Studienplan. Unterrichtsfach Katholische Religion Lehramt an Gymnasien (gem. PVO-Lehr I 1998).

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Studieninformationen

Transkript:

UNIVERSITÄT HANNOVER Fachbereich Erziehungswissenschaften Institut für Theologie und Religionspädagogik Abteilung Katholische Theologie http://www.erz.uni-hannover.de/ithrp/ GY Studienplan Unterrichtsfach Katholische Religion Lehramt an Gymnasien (gem. PVO-Lehr I 1998). 0. Gesetzliche Grundlagen des Studiums Katholische Religion kann gemäß 31 der Prüfungsverordnung vom 15.04.1998 als erstes oder zweites Unterrichtsfach gewählt werden. Darüber hinaus besteht gemäß 16 bzw. 38 die Möglichkeit, nach bestandener Lehramtsprüfung für das Gymnasium die Lehrbefähigung um das Fach Katholische Religion zu erweitern (Erweiterungsprüfung), bzw. nach 39, nach bestandener Lehramtsprüfung für Grund-, Haupt- und Realschulen im Rahmen der Weiterbildung die Lehrbefähigung im Fach Katholische Religion für das Lehramt an Gymnasien zu erwerben (Weiterbildungsprüfung). Die Studienanforderungen dafür entsprechen denen des ersten oder zweiten Unterrichtsfachs für das Lehramt an Gymnasien. Eine Zwischenprüfung wird im Fall der Erweiterungsprüfung nicht gefordert. 1. Gegenstand des Studiums im Unterrichtsfach Katholische Religion Gegenstand des Studiums im Unterrichtsfach Katholische Religion sind Theorie und Praxis der christlichen Überlieferung in ihren biblischen, geschichtlichen und gegenwärtigen Gestalten. Um diesen Gegenstand geht es auf jeweils eigene Weise in der Biblischen, Historischen, Systematischen und Praktischen Theologie. Die Katholische Theologie ist daher die erste Bezugswissenschaft eines Lehramtsstudiums im Unterrichtsfach Katholische Religion. 2. Ziel des Studiums Das Ziel des Studiums besteht darin, der oder dem Studierenden die fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Voraussetzungen zu vermitteln, die sie oder ihn zu einer wissenschaftlich begründeten Ausübung des Berufs der Lehrerin oder des Lehrers im Unterrichtsfach Katholische Religion an Gymnasien. Durch das Studium sollen die Studierenden daher Einblick in die grundlegenden Fragestellungen, Methoden und Inhalte der Theologie gewinnen, die Fähigkeit erwerben, über Religion und christlichen Glauben argumentierend Rechenschaft zu geben, einen reflektierten Standpunkt bezüglich der Begründung des Religionsunterrichts an der Schule gewinnen, wichtige religionspädagogische Konzeptionen kennen und reflektiert anwenden lernen und ihre künftige Aufgabe als Lehrer, Erzieher und Glaubenszeugen kritisch reflektieren lernen. 3. Allgemeiner Aufbau des Studiums 1

Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium (1.-4. Semester) und ein Hauptstudium (5.- 9. Semester). Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen. Das Grundstudium soll die fundamentalen Fragestellungen, Methoden und Inhalte der Katholischen Theologie vermitteln. Zum Grundstudium gehören deshalb insbesondere Einführungsveranstaltungen in die Biblische, Systematische und Praktische Theologie. Das Hauptstudium dient dem Erwerb der allgemeinen theologischen und der speziellen religionspädagogischen Kompetenz. Dazu gehört die Fähigkeit zu selbständigem wissenschaftlichen Arbeiten in der Theologie. Es wird deshalb empfohlen, in der Form von Wahlveranstaltungen den persönlichen Interessen und Neigungen entsprechend einen Studienschwerpunkt zu setzen. 4. Gesamtzahl der zu studierenden Semesterwochenstunden (SWS) Erstes Unterrichtsfach Zweites Unterrichtsfach 5. Sprachkenntnisse Der Studiengang erfordert Sprachkenntnisse im Lateinischen und Griechischen. Diese sind für die Zulassung zur Zwischenprüfung für das Lehramt an Gymnasien nachzuweisen. Für Studierende, die diese Sprachkenntnisse nicht durch das Latinum bzw. Graecum nachweisen können, werden im Institut für Theologie und Religionspädagogik des Fachbereichs Erziehungswissenschaften Sprachkurse angeboten, die mit Prüfungen über fachgebundene Kenntnisse im Lateinischen und Griechischen abgeschlossen werden. 6. Studienbereiche/Teilbereiche A) Biblische Theologie: Einleitungsfragen Exegese und Theologie des Altes Testaments Exegese und Theologie des Neuen Testaments B) Historische Theologie. Kirchengeschichte C) Systematische Theologie: Religionsphilosophie Fundamentaltheologie Dogmatik Moraltheologie Christliche Sozialwissenschaften D) Praktische Theologie: Religionspädagogik/Fachdidaktik Liturgische Bildung Kirchenrecht E) Interdisziplinäre Fragen/Grenzgebiete 7. Fachpraktikum 2

Das Fachpraktikum (FP II) ist ein integrativer Bestandteil des Hauptstudiums. Es kann nach Wahl der Studentin oder des Studenten im ersten oder zweiten Unterrichtsfach absolviert werden; es wird durch eine entsprechende Lehrveranstaltung vorbereitet. (FP I) Wer sein Fachpraktikum nicht im Unterrichtsfach Katholische Religion, sondern in seinem anderen Unterrichtsfach ableistet, ist statt dessen im Rahmen der Fachdidaktik zum Besuch einer Veranstaltung mit unterrichtspraktischen Anteilen ( Seminar mit Unterrichtsbezug 2 SWS) verpflichtet. 8. Exkursionen Zum ordnungsgemäßen Studium gehört die Teilnahme an mindestens einer Exkursion. Das gilt insbesondere für die Grundkurse (jeweils im Wintersemester Blockseminar als Wochenendveranstaltung) und für Lehrveranstaltungen zu nichtchristlichen Weltreligionen. 9. Struktur des Studiums - Aufteilung der Semesterwochenstunden (SWS) Das Grund- und Hauptstudium umfassen jeweils etwa 3. Zum Grundstudium gehören insbesondere Einführungsveranstaltungen in die Biblische, Systematische und Praktische Theologie (Grundkurse). Von den (Grundstudium und Hauptstudium) sind wenigstens 10 SWS in Religions-pädagogik/Fachdidaktik (einschließlich des Grundkurses Religionspädagogik) zu studieren. Im Umfang von 1 soll die oder der Studierende nach eigener Wahl einen Schwerpunkt im Studium der Bereiche und Teilbereiche der Katholischen Theologie setzen. Die Semesterwochenstunden sind dementsprechend in folgender Weise auf die einzelnen Bereiche und Teilbereiche sowie auf das Schwerpunktstudium aufzuteilen: I. Grundlegende Veranstaltungen (Pflichtveranstaltungen) Grundkurs Biblische Theologie Grundkurs Systematische Theologie Grundkurs Religionspädagogik Eine Einführung in Studium und wissenschaftliches Arbeiten in der Katholischen Theologie findet im Rahmen dieser Veranstaltungen statt, die jeweils im 1. Studienjahr zu besuchen sind (Nachweis der Teilnahme). II. Verpflichtende Studiengebiete (Wahlpflichtbereich) Biblische Theologie - davon Altes Testament 6 SWS - davon Neues Testament 6 SWS Historische Theologie (Kirchengeschichte) Systematische Theologie - davon Religionsphilosophie/Fundamentaltheologie 6 SWS - davon Dogmatik 6 SWS 1 6 SWS 18 SWS 3

- davon Moraltheologie 4 SWS - davon Christliche Sozialwissenschaften Praktische Theologie 10 SWS - davon Religionspädagogik/Fachdidaktik 8 SWS - davon Kirchenrecht III. Schwerpunktstudium (Wahlbereich) In den verbleibenden 1 können je nach persönlichem Interesse weitere Veranstaltungen aus dem Wahlpflichtbereich (II.), zur Liturgischen Bildung oder zu interdisziplinären Fragen/Grenzgebieten gewählt werden 1 10. Leistungsnachweise Im Grundstudium sind drei Leistungsnachweise zu erbringen, und zwar der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung zu dreien der Bereiche - Biblische Theologie, - Historische Theologie, - Systematische Theologie, - Religionspädagogik/Fachdidaktik. In den grundlegenden Lehrveranstaltungen können diese Leistungsnachweise nicht erbracht werden. Die drei Leistungsnachweise des Grundstudiums werden für die Zulassung zur Zwischenprüfung vorausgesetzt. (s.u. 11) Im Hauptstudium sind weitere drei Leistungsnachweise zu erbringen, und zwar der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung - zu einem der Bereiche Biblische oder Historische oder Systematische Theologie, - zu nichtchristlichen Weltreligionen, - zur Religionspädagogik/Fachdidaktik. Einer der Leistungsnachweise des Grundstudiums oder des Hauptstudiums soll in einer Lehrveranstaltung erbracht werden, die von Lehrenden der katholischen und evangelischen Theologie gemeinsam angeboten wird. Die Nachweise der erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zu Informationsund Kommunikationstechnologien im Unterricht, zur ästhetischen Bildung, zu fächerübergreifenden Lernfeldern und an einem Projekt können auch im Unterrichtsfach Katholische Religion erbracht werden. [s. 33 (3) b, c, d] 4

11. Zwischenprüfung Die Zwischenprüfung wird gemäß der Zwischenprüfungsordnung (in der Regel am Ende des 4. Semesters, in Kombination mit dem Unterrichtsfach Musik in der Regel am Ende des 9. Semesters) durchgeführt. Sie findet als mündliche Prüfung (Dauer etwa 30 Minuten) in dem Bereich der Theologie statt, in dem im Grundstudium kein Leistungsnachweis erbracht worden ist, und in einem der anderen drei Bereiche nach Wahl der oder des Studierenden. 12. Prüfung Für die Zulassung zur Prüfung sind erforderlich: - der Nachweis des ordnungsgemäßen Studiums, - der Nachweis der Teilnahme an den grundlegenden Lehrveranstaltungen, - der Nachweis über Sprachkenntnisse im Lateinischen und Griechischen, - der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an sechs Lehrveranstaltungen (Leistungsnachweise) (s.o. 10), - der Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung, - der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme am Fachpraktikum oder der Teilnahme am Seminar mit Unterrichtsbezug. Durchführung der Prüfung: - Hausarbeit im Unterrichtsfach Katholische Religion ist möglich. - Arbeit unter Aufsicht (Klausur): 4 Stunden - Mündliche Prüfung: 60 Minuten a) Arbeit unter Aufsicht Die Kandidatin oder der Kandidat wählt einen Bereich: Biblische Theologie (Altes Testament oder Neues Testament), Historische Theologie, Systematische Theologie (Religionsphilosophie/Fundamentaltheologie oder Dogmatik oder Moraltheologie oder Christliche Sozialwissenschaften) oder Religionspädagogik/Fachdidaktik. Aus dem gewählten Bereich erhält sie oder er drei Themen, von denen eines zu bearbeiten ist. b) mündliche Prüfung In der mündlichen Prüfung werden Grundkenntnisse in allen vier Bereichen und vertiefte Kenntnisse in jeweils einem Teilbereich der Bereiche geprüft, die nicht in der Klausur gewählt wurden. Statt des Bereichs Historische Theologie kann jedoch für die Prüfung der vertieften Kenntnisse der andere Teilbereich der Biblischen oder ein weiterer Teilbereich der Systematischen Theologie gewählt werden. Die Kandidatin oder der Kandidat kann einen Schwerpunkt für die mündliche Prüfung angeben. 13. Studienberatung Für die Studienberatung stehen die Lehrenden der Abteilung Katholische Theologie und Religionspädagogik in ihren Sprechstunden oder nach persönlicher Vereinbarung zur Verfügung (s. Anschlagbrett neben Raum I/18). 5