Grundlagen Arbeits- und Sozialmedizin Sicherheit und Gesundheitsschutz (Arbeitsschutz) im Krankenhaus
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1 Betriebsärztlicher Dienst Grundlagen Arbeits- und Sozialmedizin Sicherheit und Gesundheitsschutz (Arbeitsschutz) im Krankenhaus Prof. Dr. Joachim Rösler
2 Das duale Arbeitsschutzsystem Grundgesetz Gesetze: Staatlicher Bereich ArbSchG, ChemG, AtomG, MuSchG, JArbSchG, ArbZeitG, usw. Verordnungen: BiostoffV, LastenhandhabV, MuSchRiV, ArbStättV, StrSchV, GefStoffV, RöV, usw. Bereich der UV-Träger Gesetz: Sozialgesetzbuch VII Unfallverhütungsvorschriften (UVVen): TRGS, TRBA, Allgemein anerkannte Regeln der Technik Überwachung & Beratung Staatliches Amt für Arbeitsschutz Unfallversicherungsträger (UV)
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb Fachkraft für Arbeitssicherheit Arbeitgeber Betriebsarzt Vorgesetzter Personalrat Sicherheitsbeauftragter, Ersthelfer Beschäftigten ASiG-Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit 1973 ArbSchG-Arbeitsschutzgesetz 1996
4 Am betrieblichen Arbeitsschutz Beteiligte Unternehmer er trägt (prinzipiell) die Verantwortung für den Arbeitsschutz im Betrieb Vorgesetzte sie sind für ihren unmittelbaren Bereich verantwortlich Personalrat er muß in Fragen des Arbeitsschutzes gehört und beteiligt werden, Überwachungsfunktion. Betriebsarzt untersucht und berät die Versicherten, berät den Arbeitgeber bei der Auswahl von Schutzausrüstung, Arbeitsplatzgestaltung, Umsetzung von Vorschriften usw. Sicherheitsfachkraft prüft Betriebseinrichtungen, berät den Arbeitgeber bei der Auswahl von Schutzaus-rüstung, Arbeitsplatzgestaltung, Umsetzung von Vorschriften usw. Sicherheitsbeauftragte erfahrener Mitarbeiter aus der Praxis, der auf die Einhaltung von UVVen usw. achtet
5 Am betrieblichen Arbeitsschutz Beteiligte (Fortsetz.) Arbeitsschutzausschuss Gremium aus Arbeitgebervertreter, Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsbe-auftragten und Vertretern des Betriebs- bzw. Personalrates, das den Arbeitgeber in Belangen des Arbeitsschutzes berät Durchgangsarzt ( D-Arzt ) Arzt, der gegenüber den Unfallversicherungsträger seine besondere Kenntnisse nachgewiesen hat und berechtigt ist besondere Heilverfahren einzuleiten. Verletzte müssen diesem Arzt vorgestellt werden, wenn eine umfangreichere Behandlung erforderlich ist. Ersthelfer eine wirksame Versorgung von Verletzten muß jederzeit sichergestellt werden, um dies zu erreichen müssen u. U. Personen ausgebildet und benannt werden Brandschutzbeauftragter, Hygienefachkraft, Abfallbeauftragter Personen, deren Benennung nicht in Arbeitsschutzvorschriften gefordert werden, deren Tätigkeitsbereich aber Auswirkungen auf den Arbeitsschutz haben kann
6 Belastungen und Beanspruchung im Krankenhaus Physikalische (Heben, Tragen, Bewegen von Pat., Arbeiten in Zwangshaltung, Strahlen,u.a.) Chemische (z.b. Ethylenoxid, Formaldehyd, Narkosegase, Zytostatika, Arzneimittel,u.a.) Biologische (Bakterien, Viren, Pilze, u.a.) Psychische (Pflege von Schwerkranken, Sterbende, Vorgesetzte, Arbeitszeit, Schichtdienst u.a.)
7 Risiko berufsbedingter Infektionen nach Kanülenstichverletzungen Risikofaktor Häufigkeit Häufigkeit von Stichverletzungen mit Blutkontakt Prävalenz bei Patienten Prävalenz in der Bevölkerung Übertragungswahrscheinlichkeit des Erregers Immunstatus der Beschäftigten 0,7 bis 2,2 /Mitarbeiter/Jahr (3000 bis 9700 Verletzungen pro Jahr!) Hohe Dunkelziffer? HBsAg 0,6%, anti-hcv 0,4% HIV < 0,05% HIV 0,3 % HCV 3 % (aber 50-84% chronischer Verlauf) HBV 30 % ( 5% chronischer Verlauf) ca % sind gegen HBV ausreichend geimpft
8 Organisatorische Schutzmassnahmen Keine falscher Entsorgung Gebrauchte Kanülen niemals in Entsorgungssack abgewerfen Behälter nicht druckfest Spritzen und Kanülen immer in durchstichfeste Behälter speziellen Entsorgungssysteme Und noch einmal zur Erinnerung: Kanülen werden niemals in die Hülle zurückgesteckt!!! Vorrichtung zum Abstreifen von Kanülen.
9 Konzentration von Hepatitis B Virus in verschiedenen Körperflüssigkeiten Hoch Mittel Niedrig/nicht nachweisbar Blut Samen Urin Serum Vaginalsekret Stuhl Wundexsudat Speichel Schweiss Tränen Brustmilch
10 Vorgehen bei Stich-/Schnittverletzung Ausbluten und alkoholische Desinfektion (Cutasept) Blutspritzern ins Auge mit reichlich phys. NaCl spülen (notfalls Leitungswasser); Mund: Betaisodonna Verbandsbuch, Meldung beim Betriebsarzt oder D-Arzt (Dokumentation!), Hepatitis-B Schutz? Untersuchung des Beschäftigten auf anti-hcv, HIV ( Ausgangsbefund )
11 Vorgehen bei Kanülenstichverletzungen an Kanülen von Hepatitis C und/oder HIV-positiven Patienten Untersuchung des Patienten ( Spenderstatus ) auf anti-hcv und HIV durch Stationsarzt nach Einwilligung Falls Patient anti-hcv positiv: Anti-HCV- Bestimmung nach 3-6 und 12 Monaten, frühere Diagnose evtl. durch HCV-RNA- Bestimmung durch PCR nach 4 Wochen, evtl. Transaminasenkontrolle. Therapieindikation? Falls positiv: infektiologische Beratung, Therapieindikation? Falls Patient HIV-Infektion: Indikation Postexpositionsprophylaxe (PEP) binnen 2 Stunden?
12 Schutz gegen Hepatitis B Sichere, effektive und gut verträgliche Schutzimpfung vorhanden zu Beginn der Ausbildung Grundimmunisierung Schutzwirkung mindestens 10 (>25) Jahre Non-Responder ca. 2% (daher Anti- HBs AK Kontrolle 6 Wochen nach Grundimmunisierung sinnvoll)
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14 Betriebsärztlicher Dienst Haus 11 A Telefon: (Sekr.) oder (Termine) Impfsprechstunde und Titerkontrolle: Mo. Fr Uhr (Anmeldung nicht erforderlich)
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