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Transkript:

Vernehmlassungsvorlage SV17 Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Zürich ZHK Lunch Talk 4 / 2017 2. Oktober 2017

SV 17 im Detail

Besondere Relevanz für bestimmte Kantone Kantone mit hoher Abhängigkeit von privilegiert besteuerten Unternehmen 26% Effektiver, ordentlicher Gewinnsteuersatz juristischer Personen 24% 22% 20% 18% 16% 14% GE SO VD BE ZH BS VS JU AG SG TG GR GL UR AR 12% OW LU TI BL FR NE SH SZ ZG AI NW 10% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% Anteil Gewinnsteuereinnahmen von privilegiert besteuerten Unternehmen Geschätzte jährliche Gewinnsteuereinnahmen von Kantonen und Gemeinden, inklusive des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer für juristische Personen, Durchschnitt 2009-2011, Quelle: Eidgenössisches Finanzdepartement: Massnahmen zur Stärkung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit http://www.news.admin.ch/nsbsubscriber/message/attachments/39708.pdf Maximaler effektiver Vorsteuersatz Bund/Kanton/Gemeinde für den jeweiligen Hauptort. Quellen: TaxWare, KPMG Schweiz 2

Besondere Relevanz für bestimmte Kantone Beiträge der Direkten Bundessteuer von Statusgesellschaften im Jahr 2011 Beträge in MCHF Quelle: economiesuisse / IFF Seminar August 2017 3

Patentbox auf kantonaler Ebene Wettbewerb Effektiver Steuersatz Patentbox Gemäss OECD Definition / Scope Reduzierte Besteuerung von: Lizenzeinnahmen Im Produkteverkaufspreis eingeschlossene Lizenzerträge (embedded income) Kapitalgewinne Patente & vergleichbare Rechte Modifizierter Nexus Ansatz F&E in der Schweiz Spätestens ab 1. Juli 2021 müssen sämtliche Patent- /Lizenzboxen dem Modifizierten Nexus-Ansatz der OECD entsprechen. Mit Software Ohne Software 4

Patentbox Internationaler Vergleich der effektiven Steuersätze Staat Effektiver Steuersatz auf Lizenzeinkünfte (in Prozent) Regulärer Steuersatz (in Prozent) Jahr der Einführung Qualifikation von «copyrighted» Software (nicht patentiert) Irland 6.25 12.50 2016 Ja Luxemburg 5.20 26.01 2018 Ja Niederlande 5.00 25.00 2007 Ja Singapur 5.00-10.00 17.00 2017 Ja Schweiz - ZH 9.50-11.00 12.40-18.20* 2020 Nein Vereinigtes Königreich 10.00 19.00 2013 Nein Zypern 2.50 12.50 2016 Ja * Gemäss Zürcher Vernehmlassungsvorlage zur USR III 5

F&E-Mehrfachabzug auf kantonaler Ebene 35* 35% 20% 20 Eigenforschung im Inland Pro Steuerjahr können zusätzlich 50% des F&E-Aufwandes (Personalaufwand im Inland plus Zuschlag von 35%) abgezogen werden. 100 F&E Personalaufwand F&E ausgelagert (Inland) 100 Ausgelagerte Forschung im Inland Pro Steuerjahr können zusätzlich 50% von 80% des fakturierten F&E- Aufwandes abgezogen werden. 135 80 215 Basis 50% Zusätzlicher F&E Abzug 107.5 Bei total (mind.) 235 F&E Aufwand können zusätzlich 107.5 abgezogen werden. Bei einem angenommenen kantonalen Vorsteuersatz von 5% ergibt sich eine Steuerreduktion von 5.4 bzw. eine Verbilligung der ursprünglichen Kostenbasis von 235 um 2.3%. * Annahme: mindestens 35 übriger F&E-Aufwand (nebst Personalaufwand) vorhanden 6

Beschränkung der Massnahmen F&E Mehrfachabzug Step Up (Statuswechsel) Patentbox Maximaler Abzug von 70% des steuerbaren Gewinns vor Verlustvorträgen und unter Ausschluss von Beteiligungserträgen Minimum Minimaler profit Gewinn of 20% von of 30% taxable des steuerpflichtigen profits Gewinns vor before Verlustvortrag set off losses (Betrachtung carried forward pro Gesellschaft) 7

Weitere Elemente der Reform Finanzpolitische Massnahmen: Erhöhung Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer Finanzausgleich Ermässigung der Kapitalsteuer Step-up bei Zuzug aus dem Ausland Anspruch CH Betriebsstätten auf pauschale Steueranrechnung Erhöhung der Dividendenteilbesteuerung (natürliche Personen) Berücksichtigung der Städte und Gemeinden betreffend finanzieller Kompensation (Kantone bleiben autonom) Erhöhung der Familienzulagen um CHF 30 Zinsbereinigte Gewinnsteuer 8

Ausgangslage für den Kanton Zürich

Steuersätze ausgewählter Länder 2017 2017 angekündigt 2017 2020 19% 17% 19% 2017 2017 2017 21.15% 2017 9% 12.5% 12.5% 12.4% Vereinigtes Königreich Ungarn Irland Zypern Zürich Luzern 10

Zukünftige Steuersätze der (Nachbar)Kantone Im Rahmen der Vorlage angekündigte oder bereits beschlossene Steuersätze Zürich im interkantonalen Vergleich 12.4 12.4 12.5 13.4* 13.8 12.0 14.6 16.0 16.4 18.6 No info 18.2* 21.4 21.2 Effektiver Steuersatz 2017 AG LU SH TG VD ZG ZH Angekündigter Steuersatz (Stand per September 2017) * Gemäss kantonaler Ankündigung / Vernehmlassungsvorlage zur USR III 11

Bsp. einer typischen Unternehmensstruktur Aktueller Steuersatz: 7.8% Zukünftiger Steuersatz: 12% - 18% Schweiz Holding AG Schweiz AG (operativ ohne Privileg) Ausland AG (operativ) Aktueller Ø Steuersatz: 17.8% Zukünftiger Steuersatz: 12% - 18% Wie gross wird der Nettoeffekt sein? 12

Bewegungsspielraum für den Kanton Zürich Stellschrauben gemäss Vernehmlassungsentwurf zur SV 17 Ordentlicher Steuersatz (18.2%?) Entlastungsfaktor bei der Patentbox (Maximalentlastung 90%) Einführung F&E Mehrfachabzug? Falls ja, in welchem Umfang (Maximalabzug 50%) Ermässigung bei der Kapitalsteuer Höhe des Kapitalsteuersatzes Gesamtentlastungsbegrenzung (maximal 70%) Höhe Sondersatz (Übergangsmassnahme) (Übergangsmassnahme) Teilbesteuerungsquote von qualifizierten Dividenden (minimal 70%) 13

Kontakt Peter Uebelhart Partner Head of Tax +41 58 249 42 24 puebelhart@kpmg.com 14

kpmg.ch/socialmedia kpmg.com/app Die hierin enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und beziehen sich daher nicht auf die Umstände einzelner Personen oder Rechtsträger. Obwohl wir uns bemühen, genaue und aktuelle Informationen zu liefern, besteht keine Gewähr dafür, dass diese die Situation zum Zeitpunkt der Herausgabe oder eine künftige Situation akkurat widerspiegeln. Die genannten Informationen sollten nicht ohne eingehende Abklärungen und professionelle Beratung als Entscheidungs- oder Handlungsgrundlage dienen. Bei Prüfkunden bestimmen regulatorische Vorgaben zur Unabhängigkeit des Prüfers den Umfang einer Zusammenarbeit. 2017 KPMG AG ist eine Konzerngesellschaft der KPMG Holding AG und Mitglied des KPMG Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, der KPMG International Cooperative ( KPMG International ), einer juristischen Person schweizerischen Rechts. Alle Rechte vorbehalten.