Ein freudiges Ereignis! Veranstaltung der Handelskammer zum Mutterschutz im Betrieb 11.06.2014
Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes der Schwangeren Spätestens bei Meldung der Schwangerschaft Möglichst frühzeitig bei Einrichtung des Arbeitsplatzes mitdenken
Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes der Schwangeren 5 Themen: Physikalische Gefährdungen Gefahrstoffe Infektionsgefahren Besondere Arbeitsbedingungen Arbeitszeiten
Gefährdungsbeurteilung erstellen Die Handlungsanleitung der Gewerbeaufsicht ist eine gute Hilfestellung! Fragenkatalog mit 5 Kapiteln Verband dt Betriebs-und Werksärzte
Auszug aus dem Fragenkatalog Mögliche Gefährdungsfaktoren Liegen folgende Gefährdungsfaktoren vor? ja nein entfällt A Physikalische Gefährdungen a) Heben, tragen oder bewegen von Lasten, ohne mechanische Hilfsmittel - regelmäßig mehr als 5 kg- gelegentlich mehr als 10 kg (Werden mechanische Hilfsmittel eingesetzt, so gilt die körperliche Beanspruchung entsprechend.) b) Hitze c) Kälte d) Nässe e) Lärm mit einem Beurteilungspegel (Leq) > 80 db (A) (ggf. Messung veranlassen) oder impulshaltige Geräusche f) Stöße und Erschütterungen auf oder in der Nähe von Maschinen g) Ionisierende Strahlung - Tätigkeit im Kontrollbereich - Sonstige Tätigkeiten h) Genehmigungspflichtiger Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen i) Nicht ionisierende Strahlung - Kernspintomographie - sonstige extreme elektromagnetische Felder j) ständiges Stehen - Sitzgelegenheit nicht vorhanden - länger als 4 Stunden täglich k) häufig erhebliches Strecken Verband dt Betriebs-und Werksärzte
Gefahrstoffe - Beispiel aus dem Fragenkatalog 2. Sehr giftige, giftige, gesundheitsschädliche oder in sonstiger Weise den Menschen chronisch schädigende Stoffe a) Hat die werdende Mutter Kontakt mit entsprechend eingestuften Gefahrstoffen? b) Werden die Grenzwerte überschritten (ggf. Messung veranlassen)? (Anmerkung: bei Grenzwertüberschreitung besteht ein Beschäftigungsverbot) c) Besteht unmittelbarer Hautkontakt mit hautresorptiven Gefahrstoffen? ja nein entf.
C. Gefährdung durch Biologische Arbeitsstoffe (Umgang mit / mögliche Übertragung von Krankheitserregern) 1. Umgang mit Stoffen, Zubereitungen oder Erzeugnisse, ja nein entf. die ihrer Art nach erfahrungsgemäß Krankheitserreger übertragen können (z. B. Gewebe, Blut, Körperflüssigkeiten und ausscheidungen) Anmerkung: Persönliche Schutzausrüstung verhindert nicht Verletzungen durch stechende/schneidende Instrumente. 2. Exposition gegenüber sonstigen Erregern (Viren, Bakterien, Pilze), (Risikogruppe 2 4) - Hepatitis B- Virus, Hepatitis C-Virus, Human Immunodeficiency-Virus [HIV], Masern-Virus, Mumps-Virus, Parvovirus B 19 [Ringelröteln], Röteln-Virus, Toxoplasma gondii, Varicella-Zoster-Virus [Windpocken]) z. B. Borrelia burgdorferi, Coxiella burnetii, Coxsackie-Virus, Cytomegalie-Virus, 3. Arbeiten mit der besonderen Gefahr des Entstehens einer Berufskrankheit aufgrund der Schwangerschaft oder Arbeiten, bei denen durch das Risiko der Entstehung einer Berufskrankheit eine erhöhte Gefährdung für die werdende Mutter oder eine Gefahr für das ungeborene Kind besteht (z. B. Hepatitis, Mumps)
Beratung durch Betriebsarzt/ärztin Bei der Beurteilung der Gefährdungen am konkreten Arbeitsplatz ist die Expertise Ihres Betriebsarztes hilfreich! 1. Fragenkatalog füllt die/der Vorgesetzte aus 2. Schwangere und Vorgesetzte lassen sich zur Gefährdungbeurteilung und den möglichen Tätigkeiten von Betriebsarzt beraten 3. Sicherheitsfachkraft kann zu Gefahrstoffen und persönlicher Schutzausrüstung beraten und Messungen vornehmen. Verband dt Betriebs-und Werksärzte
z.b. Physikalische Gefährdungen Heben über 5 kg bzw. 10 kg Ständiges Stehen > Sitzpausen ermöglichen Ständiges Bücken > nein! Vibration > nein! Lärm über 85 db > nein! Röntgenstrahlen > nein!
Beispiel Krankenschwester im OP: Nicht allein Patienten Lagern, aber zu zweit Sitzpausen ermöglichen Kein Einsatz im OP während des Röntgens Kein Instrumentieren, keine Blutabnahme (Infektionen, langes Stehen) Bereitstellung von Materialien Überwachung der Patienten Organisation des Patiententransportes Verband dt Betriebs-und Werksärzte
Relevant im Gefahrstoffe = chemische Arbeitsstoffe Labor Chemische Produktion Reinigung Friseurhandwerk
Beispiel Labor = MTA + Beispiel Friseuse Umgang mit Gefahrstoffen wie Toluol, Methanol, andere Lösemittel? > nein! Aufnahme durch Inhalation oder Hautkontakt? Schutz durch Abzug möglich? Messung der Konzentration in der Laborluft. Sichere Unterschreitung? > SiFa hinzuziehen! Schutz durch Handschuhe möglich? > Handschuhe müssen chemikalienfest sein, oft genug wechseln Meist ist die Laborarbeit gut zu organisieren! Friseuse braucht gute Handschuhe und regelm. Sitzpausen!
Beispiel Erzieherin in einer KiTa (Zytomegalie keine AK, MMR geimpft und positive AK) Wie wird Zytomegalie übertragen? Zytomegalie durch Speichel, Tränen, Urin kein körpernaher Umgang mit Kindern unter 3 Jahren Grundsätzliches Beschäftigungsverbot? Nein, unter Einhaltung der Händehygiene ist Arbeit mit Kindern über 3 Jahren möglich, Gruppen befristet anders aufteilen Spezielle Aufgaben wahrnehmen
Personalknappheit schafft Probleme beim Mutterschutz Beispiel Klinik: Nachmittags nur 2 Schwestern anwesend, 2. Schwester kann nicht alle untersagten Aufgaben alleine schaffen Überforderung auf der einen Seite <> Schlechtes Gewissen auf der anderen Seite Lösungsansätze: ein halbes Beschäftigungsverbot aussprechen, so dass die Schwangere die ungefährlichen Tätigkeiten halbtags verrichten kann und eine halbe Stelle nachbesetzt wird. Verband dt Betriebs-und Werksärzte
Ausblick Unterstützung der Arbeitgeber, die kein Beschäftigungsverbot aussprechen und gute Arbeitsbedingungen für die Weiterarbeit der Schwangeren schaffen! U2-Umlage für alle! Für große Arbeitgeber: Vorbeugend mehr Stellen zur Nachbesetzung bei Beschäftigungsverboten schaffen, die sich durch die U2-Umlage finanzieren: 10 Schwangere im Jahr= 5 Stellen mehr Solidarisches Klima zur Unterstützung der Schwangeren am Arbeitsplatz! Verband dt Betriebs-und Werksärzte