Ökologisch orientierte Gewässerunterhaltung an Flachlandgewässern und Gräben

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Transkript:

Ökologisch orientierte Gewässerunterhaltung an Flachlandgewässern und Gräben Christoph Dümpelmann Zeppelinstr. 33 35039 Marburg/Lahn (öbvsv) vimbavimba@web.de

Ökologisch orientierte Gewässerunterhaltung an Flachlandgewässern und Gräben? Warum? Unterhalten? Ökologisch?

Warum müssen Gräben unterhalten werden? 1. Weil es sie sonst sehr schnell nicht mehr gibt! aus: Faltblatt GfG Grundsätze einer ökologisch verträglichen Grabenpflege

Warum müssen Gräben unterhalten werden? 1. Weil es sie sonst sehr schnell nicht mehr gibt!

Warum müssen Gräben unterhalten werden? 2. Weil sie ihre Funktion verlieren a) Verlust der Funktion der Ent-/Bewässerung

Warum müssen Gräben unterhalten werden? 2. Weil sie ihre Funktion verlieren b) Verlust der ökologischen Funktion

Warum müssen Gräben unterhalten werden? b) Verlust der ökologischen Funktion Viele Arten Wenig Arten Wenig Arten

Warum müssen Gräben unterhalten werden? Weil sie zur Wasserführung erhalten bleiben müssen, um ihre wirtschaftliche Funktion weiter zu erfüllen Weil die Unterhaltung die ökologische Vielfalt fördert, da mit jeder Unterhaltung neue ökologische Nischen geöffnet/wiederhergestellt werden

Das Problem der Unterhalter! Warum sind da so viele Arten drin?

Das Problem der Unterhalter ist nicht das!

Das Problem der Unterhalter ist nicht nur, dass

Gräben Ersatzlebensräume für viele bedrohte Auearten sind!

Das Problem der Unterhalter ist das! Weil

Das Problem der Unterhalter es das zur Folge hat!

Das Problem der Unterhalter es das zur Folge hat!

Das Problem der Unterhalter! Warum sind da so viele Arten drin? 1. Weil Gräben und kleine Flachlandgewässer oft (letzte) Refugien von typischen Auearten sind? 2. Weil das, was gute landwirtschaftliche Praxis genannt wird, zu sehr hohen erosiv bedingten Boden- und Nährstoffeinträgen in allen sog. Vorflutern führt und damit der Unterhaltungsaufwand steigt.

Das Problem des Artenschutzes! Wie macht man am wenigsten kaputt?

Beachtung des Artenschutzes BNatSchG 39 Allgemeiner Artenschutz beachte: 39 (5) (Grabenfräsenverbot!) BNatSchG 44 Besonderer Artenschutz BArtSchV Amphibia ssp. Petromyzonidae ssp. Odonata ssp. Alle Großmuscheln außer Bachmuschel!

Beachtung des Artenschutzes natura 2000 Gebiete! mglw. FFH-VP notwendig!

Was wird bei einer Graben-/Gewässerunterhaltung beeinträchtigt? 1. Der Wasserkörper als Lebensraum incl. Pflanzenbesiedler

Beeinträchtigungen des Wasserkörpers Hinaustragen Verletzen/Töten Trübung

Beeinträchtigungen des Wasserkörpers Ein dreidimensionaler Lebensraum!

Beeinträchtigungen des Wasserkörpers Ein dreidimensionaler Lebensraum! Bild: E. Korte

Beeinträchtigungen des Wasserkörpers Hinaustragen Verletzen/Töten Trübung

Was wird bei einer Grabenunterhaltung beeinträchtigt? 2. Das Bodensubstrat als Lebensraum Hinaustragen Verletzen/Töten

Erheblichkeit des Eingriffs Gewässerunterhaltung an Flachlandgewässern und Gräben GFG-Neustadt 15.04.2015 Was ist bei einer Grabenunterhaltung nicht zu verhindern? Grund-/Sohlräumung Mähkorbeinsatz Mähboot oder landgestützte Mahd Unterhaltung per Hand Keine Unterhaltung Einteilung nach MENZE (1992) verändert Rolf Menze (1992): Auswirkungen der maschinellen Gewässerunterhaltung auf aquatische Lebensgemeinschaften, DVWK Schriften 99, Parey-Verlag 1992

Auftreten von ausgewählten Artengruppen in Gräben Fische + Neunaugen Amphibien Muscheln ganzjährig Februar bis September ganzjährig Art + (Zeit) Zeit Art + (Zeit) Libellen (ganzjährig) Art + (Zeit) Andere Gruppen meist ganzjährig Art + (Zeit)

Ökologisch wirksame Einschränkungen Prinzip 1: Kalte Jahreszeit bevorzugen Amphibien sind meist raus Höhere Sauerstoffbindung im Wasser Sedimentgebundene Arten oft tiefer eingegraben Stoffwechsel allgemein geringer Nachteil: Biomasseentnahme geringer

Ökologisch wirksame Einschränkungen Prinzip 2: Sohle möglichst nicht räumen! Zunehmende Vertiefung verhindern Substratgebundene Arten schonen??

Ökologisch wirksame Einschränkungen Prinzip 3: Abschnittsweise unterhalten Unvermeidbare Verluste reduzieren Wiederbesiedlungsinseln schaffen Strukturheterogenität schaffen

Ökologisch wirksame Einschränkungen Prinzip 4: Nicht vermeidbare Schäden minimieren! Absammelung des Mähguts zur Rettung besonders: Fische + Muscheln

Absammelung des Mähguts zur Rettung: Beispiel Fische Vom Aushub (ohne Spätfolgen ): Alle Arten sind betroffen! Bachneunauge bis über 30%! Dümpelmann (1992): Auswirkungen von Gewässerunterhaltungsmaßnahmen auf Fischpopulationen. Diplomarbeit Uni Marburg.

Absammelung des Mähguts zur Rettung: Beispiel Fische Heeggraben bei Dauernheim Zielart Schlammpeitzger Vorkommen des Schlammpeitzgers war bekannt, die genaue Bestandsgröße aber nicht. Voruntersuchung im Herbst 2010 Nachweis von 61 Individuen bei 40 Reusennächten im Heeggraben, Beleg einer sehr individuenreichen Teilpopulation im Niddaeinzugsgebiet. Aus: Korte (2012): Moderne Grabenunterhaltung unter Beachtung besonderer naturschutzfachlicher Aspekte. Vortrag im Rahmen der Fortbildungsveranstaltung Gewässerentwicklung Aktuell 2012 des LUWG und der GFG

Absammelung des Mähguts zur Rettung: Beispiel Fische Daraufhin: Empfehlung einer schonenden Räumung mittels Mähkorb und gezielte Kontrolle des Mähguts auf Schlammpeitzger Erfolg: Zurücksetzen von 738 Schlammpeitzgern in den Heeggraben auf 1.500 geräumten Metern. Aus: Korte (2012): Moderne Grabenunterhaltung unter Beachtung besonderer naturschutzfachlicher Aspekte. Vortrag im Rahmen der Fortbildungsveranstaltung Gewässerentwicklung Aktuell 2012 des LUWG und der GFG

Ökologisch wirksame Einschränkungen Prinzip 4: Nicht vermeidbare Schäden minimieren! Absammelung des Mähguts zur Rettung Ablagerung des Mähguts am Graben zur Rückwanderung oder zum Abflug von ausgetragenen Tieren

1: Kalte Jahreszeit bevorzugen 2: Sohle möglichst nicht räumen! 3: Abschnittsweise unterhalten 4: Nicht vermeidbare Schäden minimieren! Absammelung des Mähguts zur Rettung Ablagerung des Mähguts am Grabenrand

So bitte nicht!

Pardey et al. (2004): Gräben in NRW - Empfehlungen zur Unterhaltung aus naturschutzfachlicher Sicht. LÖBF-Mitteilungen 04/2004: 40-46. Christoph Dümpelmann, Zeppelinstr. 33, 35039 Marburg/Lahn (öbvsv) vimbavimba@web.de

Danke für die Aufmerksamkeit Christoph Dümpelmann, Zeppelinstr. 33, 35039 Marburg/Lahn (öbvsv) vimbavimba@web.de