GESETZ über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri (Kantonales Kinder- und Jugendförderungsgesetz, KKJFG)

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Transkript:

GESETZ über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri (Kantonales Kinder- und Jugendförderungsgesetz, KKJFG) Info Veranstaltung im Rahmen der Vernehmlassung Dienstag, 3. November 2015 20.00 Uhr

Übersicht Warum Rechtsgrundlagen für die Kinder- und Jugendförderung? (RR Beat Jörg) Unser Leitbild für die Kinder- und Jugendförderung (RR Beat Jörg) Der Entwurf für ein Gesetz (Peter Horat) Weiteres Vorgehen (RR Beat Jörg) Diskussion und Fragen (alle) 2

Warum rechtliche Grundlagen? ein ausgesprochen kinder- und jugendfreundlicher Kanton Uri ist Probleme lösen es läuft viel, aber wer macht was? 3

Leitbild Kinder- und Jugendförderung Vision: Uri ist ein ausgesprochen kinder- und jugendfreundlicher Kanton 1. Wir fördern die Persönlichkeitsentwicklung 2. Wir setzen auf Eigeninitiative 3. Wir unterstützen die Freizeitgestaltung 4. Wir ermöglichen die Mitwirkung 5. Wir stärken die Identität mit unserem Kanton 4

Warum rechtliche Grundlagen? Abwanderung stoppen, Familien anziehen Uri ist Probleme lösen es läuft viel, aber wer macht was? 5

Abwanderung 6

Anzahl Personen Jahrgänge, wohnhaft im Kanton Uri 450 417 400 350 391 366 380 354 368 356 373 347 353 378 374 342 380 345 327 300 250 200 150 100 50 0 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 7

Warum rechtliche Grundlagen? Uri ist Probleme lösen es läuft viel, aber wer macht was? Nichts ist gesichert, rechtliche Grundlagen fehlen 8

Fehlende Grundlagen für Bereich Kinder- und Jugendschutz Kinder- und Jugendförderung allgemein fehlende Rechtsgrundlage für - Führen der Fachstelle Kindesschutz - Aufgaben und Rolle der Kindesschutzgruppe - Ziel und Zweck des Jugendschutzes - Ziel und Zweck der Förderung - Unterstützung von Angeboten und Projekten (Ferienpass, Ausbildungskurse), Veranstaltungen (Burning Night), Diensten (Tschau.ch), Trägern (Verein Momänt) und Infrastrukturen (Spielgruppen, Spielplätze, Einrichtungen) offene Jugendarbeit - Unterstützung der offenen Jugendarbeit (Beiträge an Treffdienstleistungen) Kinder- und Jugendmitwirkung - Beiträge an den Jugendrat - Rolle eines Kantonalen Jugendparlamentes Kanton - Gemeinden - Abgrenzung der Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden Organisation Kanton - Kantonaler Jugendbeauftragter / Kantonale Jugendbeauftragte - Kantonale Kinder- und Jugendkommission 9

Warum rechtliche Grundlagen? Uri ist Probleme lösen Gesetz soll Aufgaben von Gemeinden und Kanton festlegen es läuft viel, aber wer macht was? 10

Warum rechtliche Grundlagen? ein ausgesprochen kinder- und jugendfreundlicher Kanton Abwanderung stoppen, Familien anziehen Uri ist Probleme lösen Gesetz soll Aufgaben von Gemeinden und Kanton festlegen wer macht was? es läuft viel, aber Nichts ist gesichert, rechtliche Grundlagen fehlen 11

Das Gesetz über die Kinder- und Jugendförderung führt zu einer gezielteren Förderung der Kinder- und Jugendlichen regelt die Aufgabenteilung zwischen Privaten, Gemeinden und Kanton sichert die bestehenden Angebote für die Kinder und Jugendlichen ist Grundlage, dass Uri ein ausgesprochen Kinder- und Jugendfreundlicher Kanton ist 12

Entwurf Kantonales Kinder- und Jugendförderungsgesetz KKJFG Vorbild war das entsprechende Gesetz des Kantons Obwalden ist allgemein gehalten und legt Grundsätze fest gilt für Kinder und Jugendliche bis zum 25. Altersjahr mit Wohnsitz in Uri oder solche die hier in Ausbildung sind oder hier arbeiten 13

KKJFG - Grundsätze Erziehungsberechtigte sind verantwortlich Hauptziel: günstige Rahmenbedingungen schaffen für Entwicklung der Kinder und Jugendlichen Kanton und Gemeinden berücksichtigten in ihren Tätigkeiten die Anliegen der Kinder und Jugendlichen Subsidiarität Zusammenarbeit 14

KKJFG Aufgaben Kanton Kinder- und Jugendkommission führt Fachstelle Kinder- und Jugendförderung und Fachstelle Kindesschutz sorgt für individuelle Beratung fördert Mitwirkung auf kantonaler Ebene kann Beiträge gewähren 15

KKJFG Aufgaben Gemeinden bezeichnen verantwortliche Stelle fördern Freizeitangebote fördern Mitwirkung auf Ebene Gemeinden können Beiträge gewähren 16

KKJFG finanzielle Auswirkungen keine direkten finanziellen Auswirkungen aber neue Verpflichtung etwas machen zu müssen Beiträge können gewährt werden weiterhin ist es möglich Mittel aus dem Lotteriefonds zu verwenden 17

Weiteres Vorgehen Vernehmlassung bis 30. November 2015 Auswertung Vernehmlassung und Erstellen Bericht und Antrag an den Landrat bis 18. Dezember2015 27. Januar 2016: 1. Lesung im Landrat 25. Februar 2016: 2. Lesung im Landrat 25. September 2016: Volksabstimmung 18

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Diskussion / Fragen? 20