Nachhaltige Stadt- und Ortsentwicklung im Rahmen des Thüringer EFRE-Programms

Ähnliche Dokumente
Wichtige Informationen

2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom

Energieeinsparkonzepte und Energienutzungspläne

Richtlinien der Stadt Oberursel (Taunus) für die Förderung von Kindertagespflege (in der Fassung des Magistratsbeschlusses vom

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuwendungen zur Sanierung und den Bau von Tierheimen

Niedersächsisches Ministerium für f r Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der beruflichen Wiedereingliederung von Strafgefangenen und Haftentlassenen

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen

Diese Förderrichtlinien bieten einen finanziellen Anreiz zum Bau, Erwerb, zur Sanierung oder auch zum Abriss von Gebäuden innerhalb der Ortskerne.

Stadt-Umland-Wettbewerb (Teil EFRE) Manuela Hermannek, Verwaltungsbehörde EFRE

2231-A. Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen

b) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und

Richtlinien der Stadt Bad Lippspringe über die Gewährung von Zuwendungen zur Gestaltung und Verschönerung von Fassaden im Innenstadtbereich

Häufig gestellte Fragen zur EFRE- Förderung Nachhaltige Stadt- und Ortsentwicklung

GEMEINSAME REGELN FÜR EINNAHMEN SCHAFFENDE PROJEKTE. Version: Europäische Union

Ziele und Schwerpunkte des EFRE in Brandenburg

Förderbaustein Information für Antragsteller zur Umsetzung der ESF-Richtlinie Berufliche Bildung. Förderbaustein Weiterbildungsscheck -individuellfür

216 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereiches

Gemeindeentwicklungsausschuss SENDEN _ 21. April 2016

Attraktiv. Effi zient. Inklusiv. Erster Wettbewerbsaufruf Nachhaltige Stadt- und Ortsentwicklung im Rahmen des Thüringer EFRE-Programms

Die Kommunalrichtlinie und EFRE Förderrichtlinie Energetische Sanierung von Sporthallen. Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen Hannover

Fördergrundsätze. I. Zielsetzung und Gegenstand der Förderung

Freiburger Bildungspaket Förderkriterien

R i c h t l i n i e. Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) vom. (GA-Sonderprogramm Hochwasser ) vom

Projektauswahlkriterien

Richtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein. (Schwimmsportstättenförderrichtlinie)

EU-Strukturfonds ; Aktionsbogen Aktion Qualifizierung von Existenzgründern (Richtlinie)

Mittelstandsrichtlinie des Sächsischen Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit (SMWA)

Betreuungsangebote für Demenzkranke Hintergründe und Tipps zum Förderverfahren nach 45c SGB XI

Mittelfluss des EFRE in Brandenburg

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie

Wohnungsbauinitiative des Main-Kinzig-Kreises Preisgünstiger Wohnungsbau im Main-Kinzig-Kreis. Verfahrensrechtliche Eckpunkte Investorensuche

Jugendpolitik in Europa EU Beschäftigungspolitik für junge Menschen HdBA, 8. September 2015

Sie wollen an der Kostenschraube drehen.

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover /

FÖRDERPROGRAMME Mittelstand für Energieeffizienz

Richtlinie über Freiwillige Leistungen der Stadt Schwarzenbek

Projektauswahlkriterien

Richtlinie zur Förderung von Landesjugendverbänden (LJP - 5)

2. Ostdeutscher Kämmerertag Leipzig

MERKBLATT BEIHILFEN. e Merkblatt Beihilfen 1 von 5

Städtebauförderung in der EU-Förderperiode

Vereinbarung über die Durchführung von Modernisierung- und Instandsetzungsmaßnahmen

"Mikrosystemtechnik" P r o g r a m m b e s c h r e i b u n g

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Träger der freien Jugendhilfe und an kommunale. Gebietskörperschaften.

Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Ried

Das Gesetz unterteilt die Vereinsgründung in zwei Phasen: die Errichtung und die Entstehung des Vereins.

Antrag auf Förderung von Maßnahmen nach 3.1 der Richtlinie für die Förderung von Energiemanagementsystemen

Förderung von Beratungen zum Energiespar-Contracting

c. Materielle Gegenstände, Infrastruktur- oder Bauvorhaben mit mehr als insgesamt EUR Fördermitteln:

Quelle: Gliederungs-Nr: Fundstelle: MBl. LSA. 2013, 222

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Gesundheit im Landkreis Saalekreis

Unternehmensförderung. Thüringen

Verordnungsvorschläge zur EU-Regionalpolitik

Moderner Staat 2015: Neue Infrastrukturen braucht das Land!

EFRE-Förderung im Operationellen Programm des Freistaats Sachsen für den EFRE

Merkblatt. Sonderprogramm für zusätzliche Ausbildungsplätze

Richtlinien für die Zusatzförderung im Rahmen der staatlichen Wohnungsfürsorge (Bayerische Zusatzförderungsrichtlinien - BayZfR)

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Integration von Spätaussiedlern und Ausländern durch das Land Sachsen-Anhalt

LEADER-Förderung Dübener Heide Sachsen-Anhalt

Staatliche Förderung für Wärmepumpen

Aktuelles zur Förderung Straßenbeleuchtung

Richtlinie zur Förderung von Vereinen und Verbänden mit Anlagen

Code of Conduct VAS/WAP Billing Dienste

RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales 11 C v (ab Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen)

SMUL-Richtlinie Absatzförderung Land- und Ernährungswirtschaft 2014 Chancen und Herausforderungen

Energieeffizienz Kosten durch Investitionen in Energieeinsparungen reduzieren

Integrierte Dienstleistungen regionaler Netzwerke für Lebenslanges Lernen zur Vertiefung des Programms. Lernende Regionen Förderung von Netzwerken

ABG Arbeit in Berlin GmbH. Ergänzende Förderbedingung Nr. 05. Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen. 1.

Anlage zu den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (AVG)

Förderung von Innovationen in Öffentlichen Bibliotheken

Sanieren Renovieren - Modernisieren

Zuschussfähigkeitsregeln für Projekte der Technischen Hilfe

Landesförderrichtlinie Klimaschutz / Erneuerbare Energien. Was wird gefördert?

Antrag auf Förderung Fensteraustausch nach den Richtlinien der Stadt Neuburg an der Donau für das Förderprogramm Klima- und Ressourcenschutz

VON DER LEISTUNG ZUR WIRKUNG STRATEGIEN FÜR NÖ-HAUPTREGIONEN 2014+

Fördergrundsätze für die Gewährung von Zuschüssen bei der Begrünung von Fassaden und Dächern in der Stadt Hannover

Das Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz Informationen

Initiative energetische Gebäudesanierung. Eine Kooperation des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Doppelt Geld - Fördermittel zur Energieeinsparung!

1. Gegenstand der Förderung

Allgemeine Bewilligungsbedingungen für die Gewährung von Zuschüssen durch die Stadt Siegen

Sie sanieren wir finanzieren: KfW!

Die Antragstellung ist nur über das BOP-Portal des Bundesinstitutes für Berufsbildung (BIBB) ( möglich.

Richtlinien über die Gewährung von Energie-Förderbeiträgen

Planung, Technik und Umwelt Umweltmanagement

Projektförderung. Seite 2036 Thüringer Staatsanzeiger Nr. 51/ Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2014 Nr. 3 vom Seite 31 bis 44

Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte

Stadt Emden Aktive Innenstadt

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden in Sachsen-Anhalt

Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Sachsen Überblick. Falk Schneider Dresden, 27. Januar 2015

2.1 die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen,

Az.: Zuwendungszweck

Vom 3. Februar I. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage

Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten durch junge Paare und Familien

Aufruf zur Interessenbekundung für das Programm. Stark im Beruf Mütter mit Migrationshintergrund steigen. ein ESF-Förderperiode

Ziele und Umsetzung des Förderprogramms Kleinere Städte und Gemeinden überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion

Transkript:

Nachhaltige Stadt- und Ortsentwicklung im Rahmen des Thüringer EFRE-Prgramms 2014-2020 Was wird gefördert? Investive und nicht investive Maßnahmen im Rahmen einer Integrierten kmmunalen Strategie (IKS) in Zentralen Orten des Freistaats Wer ist antragsberechtigt? Zuwendungsempfänger sind Gemeinden und kmmunale Zusammenschlüsse, die sich im EFRE-Wettbewerb des TMIL Nachhaltige Stadt- und Ortsentwicklung für die EFRE- Förderung qualifiziert haben Allgemeine Infrmatinen Zuwendungszweck: Mit den Zuwendungen aus dem EFRE 2014-2020 sllen die Zentralen Orte Thüringens als vitalisierende Impulsgeber und infrastrukturelle Ankerpunkte für ihr jeweiliges Umland weiterentwickelt und gestärkt werden. Mit Blick auf die lkalen Herausfrderungen, Chancen und Entwicklungsbedarfe knzentriert sich die Förderung auf die Schwerpunkte attraktive Stadt, effiziente Stadt, inklusive Stadt als strategischen Rahmen. Innerhalb dieses Rahmens sll die Entwicklung als Whn-, Wirtschafts-, Szial-, Bildungs- und Kulturstandrt unterstützt und die öklgischen und energetischen Bedingungen verbessert werden Gegenstand der Förderung In den Zentralen Orten können flgende investive und nicht investive Maßnahmen gefördert werden: a. Investive Maßnahmen energetischen Sanierung, Erschließen vn Effizienzptenzialen, Umsetzung vn energetischen Knzepte/Strategien, Investitinen zur Erhöhung der Energieeffizienz vn Gebäuden insbesndere vn besnders wichtigen Immbilien für die nachhaltige Stadtentwicklung (denkmalgeschützte Gebäude), Investitinen zur Erhöhung der Energieeffizienz vn öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen mit einem besnders hhen Einsparptenzial beispielsweise durch Verbesserung der Gebäudehülle, Erneuerung und Optimierung der Beheizung, Lüftungstechnik swie Kühlung, Einbau intelligenter Gebäude- und Regelungstechnik,

Einsatz effizienter Beleuchtungstechnik, Integratin energieeffizienter Technlgien, Einsatz vn Hcheffizienzgeräten und -pumpen, energetische Flächenptimierung im Gebäude, Investitinen in ganzheitliche Systemlösungen zur Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien am Energieverbrauch in öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen beispielsweise durch integrierte Nutzungen vn erneuerbaren Energien (Slarthermie, Phtvltaik, Gethermie, Bimasse, Faulgase etc.), Einsatz innvativer Energie- und Speichertechnlgien, Einsatz vn Klein- und Mini-Kraft-Wärme-Kpplungsanlagen, die bedarfsrientierte Anpassung bzw. Aufwertung vn städtischen Infrastrukturen, strukturwirksame städtebauliche Maßnahmen zur Schaffung attraktiver Whn-, Mbilitäts- und Wirtschaftsbedingungen insbesndere in öffentlichen Räumen swie zur Anlage vn stadtnahen Erhlungsräumen, Infrastrukturanpassungen zur Unterstützung der Städte bei der Überwindung negativer Flgen des demgrafischen Wandels. Hierzu gehören u.a. Investitinen in den Bereichen Kultur swie in Szial- und Gesundheitsinfrastruktur auf der Grundlage vn gesamtstädtischen integrierten Szialplanungen der Kmmunen, Vrhaben zur Erhöhung der Barrierefreiheit in öffentlichen Infrastrukturen, die Beräumung und Revitalisierung vn Flächen im Siedlungszusammenhang. b. Nichtinvestive Maßnahmen Erstellung vn Strategien zur Energieeinsparung und Energieeffizienzsteigerung, kmmunale Energieknzepte, Energiebedarfs- und Ptenzialanalysen, gebietsbezgene, integrative Knzepte zur energetischen Sanierung vn Stadtquartieren der ganzen Städten und Gemeinden, Identifizieren vn Effizienzptenzialen bei Wärme- und Strmerzeugung, -verteilung, -speicherung und -verbrauch, Mdellierung kleinräumiger Szenarien zu den Auswirkungen des Klimawandels im Zusammenhang mit der Aufstellung umsetzungsrientierter kmmunaler Anpassungsknzepte, Vrhaben zur Belebung des Geschäftsumfelds vn Handel und Gewerbe, z. B. City- und Geschäftsstraßenmanagement Prjekte zur Aktivierung bürgerschaftlichen Engagements in vm Strukturwandel besnders betrffenen Quartieren. Zuwendungsart und -höhe:

Der Fördersatz beträgt maximal 80 % EFRE-Anteil der förderfähigen Ausgaben. Die EFRE- Mittel werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Frm einer Anteilfinanzierung gewährt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 10.000 EUR betragen. Für eine EFRE- Kfinanzierung kmmen nur Ausgaben in Betracht, die vm Begünstigten zwischen dem 1.1.2014 und dem 31.12.2023 tatsächlich getätigt wurden. Bei Vrhaben, die unter die beihilferechtlichen Bestimmungen fallen (i.d.r. bei öffentlicher Förderung unternehmerischer Tätigkeit), verringert sich die Zuwendungshöhe auf die beihilferechtlich zulässige Höchstgrenze. Bei Gewährung einer De-minimis-Beihilfe darf die Gesamtsumme der De-minimis-Beihilfen in einem Zeitraum vn drei Steuerjahren den Betrag vn 200.000 EUR nicht überschreiten. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vraussetzungen Allgemeine Vraussetzungen Die Förderung knzentriert sich auf Zentrale Orte. Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neufassung der Thüringer Städtebauförderungsrichtlinien Zentrale Orte nach dem Thüringer Landesentwicklungsprgramm und den Reginalplänen waren swie kmmunale Zusammenschlüsse, denen mindestens ein Zentraler Ort angehört. Vraussetzung für die Förderung ist die Aufnahme des Zuwendungsempfängers in den Kreis der förderfähigen Zweckverbände, Städte und Gemeinden im Ergebnis des EFRE-Wettbewerbs des TMIL Nachhaltige Stadt- und Ortsentwicklung. Mit der Mitteilung der psitiven Wettbewerbsentscheidung sind die ausgewählten Kmmunen berechtigt, für ihre bereits geplanten swie für zukünftig zu entwickelnde Vrhaben die Förderung zu beantragen. Weitere Vraussetzungen Die Vrhaben lassen sich schlüssig aus der eingereichten und bestätigten integrierten kmmunalen Strategie ableiten; bei der Auswahl der Vrhaben gelten außerdem flgende Kriterien: Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit des Vrhabens. Das Vrhaben leistet einen Beitrag zur Schaffung attraktiver Whn-, Mbilitäts- und Wirtschaftsbedingungen und/der einen Beitrag zur Unterstützung der Kmmune bei der Überwindung negativer Flgen des demgrafischen Wandels. Bei Vrhaben im Bereich der Szial- und Gesundheitsinfrastruktur muss die Entscheidung (zur Antragstellung) auf der Grundlage vn gesamtörtlichen integrierten Szialplanungen der Kmmune getrffen werden. Das Vrhaben leistet einen Beitrag zu den Querschnittszielen (keine Ausschlusskriterien)

einen Beitrag zur Verbesserung der öklgischen und/der klimatischen Bedingungen im betrffenen Stadtgebiet (Nachhaltigkeit) und/der einen Beitrag zur Barrierefreiheit (Chancengleichheit). Besndere Vraussetzungen für Maßnahmen der CO 2 -Einsparung Die Vrhaben lassen sich schlüssig dem Schwerpunkt effiziente Stadt in der eingereichten und bestätigten integrierten kmmunalen Strategie zurdnen; bei der Auswahl der Vrhaben gelten außerdem flgende Kriterien: das Vrhaben schafft zusätzliche Kapazitäten zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien und/der das Vrhaben weist ein hhes Energiesparptenzial auf. Nachhaltigkeit Das Vrhaben verwendet unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit die beste verfügbare Technik. Bei der Existenz vn Energie-Labels mindestens Effizienzklasse A. Bei energetischen Sanierungsvrhaben an Bestandsgebäuden und bei der energetischen Optimierung vn technischen Infrastrukturen sind nur slche Vrhaben förderfähig, die gesetzliche Standards (z.b. EnEV, EEWärmeG) überschreiten. Bei Vrhaben, die eine bauteilbezgene Sanierung zum Gegenstand haben, muss dargelegt werden, dass die Anfrderungen gemäß KfW-Prgramm 218, Förderstufe E bzw. F aktuelle Anlage Technische Mindestanfrderungen erfüllt werden. Bei quartiersbezgenen energetischen Vrhaben muss mit dem Antrag dargelegt werden, dass entweder Anlagen außerhalb des Erneuerbare-Energien- Wärmegesetzes (EEWärmeG) errichtet werden der eine Übererfüllung der Vrgaben des EEWärmeG gegeben ist. Es sind den Regeln der Technik entsprechende Berechnungsverfahren durchzuführen. Die entsprechenden Berechnungen und Nachweise sind vr der Einreichung des Bewilligungsantrages bei der Bewilligungsbehörde der ThEGA vrzulegen und mit dieser abzustimmen. Die Einsparungen beim CO 2 -Ausstß und/der die zusätzlichen Kapazitäten der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen sind bei allen energetischen Maßnahmen in geeigneter Weise nachzuweisen. Die entsprechenden Berechnungen und Nachweise sind vr der Einreichung des Bewilligungsantrages bei der Bewilligungsbehörde der ThEGA vrzulegen und mit dieser abzustimmen (Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur, Mainzerhfstraße 12, 99084 Erfurt, Ansprechpartner Herr Frank Rman Leipe). Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben für: Persnal- und Sachausgaben der Stadt-/Gemeindeverwaltung,

Sllzinsen, Umsatzsteuerbeträge, die als Vrsteuer abziehbar sind (erstattungsfähige Mehrwertsteuer). Ksten für den Erwerb vn Grundstücken, die höher sind als 10 % der zuschussfähigen Gesamtausgaben des Prjekts. Bei Brachflächen und ehemals industriell genutzten Flächen mit Gebäuden erhöht sich der Grenzwert auf 15 %. Erhaltungsaufwand bei technischen, energetischen swie verkehrlichen Infrastrukturen sweit er den üblichen Unterhaltungs- und Instandhaltungspflichten des Eigentümers entspricht. Zuständige Stelle Antrags- und Bewilligungsstelle ist das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA), Referat 310, Städtebau, Bauleitplanung, Städtebauförderung, Pstfach 2249, 99403 Weimar. Hinweise zum Verfahren Städte/Gemeinden/Kmmunale Zusammenschlüsse, die sich für eine Förderung im Rahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung aus EFRE-Mitteln qualifiziert haben, müssen zum Stichtag 1. Nvember jeweils einen Jahresprgrammantrag für das Flgejahr stellen. Die Prgrammanmeldung umfasst jeweils: ein frmlses Anschreiben, den Jahresantrag (Anlage 1 b zu den Thüringer Städtebauförderungsrichtlinien), die bestätigte integrierte kmmunale Strategie (sweit sie nch nicht beim TLVwA vrliegt), die unterzeichnete Vereinbarung zwischen der Kmmune und dem Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft über die Auswahl vn Vrhaben im Rahmen der nachhaltigen Stadtentwicklungsstrategie; eine einmal geschlssene Vereinbarung gilt für den gesamten Prgrammzeitraum, ein Maßnahmenplan im Maßstab 1:2000 in Papierfrm (A 3) mit den im Jahresantrag bezeichneten und entsprechend nummerierten Einzelvrhaben, ein Lageplan für jedes Einzelvrhaben im Maßstab 1:500 mit kurzen Erläuterungen. Einzelprjekte dürfen nach Vrlage des Bescheides für die Gesamtmaßnahme ab Eingang des Einzelprjektantrags bei der Bewilligungsstelle auf eigenes Risik begnnen werden. In Weiterleitungsfällen haben die Gemeinden/Städte sicherzustellen, dass die für sie geltenden Bestimmungen dem Dritten auferlegt werden. Die Gemeinden haben dem TLVwA bei Beantragung vn Auszahlungen und bei Erbringung des Verwendungsnachweises ihr Prüfergebnis mitzuteilen. Zweckbindungsfrist

Die Zweckbindungsfrist bei Investitinen in die Infrastrukturbeträgt beträgt 15 Jahre. Treten innerhalb dieser Frist Änderungen der Eigentumsverhältnisse der erhebliche Veränderungen der Art, der Ziele der der Durchführungsbestimmungen des Vrhabens ein, die seine ursprünglichen Ziele untergraben würden, s hat der Zuwendungsempfänger dies unverzüglich der Bewilligungsbehörde anzuzeigen. Aufbewahrungsfrist Der Zuwendungsempfänger hat sämtliche mit dem Prjekt im Zusammenhang stehenden Originalbelege (z. B. Rechnungen) swie die entsprechenden Zahlungsbelege im Original grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2030 aufzubewahren. Publizitätspflichten Mit der Antragstellung erklärt der Zuwendungsempfänger sein Einverständnis über die Aufnahme in das öffentliche Verzeichnis der Begünstigten. Das Verzeichnis wird in elektrnischer Frm zentral bei der EFRE-Verwaltungsbehörde auf Basis der Mittelbewilligungen geführt, veröffentlicht, und regelmäßig aktualisiert. Außerdem ist der Begünstigte zur Einhaltung der Publizitätsvrschriften der EU verpflichtet. Die ntwendigen Infrmatinen für Begünstigte über die vrgegebenen Publizitätspflichten enthält Anlage 16 zu den Thüringer Städtebauförderungsrichtlinien. Ksten Es fallen keine Ksten bzw. Gebühren im Antragsverfahren beim TLVwA an. Rechtsgrundlagen Richtlinien zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (Thüringer Städtebauförderungsrichtlinien - ThStBauFR) vm 17. Dezember 2015, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 3/2016 vm 18. Januar 2015, S. 83 169.