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Transkript:

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 10 Methanol BGI/GUV-I 504-10 April 2009

Herausgeber Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Mittelstraße 51 10117 Berlin Tel.: 030 288763800 Fax: 030 288763808 E-Mail: info@dguv.de Internet: www.dguv.de Arbeitskreis 2.1 Gefahrstoffe des Ausschusses ARBEITSMEDIZIN der DGUV Ausgabe April 2009 BGI/GUV-I 504-10 zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger. Die Adressen finden Sie unter www.dguv.de

Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 10 Methanol BGI/GUV-I 504-10 April 2009

Vorbemerkungen Diese Handlungsanleitung basiert auf den rechtlichen Vorgaben der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und enthält für den Unternehmer ergänzende Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung und die Auswahl des zu untersuchenden Personenkreises. 1 Rechtsvorschriften Methanol wird im Anhang Teil 1 (1) der ArbMedVV aufgeführt. Die Veranlassung bzw. das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen durch den Arbeitgeber regeln 4 Abs. 1 bzw. 5 Abs. 1 ArbMedVV. 4

2 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Erstuntersuchungen sind vor Aufnahme der Tätigkeit durchzuführen. Für Nachuntersuchungen gelten in der Regel die nachstehend genannten Fristen: Untersuchungsarten, Fristen Erstuntersuchung Erste Nachuntersuchung Weitere Nachuntersuchungen Vorzeitige Nachuntersuchung Vor Aufnahme einer Tätigkeit Nach 12-24 Monaten Nach 24 Monaten und bei Beendigung der Tätigkeit* Nach schwerer oder längerer Erkrankung, die Anlass zu Bedenken gegen eine Fortsetzung der Tätigkeit geben könnte Nach ärztlichem Ermessen in Einzelfällen (z. B. bei befristeten gesundheitlichen Bedenken) Auf Wunsch eines Beschäftigten, der einen ursächlichen Zusammenhang zwischen seiner Erkrankung und seiner Tätigkeit am Arbeitsplatz vermutet * Nachuntersuchungen bei Beendigung der Tätigkeit sind anzubieten, wenn während der Tätigkeit Pflichtuntersuchungen erforderlich waren bzw. Untersuchungen angeboten werden mussten. Die Vorsorgeuntersuchungen sind von einem Arzt mit der Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin entsprechend dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 10 Methanol durchzuführen. 5

3 Untersuchungsanlässe Gemäß ArbMedVV hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit Methanol an Arbeitsplätzen, an denen der Arbeitsplatzgrenzwert nicht eingehalten wird oder direkter Hautkontakt besteht, regelmäßig arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen (Pflichtuntersuchungen). Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind anzubieten (Angebotsuntersuchungen), wenn eine Tätigkeit mit Methanol oder Gemischen, die Methanol enthalten, besteht. Bei den in Abschnitt 4.1 beispielhaft aufgeführten Arbeitsverfahren/-bereichen mit höherer Exposition sind in der Regel arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (Pflichtuntersuchungen) zu veranlassen. 3.1 Grenzwerte Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) aus TRGS 900 1) CAS-Nr. AGW Bemerkungen ml/m 3 (ppm) mg/m 3 Methanol 67-56-1 200 270 hautresorptiv; ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des AGW und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden Biologischer Grenzwert (BGW) aus TRGS 903 1) Parameter BGW Untersuchungsmaterial Zeitpunkt der Probenahme Methanol Methanol 30 mg/l Urin Expositionsende bzw. Schichtende; bei Langzeitexposition nach mehreren vorangegangenen Schichten Biomonitoring ist, soweit anerkannte Verfahren dafür zur Verfügung stehen und Werte zur Beurteilung, insbesondere biologische Grenzwerte, vorhanden sind, Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen. 1) Die jeweils aktuelle Fassung ist zu beachten. 6

3.2 Spezifische Empfehlungen Empfehlungen der MAK-Kommission: Maximale Arbeitsplatz-Konzentration (MAK-Wert) MAK-Wert ml/m 3 (ppm) mg/m 3 Bemerkungen Methanol 200 270 Gefahr der Hautresorption Schwangerschaft: Gruppe C Hinweise auf die besonderen Gefahren und Sicherheitsratschläge (R-und S-Sätze): R 11 R 23/24/25 R 39/23/24/25 S (1/2) S 7 S 16 S 36/37 S 45 Leichtentzündlich Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren (wenn für die allgemeine Öffentlichkeit bestimmt) Behälter dicht geschlossen halten Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen) 3.3 Aufnahmewege Methanol wird durch die Atemwege und durch die Haut aufgenommen. Bei Hautkontakt mit flüssigem Methanol ist mit erheblicher Hautresorption zu rechnen. Diese wird durch Kraftstoffe für Ottomotoren (Vergaserkraftstoff-Methanol-Gemische) noch verstärkt. 7

4 Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten Die im Folgenden aufgelisteten Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten sind keine verbindliche und abschließende Auswahl von Arbeitsbereichen im Hinblick auf die Notwendigkeit arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen. Vielmehr wird mit der dortigen beispielhaften Aufzählung eine Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung gegeben, bei welchen Arbeitsverfahren/-bereichen oder Tätigkeiten eine Gefährdung aufgrund des Expositionsniveaus gegeben sein kann. Die Entscheidung, ob eine Vorsorgeuntersuchung zu veranlassen bzw. anzubieten ist, kann nur in Abhängigkeit von der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung vor Ort und somit bezogen auf den Einzelfall getroffen werden. 4.1 Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit höherer Exposition Abbruch-, Reinigungs- und Reparaturarbeiten sowie Behebung von Betriebsstörungen in Herstellungs- und Abfüllanlagen Verarbeitung methanolhaltiger Zubereitungen in räumlich beengten Verhältnissen oder bei ungünstiger Belüftung im Spritzverfahren bei ungenügender Lüftung Filterwechsel oder -wäsche Konservierung und Präparation von Tierkörpern Arbeiten in kontaminierten Bereichen Offener Umgang mit Methanol bei Reinigungsarbeiten und Tauchverfahren Textilveredelung Herstellung und Verarbeitung von Papier, Karton und Pappe Oberflächenbeschichtung (maschinelles Auftragen) in der Metallverarbeitung. 4.2 Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit Exposition Herstellen und Abfüllen, Herstellung von Zubereitungen Verwenden von Methanol zur Synthese von Formaldehyd, Methylacrylat, Dimethylsulfid, Ameisensäure, Essigsäure, Methylamine, Dimethylsulfat usw. Verwenden als Antifrost- und Kälteübertragungsmittel, Lösungsmittel, Flugzeugtreibstoff und als Vergaserzusatz sowie als Inhibitor (Reaktionshemmer), weiterhin als Weichmachungs-, Verdünnungs- und Reinigungsmittel Verarbeitung methanolhaltiger Zubereitungen: -- Verlegung von Parkett und Bodenbelägen -- Auftragung von Beschichtungen durch Rollen, Spachteln oder Streichen -- Oberflächenbeschichtung (Laminieren, Tauchen, Gießen, Imprägnieren) 8

-- Reinigen, Entfetten von Oberflächen und Werkstücken Hydrophobierung (Methanolabspalter) Verwenden als Bestandteil von Kaltreinigern zur offenen Metallentfettung Betanken von Kraftfahrzeugen unter Verwendung von Methanolkraftstoffen als Tankwart oder in ähnlicher Funktion. 4.3 Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten ohne Exposition Herstellen und Verarbeiten in geschlossenen Systemen Lagern und Transport geschlossener Behälter Tätigkeiten in räumlich abgetrennten Messwarten Laborarbeiten (sofern mit den im Labor üblichen geringen Stoffmengen umgegangen wird) Betanken mit Kraftstoffen für Ottomotoren. Da es bei Arbeitsverfahren in geschlossenen Anlagen z.b. durch Alterung zu Undichtigkeiten kommen kann, sind regelmäßige Überprüfungen erforderlich. 9

5 Bemerkungen Zusätzliche Informationen über die Stoffeigenschaften, Vorkommen und Gesundheitsgefahren gibt es im Gefahrstoffinformationssystem GESTIS (www.dguv.de # Webcode: d11892) ArbMedVV: Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge Berufskrankheit: 9 Abs. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII), Nr. 1306 der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung (BKV) Erkrankungen durch Methylalkohol (Methanol) und Nr. 1317 Polyneuropathie oder Enzephalopathie durch organische Lösungsmittel oder deren Gemische. BK-Report 2/2007. BK 1317 Polyneuropathie oder Enzephalopathie durch organische Lösungsmittel oder deren Gemische. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) (ed.). MAK- und BAT-Werte-Liste. Wiley-VCH GefStoffV: Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Unter www.baua.de/de/themen-von-a-z/gefahrstoffe/trgs/trgs.html TRGS 401 Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte TRGS 903 Biologische Grenzwerte 10

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Mittelstraße 51 10117 Berlin Tel.: 030 288763800 Fax: 030 288763808 E-Mail: info@dguv.de Internet: www.dguv.de