NEUBAU DER FISCHWECHSELANLAGE AN DER MOSELSTAUSTUFE KOBLENZ. Josef Groß Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz

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Transkript:

NEUBAU DER FISCHWECHSELANLAGE AN DER MOSELSTAUSTUFE KOBLENZ Josef Groß Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz Koblenz, den 28.04.2010 Neubau einer Fischwechselanlage mit Besucher-Informationszentrum und Monitoringstation an der Moselstaustufe in Koblenz Die Mosel wurde in den Jahren 1958 bis 1979 auf einer Gesamtlänge von rund 394 km zur Schifffahrtsstraße ausgebaut. Davon weisen die internationale Ausbaustrecke zwischen Koblenz und Thionville (ausgebaut von 1958 bis 1964) eine Lauflänge von rund 270 km und die rein französische Ausbaustrecke zwischen Thionville und Neuves-Maisons 124 km Länge auf. Im ausschließlich deutschen Abschnitt der Mosel zwischen Koblenz und der Sauermündung befinden sich auf 206 km Lauflänge 10 Staustufen mit insgesamt 70 m Fallhöhe. An allen Staustufen wurden seinerzeit mit dem Bau auch entsprechende Schifffahrtsschleusen, Kraftwerke zur Energiegewinnung sowie entsprechende Fischaufstiegsanlagen errichtet. Nach den heutigen Erkenntnissen entsprechen die vorhandenen Fischpässe jedoch nicht mehr den gestellten Anforderungen. Die SGD Nord hat daher im Jahre 2005 das Ing.-Büro Dr. Gebler, Walzbachtal, mit einer entsprechenden Überprüfung der an den 10 deutschen Staustufen vorhandenen Fischaufstiegsanlagen beauftragt. Diese Überprüfung kam nicht unerwartet zu dem Ergebnis, dass die vor rd. 50 Jahren errichteten Fischaufstiegsanlagen heute nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen. Als die wesentlichsten Defizite sind dabei die aus heutiger Sicht zu kleinen Beckenabmessungen mit den zu hohen Fließgeschwindigkeit und Turbulenzen im Fischpass sowie die mangelhafte Auffindbarkeit des Fischpasseinstieges durch die zu geringe Lockströmung zu nennen. Darüber hinaus ist bei den bestehenden Anlagen der notwendige Fischabstieg bisher nicht berücksichtigt worden. Ein weiterer Bestandteil der Studie war die Erarbeitung einer mit allen Beteiligten abgestimmten Konzeption zur Errichtung neuer Fischauf- und abstiegsanlagen an den Moselstaustufen, welche die heutigen Anforderungen erfüllen. Aufgrund der Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) sind auch die schiffbaren Gewässer in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen bzw. ist das gute ökologische Potenzial zu erreichen. Ziel nationaler und EU-weiter Programme ist es daher, bei der Beibehaltung oder dem Ausbau erwünschter Gewässerbenutzungen wie der Binnenschifffahrt und der Energiegewinnung, die Gewässerökologie allgemein durchgreifend zu verbessern. Es gilt, die im vergangenen Jahrhundert vorgenommene weiträumige und tiefgreifende Überformung allgemein und damit auch an der Mosel im Besonderen in eine nachhaltige und funktionstüchtige Form durch Gewässerentwicklung zu überführen, um die ökologische Funktionsfähigkeit der Gewässer zu gewährleisten.

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz - 2 - Die EG-WRRL fordert das Erreichen eines guten ökologischen und chemischen Zustandes an den Oberflächengewässern. Als eines der größten Probleme erweist sich dabei die Unterbrechung der für Fische lebensnotwendigen Längsdurchwanderbarkeit der Fließgewässer zur Erreichung der Laichplätze und Aufwuchshabitate in den Oberläufen und Seitengewässern durch die vorhandenen oftmals unüberwindbaren Querbauwerke (Staustufen). Die Herstellung der biologischen Durchgängigkeit der Gewässer ist daher wesentlicher Faktor zur Erreichung des angestrebten guten ökologischen Zustandes. Zur Erreichung dieser Ziele haben das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch Frau Staatsministerin Margit Conrad (Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz) und die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Präsidenten der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Südwest Herrn Heinz-Josef Joeris, am 16.02.2009 eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung unterzeichnet. Wesentliche Inhalte dieser Vereinbarung sind: - Planung, Errichtung und dauerhafte Unterhaltung der notwendigen Fischwechselanlagen (Fischauf- und abstieg) an den 10 deutschen Staustufen: Koblenz, Lehmen, Müden, Fankel, St. Aldegund, Enkirch, Zeltingen, Wintrich, Detzem und Trier. - Das Land Rheinland Pfalz übernimmt die Trägerschaft für die Planung, Errichtung und dauerhafte Unterhaltung der notwendigen Fischwechselanlagen. - Die Durchführung dieser Maßnahmen wird als Kompensationsmaßnahme für den Bau der zweiten Schleusen an den Staustufen Lehmen, Müden, St. Aldegund, Enkirch, Wintrich und Detzem anerkannt. Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung beteiligt sich entsprechend der zu erbringenden Kompensationsmaßnahmen an den entstehenden Baukosten. - An den neu zu errichtenden Anlagen in Koblenz und Trier errichtet das Land zur Erfolgskontrolle und zur Öffentlichkeitsarbeit geeignete technische Einrichtungen (Besucherinformationszentren). In Umsetzung dieser Vereinbarung vom 16.02.2009 hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) - Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz - die Planung zum Neubau der Fischwechselanlage an der Staustufe Koblenz an das Ing. Büro Dr. Gebler, Walzbachtal, in Auftrag gegeben. Die Planung wurde mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung und dem Kraftwerksbetreiber RWE zügig abgestimmt, sodass das erforderliche wasserrechtliche Genehmigungsverfahren bereits am 11.08.2009 eingeleitet werden konnte. Die wasserrechtliche Plangenehmigung nach 31 Abs. 3 WHG wurde bereits nach 3 Monaten am 17.11.2009 von der SGD Nord erteilt. Zur Begleitung des Projektes hat die SGD Nord entsprechend der Vereinbarung zwischen Bund und Land eine projektbegleitende Arbeitsgruppe gebildet, der Vertreter der WSÄ Koblenz und Trier, des RWE und der SGD Nord angehören. Weiterhin wurden sowohl für die Festlegung der erforderlichen Monitoringeinrichtungen sowie für die Ausstattung und das Ausstellungskonzept des vorgesehenen Besucherinformationszentrums zwei weitere Arbeitskreise gebildet, die ebenfalls regelmäßig zusammentreffen und das Projekt begleiten.

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz - 3 - Im Zuge der Baumaßnahme wird ein entsprechendes Besucher- und Informationszentrum errichtet, das auf mehreren Ebenen Einblicke in die Funktion der Fischwechselanlage gibt, aber auch grundsätzliche Informationen zu den Themen Wasser, Gewässerökologie, Schifffahrt und Energiegewinnung vermitteln soll. Die hierzu erforderlichen Fachplanungen werden derzeit von dem beauftragten Koblenzer Architekturbüro von Canal erstellt. Das Ausstellungskonzept wird zurzeit im Auftrag der SGD Nord von dem Büro Petri und Thiemann, das auch das Geysir-Zentrum in Andernach geplant hat, erarbeitet. Die Fischtreppe besteht aus einem Betonbeckenschlitzpass, der entsprechend im Ober- und im Unterwasser an den Moselwasserspiegel angeschlossen wird. Die vorhandene Fallhöhe zwischen dem Oberwasser und dem Unterwasser an der Staustufe beträgt rd. 6,50 m. In den einzelnen Becken wird eine Höhendifferenz von jeweils 15 cm abgebaut. Um diese Höhendifferenz von 6,50 m zu überwinden ist eine Gesamtlänge des Beckenpasses von rd. 200 m erforderlich. Damit der Fischaufstieg von den entsprechenden Fischarten auch aufgefunden werden kann, muss am unterwasserseitigen Einstieg eine Lockströmung erzeugt werden, die von den Fischen gegen die konkurierende Strömung am Kraftwerksauslauf wahrgenommen werden kann. Für diese Lockströmung ist eine Wassermenge von rund 5.000 l/s erforderlich. Im Fischpass selbst werden dagegen nur 700 l/s benötigt, sodass die verbleibenden 4.300 l/s ungenutzt in den Auslauf zur Mosel für die Verbesserung der Lockströmung abgeleitet würden. Aufgrund der vorhandenen Höhendifferenz zwischen Einlauf und Auslauf wird diese Wassermenge von dem RWE durch den Einbau einer entsprechenden Turbine energetisch genutzt. Einen Teil des hiermit erzeugten Stroms wird durch das RWE unentgeltlich für den Betrieb des Besucherzentrums zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin erfolgt eine Energiegewinnung für das Besucherzentrum durch die Nutzung der Abwärme der für den Turbinenbetrieb erforderlichen Schaltschränke, die über Wärmetauscher dem Heizungskreislauf zugeführt wird. Die noch fehlende Wärmeenergie wird über weitere Wärmetauscher dem Wasser des Fischpasses entnommen, sodass der Betrieb des Besucherzentrums nahezu energieautark erfolgen wird. Um die Funktionalität des Fischpasses ständig überwachen zu können, aber auch um entsprechende neue Erkenntnisse über das Wanderverhalten der Fische für die Planung und Bemessung der übrigen Fischpässe an den Moselstaustufen zu gewinnen, wird die Anlage mit entsprechenden Überwachungseinrichtungen ausgestattet. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, Fische gezielt zum Monitoring oder zur künstlichen Vermehrung zu entnehmen. Die diesbezüglichen Abstimmungsgespräche mit den Fischereiexperten sind noch in vollem Gange. Den Ersten Spatenstich für diese Maßnahme hat Frau Staatsministerin Margit Conrad (Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz) im Beisein von Herrn Felix Stenschke (Leiter der Unterabteilung Schifffahrt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) und Herrn Prof. Dr. Fritz Vahrenholt (Vorsitzender der Geschäftsführung der RWE Innogy) am 14.04.2010 bereits nach nur rd. einem Jahr nach Unterzeichnung der Vereinbarung vorgenommen. Ehrgeiziges Ziel ist es, die Bauarbeiten bis zur BuGa 2011 fertigzustellen, sodass das Besucherzentrum dann der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann. Dieser Zeitplan erlaubt jedoch keinerlei Bauverzögerungen, wie z. B. durch eintretende größere Hochwässer oder sonstige unvorhersehbare Schwierigkeiten (z. B. Probleme mit Kampfmittelräumungen o. ä.).

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz - 4 - Die Baukosten für die Gesamtmaßnahme werden mit rd. 5,5 Millionen Euro veranschlagt. Davon entfallen auf das Besucherzentrum einschließlich der Ausstellungseinrichtungen rd. 700.000 Euro und auf die technischen Anlagen für das Fischmonitoring rd. 200.000 Euro. Um die Arbeiten zur Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit der Mosel an den übrigen Staustufen zügig fortführen zu können, beabsichtigt die SGD Nord - Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz - noch in diesem Jahr mit den Planungen für die nächste moselaufwärts gelegene Staustufe in Lehmen zu beginnen. Josef Groß Leiter des Fachbereiches Wasserhaushalt und Gewässerökologie

(HIST.) LACHSGEWÄSSER IN RHEINLAND-PFALZ Ausrichtung des Bildes am linken Rand: Die Breite des Bildes kann bis zu max. 10,5 cm frei gewählt werden. Die Mosel ein Verbindungsgewässer zur Erreichung der Laichplätze und Aufwuchshabitate in den Oberläufen und Seitengewässern

AALGEWÄSSER IN RHEINLAND-PFALZ Ausrichtung des Bildes am linken Rand: Die Breite des Bildes kann bis zu max. 10,5 cm frei gewählt werden. Die Mosel ein Verbindungsgewässer zur Erreichung der Seitengewässer

STAUSTUFEN AN DER MOSEL Es können auch mehrere Bilder oder Bilder mit Grafiken auf einer Seite kombiniert werden.

LUFTBILD MOSELSTAUSTUFE TRIER Kraftwerk Ausrichtung des Bildes am linken Rand: Die Breite des Bildes kann bis zu max. 10,5 cm frei gewählt werden. Wehrkörper Schleuse (Die Mosel-Wasserstraße mit Zukunft. Wasser- und Schifffahrtsamt Trier, 1999)

BESTEHENDER BECKENPASS STAUSTUFE KOBLENZ Krafthaus Fischpassrinne

2. SCHLEUSE AN BUNDESWASSERSTRAßE MOSEL Ausrichtung des Bildes am linken Rand: Die Breite des Bildes kann bis zu max. 10,5 cm frei gewählt werden. Baufeld 2. Schleuse (Die Mosel-Wasserstraße mit Zukunft. Wasser- und Schifffahrtsamt Trier, 1999)

ÖFFENTLICH-RECHTLICHE VEREINBARUNG Es können auch mehrere Bilder oder Bilder mit Grafiken auf einer Seite kombiniert werden. Vereinbarungsunterzeichnung am 16.02.2009

ÖFFENTLICH-RECHTLICHE VEREINBARUNG Es können auch mehrere Bilder oder Bilder mit Grafiken auf einer Seite kombiniert werden. Anerkennung der neuen Fischwechselanlagen als Kompensation nach 19 Abs. 2 BNatSchG neben ggfls. notwendigen Ausgleichs- und Kohärenzmaßnahmen Planung, Bau und Unterhaltung der Anlagen in Trägerschaft des Landes Kosten ( 4 der Vereinbarung): pauschalierte Zahlung Bund 14 Mio. Baukosten für die ersten 6 Fischwechselanlagen rd. 20 Mio.. (ohne Besucherzentrum)

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Oben rechts: Aal Links: Lachsmännchen mit Laichhaken und Junglachs (Fische und Fischerei in Rheinland-Pfalz. Ministerium für Umwelt und Forsten Rheinl.-Pfalz, 2000) Mit der Umsetzung dieser Maßnahmen erfolgt ein wichtiger Schritt, um den Aalbestand zu stabilisieren und die Wiederansiedlung des Lachses im Einzugsgebiet der Mosel zu fördern.

VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT