Herbizid zur Bekämpfung von Ungräsern und Unkräutern in Mais im Nachauflaufverfahren sowie in Ziergehölzen

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Transkript:

MaisTer flüssig 30,0 g/l Foramsulfuron 1,0 g/l Iodosulfuron-methyl-natrium 30,0 g/l Isoxadifen-ethyl (Safener) Formulierung: OD (Ölige Dispersion) Herbizid zur Bekämpfung von Ungräsern und Unkräutern in Mais im Nachauflaufverfahren sowie in Ziergehölzen Gebinde 5 l Kanister 15 l Kanister 006169-00 Wirkungsweise und -spektrum MaisTer flüssig enthält zwei hoch aktive Wirkstoffe aus der Gruppe der Sulfonylharnstoffe (Wirkungsmechanismus HRAC-Gruppe B) und einen Safener. Die Wirkstoffe werden hauptsächlich über die Blätter aufgenommen und sehr schnell in der Pflanze verteilt. Sie hemmen in empfindlichen Pflanzen ein für die Bildung wichtiger Aminosäuren nötiges Enzym. Nach der Applikation wird das Pflanzenwachstum sehr schnell gestoppt und die Pflanze beginnt abzusterben. Der Absterbeprozess kann sich je nach Witterung über einige Wochen erstrecken. Die Nährstoffkonkurrenz der empfindlichen Unkräuter zur Kulturpflanze endet jedoch kurz nach der Behandlung. Die Unkräuter bilden während des Absterbens eine Neuauflauf hemmende Mulchschicht. Der Safener Isoxadifen-ethyl bewirkt, dass die Wirkstoffe in der Kulturpflanze schnell abgebaut werden, so dass die Kulturverträglichkeit gewährleistet ist. Der Abbau in den Unkräutern und empfindlichen Gräsern erfolgt wesentlich langsamer. MaisTer flüssig wird im Nachauflauf vom 2-Blatt- bis zum 6-Blatt Stadium der Kulturpflanze eingesetzt. Aufgrund der nahezu ausschließlichen Blattwirkung des Produkts sollten die Unkräuter bei der Behandlung weitestgehend aufgelaufen sein. - Sehr gut bis gut bekämpfbar: Acker-Fuchsschwanz, Borstenhirse-Arten, Gemeine Quecke, Hühnerhirse, Rispengras-Arten, Acker-Hellerkraut, Acker-Stiefmütterchen, Acker- Vergissmeinnicht, Amarant-Arten, Ampferblättriger Knöterich, Ausfallraps, Bingelkraut, Feigenblättriger Gänsefuß, Feldbeifuß, Floh-Knöterich, Franzosenkraut-Arten, Gänsedistel-Arten, Hirtentäschelkraut, Hohlzahn-Arten, Kamille-Arten, Kletten-Labkraut, Pfefferknöterich, Saatwucherblume, Stumpfblättriger Ampfer, Schwarzer Nachtschatten, Spreizende Melde, Taubnessel-Arten, Vielsamiger Gänsefuß, Vogelknöterich, Vogelmiere, Wegrauke, Weißer Gänsefuß - Ausreichend bekämpfbar: Acker-Kratzdistel, Acker-Schachtelhalm, Breitwegerich, Ehrenpreis-Arten, Erdrauch, Storchschnabel-Arten, Sumpfruhrkraut - Nicht ausreichend bekämpfbar: Fingerhirsearten, Acker-Winde, Winden-Knöterich Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und -bestimmungen Die von der Zulassungsbehörde festgesetzten Anwendungsgebiete werden in der folgenden Tabelle, die Genehmigungen nach 18a PflSchG (1998) weiter unten aufgeführt. Festgesetztes Anwendungsgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Hühnerhirse, Einjähriges Rispengras, Zweikeimblättrige Unkräuter (ausg. Winden-Knöterich, Acker-Kratzdistel) Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Mais (ausg. Zuckermais) Festgesetzte Anwendungsbestimmung (NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen (NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.

(NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. reduzierte Abstände: 50% 5 m, 75% 5 m, 90% * (NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. 10 m (NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. Bitte beachten Sie unbedingt auch die weiteren anwendungsbezogenen Anwendungsbestimmungen! Anwendung MaisTer flüssig wird im Nachauflauf vom 2-Blatt- bis zum 6-Blatt-Stadium des Maises (BBCH 12-16) eingesetzt. Zum Zeitpunkt der Applikation sollten die Unkräuter bereits aufgelaufen sein und das 2-4-Blatt-Stadium erreicht haben. Die meisten Ungrasarten werden nach dem Auflaufen bis zur Bestockung erfasst. Die Gemeine Quecke sollte ausgetrieben und 4-6 Blätter gebildet haben. Aufwandmenge: 1,5 l/ha in 200-400 l Wasser/ha Maximal 1 Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr. Beschränkungen MaisTer flüssig wird nicht in Zuchtgärten, zur Saatguterzeugung und in Zuckermais angewandt. Zum Einsatz von MaisTer bei Mais mit Untersaaten kontaktieren Sie bitte Ihren regionalen Berater oder das Agrar-Telefon. Wartezeit Mais: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.b. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). Bedingungen bei Behandlung MaisTer flüssig sollte bei Temperaturen bis 25 C eingesetzt werden. Nach einer Kälteperiode (< 10 C), besonders in Verbindung mit Niederschlägen, mit der Anwendung warten, bis sich der Kulturbestand wieder erholt hat und eine ausreichende Wachsschicht auf den Blättern vorhanden ist. An Tagen mit Temperaturen über 25 C und hoher Sonneneinstrahlung sowie in Zeiten mit sehr starken Temperaturschwankungen zwischen Tag (> 25 C) und Nacht, sollte MaisTer flüssig nicht angewendet werden. In durch Frost, Staunässe oder Trockenheit geschädigten, mangelhaft ernährten oder aufgrund anderer Ursachen geschwächten Beständen sollte MaisTer flüssig nicht angewendet werden. Der Einsatz auf extrem leichten Sandböden erhöht das Risiko der genannten Stressfaktoren. Bei Nichtbeachtung dieser Vorsichtsmaßnahmen können Schäden an der Kultur auftreten. Besondere Hinweise Wenn Sulfonylharnstoffe über mehrere Jahre auf den gleichen Feldern eingesetzt werden, kann es zu einer Selektion von resistenten Biotypen kommen. Eine Resistenzbildung kann durch Wechsel zu Herbiziden mit einer anderen Wirkungsweise oder Tankmischungen mit Produkten, die eine unterschiedliche Wirkungsweise haben, vermieden oder verlangsamt werden. Demzufolge muss es vermieden werden, in jedem Glied der Fruchtfolge einen Sulfonylharnstoff einzusetzen. Breitblättrige Kulturen (Raps, Rüben, Leguminosen, Kartoffeln, Gemüse) sowie Getreide und Futtergras sind sehr empfindlich gegenüber MaisTer flüssig. Abdrift oder Verwehungen von Spritzbrühe auf diese Kulturen oder auf Flächen, die für den Anbau dieser Kulturen vorgesehen sind, sind unbedingt zu vermeiden. Vor dem nachfolgenden Einsatz des Spritzgerätes in anderen Kulturen als Mais muss das Gerät sehr sorgfältig gereinigt werden (siehe auch Hinweise zur Gerätereinigung). Genehmigungen nach 18 a PflSchG (1998) Genehmigte Anwendungsgebiete Schadorganismus/Zweckbestimmung Hühnerhirse, Einjähriges Rispengras, Zweikeimblättrige Unkräuter (ausg. Winden-Knöterich) Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Ziergehölze ZIERPFLANZENBAU Ziergehölze Gegen Hühnerhirse, Einjähriges Rispengras und Zweikeimblättrige Unkräuter (ausg. Winden-Knöterich) in Ziergehölzen im Freiland im Frühjahr vor dem Austrieb sowie in ausgetriebenen und noch nicht ausgereiften Gehölzen als Zwischenreihenbehandlung/mit Abschirmung im BBCH-Stadium 10 bis 21 der Unkräuter spritzen. Aufwandmenge: 1,5 l/ha in maximal 400 l Wasser/ha Maximal 1 Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr Wartezeit Ziergehölze: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N). (SS2202) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Auflage für die Anwendung in ausgetriebenen und noch nicht ausgereiften Gehölzen (NW642) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig ( 6 Absatz 2

PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen Ziergehölze, vor dem Austrieb (NT103) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. (NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. reduzierte Abstände: 50% 5 m, 75% 5 m, 90% * (NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. 10 m Ziergehölze, vor dem Austrieb sowie in ausgetriebenen und noch nicht ausgereiften Gehölzen (NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. Zusätzliche Anwendungshinweise für Ziergehölze vor deren Austrieb im Frühjahr (Freiland) sowie in ausgetriebenen und noch nicht ausgereiften Gehölzen als Zwischenreihenbehandlung/mit Abschirmung (Freiland) Nach der Anwendung von MaisTer flüssig in einjährigen Nadelholzsaatbeeten vor dem Maitrieb wurden Schäden an der Kulturpflanze beobachtet. Thuja- und Taxus-Arten können nach der Anwendung von MaisTer besonders empfindlich reagieren. Gemeine Esche (Fraxinus excelsior) reagierte nach der Anwendung mit sehr starker Wuchsverzögerung und Weiden-Arten (Salix-Arten) wurden geschädigt. Deshalb sollte grundsätzlich keine Anwendung in einjährigen Nadelholzsaatbeeten und außerdem in Fraxinus excelsior, Thuja-, Taxus- und Salix- Arten erfolgen. Zur Mischbarkeit von MaisTer flüssig mit anderen Pflanzenschutzmitteln bzw. anderen Herbiziden liegen uns keine ausreichenden Erfahrungen vor. Deshalb empfehlen wir keine Tankmischungen. Im Zweifelsfall Fachberatung kontaktieren. Hinweis für genehmigte Anwendungen In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden. Bei der Anwendung eines Pflanzenschutzmittels in einem nach 18 PflSchG a.f. genehmigten Anwendungsgebiet ist zu beachten, dass die Prüfung der Wirksamkeit des Mittels in dem genehmigten Anwendungsgebiet sowie die Prüfung möglicher Schäden an Kulturpflanzen grundsätzlich nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens der deutschen Zulassungsbehörde sind und daher nicht ausreichend getestet und geprüft sind. Mögliche Schäden aufgrund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen sind daher nicht auszuschließen und liegen nicht im Verantwortungsbereich des Herstellers, sondern ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anwenders. Die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Pflanzenschutzmittels ist daher vom Anwender vor der Ausbringung des Mittels unter den betriebsspezifischen Bedingungen ausreichend zu prüfen. Pflanzenverträglichkeit (WP704) Sortenempfindlichkeit bei Mais beachten. (WP734) Schäden an der Kulturpflanze möglich. Nach bisherigen Erfahrungen wird MaisTer flüssig von den meisten, in Deutschland geprüften, Silo- und Körnermaissorten gut vertragen, wenn keine ungünstigen Bedingungen vor, während und nach der Anwendung herrschen. Die Anwendung von MaisTer flüssig wird aus Verträglichkeitsgründen nicht empfohlen - bei kühler, feuchter Witterung, - bei Frostgefahr und in bereits frostgeschädigten Maisbeständen, - bei langanhaltender Trockenheit, - bei Staunässe, - unmittelbar nach einer Regenperiode, durch die die Wachsschicht geschwächt ist, - solange sich Wasser auf Blättern oder in der Blatttüte befindet, - bei Temperaturschwankungen Tag/Nacht von über 20 C, - bei Temperaturen >25 C und gleichzeitig intensiver Sonneneinstrahlung, - bei sich langsam erwärmenden Böden, - in Beständen, die unter Nährstoffmangel, Krankheiten oder Schädlingsbefall leiden, - im Zuchtgarten, in Inzuchtlinien, in der Saatmaisvermehrung sowie in Zuckermais. Maisbestände, die mit MaisTer flüssig behandelt wurden oder werden sollen, dürfen nicht zusätzlich mit einem Insektizid auf der Basis organischer Phosphorsäure-Ester oder Thiocarbamate behandelt werden, um Mais-Unverträglichkeiten zu vermeiden. Dies gilt für Tankmischungen und Behandlungsfolgen während vier Wochen vor und nach der Anwendung von MaisTer flüssig. Die Anwendung von MaisTer flüssig auf Flächen, die vor, während oder nach der Saat mit Insektiziden auf Pyrethroid-, Neonicotinoid- oder Carbamat-Wirkstoffbasis behandelt wurden, ist problemlos möglich. Als unverträglich für MaisTer flüssig haben sich nach bisherigen Erfahrungen folgende Sorten erwiesen: Aabsolut, Bielik, Cladio, EE3315, Fjord, Golduval, GZ Aldera, Kluni cs, Nathan, Nescio, Prinz, Rival, SM51.135, Tango.

Diese Sorten können auch unter günstigen Anwendungsbedingungen durch MaisTer flüssig geschädigt werden. Für nicht in Deutschland geprüfte Maissorten oder für neu zugelassene Maissorten informieren Sie sich bzgl. der Herbizidverträglichkeit bitte auch bei den Züchtern bzw. deren Vertriebspartnern Kein Einsatz in Zuchtgärten, Saat- und Zuckermaisbeständen. Unverträglichkeit mit Phosphorsäure-Estern: MaisTer darf nicht auf Flächen angewendet werden, auf denen ein Bodeninsektizid auf Basis organischer Phosphorsäure-Ester eingesetzt wurde. Hier kann sich der Abbau des Wirkstoffes in der Maispflanze verzögern. Mit MaisTer behandelte Bestände dürfen aus den gleichen Gründen auch nicht mit Insektiziden auf Basis organischer Phosphorsäure-Ester behandelt werden. Andere Insektizide können jedoch problemlos angewandt werden. Anwendungstechnik Vor Gebrauch gut schütteln! Eine eventuell auftretende Phasenseparierung hat keinen Einfluss auf die Produktqualität und kann durch Schütteln rückgängig gemacht werden. Vermeidung von Restmengen Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und das Spülwasser zur Spritzbrühe geben. Die verwendeten Spritzgeräte müssen frei von Resten anderer Spritzmittel sein und entsprechend der Gebrauchsanleitung des vorher verwendeten Präparates gereinigt sein. Herstellung der Spritzbrühe Spritzfass ca. zur Hälfte mit Wasser füllen, dann die benötigte Menge MaisTer flüssig zugeben und das Spritzfass mit der restlichen Menge Wasser auffüllen. Dabei das Rührwerk betätigen, um das Produkt in der Spritzflüssigkeit gleichmäßig zu verteilen. Spritztechnik MaisTer flüssig nur mit exakt arbeitenden Spritzgeräten ausbringen. Spritzgeräte regelmäßig auf dem Prüfstand testen. Während der Arbeit ständig Spritzflüssigkeitsverbrauch in Bezug zur behandelten Fläche kontrollieren. Unvermeidlich anfallende Spritzflüssigkeitsreste im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der vorher behandelten Fläche ausbringen. Abdrift auf Nachbarkulturen und Überdosierungen sind zu vermeiden. Gerätereinigung Das Spritzgerät vollständig entleeren, Düsen und Filter ausbauen und mit Wasser reinigen. Das Spritzfass mit Wasser auf 10 % des Volumens auffüllen und Rührwerk laufen lassen. Die Reinigungsflüssigkeit auf der behandelten Fläche ausbringen. Danach nochmals das Spritzfass auf 10 % des Volumens auffüllen, gründlich spülen und ebenfalls auf der behandelten Fläche ausbringen. Düsen und Filter nochmals auf Ablagerungen überprüfen und wenn nötig reinigen. Mischbarkeit MaisTer flüssig ist mit den Maisherbiziden Buctril und Gardobuc 1 mischbar. In Tankmischungen sind die von den Zulassungsbehörden festgesetzten und genehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den Mischpartner einzuhalten. Für eventuelle negative Auswirkungen von Tankmischungen mit von uns nicht als mischbar eingestuften Produkten haften wir nicht. Nachbau Nach der Ernte des behandelten Maises können nach bisherigen Erfahrungen Getreide und im Frühjahr im Rahmen der üblichen ackerbaulichen Fruchtfolge alle ackerbaulichen Hauptkulturen nachgebaut werden. Sollte ein vorzeitiger Umbruch vorgenommen werden müssen, kann Mais nach vorherigem Pflügen nachgebaut werden. Hinweise für den sicheren Umgang Anwenderschutz (SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. (SB110) Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. (SE110) Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS110) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS210) Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SF245-01) Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Handschuhe vor dem Ausziehen waschen. Nutzorganismen (NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). (NN130) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfsspinnen) eingestuft. (NN165) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. Wasserorganismen (NW262) Das Mittel ist giftig für Algen. (NW264) Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. (NW265) Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. Die im Zusammenhang mit den "Festgesetzten Anwendungsgebieten" aufgeführten "Festgesetzten Anwendungsbestimmungen" und anwendungsbezogenen Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz sind unbedingt einzuhalten. Erste-Hilfe-Maßnahmen/Hinweise für den Arzt Erste-Hilfe-Maßnahmen Nach Einatmen: An die frische Luft bringen. Betroffenen warm und ruhig lagern. Sofort einen Arzt oder ein Behandlungszentrum für Vergiftungsfälle verständigen. Nach Hautkontakt: Mit viel Wasser und Seife abwaschen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. Nach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den Augenlidern. Falls Kontaktlinsen vorhanden,

diese nach den ersten 5 Minuten entfernen, dann das Auge weiter spülen. Bei anhaltender Augenreizung oder Rötung ist ein Augenarzt aufzusuchen. Nach Verschlucken: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Sofort einen Arzt oder ein Behandlungszentrum für Vergiftungsfälle verständigen. Hinweise für den Arzt Symptomatische Behandlung. Wenn eine größere Menge aufgenommen wird, sollte eine Magenspülung nur innerhalb der ersten beiden Stunden in Betracht gezogen werden. Die Applikation von Aktivkohle und Natriumsulfat wird aber immer empfohlen. Ein spezifisches Antidot ist nicht bekannt. Kennzeichnung gem. Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) GHS07 (Ausrufezeichen) GHS09 (Umwelt) Signalwort: Achtung H315: Verursacht Hautreizungen. H319: Verursacht schwere Augenreizung. H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. EUH208: Enthält Isoxadifen-ethyl, Polyglykolether. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P501: Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit örtlichen Vorschriften entsorgen. Leere Behälter dürfen nicht wieder verwendet werden! ist eine registrierte Marke von Bayer 1 = Trademark of a Syngenta Group Company Hersteller: Bayer CropScience AG, D-40789 Monheim Allgemeine Hinweise zur Nutzung der Daten 1. Unbedingt die auf der Packung aufgedruckte bzw. beigegebene Gebrauchsanleitung lesen und beachten. Die Angaben entsprechen dem heutigen Stand unserer Kenntnisse und sollen über die Präparate und deren Anwendungsmöglichkeiten informieren. Bei Einhaltung der Gebrauchsanleitung sind die Präparate für die empfohlenen Zwecke geeignet. Wir gewährleisten, dass die Zusammensetzung der Produkte in den verschlossenen Originalpackungen den auf den Etiketten gemachten Angaben entspricht. Da Lagerhaltung und Anwendung eines Pflanzenschutzmittels jedoch außerhalb unseres Einflusses liegen, haften wir nicht für direkte oder indirekte Folgen aus unsachgemäßer oder vorschriftswidriger Lagerung oder unsachgemäßer oder vorschriftswidriger Anwendung der Produkte. Eine Vielzahl von Faktoren sowohl örtlicher wie auch regionaler Natur, wie z.b. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Pflanzensorten, Anwendungstermin, Applikationstechnik, Resistenzen, Mischungen mit anderen Produkten etc., können Einfluss auf die Wirkung des Produktes nehmen. Dies kann unter ungünstigen Bedingungen zur Folge haben, dass eine Veränderung in der Wirksamkeit des Produktes oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden kann.für derartige Folgen können der Vertreiber oder Hersteller nicht haften. 2. Die Daten dürfen nicht verändert und an Dritte nur dann vollständig oder auszugsweise weitergegeben werden, wenn sie folgende Hinweise enthalten: - Bayer CropScience ist Eigentümerin der Daten - Stand der Daten - Vorbehalt gemäß Bedingung 1 3. Bei einer auszugsweisen Weitergabe übernimmt der Weitergebende die Verantwortung für die sachliche Richtigkeit des Auszugs. Internetausgabe, Stand: 11.02.2014