Draft label text Gebrauchsanleitung Zulassungsinhaber und Hersteller: CIECH Sarzyna Spółka Akcyjna, ul. Chemików 1, 37-310 Nowa Sarzyna, Polen, Tel. +48 (17) 24 07 111, Fax. +48 (17) 24 07 122, e-mail: sarzyna@ciechgroup.com, www.ciechgroup.com Vertrieb: POL-Sulphur 80 WP Wirkstoff: 800 g/kg (80% w/w) Schwefel Fungizid für die Anwendung nur durch berufliche Anwender zulässig. Wirkmechanismus (FRAC-gruppe): M2 Wirkungsweise: POL-Sulphur 80 WP ist Kontaktfungizid gegen Echten Mehltau an Weinreben und Zuckerrübe. Das Präparat ist mit Hilfe eines Feldspritzgerätes anzuwenden. Formulierung: Wasserdispergierbares Pulver (WP) 007635-00 Packungsgröße / Nettomenge: 1 kg, 25 kg, 30 kg Chargennummer:... Herstellungsdatum:... Verfallsdatum: 3 Jahre ab Herstellungsdatum Gebrauchsanleitungs-Etikett - Entwurf- 02-2016
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen: Schadorganismus/Zweck Kulturart/Objekt Anwendungsbestimmungen Echter Mehltau (Uncinula Weinrebe (Nutzung als Tafel- NB6641, NN334, NW 468, necator) und Keltertraube) NW609-1, WG734, NT104 Echter Mehltau (Erysiphe betae) Zuckerrübe NB6641, NW468, NW642-1 NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). NN334: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Typhlofromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. NT104: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. 2
NW609-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 5 m WG734: Das Mittel kann bei Spontangärung zu Gärverzögerungen führen. NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). 3
Anwendung Freiland Weinrebe Gegen Echten Mehltau (Uncinula necator): 4 kg/ha spritzen oder sprühen in max. 1000 l/ha Wasser. Kulturstadium: BBCH 15 bis BBCH 75 bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis. Zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 7 Tage. Max. 8 Anwendungen für die Kultur bzw. pro Jahr. Wartezeiten bei Keltertrauben 56 Tage und bei Tafeltrauben 28 Tage. Zuckerrübe Gegen Echten Mehltau (Erysiphe betae): 7,5 kg/ha spritzen in 300 l/ha Wasser bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis. Zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 10 Tage. Max. 3 Anwendungen für die Kultur bzw. pro Jahr. Wartezeiten bei Zuckerrübe 14 Tage. Empfohlene Wasseraufwandmenge Weinrebe: 500-1000 l/ha Zuckerrübe: 300 l/ha Hinweise zur Anwendungstechnik Nur technisch einwandfreie, geprüfte Spritztechnik einsetzen. Immer nur so viel Spritzbrühe ansetzen, wie gebraucht wird. Überdosierungen und Abdrift sind zu vermeiden. Auf gute und gleichmäßige Verteilung achten, evtl. Gerät auf Prüfstand überprüfen. Technisch bedingte Restmengen der Spritzbrühe im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf der behandelten Fläche spritzen. Spritzbrühmenge gemäß den Vorgaben der Gebrauchsanweisung. Spritztank mit 1/4 der erforderlichen Wassermenge füllen, Rührwerk einschalten und POL-Sulphur WP bei eingeschaltetem Rührwerk zugeben. Die entleerte Verpackung dreifach mit viel Wasser ausspülen und das Spülwasser der Spritzflüssigkeit zufügen. Den Rest der erforderlichen Wassermenge anschließend bei laufendem Rührwerk einfüllen. Bei laufendem Rührwerk umgehend nach Ansatz ausspritzen. Wartezeiten Keltertrauben Tafeltrauben Zuckerrübe 56 Tage 28 Tage 14 Tage 4
Hinweise für sicheren Umgang EUH 401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. NN3001 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. NN3002 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. NW263 Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere. SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Erste Hilfe Bei Hautkontakt: Kontaminierte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen. Kontaminierte Hautbereiche mit viel Wasser und Seife abwaschen. Sollten Reizungen/allergische Reaktionen auftreten, den Arzt hinzuziehen. Augenkontakt: Das nicht gereizte Auge schützen, Kontaktlinsen herausnehmen. Kontaminierte Augen über 10-15 Minuten gründlich mit Wasser spülen. Einen starken Wasserstrahl wegen dem Risiko der Hornhautverletzung vermeiden. Nach dem Spülen einen sterilen Verband anlegen. Den Arzt konsultieren, am besten den Augenarzt. Verschlucken: Sofort den Arzt hinzuziehen, die Verpackung oder das Etikett vorzeigen. Kein Erbrechen herbeiführen. Den Mund gründlich mit Wasser ausspülen und anschließend viel Wasser nachtrinken. Bewusstlosen niemals etwas in den Mund verabreichen. Nach Einatmen: Den Betroffenen an die frische Luft bringen, Betroffenen warm und ruhig lagern. Bei Auftreten von beunruhigenden Erscheinungen sofort den Arzt konsultieren. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Hautkontakt: bei empfindlichen Personen können Rötung, Trockenheit von Haut, Juckreiz, Hautausschlag oder Hautveränderungen auftreten Augenkontakt: mögliche Rötung, Tränen, Brennen und Schmerzen Bei Verschlucken: Reizung des Verdauungsapparats, Bauchschmerzen und Übelkeit 5
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Die Entscheidung über Weiterbehandlung trifft der Arzt nach einer gründlichen Beurteilung des Zustandes des Betroffenen. Kein Antidot. Symptomatisch behandeln. Reinigung Spritzgeräte und Spritzbrühebehälter nach Gebrauch gründlich reinigen. Die Reinigung soll möglichst auf dem Feld erfolgen. Geräte nicht in der Nähe von Oberflächengewässern reinigen. Anfallendes Spülwasser (1:10 verdünnt) auf der vorher behandelten Fläche ausbringen. Ungereinigte Spritzen unter Dach oder auf bewachsener Fläche abstellen. Hinweise für Lagerung Die Lagerung ihn ausschließlich in der Originalverpackung. Die Lagerung des Produktes sollte nicht unter 0 C und über 30 C erfolgen. Produkt so lagern, dass Betriebsfremde und Kinder keinen Zugang haben. Nicht zusammen mit Arzneimitteln, Lebensmitteln und Futtermitteln lagern. Entsorgung Restentleerte und sorgfältig gespülte Verpackungen bitte bei den autorisierten Sammelstellen des IVA-Entsorgungskonzeptes (PAMIRA) abgeben. Produktreste in Originalverpackungen sind Sondermüll und bei den zuständigen Körperschaften anzuliefern. Weitere Hinweise und Auskünfte geben Stadt- oder Kreisverwaltung. SP1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof und Straßenabläufe verhindern.) Haftung: Unsere Produkte sind von hoher Qualität. Da der Transport, die Lagerung und die Anwendung sowie die Witterungsbedingungen vor, während und nach der Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für die eventuelle Schäden aus dem Transport, der Lagerung und der Anwendung aus. 6