwind 23% mea / WEMAG 25% 4 Gemeinden 16% Landgesellschaft 3% Ostseestiftung 3% NUE 3% Landesforst 6% Landwirte Kommunalbeteiligung NEG e.g. 1 WEA Bürgerbeteiligung 11
Projekt Windpark Westmecklenburg -Rechtslage und Chance für die Gemeine- Haushaltsrisiken! Sicherheiten! Erträge! Haushaltssicherung! Wie und wann kann eine Beteiligung erfolgen? Die Rechtsaufsicht im Landkreis genehmigt, wenn über Gutachten die Wirtschaftlichkeit des Projektes gegeben ist. Dann ggf. auch Kreditgenehmigung für Eigenkapital Folglich ist ein Beitritt in die Gesellschaft erst möglich, wenn die Baugenehmigung vorliegt und die Finanzierung gesichert ist. (Option des Beitritts in die Gesellschaften notariell gesichert!) MEA und der Projektplaner gehen in Vorleistung 12 12
Projekt Windpark Westmecklenburg Stand! Eckdaten 13 11 WEA genehmigt nach BImSchG am 15.04.2015 Anlagentyp: VESTAS V112, 3.3 MW Nabenhöhe: 140 m Gesamthöhe: 190 m Mittlere Windgeschwindigkeit: ca. 6,9 m/ s Nettoenergieertrag bei 11 WEA p.a.: 73.000 MWh/a Umsetzung zur Zeit a. G. einer Klage gestoppt. 13
Motivation der Gemeinde für das Projekt 14 Für die Befürwortung einer Gemeinde für einen Windpark ist von maßgeblicher Bedeutung, dass die Gewinne aus der Stromerzeugung vor Ort bleiben und die betroffene Standortgemeinde wirtschaftlich profitieren kann. Sozialer Ausgleich Wertschöpfung entsteht in der Region Akzeptanz für die Nutzung der Windenergie 14
Motivation der Gemeinde für das Projekt 15 Mögliche jährliche Einnahmen aus der Rendite der Windparkbeteiligung Des Weiteren ergeben sich jährliche Einnahmen aus dem Windpark durch: Stellung von Ausgleichsflächen für A+E Maßnahmen Strompreisrabatt Sponsoring von Vereinen und gemeinnützigen Einrichtungen Gewerbesteuer 15
Weitere Windparkplanungen Zwei Projektpartner haben mit der Gemeinde Hoort ein Beteiligungsprojekt vereinbart und entwickeln gemeinsam einen Windpark, aus dem die Gemeinde einen Anteil von 25 % erhält. In diesem Anteil sind die Anteile der Bürger und der Gemeinde enthalten. Die Gemeinde Hoort ist Eigentümer von größeren Flächen im Plangebiet. 16 16
Weitere Windparkplanungen Die Gemeinde Moraas hat ebenfalls eigene Flächen in einer Potentialfläche für Windkraft. Es wurden für die Grundstücke gute Pachtpreise erzielt. Es gibt hier für die Gemeinde die Option zur Beteiligung am möglichen Windpark. In der Gemeinde Picher und Warlow gibt es auch für eine kleine Potentialfläche verschiedene Angebote zur Zusammenarbeit. Hier sind Beteiligungen um die 50 % im Gespräch. Gemeinde Pritzier hier wünschen die Eigentümer der Flächen eine Zusammenarbeit mit der Gemeinde. 17 17
Danke für die Aufmerksamkeit 18 Alfred Matzmohr Leitender Verwaltungsbeamter 18